TÜV Eintragung + Reifenfreigabe mit anderen Felgengrößen

Diskutiere TÜV Eintragung + Reifenfreigabe mit anderen Felgengrößen im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Servus zusammen Ich möchte mir Kineo Felgen kaufen. Die vordere hat die gleiche Größe wie die Originalen, die hintere ändert sich von 4,0 x 17...
Roland83

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Ich möchte mir Kineo Felgen kaufen. Die vordere hat die gleiche Größe wie die Originalen, die hintere ändert sich von 4,0 x 17 auf 4,25 x 17. TÜV Teilegutachten für meine 1200er Bj. 2010 bekomme ich vom Hersteller.

TÜV meint ich brauche noch einen "ABS Regelkreisunbedenklichkeitsnachweis"??? bzw. eine Größenfreigabe von BMW. Email an BMW ist grade raus - mal schaun was die sagen.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Alle Reifenfreigaben beziehen sich auf die original Felgengröße. Da die Kineofelge allerdings anders ist werde ich hier keine "normale" Reifenfreigaben bekommen.

Ich habe keine Erfahrung mit Eintragungen beim TÜV und was man da so alles an Papierkram mitschleppen muss. Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass der TÜV die Felge ohne Bereifung mit Reifenfreigabe garnicht erst einträgt.

Kann mir dazu jemand was sagen oder gibt es hier jemanden der so ein Problem schon mal hatte?

Schöne Grüße

Roland

Edit: Bei Alpina Felgen ist es übrigends auch so, dass die hintere sich auf 4,25 ändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bollo

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Hallo Roland,

was versprichst Du Dir von der breiteren Felge?
 
qtreiber

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was versprichst Du Dir von der breiteren Felge?
war nicht die Frage .... :cool:

@Roland; direkt beim TÜV anrufen und fragen hat sich bei mir bisher als die einfachste und vor allem beste Lösung dargestellt. Oftmals mit guten Tipps verbunden.
 
Roland83

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Hallo

@Bollo: weil es sie nicht anders gibt...

@qtreiber: den TÜV habe ich schon angerufen. Genau dieser hat mir die Steine in den Weg gelegt...
 
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Bollo

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Ok, verstehe.
Ich würde mir nen anderen TÜVer suchen. Und generell hinfahren und reden statt anzurufen.
 
G

Gast20919

Gast
TÜV meint ich brauche noch einen "ABS Regelkreisunbedenklichkeitsnachweis"??? bzw. eine Größenfreigabe von BMW. Email an BMW ist grade raus - mal schaun was die sagen.



WOW , es gibt für jede Lösung ein Problem ....Der Typ soll sein Job machen und das ganze auf Freigängigkeit prüfen und das eintragen ,falls er dazu nicht in der Lage ist würde ich die Tüvstelle wechseln .

Wenn man Papiere für jeden Scheiss hat und braucht ,kann es auch die Tante an der Annahme in den Brief tackern ,ohne zu prüfen.
 
Andi1965

Andi1965

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Hi,

die TÜVler haben halt langsam die Hosen voll und tragen eben nicht mehr jeden Furz und Feuerstein ein.
In unserer heutigen Zeit, bei dem wegen jedem Kram geklagt wird, Gutachter bestellt werden usw usw kann ich das auch verstehen.
Der aaS (amtlich anerkannte Sachverständige) unterschreibt mit seinem Namen für die Änderung, und sollte mal was passieren haben die gegnerische Versicherungen gute Gutachter die eben diese Nadel im Heuhaufen finden sollen.
Und denn sparen die Versicherer Geld.
So einfach ist das.

Insofern versuche an einen alten Hasen ranzukommen, der noch ein Wissen hat, und spreche mit ihm.

Dann sieht die Welt schon besser aus.

Grüßle

Andi
 
Roland83

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Dann werd ichs mal draufankommen lassen.

Hier ein paar Antworten von BMW Conti etc.:

BMW:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die von Ihnen gewünschte Unbedenklichkeitsbescheinigung können wir Ihnen leider nicht ausstellen, da wir abweichende Rad- und Reifengrößen nicht geprüft und freigegeben haben. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Continental:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Freigabefahrten erfolgen grundsätzlich auf der Serienbereifung (Dimension) und den Serienfelgen. Für abweichende Dimensionen (Umbauten) liegen keine Freigaben vor.
Diese bitte per Einzelabnahme eintragen lassen.

Heidenau (übrigends sehr schnelle Antwort!):
Wir testen die Fahrzeuge mit unserer Bereifung immer im Serienzustand.Daher beziehen sich die Freigaben natürlich auch auf die Ausrüstung mit den Originalfelgen.Die Umrüstung auf andere Felgen muss dann durch eine separate Abnahme erfolgen.

Also hängt alles vom TÜV ab... Ich werde berichten :-)
 
Larsi

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ich würde versuchen einen prüfer zu finden, der die räder ohne bindung an bestimmte reifen einträgt oder mit dem passus, dass reifenfreigaben auch für die geänderte felge gelten.
wenn sich kein prüfer darauf einlässt, kannst du jeden anderen reifen extra eintragen lassen.

freigaben kannst du jedenfalls vergessen.
 
ChiemgauQtreiber

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Ok, verstehe.
Ich würde mir nen anderen TÜVer suchen. Und generell hinfahren und reden statt anzurufen.
wird wohl die beste Methode sein,
wir reden hier von einer Änderung der Felgenbreite um ca. 0,625 cm ?? = 0,3125 cm pro Seite?

das sollte doch der Prüfer mit einem ersten Augenschein beurteilen können, ob
- es auf jeden Fall geht
- nur geht, wenn....
- oder gar nicht geht

wobei ich mir letzteres gar nicht vorstellen kann,
den auf einer Seite ist ja nicht mal eine Schwinge o.ä.,

und da man bei ner GS auch Schneeketten montieren kann (siehe hier )
dürfte der Felgenbreite m.M.n. niGS im Wege stehen, ev. mußt du auf "Schneeketten verzichten :cry:

es gab hier - wenn ich mich recht erinnere - auch mal Bilder von ner 12er ADV mit Ketten vom User "biker-lars", ich find die aber aktuell nicht mehr
 
Roland83

Roland83

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Danke für eure Antworten!

Ich werds wohl so machen, dass ich einfach zum TÜV fahr und es drauf ankommen lasse. Papiere vom Felgenhersteller bekomme ich ja.

Die 0,625cm bzw. 1/4" sind in meinen Augen auch unrelevant, da zum einen Stollenreifen mit verstärkter Karkasse (z.B. Mitas E07 Dakar) mit deutlich unter 2 bar gefahren werden und andererseits ein TKC 80 ca. 3cm an Raddurchmesser in seiner Lebenszeit abbaut.

Aber das ist eben die Ansicht von jemanden der andere Felgen haben will und nicht die von dem der sie eintragen muss. Mal schaun was passiert.
 
Bergler

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Danke für eure Antworten!

Ich werds wohl so machen, dass ich einfach zum TÜV fahr und es drauf ankommen lasse. Papiere vom Felgenhersteller bekomme ich ja.

Die 0,625cm bzw. 1/4" sind in meinen Augen auch unrelevant, da zum einen Stollenreifen mit verstärkter Karkasse (z.B. Mitas E07 Dakar) mit deutlich unter 2 bar gefahren werden und andererseits ein TKC 80 ca. 3cm an Raddurchmesser in seiner Lebenszeit abbaut.

Aber das ist eben die Ansicht von jemanden der andere Felgen haben will und nicht die von dem der sie eintragen muss. Mal schaun was passiert.
1/4 " (6.35 mm) Felgenbreite hat keinen nennenswerten Einfluss auf den (Reifen Durchmesser) Reifenabrollumfang.
Das sollte kein Argument gegen einen Eintrag sein.

Für den 150/70R17 Reifen sind gemäß ETRTO 3.50, 3.75, 4.00 und 4.50 " breite Felgen zugelassenen.
Die 4.00 " breite Felge wird als optimale Breite bezeichnet.




Viel Glück.
 
ChiemgauQtreiber

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1/4 " (6.35 mm) Felgenbreite hat keinen nennenswerten Einfluss auf den (Reifen Durchmesser) Reifenabrollumfang.
Das sollte kein Argument gegen einen Eintrag sein.
Die Felgenbreite hat gar keinen Einfluss auf den Reifendurchmesser, sondern nur auf die Reifenbreite
Für den 150/70R17 Reifen sind gemäß ETRTO 3.50, 3.75, 4.00 und 4.50 " breite Felgen zugelassenen.
Die 4.00 " breite Felge wird als optimale Breite bezeichnet
also ist die Reifen-Felgenkombination ja nicht das Problem, sondern nur die Maße die der Reifen hat,
und da kann es nur um die Reifenbreite gehen, und wenn Schneeketten aufgezogen werden können (die mehr als 10 mm zzgl. Spiel) beanspruchen, dann kann der Freigang nicht das Problem sein,
ggf. soll der TÜV-tler eben die Verwendung von Schneeketten austragen - fertig ist die Laube
 
ChiemgauQtreiber

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Weil ich angeschrieben worden bin:
Doch hat sie!

Stell Dir einfach mal vor, dass der Reifen im Querschnitt wie ein "U" aussieht. Jetzt wird der Abstand der beiden geraden Striche (Seitenwand) vom "U" größer, wie Du selbst sagst wird die Reifenbreite dann größer, dann haste auf einmal mit dem runden Bogen (Lauffläche) eine größere Distanz zwischen den Reifenflanken zu überbrücken. Der Bogen wird flacher. Also schrumpft auch der Raddurchmesser und der Abrollumfang.

Wenn der Prüfer dann pienzt, er will was von BMW ob bei den veränderten Umfängen die ABS-Regelung noch innerhalb der hinterlegten Parameter ist, hat das diesen Hintergrund. Ist zwar ganz schön kleinlich, aber nachvollziehbar.
die Felgenbreite hat keinen Einfluss auf den Abrollumfang, der im Vergleich zur Abnutzung des Reifens und den Toleranzen der Reifenherstellung bzw. der Unterschiede zwischen den einzelnen Reifen m.E. relevant wäre!

1.) ist der Reifen im Querschnitt ja nicht ein U sondern eher ein C, somit kann Die Felgenbreite hat gar keinen relevanten Einfluss auf den Reifendurchmesser, sondern nur - wenn überhaupt - auf die Reifenbreite haben, siehe auch hier Reifenrechner.at | Reifen- und Felgenberechnung
dieser Logik nach müsste ja bei breiterem Felgenbett der Reifenabrollumfang geringer werden - d.h. die Reifenmittellinie müsste gestaucht werden, und das passiert nicht, schon gar nicht in einem Bereich der relevant ist,
deshalb ist ja der Reifen durch die Karkasse so aufgebaut, daß er sich nicht beliebig dehnen oder stauchen kann (vor allem bei hohen Geschwindigkeiten der Superbikes, die teilweise 300 km/h erreiche wäre das fatal),wehalb der Reifenkarkassen Aufbau mit einer Gürtellage in Radialrichtiung so gewählt ist, daß sich diese Lage dehnen müsste, und das geht gegen null ( Reifenaufbau siehe
)

Zusammenfassend:
also theoretisch und ggf. meßtechnisch nachweisbar sind wohl ein paar dieser Effekte, aber im realen Leben verglichen mit Toleranzen der Reifen und vor allem unter Berücksichtigung, daß für diese Reifen (150/70 der GS) auch Schneeketten verfügbar sind, ist diese Maßänderung irrelevant

Nur wenn der TE diese Felgen MIT Schneeketten fahren wollte, würden sich dieses so addieren, daß ggf. bei Schneekettenbetrieb die Schneekette und die umgebenden Bauteile (Einarmschwinge, seitliche Verkleidungsteile) etwas früher berühren könnten,
und hier ist sicher der Freiraum so gewählt, daß bei etwas lockererer Schneekette nicht sofort eine Berührung erfolgt, sondern daß eine etwas schlampig aufgelegte Kette nicht gleich zum Risiko wird

schönen Sonntag noch
 
Roland83

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So, dann kram ich den Fred mal raus - bin noch eine Antwort schuldig:

Mein Vater war heute beim TÜV und hat die Felgen ohne weiteres eingetragen bekommen. Reifenfreigaben etc. hat keinen intressiert. Hab Reifen mit 160km/h Freigabe drauf, den Aufkleber haben wir vergessen - auch kein Stress. Ärgert mich ein bisschen, dass sie bei mir so einen Wind machen und bei meinem Vater ned mal mit der Wimper zucken, aber was solls, sie sind eingetragen!!! ;)

Im übrigen war Mitas der einzige Reifenhersteller, der mir ohne weitere Nachfrage eine Reifenfreigabe für die geänderte Felgengröße zugeschickt hat. Die haben zwar am längsten mit einer Antwort gebraucht aber dafür mit einem super Resultat.

Zum Felgenverkäufer Acewell muss ich sagen, dass sie während dem Bestellprozess sehr gut kommunizieren, nachher wird auf mehrmalige Mails kaum geantwortet. Nur telefonisch lässt sich da was machen.

Bilder hab ich leider keine, da ich grade 8444,92km weit weg bin... :rolleyes:

Vielen Dank nochmal für eure Antworten und Ratschläge!!!

Schöne Grüße aus Denver (hier fahren sie schon seit 8 Wochen mit ihren Harleys rum)
 
Thema:

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