Reifenfreigaben überholt!?

Diskutiere Reifenfreigaben überholt!? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hi Mortenhh, mach Dir doch bitte die Mühe und schau mal genau dort nach, was Du in dem BMW Text fett geschrieben hast. Dort wird auf Größe...
peco-achim

peco-achim

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Von der BMW Internetseite:
Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.
Hi Mortenhh,

mach Dir doch bitte die Mühe und schau mal genau dort nach,
was Du in dem BMW Text fett geschrieben hast.
Dort wird auf Größe, Geschw.- und Tragfähigkeitsindex hingewiesen.
Also habe ich recht. Wenn Du es aber immer noch nicht glauben willst,
in einem anderen Fotum hatten witr auch so einen "Thomas". ;)

Der hat dann wegen seiner K 1300 S expliziet bei BMW nachgefragt.
Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr .......,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ wird von den
Zulassungsstellen in allen Fahrzeugpapieren unserer Motorräder vorgenommen, unabhängig
davon ob überhaupt eine solche Bindung für das betreffende Fahrzeug besteht. Dieser
Eintrag stellt lediglich einen Hinweis für den TÜV und die Ordnungsbehörden dar, wo ggf.
entsprechende Informationen über die Bereifungsvorgaben für das jeweilige Fahrzeug zu
finden sind.
Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad haben Sie von uns in Form
der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt)
erhalten, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Da dort unter Ziffer 52
keine konkreten Reifenpaarungen genannt sind unterliegt Ihre K 1300 S keiner
Reifenfabrikatsbindung. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Reifen eines Herstellers
montieren dürfen. Wir raten Ihnen aber in jedem Fall, nur Reifenpaarungen eines
Herstellers zu fahren, die aufeinander abgestimmt sind (gleicher Reifentyp auf Vorder-
und Hinterachse).
Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct

Das sollte doch eigentlich genügend Überzeugungsarbeit gewesen sein.
Mehr kann ich auch nicht mehr tun.;)
 
M

Mortenhh

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Einen muss ich aber leider noch.

Um dir das mit der R80GS noch zu erklären.
Die hat auch keien Bindung.
Da aber diese, und auch die R100GS, oft mit den Michelin TX66 (denke der wars) ausgeliefert wurde, waren diese eingetragen. Hintergrund der hintere war kein Diagonalreifen sondern Radial und entsprach damit nicht den für das Fahrzeug freigegebenen Größe
Eingetragen 130/80-17 der Michelin TX66 (auch Anakee, Tourance, Conti Trail attack, Scorpion Trail) sind aber 130/80R17. Das R machts. Somit nicht die im Schein befindliche Reifengröße oder eben Art.
Dreswegen gibt es für mein Motorrad für die in Klammer befindlichen Reifen eine Freigabe des Herstellers. Sonst dürfte ich die ja wirklich nicht fahren.

Gruß

Gerhard


Von der BMW Internetseite:

Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!


Im übrigen zum Thema:

Es geht mir hier nicht darum jemanden von meiner
Ansicht überzeugen zu wollen.
Ich habe nicht ohne Grund die Quellen dieser Informationen angegeben.

Leider möchte hier, meinem Gefühl nach, so manch einer unbedingt seine eigenen (Wunsch-) Gedanken bestätigt haben.

Zum Glück sind Meinungen frei!
 
peco-achim

peco-achim

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Auszug aus Deinem Link:

Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits
den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich
homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen
missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In der Praxis bedeutet
dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss,​
wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will.

Sorry Gerd, aber einen dämlicheren, nichts aussagenden Satz hätte sich der ADAC auch nicht ausdenken können.
Danach gäbe es ja keine Produkthaftung mehr!

Ich denke mal, dass BMW bezüglich Ihrer Motorräder und deren Bereifung fitter ist als der ADAC.
 
G

G-B

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Auszug aus Deinem Link:

Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits
den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich
homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen
missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In der Praxis bedeutet
dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss,

wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will.

Sorry Gerd, aber einen dämlicheren, nichts aussagenden Satz hätte sich der ADAC auch nicht ausdenken können.
Danach gäbe es ja keine Produkthaftung mehr!

Ich denke mal, dass BMW bezüglich Ihrer Motorräder und deren Bereifung fitter ist als der ADAC.
Sehe ich genauso. Oder übernimmt jetzt der ADAC die Produkthaftung für BMW-Motorräder? :confused::D;)

Gruß

Gerhard
 
Hansemann

Hansemann

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Das Thema wird/wurde auch im Nachbarforum diskutiert.

Von dem, was ich hier gelesen habe, scheint mir Mortenhh ziemlich dicht dran zu sein (zumindest mit dem fachlichen Beitrag)
 
M

Mortenhh

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Da Polizei, der TÜV und ein Anwalt für Verkehrsrecht hier Unterschiedliche Informationen geben, habe ich mal eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium gestellt, die sollten dies ja hoffentlich Rechtsverbindlich beantworten können!

Mal sehen wie lange die Antwort dauert.
 
M

Mortenhh

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Nun habe ich schon eine Antwort erhalten:



Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2010. Gern möchte ich heute
darauf antworten.

Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Fabrikatsbindung eingetragen ist,
darf jeder typgenehmigte Reifen (ECE oder EG) mit der in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifengrößenbezeichnung unter Beachtung
der mindest erforderlichen Tragfähigkeit und Geschwindigkeitstauglichkeit
unabhängig vom Hersteller des Reifens auf dem Motorrad montiert sein.

Das Mitführen weiterer Unterlagen, wie z.B. Freigabebescheinigungen
sind nicht erforderlich. Werden unterschiedliche Fabrikate gefahren,
bedarf dies keinen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.

Sofern sich in den Fahrzeugpapieren eine Eintragung
findet ist diese auch Verbindlich. Dies gilt auch für die von Ihnen erwähnte Eintragung in Ihren Fahrzeugpapieren (gem. Betriebserlaubnis).
Bei anderen Fabrikaten muss eine Freigabebescheinigung mitgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dienlich sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
xxx xxx


Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung


Referat L 23
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
 
T

TomTom-Biker

Gast
Toll!

Das wurde bereits in Beitrag Nr. 4, 6 und 7 sowie weiteren gesagt. Aber jetzt ist es ja amtlich. Oder doch nicht?

Auf zur nächsten Runde bis Beitrag Nr. 100.

Gruß Thomas
 
Hansemann

Hansemann

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Sofern sich in den Fahrzeugpapieren eine Eintragung
findet ist diese auch Verbindlich. Dies gilt auch für die von Ihnen erwähnte Eintragung in Ihren Fahrzeugpapieren (gem. Betriebserlaubnis).
Bei anderen Fabrikaten muss eine Freigabebescheinigung mitgeführt werden.


Genau so ist es! Und in der Betriebserlaubnis der R1200GS steht eben etwas drin, nämlich bestimmte Reifen. Ganz einfach, oder?

Nicht einfach ist es, Einblick in diese Betriebserlaubnis zu bekommen, der TÜV hat ne Datenbank, da sind sämtliche Betriebserlaubnisse drin.
 
M

Mortenhh

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schrader

schrader

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Genau so ist es! Und in der Betriebserlaubnis der R1200GS steht eben etwas drin, nämlich bestimmte Reifen. Ganz einfach, oder?
:confused:
Das ist neu? Hast Du die BE vorliegen? Woher weisst Du, dass bestimmte Reifen eingetragen sind? BMW sagt auf Ihrer Internetseite unter technische FAQ doch sehr deutlich, dass sie seit 2000 keine Reifenbindung mehr in die BE eintragen.
Dass zusätzlich weiterhin Freigaben existieren ist eine andere Geschichte. Diese haben aber nur empfehlenden Charakter, da in der BE keine Bindung eingetragen ist (ausser Dimesion, Tragfähigkeit usw...).
 
schrader

schrader

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R1200GS LC /2* S1000RR
Mag sein, dass der BMW-Pressesprecher nix falsches sagt, aber auf so ne konkrete Frage wie "hat die S 1000 RR" ne Reifenbindung so nen Mist zu erzählen ist typisch Presseabteilung.

Allein der erste Satz: Wenn keine Reifenbindung im Fahrzeugschein besteht...". Die S 1000 RR hat aber auch den ominösen Satz "Reifenbindung gemäss Betriebserlaubniss beachten" in den Papieren stehen. Allerdings ist auch hier in der Betriebserlaubnis bei der S1000RR auf der Seite 119 ausdrücklich keine Reifenbindung vorgeschrieben.

Also erklärt er in seinem kompletten halbseitigem Statement komplett an der Frage vorbei, obwohl in der Frage sogar der Verweis auf eine Reifenbindung laut Betriebserlaubnis verwiesen wird.

Gratuliere BMW zu diesem Pressesprecher.
 
kmueller_gs12

kmueller_gs12

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z.b. R1200GS LC
@schrader

sorry, aber ich glaube du hast es nicht verstanden!
bezugnahme sind immer die coc papiere, die sind der zugängliche teil der eu-be, der für den halter relevant ist.

wenn dort keine reifenfabrikatsbindung steht, gibt es auch keine.
kein halter ist verpflichtet, in die original eu-be zu schauen, geschweige denn, sich diese zu beschaffen.
diesen "ominösen" satz haben alle motorräder in den papieren stehen und der bezieht sich eben nur auf das coc.

..und irgendwie widersprichst du dich jetzt selbst - in deinem letzen kommentar fragst du hannsemann nach der be, jetzt zitierst du selbst aus einer bisher nicht nachprüfbaren - aber auch nicht relevanten - quelle s.119

alles komisch, diese leidige diskussion - fakt ist: es gibt bis auf wenige ausnahmen, keine reifenfabrikatsbindung mehr für motorräder.

mir hat es auf nachfrage bmw(herr kraft), tüv(bei hu mit nicht freigegebenen reifen) und auch reifenhändler(als grundlage für bestellung u montage des nicht freigegebenen reifens)/reifenhersteller (dunlop) exakt auch so bestätigt.

..und der pressesprecher sagt es in der motorrad auch aus, auch wenn er es einwenig umständlich darstellt.

klaus
 
Horny-Joe

Horny-Joe

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Hey Jungs, macht euch doch nicht so viele Gedanken. Jeder so wie er will, wen einer `ne Bindung haben will soll er doch.
Ich mach das wie BMW es gibt keine mehr, fertig. Und die Bullen müssen erst das Gegenteil beweisen.

Es wird immer Typen geben die nach Vorschriften suchen auch wen es keine gibt, so ist der Deutsche. Da bin ich ja froh ein Bayer zu sein, ein Südländer. Wie sagen wir immer,"A bissl wos geht imma". Auch bei den Freigaben.

Ich bin in 30 Jahren Motorrad viel herumgekommen, aber die Marke der Reifen hat noch nie einen interessiert, nur immer das Profil.

Ich seh das ganz easy. Big easy!
 
peter-k

peter-k

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R 1200 GS / 2007
Es wird auch Zeit endlich mal zu kippen, dass ein Motorrad mit einem Reifentyp einer spezifischen Sonderbauart ausgeliefert wird, erkennbar an dem extra Kennbuchstaben (und eigentlich nur mit diesem betrieben werden darf).
 
Hansemann

Hansemann

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Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein eine Reifenbindung drin, ist die verbindlich.

Steht nichts drin, bzw. der Satz "Freigabe laut Betriebserlaubnis" (wird vom Programm automatisch eingefügt) muss man eben in die Betriebserlaubnis reinsehen. Die Nummer der Betriebserlaubnis steht in der Zulassungsbescheinigung. Sollte in dieser BE (wie bei meiner ADV 06/06) was drinstehen, dann gilt das eben auch. Diese Betriebserlaubnis ist wirklich nur schwer zugänglich. Die COC-Bescheinigung bescheinigt nur, dass das Fahrzeug den Richtlinien entspricht und nennt einige wenige Daten. Die BE erhält alle relevanten Daten, die erhoben werden, wenn eine BE erteilt wird, geht also über die Zusammenfassung der COC hinaus. Entscheidend ist aber die BE, nicht der COC-Auszug.

Steht in der BE keine Reifenbindung mehr drin, dann gibt es auch keine, der Reifen muss dann nur ein e-Prüfzeichen haben. (haben alle die verkauft werden) siehe EU-Richtlinie 97/24. Eine Mitführpflicht für evtl. vorhandene Reifenfreigaben habe ich bisher nicht gefunden.

Die Reifen müssen zwingend von einem Hersteller sein, Ausnahme sind die alten Moppeds, die nach StVZO beim KBA eine Betriebserlaubnis erhalten haben und dort keine Reifenbindung besteht, die dürfen vorne und hinten alles fahren, was die eingetragene Größe hat. Deren Reifen brauchen noch nicht mal das E-Zeichen (Z.B. R100GS) aber eine KBA-Nummer (so alte Reifen kriegt man regelmäßig nur mit guten Beziehungen durch ne Hauptuntersuchung)


Ansonsten wird hier wirklich um Kaisers Bart gestritten...

Für die meisten Reifen gibt es ja Freigaben, auch wenn das langsam nachlässt, der Fahrzeughersteller ist nicht verpflichtet, eine Reifenbindung bei der Beantragung der BE vornehmen zu lassen.

Es dürfen nur Reifen für Motorräder verkauft werden, die ein e-Zeichen haben und damit sicherstellen, dass kein Sonderspezialreifen für Sport oder sonstige Zwecke mit für den Straßenverkehr unzureichenden Eigenschaften verwendet wird.

Die Sonderspezifikationen sind oft, aber nicht immer in der schwer zugänglichen BE niedergelegt und somit zu beachten!

So einfach isses.

@Horney-Joe: viel unrechter haben kann man kaum! Unwissenheit gepaart mit übersteigertem Selbstbewusstsein und großzügiger Toleranz gegenüber allem was einem nicht passt, ist eigentlich keine bayerische Eigenschaft, sondern ein Zeichen von persönlicher Unreife!
 
Thema:

Reifenfreigaben überholt!?

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