Winterreifenpflicht auch für Zweiräder mit Motor

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Smile

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!?!?

Vielleicht hat man die Reststärke der winterfahrenden Zweiradfahrer als unbeachtlich eingeschätzt, sodaß es keiner besonderen Erwähnung bedurfte.

Es könnte aber auch genauso sein, dass man entsprechend StVO Regelung ( Verhalten ) entsprechend die Fahrzeuge nach StVG eingeschlossen sehen will ??!!??

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2010/0724_2D10.pdf
 
T

TomTom-Biker

Gast
Vielleicht hat man die Reststärke der winterfahrenden Zweiradfahrer als unbeachtlich eingeschätzt, sodaß es keiner besonderen Erwähnung bedurfte.

Ja das könnte sein.

Genau genommen spielen die auch keine Rolle bei der Winterreifenverordnung, da die nicht zum Zielkreis der betroffenen Fahrzeuge gehören.

Nicht Motorräder verursachen Staus an Steigungen (die kann man zur Not auch auf die Seite schieben), sondern mehrspurige Fahrzeuge, insbesondere LKW (siehe A4 diese Woche). Die Verkehrssicherheit des einzelnen spielt bei der Verordnung nur eine untergeordnete Rolle. Einem kürzlichen Interview unseres Verkehrsministers kann ich entnehmen, daß es ihm ein "besonderes Anliegen" ist die Sommerreifen-Stauerzeuger aus dem verkehr raus zu nehmen. Und der erste Ansatz ist mit dieser verordnung ja auch erfolgt. Den Begriff Winterreifen hätte man natürlich präziser formulieren können. Aber ich denke, daß nach den nächsten Erfahrungen da noch eine Nachbesserung des Gesetzes kommen wird.

Gruß Thomas
 
qtreiber

qtreiber

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Moin,

heute abend wurde in der Tagesschau gesagt, dass die Winterreifenpflicht auch für Motorräder gilt.
 
ledom

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Moin,

heute abend wurde in der Tagesschau gesagt, dass die Winterreifenpflicht auch für Motorräder gilt.
Hallo zusammen,
das kann ich nur bestätigen. Und nicht nur bei der Tagesschau, sondern durch die Bank weg, ist auch immer die Rede von Motorrädern. Und es wird immer auf die eindeutige M+S Kennzeichnung hingewiesen! Und die hat mein Anakee II leider nicht. :(
 
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Schlonz

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Für wen gilt die Winterreifenpflicht?

Die Pflicht gilt für Pkws und Motorräder. Schwere Nutzfahrzeuge wie Lastwagen und Busse müssen nur auf den Antriebsrädern Winter- oder Allwetterreifen aufziehen. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, weil sie ohnehin grobstollige Reifen haben. Wenn ein Auto mit Sommerreifen nur geparkt ist, sind keine Sanktionen zu befürchten
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind künftig Winterreifen oder Ganzjahresreifen vorgeschrieben. Wer bei Glatteis, Schneematsch oder Schneeglätte dann mit Sommerreifen erwischt wird, muss 40 Euro statt bislang 20 Euro Strafe zahlen. Wer mit unpassenden Reifen den Winterverkehr behindert, kann sogar mit 80 Euro belangt werden und erhält einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

aus http://www.abendblatt.de/ratgeber/a...reifenpflicht-Tipps-fuer-alle-Autofahrer.html

Also, wer bei winterlichen Verhältnissen mit einem Sommerreifen fährt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen, wie ich finde
 
qtreiber

qtreiber

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Also, wer bei winterlichen Verhältnissen mit einem Sommerreifen fährt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen, wie ich finde
das ist eine ganz andere Sache, aber hier kam die Aussage, dass für Motorräder keine Winterreifenpflicht besteht!?


Im Winter fahre ich grundsätzlich überhaupt nicht mit dem Motorrad, aber ich kann mich daran erinnern schon mal bei klarem Frost und trockenen Straßen bei herrlichem Sonnenschein eine kleine Runde gefahren zu sein.
 
S

Schlonz

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das ist eine ganz andere Sache, aber hier kam die Aussage, dass für Motorräder keine Winterreifenpflicht besteht!?


Im Winter fahre ich grundsätzlich überhaupt nicht mit dem Motorrad, aber ich kann mich daran erinnern schon mal bei klarem Frost und trockenen Straßen bei herrlichem Sonnenschein eine kleine Runde gefahren zu sein.
eben, die Winterreifenpflicht besteht auch für Moppeds.

Und genau wie Du kann ich mich an sehr, sehr schöne, sonnige Wintertage erinnern, an denen ich durch tief verschneite Zauberwälder gefahren bin. Das ist aber lange her und das muss ich auch nicht mehr haben.
 
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Baumbart

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ich finde ja die Variante aus der Not eine Tugend zu machen nicht so unpfiffig (sorry wenn's hier schon irgendwo steht, ist etwas unübersichtlich hier:rolleyes: ). :D

hier: Antrag auf zeitweilige Befreiung von der Verkehrssteuer





Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:

Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.

Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr."
Hat das Fiesnanzampt auch was davon.
 
Hansemann

Hansemann

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Ich bleibe bei meiner Haltung zur Winterreifenpflicht für Motorräder, meiner Meinung nach trifft die neue Regelung für Motorräder NICHT zu.

Fairerweise muss ich aber schreiben, dass das Ministerium des Innern und Für Sport in Rheinland-Pfalz derzeit von einer Winterreifenpflicht für Motorradfahrer ausgeht.

Meine Argumentation kann also nicht als abschließende Aussage gewertet werden.

Sollte sich das ändern, melde ich mich wieder.

Gruß,
Hansemann
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Ich bleibe bei meiner Haltung zur Winterreifenpflicht für Motorräder, meiner Meinung nach trifft die neue Regelung für Motorräder NICHT zu.

Fairerweise muss ich aber schreiben, dass das Ministerium des Innern und Für Sport in Rheinland-Pfalz derzeit von einer Winterreifenpflicht für Motorradfahrer ausgeht.

Meine Argumentation kann also nicht als abschließende Aussage gewertet werden.

Sollte sich das ändern, melde ich mich wieder.

Gruß,
Hansemann
wäre mir auch lieber wenn es die Pflicht nicht gäbe. Aber solange das nicht geklärt ist kann das ganz schnell ganz teuer werden. 80 €+1Pkt dürfte bei einem Unfall das geringste Problem sein! Was passiert wenn im polizeilichen Unfallbericht die Bereifung erwähnt und von der Versicherung eingesehen wird? Regress?
tür und Tor geöffnet für Versicherungen. Wo doch bekannt ist wie gerne die Bezahlen.... kassieren ja und schnell, aber in die andere Richtung fliesst das eher zäh...


:confused::confused:
 
M

Mortenhh

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Im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 60 (Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010) wird von “Kraftfahrzeugen” gesprochen, die Pflicht gilt demnach auch für Motorräder.
 
S

Smile

Gast
Winterreifen

TBNR Tatbestandstext FaP - Pkt Euro
902121 Sie führten das Kraftfahrzeug bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte *)
verbotswidrig ohne M+S-Reifen.
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat

B - 1 40
902221 Sie führten das Kraftfahrzeug bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte*)
verbotswidrig ohne M+S-Reifen und behinderten+)
dadurch Andere.
§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a.1
BKat; § 19 OWiG

B - 1 80
*) Zutreffendes angeben
Die Tatbestände 102012 und 102702 verlieren mit Wirkung vom
4.12.2010 (Tattag) ihre Gültigkeit.



Für die Polizei gilt im Hinblick auf die Anwendung der Tatbestände
Folgendes:
1. Vom Grundtatbestand aus TBNR 902121 ist auszugehen, wenn
M+S-Reifen geführt wird.

Da M+S-Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht in allen
Fällen mit dem M+S- oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet
obwohl sie die Anforderungen der oben genannten
Richtlinie erfüllen, sind die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall zu
prüfen. :eek::confused::o(gilt zumindest für NRW)


2. Vom qualifizierten Tatbestand aus TBNR 902221 ist auszugehen,
wenn ein Kraftfahrzeug bei den benannten Wetterverhältnissen
den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht hat und die
vorschriftswidrige Bereifung kausal für die
Verkehrsbeeinträchtigung oder den Unfall war, soweit nicht,
gegebenenfalls tateinheitlich, andere mit höherem Bußgeld
bewehrte Tatbestände verwirklicht sind.
 
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N

Nordlicht

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Mein Waldschrat hat ab morgen Winterreifen drauf. Und Samstag gehts dann auf Tour!
 
Qwald

Qwald

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Sacht mal Jungs, der TKC 80 hat doch die M+S-Kennung.
Ist der dann zulässig oder brauchts noch zusätzlich das Schneeflockensymbol?
:confused::confused::confused:

Grüße von einem verunsicherten Twintreiber
 
C

Chefe

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Ouuhhh Leute...

... bei den Ordnungshütern, die hier so unterwegs sind, erzeugt ein Motorrad bei wirklich winterlichen Verhältnissen die selbe Reaktion, wie bei allen anderen auch - ein ungläubiges Kopfschütteln, vor allem, wenn es immer das selbe ist ob's schifft oder schneit :cool::D;)

Wir sind uns doch einig, dass ein Winterreifen beim Motorrad bei weitem nicht den Effekt hat, wie bei den Dosen. Da wo ich rumgurke ist kräftiges Profil und etwas weicherer Gummi angesagt - hier hat's fast nur saukalten Matsch, das aber sehr oft.
Auf öffentlich festgefahrenem Schnee bringen solcher Art Pneu wohl auch etwas beständigeren Vortrieb, die Seitenführungskräfte werden jedoch nur marginal besser und man liegt schneller im Weg rum, als man meint :rolleyes:

Letzte Woche bin ich in der Früh bei fast trockener Straße zum Arbeiten und abends auf geschlossener Schnee(Matsch)decke zurück - nicht gerade ein Sonntagsausflug aber machbar - wenn man auf die Felgen packt, was man bekommen kann und sich nicht um irgendwelche Zulassungen schert.

Ach ja, wichtiger als jeder Wundergummi ist natürlich ein beherzt-beherrschtes Zusammenspiel von Auge, Hirn und Hand sowie dem nötigen Quentchen Glück, damit's keine Beulen gibt ;):cool:

Lasst euch mal von einer selbst kaum in der Spur bleibenden Dosenmeute im Schneetreiben an der Grenze der Haftreibung einen Buckel raufschieben - dann wisst ihr, was ich meine :eek:
 
M

maxg

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R1200GS (Ez. 06/2010)
Wie schon in dem von Hansemann verlinkten Beitrag möchte ich auch hier meinen Senf insofern beitragen, dass ich die Winterreifenpflicht auch für Motorräder (inkl. Mofas usw.) gegeben sehe.

1.
Motorräder sind Kraftfahrzeuge i.S.d. Straßenverkehrsgesetzes und damit auch der StVO, um die es hier ja geht.

2.
Alle Kraftfahrzeuge müssen Reifen haben, die den Eigenschaften der zitierten EWG-Richtlinie entsprechen. Hier kommt es auf den Wortlaut an, nachdem eben nur diese Spezialeigenschaft gegeben sein muss, nicht jedoch die volle Erfüllung der Richtlinie (da sie ja für PKW+LKW gilt).

Das ganze gilt natürlich nur bei entsprechenden Straßenverhältnissen, bei denen die Allermeisten ohnehin kein Mopped fahren. Aber man kann ja auch mal auf einer Fahrt unangenehm überrascht werden...
 
S

Smile

Gast
!

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

Ich würde jedem Bußgeldbescheid in der Art widersprechen.

:D
 
T

TomTom-Biker

Gast
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

Ich würde jedem Bußgeldbescheid in der Art widersprechen.

:D
Da hast Du heute die beste Gelegenheit dazu.

Vorausgesageter Schneefall und Glatteisregen von Südwesten bis Nordosten.

Mir kommt die ganze Diskussion hier wie ein Kampf gegen Windmühlen vor. Wer fährt denn freiwillig bei entsprechenden Wetterverhältnissen mit dem Motorrad raus? Ich bin einmal in Schnee gekommen, aber auch nur weil ich den Wetterbericht mir vorher nicht angeschaut habe. Ein zweites mal brauch ich das nicht.

Gruß Thomas
 
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