Reifenwahl für F650GS (Twin)

Diskutiere Reifenwahl für F650GS (Twin) im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo bike-Didi zunächst mal herzlichen Dank für Deine Mail- doch du hast meine "Klarheit" zum rechtlichen Sachverhalt wieder beseitigt. Woher...
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Vaterstettener

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F650GS Twin (10400km), F 800 GS (6/2011)
Hallo bike-Didi
zunächst mal herzlichen Dank für Deine Mail- doch du hast meine "Klarheit" zum rechtlichen Sachverhalt wieder beseitigt.
Woher leitest Du Deine Einschätzung ab, der Conti sei legal auf der Twin zu fahren? Selbst Conti hat mir gegenüber erklärt, der Trailattack dürfe auf der F650GS Twin nicht gefahren werden.
Zudem ist nach den Aussagen von TÜV und Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht eingetragene Reifen mitzuführen- und die gibt es ja von Conti nicht.
Ich würde - wenn es irgendeine rechtliche Möglichkeit gäb- sofort den Conti draufmachen...

Gruß
Thomas
 
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bike-didi

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Zudem ist nach den Aussagen von TÜV und Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht eingetragene Reifen mitzuführen- und die gibt es ja von Conti nicht.
Ich würde - wenn es irgendeine rechtliche Möglichkeit gäb- sofort den Conti draufmachen...

Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
welche Reifen sollen denn wo eingetragen sein??? Wo steht etwas bez. einer mitzuführenden Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Ich muß mich u. a. beruflich damit auseinandersetzen... .
Aber als betroffener Moppedfahrer habe ich mich lange mit den Zulassungsvorschriften für Reifen auseinandergesetzt, als 2006 die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) in Kraft gesetzt wurde.
Kaum ein Mensch weiß z. B., dass die Fabrikatsbindung für Moppeds bis 50 PS schon Mitte der 80er per Erlaß aufgehoben worden ist. Damals, als noch die StVZO mit ihren Ausführungsvorschriften maßgeblich war, war alles anders. Mit Einführung der FZV ist aber vieles einfacher geworden, freut uns besonders bez. Umrüstungen/Umbauten für Moppeds.
Der Gesetzgeber hat es von 2006 bis heute nicht einmal hinbekommen, eine Bußgeldvorschrift für das Erlöschen der Betriebserlaubnis einzuführen!

Einfach machst Du es Dir, wenn Du der Aussage auf der BMW-Seite Glauben schenkst. Es ist so!
Ich kenne keine gesetzlichen Vorschriften, die etwas anderes aussagen. Dein Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil 1) verweist standardmäßig auf die Betriebserlaubnis. In der Betriebserlaubnis ist jedoch keine Fabrikatsbindung (mehr) aufgeführt. Sie ist analog der Konformitätsbescheinigung der EU zu sehen.

Ich bin übrigens schon die Single-GS mit den Contis gefahren, als es auch hierfür (noch) keine Freigabe gab. Die gesetzlichen Voraussetzung (Größe, Index für Geschwindigkeit und Tragfähigkeit) wurden eingehalten, also gab es auch weder Streß bei Kontrollen durch die Rennleitung noch durch den Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung.
 
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Vaterstettener

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F650GS Twin (10400km), F 800 GS (6/2011)
Hallo Didi
danke Dir für deine Info. Das alles hilft jedoch nichts, wenn der TÜV mir sagt, dass er mir die Plakette nurr mit Reifen erteilt, wenn es hierfür eine Empfehlung von BMW gibt, oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt- und hier hat CONTI mir ja eindeutig geschrieben, dass die Nutzung auf der F 650 GS derzeit nicht zulässig ist.
Ich komme mir vor, wie in einer Bananenrepublik- es blickt keiner mehr durch- ..
Gruß
Thomas
 
M

MIG97

Gast
Mal was anderes.......................

.........leider kann ich hier im Forum keinen neuen Eintrag platzieren.

Daher schreibe ich mal hier.................

ich suche fuer die bald hier ankommende F650GS/Twin meiner Freundin

-Handschutzbuegel
-Motorschutz
-Tankschutzbuegel
-Unterbodenschutz

Nehmen vorzugsweise gebrauchte Teile!

Angebote bitte per PN an mich

Gruss
Andy
 
Hansemann

Hansemann

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Hallo Thomas,

Bike-Didi hat Recht. Er hat nur nicht den langen und verworrenen Paragrafen-Weg aufgezeigt, der zu dem Ergebnis führt.

Im Fall der F650GS ist das allerdings etwas einfacher: In Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht möglicherweise drin "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten" Das hat das Programm, mit denen die Zulassungsbescheinigungen bei den Zulassungsstellen gedruckt wurden bis vor kurzem automatisch bei Motorrädern eingefügt, ganz egal um welche Maschine es sich handelt. Vielleicht hast Du schon gehört oder gelesen, dass manche Hersteller wie Suzuki oder Aprilia auch bei den über 100 PS Motorrädern keine Reifenbindung mehr eintragen. Wenn Du nun die Gelegenheit bekommst, in die Betriebserlaubnis reinzusehen, wirst Du feststellen, dass bei der F650 GS keine Reifenmarken mehr drinstehen, nur Größen und Tragfähigkeiten, sowie die Felgen.

Die Betriebserlaubnis kann man allerdings nicht einfach googeln, auch wenn die Nummer der Betriebserlaubnis in deiner Zulassungsbescheinigung drinsteht, da musst Du zum Tüv und nen freundlichen Prüfer finden, der dir die mal aufruft, die haben Zugang dazu, allerdings hat die BE mehr als einhundert Seiten und man muss schon ein bisschen scrollen, um die Passage zu finden.

Du kannst Dir aber auch mal die Eu-Richtlinie 97/24 reinziehen, da steht was zu Reifen für Motorräder.

Letzten Endes gibt es aber keine Reifenbindung bei der F650GS Twin.

TÜV und Polizei werden eine fehlende Freigabe nicht beanstanden, weil die bei dem Motorrad nicht erforderlich ist.

Die Reifenfreigaben haben etwas mit Produkthaftung zu tun, nicht mit der Zulässigkeit des Fahrens. Es liegt an Dir zu entscheiden. Ich gebe aber zu bedenken, dass der BW zum Beispiel eine Sonderkennung für die kleine GS hat, also möglicherweise einen anderen Aufbau der Karkasse als für die 12er, obwohl die vorne die gleiche Größe haben.

Das Thema hatten wir aber auch schon mal, ich habs mit der Suche-Funktion wieder gefunden
 
B

bike-didi

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Wenn Du nun die Gelegenheit bekommst, in die Betriebserlaubnis reinzusehen,
Das ist auch so eine Krux: bei meinen Recherchen habe ich u. a. herausbekommen, dass die Betriebserlaubnis von vielen Typen gar nicht mehr beim KBA vorhanden bzw. abrufbar ist... . Wenn man dann nicht mehr den alten Brief hatte, gab es ein Problem... . Dieses hatte ich bei meiner SZR. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, konnte ich erreichen, dass man den Hinweis auf die Betriebserlaubnis in der Zulassungsbescheinigung gestrichen hat.
 
BMW-Hans

BMW-Hans

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Habe soeben bei www.bmw-motorrad.com rein geschaut, was aktuell für die F650GS empfohlen wird. Contis sind nicht dabei. Auch Heidenau nicht.

BMW empfiehlt, die Unbedenklichkeits-Bescheinigung des Reifenherstellers mitzuführen.

In der Schweiz gilt keine Reifenbindungspflicht, es muss jedoch der vom Fahrzeughersteller festgelegten Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit entsprechen.

Ich denke, dass es bei Contis bei einem Unfall Probleme geben könnte, wenn die nicht für die GS freigegeben sind, es geht ja mit der Freigabe auch um die Produkthaftung. Daher fahre ich keine Reifen, die vom Hersteller nicht freigegeben sind. Gerne hätte ich den Trail Attak auch mal probiert, ein Kumpel fährt den auf der V-Strom und ist begeistert.
 
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Mortenhh

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Das Thema Reifenfreigaben wurde hier ja schon mehrfach Diskutiert (bitte Suchfunktion benutzen), oder z.B. hier (http://www.gs-forum.eu/showthread.php?t=47234).

Ich hatte auch einmal eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium gestellt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2010. Gern möchte ich heute
darauf antworten.

Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Fabrikatsbindung eingetragen ist,
darf jeder typgenehmigte Reifen (ECE oder EG) mit der in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifengrößenbezeichnung unter Beachtung
der mindest erforderlichen Tragfähigkeit und Geschwindigkeitstauglichkeit
unabhängig vom Hersteller des Reifens auf dem Motorrad montiert sein.

Das Mitführen weiterer Unterlagen, wie z.B. Freigabebescheinigungen
sind nicht erforderlich. Werden unterschiedliche Fabrikate gefahren,
bedarf dies keinen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.

Sofern sich in den Fahrzeugpapieren eine Eintragung
findet ist diese auch Verbindlich. Dies gilt auch für die von Ihnen erwähnte Eintragung in Ihren Fahrzeugpapieren (gem. Betriebserlaubnis).
Bei anderen Fabrikaten muss eine Freigabebescheinigung mitgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dienlich sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
xxx xxx


Bundesministerium für Verkehr


Zusammenfassend verhält es sich so:


1. Keine Reifenbindung laut Zulassungsbescheinigung:

Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung laut Zulassungsbescheinigung:

Hier gilt auch der Eintrag Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden sein und mitgeführt werden.
 
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bike-didi

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Kann ja nicht sein, dass ich rechtlich gesehen einen Reifen fahren darf, ich aber gg. geltendes Recht verstoße, wenn der Hersteller mit einer nicht vorhandenen Freigabe winkt... .
Na ja, gewunken hat er ja auch nicht - woher sollte ich denn überhaupt wissen, dass es keine Freigabebescheinigung gibt, wenn ich doch gar keine benötige...? Muß ich mich doch gar nicht drum kümmern!!
Es ist auch nirgendwo niedergeschrieben, dass der Hersteller von der Produkthaftung ausgeschlossen ist, wenn er die Haftung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat - und das ist ja nicht passiert! Also nicht etwas reininterpretieren, was nicht da ist... .

Probleme beim Unfall??? - s. o.

Aber selbst jetzt hat die "Ja-Aber-Fraktion" sicher immer noch Zweifel... .:D

Ich stelle mich dann mal als Versuchsfahrer für die Contis zur Verfügung... :p
 
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Vaterstettener

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F650GS Twin (10400km), F 800 GS (6/2011)
.. was soll man da sagen? Die BMW Händler sagen alle was anderes, BMW Deutschland sagt "ja-aber..", Conti sagt "Nein", der Tüv sagt:"ja-wenn Unbedenklichkeitsbescheingung".... was ein Irrenhaus.​

Eure Beiträge sind spitze- doch auch nicht wirklich eindeutig in eine Richtung..​

Ich sage nun: "Sch.. egal- ich kaufe mir den Testsieger- und der, der auf der V-Strom meiner Frau mit Abstand beste Reifen..
Ich habe mir gerade den Conti TrailAttack bestellt​

DIDI- wir sind dann bald beide CONTI bereift. Im Juni schreibe ich dann, was der TÜV gesagt hat. Werde mir mal alle Eure Beiträge ausdrucken; wenn der TÜV zickt, werde ich ihm Eure Statements vorlegen, inkl. der BMW Homepage Info. Bin gespannt, ob der arme Prüfer dann den Wald vor lauter Bäumen sieht.​

Gruß
Thomas​
 
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bike-didi

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.. was soll man da sagen? Die BMW Händler sagen alle was anderes, BMW Deutschland sagt "ja-aber..", Conti sagt "Nein", der Tüv sagt:"ja-wenn Unbedenklichkeitsbescheingung".... was ein Irrenhaus.​

Ich sage nun: "Sch.. egal- ich kaufe mir den Testsieger- und der, der auf der V-Strom meiner Frau mit Abstand beste Reifen..
Ich habe mir gerade den Conti TrailAttack bestellt​

DIDI- wir sind dann bald beide CONTI bereift. Im Juni schreibe ich dann, was der TÜV gesagt hat. Werde mir mal alle Eure Beiträge ausdrucken; wenn der TÜV zickt, werde ich ihm Eure Statements vorlegen, inkl. der BMW Homepage Info. Bin gespannt, ob der arme Prüfer dann den Wald vor lauter Bäumen sieht.

Gruß
Thomas​
Hallo Thomas,
ich habe heute meinen Reifen für hinten bekommen (den vorderen hatte ich schon).:)

Nee Thomas - das ist kein Durcheinander!! Die Gesetzeslage ist eindeutig! Nur blicken da die wenigsten durch - die meisten haben sich nie richtig damit beschäftigt, mal irgendwo dieses und jenes aufgeschnappt und geben den Mix weiter!
Die Aussage auf der Homepage von BMW ist schon richtig. BMW würde einen Teufel tun, eine freie Reifenwahl zu proklamieren, wenn das rechtlich nicht korrekt wäre. Womit wir übrigens wieder bei der Produkthaftung wären... . :D

Diese Freigaben sind überflüssig wie ein Kropf... . Umgekehrt würde ein Schuh draus: Wenn ein Reifenhersteller einen Reifen anbieten würde, der nur den Betrieb bei bestimmten Typen entwickelt worden wäre (und diese Reifen auch so anbietet!), sieht das schon ganz anders aus... . Der Trail Attack ist aber ein Reifen für jedes Mopped... .

Du wirst die Contis dann wohl eher fahren als ich, da meine BW noch 3 mm haben. Spätestens Ende Mai kommen sie aber runter. Beim Single war der Unterschied zu den BW riesengroß, beim Twin wird er nicht mehr so groß sein. Faszinierend war jedenfalls, welche Sicherheit der Reifen vermittelt hat! Ich wünsche Dir viel Spaß damit!!
 
M

Mortenhh

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Hallo Thomas,
ich habe heute meinen Reifen für hinten bekommen (den vorderen hatte ich schon).:)

Nee Thomas - das ist kein Durcheinander!! Die Gesetzeslage ist eindeutig! Nur blicken da die wenigsten durch - die meisten haben sich nie richtig damit beschäftigt, mal irgendwo dieses und jenes aufgeschnappt und geben den Mix weiter!
Die Aussage auf der Homepage von BMW ist schon richtig. BMW würde einen Teufel tun, eine freie Reifenwahl zu proklamieren, wenn das rechtlich nicht korrekt wäre. Womit wir übrigens wieder bei der Produkthaftung wären... . :D

Diese Freigaben sind überflüssig wie ein Kropf... . Umgekehrt würde ein Schuh draus: Wenn ein Reifenhersteller einen Reifen anbieten würde, der nur den Betrieb bei bestimmten Typen entwickelt worden wäre (und diese Reifen auch so anbietet!), sieht das schon ganz anders aus... . Der Trail Attack ist aber ein Reifen für jedes Mopped... .

Du wirst die Contis dann wohl eher fahren als ich, da meine BW noch 3 mm haben. Spätestens Ende Mai kommen sie aber runter. Beim Single war der Unterschied zu den BW riesengroß, beim Twin wird er nicht mehr so groß sein. Faszinierend war jedenfalls, welche Sicherheit der Reifen vermittelt hat! Ich wünsche Dir viel Spaß damit!!
Eindeutig ist die Gesetzeslage nicht, höchstens deine Wunschvorstellung.

Und eine Aussage auf einer Internet Seite besitzt leider keine Rechtliche Relevanz und auch BMW könnte/kann sich hier irren.

Gegebenenfalls sogar ohne Gefahr da es hierfür sogar einen Haftungsausschluss gibt (Rechtlicher Hinweis:Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden).

Sofern du dich mit diesem Thema wirklich beschäftigt hast solltest du ja auch mehr als nur die Aussage einer Homepage haben.

Bei diesem sich Wiederholenden Thema konnte bisher ja leider nie einer einen Rechtsverbindlichen Beweis liefern und in sofern spricht einfach mehr dagegen als dafür.

Leider scheiterten bisher alle "Durchblicker" an dem Rechtsverbindlichen und lieferten recht bescheidene Beweise ab (aussage bei BMW, sagt meine Mutter, habe ich in der Bild Zeitung gelesen usw.).

Ich würde mich freuen über die Möglichkeit der freien reifen Wahl da meine Wunsch reifen leider keine Freigabe besitzen.

Und bitte keine Richtlinie der EWG, diese müssen nicht in Deutschland Rechtlichen bestand haben (kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie) und werden/wurden hier oft leider auch falsch interpretiert oder gar falsch gelesen.

Hier zum Thema klare Rechtslage nur einmal ein Beitrag von der ADAC Internet Seite:

"Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt
werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte unter
den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22 am unteren
Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die zugelassenen
Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.
Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet darauf
hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern
15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung
oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht
werden. (http://www.adac.de/_mm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf)

Aber du wirst ja jetzt hoffentlich endlich Eindeutige und Nachzulesende Beweise liefern.

Am besten ein Beglaubigtes Rechtsverbindliches Schreiben (PDF) zum Mitführen gegen Ungläubige Polizisten und TÜV-Prüfer, eventuell hast du ja die Möglichkeiten dafür!

Schon eimal Danke für deine Mühe!
 
V

Vaterstettener

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Vaterstetten
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F650GS Twin (10400km), F 800 GS (6/2011)
Hallo Zusammen

Habe beim Conti TrailAttack festgestellt, dass derzeit nur Reifen der Geschwindigkeitsklasse H verfügbar sind- wir brauchen aber V.

Montiert ihr dennoch den H... oder wo bekommt ihr die vorgeschriebene V Klasse her?

Gruß
Vaterstetter
 
B

bike-didi

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Eindeutig ist die Gesetzeslage nicht, höchstens deine Wunschvorstellung.

Sofern du dich mit diesem Thema wirklich beschäftigt hast solltest du ja auch mehr als nur die Aussage einer Homepage haben.

Bei diesem sich Wiederholenden Thema konnte bisher ja leider nie einer einen Rechtsverbindlichen Beweis liefern und in sofern spricht einfach mehr dagegen als dafür.

Und bitte keine Richtlinie der EWG, diese müssen nicht in Deutschland Rechtlichen bestand haben (kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie) und werden/wurden hier oft leider auch falsch interpretiert oder gar falsch gelesen.
Richtig ist, dass die EG-Richtlinien für uns nicht bindend sind, aber richtig ist auch, dass sie im nationalen Recht aufgenommen werden mußten. Der Gesetzgeber hat dann einfach in den nationalen Vorschriften die EG-Richtlinien als geltendes Recht verankert... . Nachzulesen u. a. in der FZV.

Hier zum Thema klare Rechtslage nur einmal ein Beitrag von der ADAC Internet Seite:

"Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt

Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.
Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet darauf
hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern
15.1. und 15.2. entspricht.
Das ist schlichtweg schlecht recherchiert und falsch. Solltest Du Zweifel an meiner Aussage haben (habe keine Lust, das jetzt noch einmal alles aufzugführen), empfehle ich die Nachfrage beim KBA oder einem kompetenten Mitarbeiter Deiner örtlich zuständigen Zulassungsstelle (evt. Leiter der Behörde).

Aber du wirst ja jetzt hoffentlich endlich Eindeutige und Nachzulesende Beweise liefern.
s. o.

Am besten ein Beglaubigtes Rechtsverbindliches Schreiben (PDF) zum Mitführen gegen Ungläubige Polizisten und TÜV-Prüfer, eventuell hast du ja die Möglichkeiten dafür!
Dazu bin ich nicht berechtigt, außerdem überflüssig, da die Rechtslage eindeutig ist.



Hallo Zusammen

Habe beim Conti TrailAttack festgestellt, dass derzeit nur Reifen der Geschwindigkeitsklasse H verfügbar sind- wir brauchen aber V.

Montiert ihr dennoch den H... oder wo bekommt ihr die vorgeschriebene V Klasse her?

Gruß
Vaterstetter

Gem. Konformitätserklärung sind auch H-Reifen zulässig! Mein Hinterradreifen hat ebenfalls "nur" die H-Kennzeichnung.
Anakee und Distanzia, für die es eine Freigabe gibt, werden ebenfalls nur in "H" ausgeliefert!
 
Zuletzt bearbeitet:
GSAchris

GSAchris

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VS-Schwenningen (nimmer in Baden)
Modell
F800ADV m.Zumo 660 m.TT-Halter, 650er Husky Strada
Hallo Zusammen

Habe beim Conti TrailAttack festgestellt, dass derzeit nur Reifen der Geschwindigkeitsklasse H verfügbar sind- wir brauchen aber V.

Montiert ihr dennoch den H... oder wo bekommt ihr die vorgeschriebene V Klasse her?

Gruß
Vaterstetter
Da ein H-Reifen bis 210 zugelassen ist sollte der auf dem "Kälbchen" :o
ausreichend sein.

Hab bei www.powergummis.de den Hinteren Reifen für 97,50 € bekommen.
 
Thema:

Reifenwahl für F650GS (Twin)

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