Reifen - Zweizylinder "F"

Diskutiere Reifen - Zweizylinder "F" im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, kann mir jem. nen Erfahrungstipp wg. Reifen geben. Fahre erst seit Mai selbst Motorrad. Ich fahre mit den Battlewing. Muss diese aber im...
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jeanette84

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Hallo,

kann mir jem. nen Erfahrungstipp wg. Reifen geben. Fahre erst seit Mai selbst Motorrad.
Ich fahre mit den Battlewing. Muss diese aber im Sep. erneuern. Habe manchmal das Gefühl, dass die etwas die Haftung in Kurven verlieren. Klar kann man ausbügeln mit weiter reinlegen :)
Frage: Ist das normal, dass man generell als etwas schwimmt in den Kurven. Oder liegt das an der Reifenmarke??
Fahre übrigens zu 98% Straße.

Danke Jeanette
 
Duese

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R 1200 GSA Triple Black - 2012
Hallo Jeanette,

schau mal hier:
http://www.800gs.de/viewtopic.php?t=1317

ich glaub ich werde beim Kälbchen meiner Frau diesmal auch den EXP aufziehen lassen.

zur Zeit fährt sie den Schlachtflügel von Brückenstein, der ebenfalls nicht der schlechteste ist - aber zum Ende hin deutlich schneller abbaut.


Also bei uns:
3 x Schlachtfügel und jetzt der Wechels zum EXP - in einigen Wochen....
 
bug

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ich habe seit Kauf den Battle Wing udn habe auch das gefühl etwas zu schwimmen, Luftdruck überprüfen hat einwenig geholfen, Barbara hatte den Scorpion und tauschte jetzt auf BW und will wieder den Scorpion
 
kmueller_gs12

kmueller_gs12

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die brauch ja auch niemand, da keine reifenfabrikatsbindung.

trete mal wieder die unendliche diskussion los, aber vielleicht kommen die infos irgendwann an

klaus
 
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jeanette84

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An Mister Wu

Klar stimmt mein Luftdruck!! dass ist mal wieder ein typischer Blondinenspruch gewesen oder??
 
sunsetGS

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Klar stimmt mein Luftdruck!! dass ist mal wieder ein typischer Blondinenspruch gewesen oder??
Man wundert sich, wieviele mit falschem Luftdruck fahren. Nach Deiner Beschreibung lag die Frage nahe (Blondine hin oder her). Denke, daß war schon ein ernst gemeinter Hinweis! ;)
 
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Mortenhh

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die brauch ja auch niemand, da keine reifenfabrikatsbindung.

trete mal wieder die unendliche diskussion los, aber vielleicht kommen die infos irgendwann an

klaus
Bei der 650 er meiner Frau gibt es eine Einschränkung gem. Betriebserlaubnis genau wie bei meiner 800 er!

Gibt es jetzt schon bei einem und demselben Modell solch unterschiede?
 
kmueller_gs12

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lieber mortenhh

mach dir doch mal die mühe und telefoniere mal mit herrn kraft von bmw motorrad direct
089-9500850

und lass dich mal aufklären, eh du hier weiter alle leute verunsicherst!!!:D

was du hier schriebst, ist definitiv falsch!!!

klaus
 
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Mortenhh

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lieber mortenhh

mach dir doch mal die mühe und telefoniere mal mit herrn kraft von bmw motorrad direct
089-9500850

und lass dich mal aufklären, eh du hier weiter alle leute verunsicherst!!!:D

was du hier schriebst, ist definitiv falsch!!!

klaus
Lieber Klaus,

dies scheint eine Unendliche Geschichte zu sein.

Mach dir doch bitte die Mühe und lese einmal hier (http://www.gs-forum.eu/showthread.php?t=47234), dort hatten wir diese Diskussion ausführlich.

Du gibst hier leider falsche Rechtsauskünfte die folgen haben könnten für diejenigen die sich auf deine Aussage verlassen!

Aber hier schon einmal die Antwort vom Bundesverkehrsministerium auf meine Anfrage Diesbezüglich (ich gebe auf deren Aussage etwas mehr als auf die Rechtsauffassung eines BMW Mitarbeiters):


Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2010. Gern möchte ich heute
darauf antworten.

Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Fabrikatsbindung eingetragen ist,
darf jeder typgenehmigte Reifen (ECE oder EG) mit der in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifengrößenbezeichnung unter Beachtung
der mindest erforderlichen Tragfähigkeit und Geschwindigkeitstauglichkeit
unabhängig vom Hersteller des Reifens auf dem Motorrad montiert sein.

Das Mitführen weiterer Unterlagen, wie z.B. Freigabebescheinigungen
sind nicht erforderlich. Werden unterschiedliche Fabrikate gefahren,
bedarf dies keinen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.

Sofern sich in den Fahrzeugpapieren eine Eintragung
findet ist diese auch Verbindlich. Dies gilt auch für die von Ihnen erwähnte Eintragung in Ihren Fahrzeugpapieren (gem. Betriebserlaubnis).
Bei anderen Fabrikaten muss eine Freigabebescheinigung mitgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dienlich sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
xxx xxx


Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
 
kmueller_gs12

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falsch

falsch!
das tue ich nicht!

zeig mir bitte, dass in deinem coc / zulassungsbescheinigung teil 1 reifenfabrikatsbindungen eingetragen sind.

außerdem ist mein vertrauen gegenüber einem entsprechenden bmw-mitarbeiter größer als in deine aussagen, die du hier noch niemals belegt hast.
...Dies gilt auch für die von Ihnen erwähnte Eintragung in Ihren Fahrzeugpapieren (gem. Betriebserlaubnis).
in deinen fahrzeugpapieren ( coc / zlb teil1 ) gibt es nur keine eintragungen!

außerdem sagt das schreiben des bvm nichts anderes aus, als das was bmw aussagt.
..reifenfabrikatsbindung laut betriebserlaubnis beachten - steht in allen zulassungspapieren aller motorräder
der normale motorradfahrer hat keinen zugang zu der betriebserlaubnis, die nur dem hersteller, dem kba und bestimmten tüv stellen vorliegt.

und meine meinung ist auch, dass du mit deinen angaben verunsicherst, denn du läßt nur deine aussagen gelten, immerhin publiziert bmw seine aussage öffentlich und in persönlich zugestellten briefen.
glaubst du im ernst, dass bmw diese zum spass erstellt / verschickt / veröffentlicht?

genau der rechtslage entsprechend werden wohl auch keine freigaben der reifenhersteller mehr erstellt.
dunlop z.b. hat nämlich noch im frühjahr erfolgreiche testfahrten für z.b. tr91 auf f800/650gs r1200gs durchgeführt.
die nötigen dimensionen gibt es - eine freigabe gibt es bis heute nicht.
in einem telefonat mit dunlop im juni wurde die aussage von bmw ebenfalls bestätigt und mir die info gegeben, den reifen z.b. auf der f650gs ab 08 problemlos fahren zu können.

wenn man jetzt nach freigaben auf der dunlop seite schaut kommt folgendes fenster

WARNUNG
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend genannten Empfehlungen von bestimmten Reifenpaarungen ausschließlich für die Verwendung für auf dem Deutschen Markt vorgesehenen Fahrzeugen anzuwenden sind.....

hier wird explizit nicht mehr von freigaben sondern lediglich von empfehungen gesprochen.
wobei ".. für auf dem deutschen markt vorgesehenen fahrzeugen" so auch nicht stimmt, denn alle fahrzeuge haben eine eg-betriebserlaubnis!!!

mein reifenhändler hatte sich sogar geweigert, mir die pirelli scorpion trail für die f650gs 08 zu bestellen - mit dem argument: keine freigabe!
"reifen ohne freigabe werden von uns nicht bestellt u nicht aufgezogen, da sind wir dann in der haftung" war seine aussage

nach einer kurzen diskussion habe ich ihm coc und zbb teil1 vorgelegt, er hat sich dann nocheinmal telefonisch eine rückinfo eingeholt und dann bestellt bzw. ausgesagt, dass alles so seine richtigkeit hat.

ja du hast recht, es ist ein unendliches thema, wenn menschen wie du immer wieder dinge in feststehende aussagen hineininterpretieren.

wie schon gesagt, lass dich man persönlich aufklären, bzw. schreib bmw dazu mit angabe deiner fahrzeuge und zeig uns was geantwortet wurde.
die antwort wird exakt die sein, die allen hier vorliegt.

ich will hier aber nicht die nächste diskussionsrunde zu diesem leidigen thema anstossen

klaus
 
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Mortenhh

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Du kannst ja BMW glauben, ich habe von BMW Mitarbeitern schon sehr Unterschiedliche Informationen erhalten.

Ich nehme lieber die Informationen vom Bundesverkehrsministerium ernst!

Du hast ja leider auch keine andere Quelle als die eine der du nun glauben möchtest, aber der glaube ist ja frei!

Seltsam nur das BMW auf seiner Internetseite trotz deren aussage von "Bereifungsmöglichkeiten" spricht, wie gesagt geben die Mitarbeiter der Niederlassung in Hamburg andere Informationen.

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html?content=http://www.bmw-motorrad.de/de/de/services/tyres/tyres_main.html

Da wir beide anscheinend Beratungsresistent sind und überzeugt von unseren Quellen und unserem Glauben, sollten wir es beide am besten lassen andere zu Verunsichern.

Bei Fragen zu Reifenfreigaben befragen Sie bitte eine ihnen Vertrauenswürdigen Quelle!

MfG

Morten
 
Hansemann

Hansemann

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Ich habe mir die Mühe gemacht und den genannten Mitarbeiter von BMW angerufen. Seine Ausführungen waren schlüssig, aber er konnte mir keine Quelle sagen, wo das steht, bzw. wo er seine Erkenntnisse her hat.

Einschlägig wären verschiedene EU-Richtlinien wie [FONT=&quot]Richtlinie 2001/43/EG Artikel 10a [/FONT]in Verbindung mit Artikel 4 der Richtlinie 92/23/EWG und Anhang VII RiLi 70/156/EWG) da steht einiges zu drin, auf den ersten Blick tatsächlich pro Entfall der Reifenfabrikatsbindung.

Es gibt aber die Möglichkeit, dass die Mitgliedsländer von diesen generellen Regelungen abweichen können, sie müssen das nur den anderen Mitgliedsländern mitteilen. Da bin ich noch am Suchen, ob so etwas nicht geschehen ist. Bis dahin wünsche ich allen viel Spaß die auf EUR-Lex die o.a. verordnungen nachsehen wollen ;)

Hansemann
(der langsam aber sicher doch ins Wanken gerät mit seiner Auffassung, dass es die Reifenbindung noch gibt)
 
HaJü

HaJü

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Hai Jeanette,

Du hast ne PN.
 
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Mortenhh

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Ich habe mir die Mühe gemacht und den genannten Mitarbeiter von BMW angerufen. Seine Ausführungen waren schlüssig, aber er konnte mir keine Quelle sagen, wo das steht, bzw. wo er seine Erkenntnisse her hat.

Einschlägig wären verschiedene EU-Richtlinien wie [FONT=&quot]Richtlinie 2001/43/EG Artikel 10a [/FONT]in Verbindung mit Artikel 4 der Richtlinie 92/23/EWG und Anhang VII RiLi 70/156/EWG) da steht einiges zu drin, auf den ersten Blick tatsächlich pro Entfall der Reifenfabrikatsbindung.

Hansemann
(der langsam aber sicher doch ins Wanken gerät mit seiner Auffassung, dass es die Reifenbindung noch gibt)
Hallo Hansemann,

die Richtlinie 70/156/EWG gilt nur für die Fahrzeugklassen M (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.), N (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.) und O (Anhänger einschließlich Sattelanhänger).

Die Richtlinie 92/23/EWG dreht sich um Reifen von "Kraftfahrzeugen und ihre Montage" und behandelt insbesondere Ersatzeinheiten!

Informationsblatt des KBA!

Kraftfahrt-Bundesamt
Typgenehmigungsverfahren



Richtlinien 70/156/EWG und 92/23/EWG
- Reifenfabrikatsbindungen

Frage- oder Problemstellung:

Im Rahmen eines Beschwerde- und Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die Europäische Kommission die Unzulässigkeit von Reifen-Fabrikatsbindungen festgestellt. Vor dem Hintergrund der Gewährleistung des freien Handels wurde die Bundesrepu-
blik Deutschland aufgefordert, die bisher - auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - geübte Praxis zu unterlassen. Das KBA ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) entsprechend angewiesen worden.
Daraus sachlich und terminlich resultierende Verfahrensweisen im Typgenehmigungsverfahren werden im Folgenden dargestellt.


Ergebnis:

Es werden keinerlei Fabrikatsbindungen oder technische Einschränkungen mehr für Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/156/EWG fallen - Klassen M, N, O - , erteilt.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Typgenehmigungen handelt, die formal für Fahrzeuge der genannten Klassen zu erteilen sind (z. B. Typgenehmigungen für M1-Fahrzeuge, Typgenehmigungen
für Fahrzeuge der Klassen M, N, O nach der Richtlinie 92/23/EWG) oder für Fahrzeuge, die nach nationalen Vorschriften zu genehmigen (z. B. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) und/oder zu schlüsseln sind (z. B. Lastkraftwagen, Anhänger). Weiterhin gelten diese Festlegungen für Fahrzeugteile, die nach nationalen Vorschriften (z. B. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 22 StVZO für Sonderräder) zu genehmigen sind.
Weisen Reifen Genehmigungszeichen nach der Richtlinie 92/23/EWG oder den als gleichwertig geltenden ECE-Regelungen auf, werden sie für die Erteilung von Typgenehmigungen nur noch im Hinblick auf ausreichende Größen, Last- und Geschwindigkeitsindizes geprüft. Mit Ausnahme der Angaben, die die Vorschriften selbst vorgeben, sind Angaben mit Bezug auf Reifenhersteller oder auf bestimmte Genehmigungszeichen oder die Angabe von Parametern, die die Maße oder Toleranzen aus den genannten Reifenvorschriften einschränken, ab sofort sowohl in den Beschreibungsunterlagen als auch in den Technischen Berichten/Prüfberichten zu unterlassen.

Reifenfabrikatsbindungen außerhalb des Genehmigungsverfahrens bleiben außer Betracht.





Eine Anmerkung noch von mir:

Ich würde wirklich gerne alle Freiheiten der Reifenwahl haben, die Auswahl für die F 800 GS ist nicht sehr Umfangreich.

Es geht hier aber nicht um Wunschvorstellung sondern um Gesetze!
 
Hansemann

Hansemann

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Ich glaube Morten hat Recht, ich hab in den falschen Vorschriften nachgesehen. Asche auf mein Haupt!

Richtig wäre wohl die
RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Juni 1997
über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen




der konsolidierte (also mit allen aktuellen Änderungen korrigierte ) Text steht hier

Kapitel 1 behandelt Reifen

(ab hier zitiert)

ANHANG III
1.2.3.
Der Fahrzeughersteller gibt den (die) Reifentyp(en) gemäß den Vorschriften dieses Kapitels an.

(Anmerkung von mir, die verschiedenen Größen für vorn und hinten)

ANHANG II
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck:
1.1.
Reifentyp“: Reifen, die untereinander keine wesentlichen Unterschiede in folgenden Punkten aufweisen:
1.1.1.
Fabrik- oder Handelsmarke;
1.1.2.
Größenbezeichnung des Reifens;
1.1.3.
Verwendungsart (normal: normaler Straßenreifen; spezial: Reifen für besondere Verwendung, wie z. B. auf der Straße und im Gelände; M + S-Reifen, Kleinkraftrad);
1.1.4.
Bauart (Diagonalreifen, Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse, Radialreifen);
1.1.5.
Geschwindigkeitskategorie;
1.1.6.
Tragfähigkeitskennzahl;
1.1.7.
Abmessungen des Querschnittprofils bei dem auf eine bestimmte Felge montierten Reifen;

(Ende des Zitats)

Jetzt frag ich mich aber, wie es bestimmte Hersteller hinkriegen (z.B. Aprilia) keine Reifentypen mehr anzugeben, es muss da also noch was geben, was ich noch nicht gefunden habe.

Bis dahin halte ich meine Meinung mal auf "Standby" und am besten die Klappe! ;)
 
Hansemann

Hansemann

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Eines möchte ich der Vollständigkeit halber noch nachschieben:

Da wir ja im Thread Reifen für die 650 Twin sind:

Dieses aktuelle Modell der F650GS hat tatsächlich keine Reifenbindung mehr! Es müssen nur Größe, Geschwindigkeitsklasse (Ausnahme für Winterreifen mit Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers) Tragfähigkeitsklasse stimmen, bzw. übertreffen.

Da steht nämlich auch in der EU-Betriebserlaubnis nichts mehr drin.

Die Formulierung: "Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten" wird automatisch von dem Programm mit dem die Zulassungsbescheinigung ausgedruckt wird, in den Ausdruck eingefügt und bezieht sich auf die obigen Angaben. *siehe unten!

Früher war das bei Motorrädern bis 60 PS regelmäßig der Fall, dass es keine Reifenbindungen gab. Die R100GS zum Beispiel, darf (weil schon so alt) sogar unterschiedliche Marken fahren, da müssen wirklich nur die Größe und die Tragfähigkeit stimmen. Das einzige was dieses Modell nicht darf, ist Diagonal und Radialreifen mischen. Aktuelle Motorräder die nach EU-Recht zugelassen sind, müssen Reifen eines Herstellers fahren, das steht zumindest so in der EU-Richtlinie 97/24 (siehe Beitrag zuvor)

*Viele Motorräder haben da aber noch bestimmte Reifen drin, bei meiner ADV Bj. 2006 sind da Typen eingetragen, wenn ich davon abweichen will (muss, weil es die bis auf den TKC80 nicht mehr gibt) muss ich ne Freigabe mitführen, die es davon abgesehen für die meisten Reifen die in der Größe angeboten werden, auch gibt.
 
B

Baumbart

Gast
Frage: Ist das normal, dass man generell als etwas schwimmt in den Kurven. Oder liegt das an der Reifenmarke??
1. ist nicht normal, aber gelegentlich liegt's auch am Belag.
2. lustige Idee sich tiefer rein zu legen wenn der Reifen eh schon schwimmt - das Schwimmen ist dann jedenfalls zuende :D
 
S

Schlonz

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Ducati Hypermotard 1100 EVO SP
Die Formulierung: "Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten" wird automatisch von dem Programm mit dem die Zulassungsbescheinigung ausgedruckt wird, in den Ausdruck eingefügt und bezieht sich auf die obigen Angaben. *siehe unten!
bei meiner MM war das noch so. Im KfZ-Schein meiner Hyper steht mittlerweile nur noch die Reifengröße drin. Dann darf ich wohl munter alles fahren, was ich will und was die richtige Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit hat? Egal, welchen Reifen ich mir für diese Möhre auch rausgesucht hatte, es gibt für ihn vom Hersteller eine Freigabe für die Hyper. Aks nächstes den Sportsmart von Dunlop. Ich hätte mir das sehr für die MM gewünscht, für die anfangs (2007) nur der MPP freigegeben war
 
Thema:

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