Reifen für R12GS mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex T oder Q eintragen lassen

Diskutiere Reifen für R12GS mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex T oder Q eintragen lassen im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; beim adac liest sich das anders: "In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen...
Larsi

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Mein letzter Versuch !


Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober darf in Italien mit Winter-oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese
einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdeckt.

beim adac liest sich das anders:
"In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."
ITALIEN Winterreifenverbot ab 15. Mai 2014


...
Quelle : TCS Schweiz
...
ohne link ist das nicht gut zu finden ... gut, dass es google gibt


edit:
btw ... mich betrifft das eh nicht
 
Larsi

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gibts da keinen text aus italien?

südtirol spricht doch deutsch ... da müsste doch auch was aus erster hand zu finden sein, was ich verstehe ... ?!?
 
Bergler

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Wenn du vom Timmelsjoch Richtung St. Leonhard im Passeiertal runter fährst, hängt an einem Haus
eine grosse Fahne, darauf steht " wir sind keine Italiener" :cool:.

Nur so viel zum Südtirol/Italien !

Schau Larsi, ich hab einige Male Diskrepanzen mit Carabinieri, Guardia di Finanzia und Italienischen Zöllner gehabt.
Die Genannten sind lange geduldig und ruhig, aus welchen Gründen auch immer schlagen sie dann plötzlich zu, sie
hängen mich/ dich wegen irgend etwas auf, was für uns Schweizer/ Deutsche völlig legal ist, auf. Da wieder raus zu kommen
kostet dann Geld und Nerven, kann mich jetzt da nicht verraten................:)

Darum nützt ein Deutscher Eintrag in der Sache gar nichts, wenn es wirklich darauf ankommt!
(solche Einträge gibt es in der Schweiz gar nicht)

Was mühe ich mich da ab............
 
Larsi

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mein problem in dieser sache ist einfach, dass ich informationen von deutschen und schweizer internetseiten kenne, die unterschiedliche aussagen machen.
mangels kenntnis der italienischen sprache kann ich mir keine infos aus erster hand besorgen.
das ist für mich eine unbefriedigende situation.

du meinst, die aussage der schweiz ist richtig ...
klar, das ist auf jeden fall die "ich gehe auf nummer sicher" version, keine frage.


...
Schau Larsi, ...
ich mag empfindlich sein, aber für mich klingt das sehr "von oben herab". danke dafür ...
 
Bergler

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Spielverderber oder Dauernörgler?

Lies mal #1, 3. Absatz (in fett markiert). Diese Bedingung erfülle ich mit meiner Eintragung. Ergo, italienisches Recht wird eingehalten.
Das ist quatsch. Es geht nicht um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, sondern um den eingetragenen Geschwindigkeitsindex bei den Reifen. Das ist nämlich der Witz dabei. Deswegen ja auch die Eintragung.

Hierzu nochmal eine Quelle. Ganz unten Alternative 2 und 3. Alternative 3 ist erfüllt, 2 werde ich anwenden.

Für mich ist die Sache damit erledigt.
Wenn ich glauben würde, dann würde ich fahren und hoffen (glauben) nicht kontrolliert zu werden. Weil es "theoretischer Natur" ist oder weil die Chance erwischt zu werden gering ist.

Ich denk halt vorher mal drüber nach, informiere mich und handle entsprechend. Das ist eben der Unterschied zu vielen meiner Mitbürger mit dem ich schon seit fast sechzig Jahren ganz gut durchs Leben gekommen bin.
@ Larsi, sorry wenn meine Texte bei dir von oben herab ankommen, es kommt von den Bergen herab, aber bestimmt nicht von oben herab.
Das Obige kommt bei mir aber von oben herab an!

Deutsche sind keine Schweizer, und Schweizer sind keine Deutsche, eine gleiche Sprache und doch viele Interpretationen.
Die Deutsche Sprache, ja eine von 4 Schweizer Landessprachen .................

Also Regt euch nicht auf, hab Positives beitragen wollen.
 
Intermezzo

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Ein bißchen empfindlich bist Du schon! Im Forum hab ich schon ganz anderes erlebt. Harmlos ist das, was ich gesagt habe und aus meiner Sicht nicht von oben herab. Aber vielleicht kommst Du einfach mal zwei Stufen höher, dann brauch ich mich nicht so zu bücken. (das war Spaß !!!).

Wie es denn auch sei oder ist: hier nochmal der Gesetzestext in italienisch.

Im letzten Absatz wird von "l'indice di velocità" gesprochen. Nicht von eingetragener Höchstgeschwindigkeit. Außerdem gibt es zahlreiche Stellungnahmen des Südtiroler Motorklubs und der Landesbehörde, in denen gleiches ausgesagt wird. Dto. ADAC und ACE. Ok, die sind deutsch.

Darüberhinaus ist die COC ein EU-weit harmonisiertes und kein deutsches Dokument. Desweiteren gilt auch die Zulassung EU-weit und damit auch die Eintragungen darin. Auch wenn die bei einem deutschen TÜV gemacht wurden. Hin und wieder hat es auch Vorteile EU-Mitglied zu sein.

Bleibt für mich abschließend allerdings dennoch festzuhalten, daß das Rundschreiben der Transportbehörde für ausreichend Verwirrung gesorgt hat und immer noch sorgt und auch genügend Spielraum für Interpretationen bietet. Und das nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ursprungsland.
 
Larsi

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Keine Frage, das klingt so wie du es beschreibst.

Jetzt schlage ich mal einen alten Auto-Fahrzeugschein auf ...
Da drin stehen zwei verschiedene Reifen, die ich fahren darf.
205/60R15 91V
195/65R15 91Q M+S

Die Forderung ist doch, nur eingetragene Reifen fahren zu dürfen ...
Das ist erfüllt und ich bekomme trotzdem Probleme??

In deinem Link ist es schon gut betitelt ... “Winterreifen-Posse“

Und das in einem Land wo nirgends über 130km/h gefahren werden darf.
 
Wolfgang.A

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Schön wenn du alles sauber eintragen und regeln kannst.
Sind somit deine Bedenken, wegen Italien aus der Welt geschafft ?
Ich frag einfach aus folgenden Gründen :

1. die Italienische Rennleitung orientiert sich an Italienische Gesetze und Vorschriften.
2. wenn die Rennleitung dich erwischt, fährst du kein Meter mehr.
3. dein gutes Gewissen für Deutschland nützt dir in Italien nichts.
Kennst du jemanden, der mit dem Motorrad wegen den Reifen kontrolliert wurde und nicht weiterfahren durfte?
Kennst du jemanden, der jemanden kennt, der mit dem Motorrad wegen den Reifen kontrolliert wurde und nicht weiterfahren durfte?
Kennst du jemanden, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der mit dem Motorrad wegen den Reifen kontrolliert wurde und nicht weiterfahren durfte?
 
Bergler

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post # 2, 3, und 4:)
 
Intermezzo

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Ich hab zwischenzeitlich etwas recherchiert und auch den Automilclub in Südtirol und BMW in Deutschland und Italien angesprochen. Diese Ergebnisse möchte ich wenigstens noch mitteilen.

Was klar war bzw auch als klar vermutet wurde:
- die Regelung wurde für Autos gemacht
- die Umsetzung (das Rundschreiben) ist einfach nur scheiße
- die in Deutschlang üblichen Freigaben der Reifenhersteller gelten nicht in Italien
- auch nicht die Angabe der max. zul. Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers

Motorrädern sollten diesbezüglich in Italien eigentlich nicht kontrolliert werden. Es kann allerdings niemand definitif ausschließen, daß doch irgendein übereifriger Dorfpolizist glaubt besondere Strenge und Genauigkeit bei der Umsetzung des Gesetzes üben zu müssen. Um diesen möglichen, wenn u. U auch selten Fall und den damit verbundenen Ärger zu vermeiden, werde ich laut Empfehlung von BMW folgendes machen:

Möglichkeit 1:
COC als Kopie mitnehmen. Dort stehen andere zulässige Reifenkombinationen drin. Die müssen akzeptiert werden. Das ist einheitlich geltendes EU-Recht. Deswegen gibt es ja die COC (O-Ton BMW). Die Frage ist, ob eine Kopie akzeptiert wird.

Möglichkeit 2:
die Reifenpaarungen in die Zulassungsbescheinigung 1 eintragen lassen. mein ursprünglicher Gedanke.

Also paßt das ganz gut. Es geht hier auch nicht um Physik oder gesunden Menschenverstand, sondern um die Umsetzung des Gesetzes im Wortlaut, sinngemäß:

"der gefahrene Index muß gleich oder höher sein als der in den Papieren eingetragene".

Also nicht die angegebene Vmax! Auch wenn das der schweizer Automobilclub so angibt. Diese Information ist einfach nur falsch.

Diese Bedingung mit dem Index wird mit der Eintragung erfüllt. Das ist mehr als ein Papiertiger oder nur das Gewissen beruhigen. Das ist die Antwort auf ein liederlich gemachtes Gesetz.

Lobby-Arbeit wie bei uns bei Gesetzgebungen üblich, ist manchmal doch nicht so verkehrt. Dann kommt zumindest so ein blödsinniges Gesetz erst gar nicht zur Abstimmung. Dafür allerdings andere blödsinnige Gesetze. Energiesparlampen beispielsweise oder Gurken mit definiertem Maximalkrümmungsradius. Das war allerdings EU-Lobby-Arbeit.

Im März geht's zum TÜV!

Gruß IM
 
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