Reifenangaben

Diskutiere Reifenangaben im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Guten Morgen, ich habe bei meinem Zweitmoped das Problem, dass die Reifengröße in Zoll angegeben sind. 3.00-21 und 4.60-18. Hersteller oder so...
lemmi+Q

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R 1150 GS
Guten Morgen,
ich habe bei meinem Zweitmoped das Problem, dass die Reifengröße in Zoll angegeben sind. 3.00-21 und 4.60-18.
Hersteller oder so sind nicht eingetragen.
Kann man, wenn ja wie, sich auch die metrischen Masse eintragen lassen?
Muss das der TÜV machen oder darf die DEKRA oder GTÜ das auch?

Bis denn
Gruß
Martin
 
D

dan2511

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noch keins
Das darf nur ein Sachverständiger :

West : TÜV
Ost : Dekra

Es gibt prinzipiell Umrechnungsformeln. Da "man" es in der Vergangenheit aber nicht so ganz genau genommen hat mit den Größen ist das Ganze manchmal etwas "tricky".

2 Optionen :

- Unbedenklichkeitsbestätigung des Reifenherstellers über die Größen bei seinen Produkten.

- Einzelabnahme der Größen anhand von verschiedenen technischen Unterlagen der Reifenhersteller .... ( der teuere Weg)

Um welches Motorrad geht es ?
 
D

dan2511

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noch keins
*seufz* .... leider nein ,.. Prüfhoheit
 
lemmi+Q

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Soll ich schon mal "Danke für die Infos" sagen?
Es werden ja immer mehr Fragen die ich habe.......
Prüfhoheit! Wie blöd ist das denn?!
Es geht um mein kleines Zweitmoped, eine 93iger KLX 250.
Muss ich die Größen denn überhaupt eintragen lassen? Wenn ich von "dem" Reifenhersteller eine Bescheinigung habe und damit zur HU oder bei der Rennleitung auftauche? Wird das dann akzeptiert?
Ich hatte irgendwie die Hoffnung, es gibt die Möglichkeit die metrischen Masse auch so generell eintragen zu lassen. "Reifen 3.00-21 wahlweise "90/90-21" Wäre doch nett, oder?
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn ich mich nicht täusche, dann geht es um eine Grundsätzlichkeit zwischen den Bauarten von Diagonal-(Grössen in Zoll) und Radialreifen (=Gürtelreifen, Grössen in mm). Die Umrechnungsformel dürfte das geringste Problem sein.
gerd
 
D

dan2511

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noch keins
Wenn man eine Freigabe hat kann das jeder Prüfer eintragen.Ohne dem , . Siehe oben.

Zur Größenangaben :
3.00 ist
90/90 ... 2.75 aber auch ... Bei Strassenreifen.
2.75 /3.00 ist aber auch MJ90
2.75 aber auch MH90.. und das ist 80/90 .
Mein aktueller 80/100 auf der CCM kann 100 mm breit werden und darf das auch.
ist innerhalb der Toleranzen zum 90 /90... und auch zum 100 /90.
Bei Offroad geht die zulässige Spanne sogar noch früher los.
Hier kann nur der Reifenhersteller helfen und genau per Datenblatt oder Freigabe definieren wie gross seine Reifen schlussendlich sind.
 
G

G-B

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@Gerd

was hat denn die Größenangabe mit Diagonal und Radial zu tun.

Meine GS hat für die Größen 90/90-21 und 130/80-17 keine Reifenbindung. Das sind eben Diagonalreifen. (Zeigt das - zwischen der Reifen- und der Felgengröße.
Kaufe ich mir einen Anakee oder Tourance, dann gibts die zwar vorne in meiner Größe und damit Diagonal, aber hinten nur als 130/80R17 und damit Radial (R statt -). Da brauche ich dann eine Freigabe oder kann mir als Alterative den Reifen auch eintragen lassen. Dies wurde sogar ab Werk damals mit den Michelin (Ich glaube T66) gemacht.

@Alle
Hat man eine Freigabe vom Hersteller des mOtorrades oder des Reifens muss man diese mitführen und sonst nichts.
Eine Generelle EIntragung der metrischen Größen bedarf aber einer Prüfers der genannten Firmen.


Viele Grüße

Gerhard
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nachdem ich aus der Zeit der Diagonalreifen stamme weiss ich, dass bei denen die Grösse immer in Zoll angegeben wurde. Bei den Radialreifen war das nie der Fall. Die wurden schon immer in mm angegeben.
Ob das zwingende Norm ist will ich nicht behaupten aber ich kenne keinen gegenteiligen Fall. Vielleicht lerne ich jetzt einen kennen :)
Mein erstes Auto (DKW Junior de Luxe) brauchte Diagonalreifen. Leider verschlissen die bei meiner Fahrweise sehr schnell und waren nicht leicht zu bekommen. Irgendwann war Schluss.
Damals war der TÜV eigentlich noch vollkommen idiotisch (Rücklichtbirnchen defekt= durchgefallen), doch in diesem Fall ging das zu meinem Verblüffen völlig unbürokratisch.
"Machense irgendwas zwischen 135x13 und 155x13 drauf". Naja 2-Takter mit doch schon 32 PS. Da hab' ich damals, logisch, die Breitreifen genommen. Das war ein Fehler! Mit 135ern ging das Ding deutlich besser!
Heut' wenn ich das unserm TÜVie erzähle braucht der sofort Herztabletten :o
gerd
 
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dan2511

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Hi
Nachdem ich aus der Zeit der Diagonalreifen stamme weiss ich, dass bei denen die Grösse immer in Zoll angegeben wurde. Bei den Radialreifen war das nie der Fall. Die wurden schon immer in mm angegeben.
Leider nein ,... Trialreifen heissen heute noch 4.00R18 ... und sind zum Teil auch strassenzugelassen :-)

Ansonsten ....

1.) Freigabe Reifenhersteller
2.) Eintragung auf andere Größen ( dann auch Marke ) gemäß Datenblatt Hersteller.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ja und? Weshalb sollten Diagonalreifen für Trialzwecke nicht strassenzugelassen sein?
Die beiden Fragen sind doch:
1) Sind auf einem Mopped, ohne Zulassung durch seinen Hersteller, Radialreifen zugelassen wenn die von ihm genannten Reifendimensionen auf Diagonalreifen hindeuten?, und natürlich
2) sind alle Reifen die Grössenangaben in Zoll tragen wirklich Diagonalreifen oder irre ich mich und es gibt auch Radialreifen mit zölligen Bezeichnungen (und umgekehrt)?
Ergänzend vielleich noch die Dritte
Gibt es Hersteller die sowohl Diagonal wie auch Radialreifen auf ihren Fahrzeugen zugelassen haben?
Die Fahreigenschaften sind ja "leicht" unterschiedlich und "Universalfahrwerke" sind selten.
Man merkt es an vielen Oldtimern. Deren alte Fahrwerke harmonieren nicht so recht mit Radialreifen obwohl der TÜV da, ob des Beschaffungsproblems, grosszügig ist.
gerd
 
D

dan2511

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Lass uns nicht in Details verlieren , Gerd.

Wettbewerbstrailreifen müssen nicht strassenzugelassen sein.

zu deiner Frage 1.) eindeutig NEIN
zu deiner Frage 2.) eindeutig JA

zu der Frage 3.) habe ich mich noch nicht ausreichend beschäftigt. Allerdings scheint ja BMW zum Beispiel zumindest nichts dagegen zu haben , dass man in aktuellen GS-Modellen beide Reifenbauarten fahren darf.Warum auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
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G-B

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@ Gerd
Wie meins du das mit hindeuten? In der Reifengröße ist ja Verschlüsselt angegeben ob Diagonal oder Radial! - oder R!
Dann darf man ohne Freigabe auch nur diese fahren.
Mag ja sein, dass es keine Zollbreite in Ausführung Radial mehr gab, aber bei den metrischen Breiten gibt es sowohl als auch. Da darf man ohne Freigabe nichts anderes fahren.

Deshalb gehe ich davon aus, dass der nette Prüfer auch nur die metrischen Größen in Diagonalbauweise eintragen wird, die in etwa denen der angegebenen Zollgröße entsprechen.
Auf mehr als diese eine fahrwerkstechnische Änderung wird er sich nicht einlassen. Meine Meinung!

Viele Grüße

Gerhard
 
Hansemann

Hansemann

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Dan, Deine Aussage ist nicht erschöpfend

Auszug:
Motorrad ohne Fabrikatsbindung

Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Keine Einschränkungen

Umrüstung auf eine andere Reifengröße
Reifenhersteller bestätigt dass Einschränkungen an die Reifengröße gem. RiLi 97/24EG, Kapitel 1 Anh. 3 eingehalten werden.
Eine Änderungsabnahme sowie eintrag in die Fzg.-Papiere sind nicht erforderlich

Motorrad mit Fabrikatsbindung
Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen. Die Bescheinigung sollte mit den Fzg.-Papieren mitgeführt werden.

Umrüstung auf eine andere Reifengröße:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen. Die Bescheinigung sollte mit den Fzg.-Papieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fzg.-Papiere sind nicht erforderlich.

In allen Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der RiLi 97/24 EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen.
Am Reifen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem *e oder *E auf der Reifenseitenwand zu erkennen.

Die Reifen haben eine Genehmigung nach § 22a bzw. 36 StVZO
Trag- und Geschwindigkeitsindex decken die Achslast des Krad bei Vmax ab.

Angaben zu Einschränkungen bzgl. Diagonal- und Radialreifen finde ich auf die Schnelle nicht, vielleicht kannst Du mir da ja weiterhelfen...;) Man darf nach §36, StVZO Abs. 2a, Satz 2 halt entweder Radial oder Diagonalreifen verwenden. Im letzten Satz steht dann aber: Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Motorräder dürfen also Radial (R) und Diagonal (B=Bias) mischen.
 
lemmi+Q

lemmi+Q

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Soderle. Ich habe gestern mal Heidenau angemailt und heute schon die Freigabe für 4 Reifen auf dem Tisch gehabt.

Danke für alle Tips und Danke an Fa. Heidenau für den prompten und unkomplizierten Service.


Gruß
Martin
 
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