Winterreifenpflicht auch für Zweiräder mit Motor

Diskutiere Winterreifenpflicht auch für Zweiräder mit Motor im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Nur Doof das in der Straßenverkehrs-Ordnung von Kraftfahrzeugen gesprochen wird und der Bußgeldkatalog sich nach der StvO Richtet. Aber auch in...
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Mortenhh

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Nur Doof das in der Straßenverkehrs-Ordnung von Kraftfahrzeugen gesprochen wird und der Bußgeldkatalog sich nach der StvO Richtet.

Aber auch in der Richtlinie 92/93 wird von Kraftfahrzeugen gesprochen, unter was fallen laut BVDM Motorräder würde mich mal Interessieren?

Der Fehler liegt hierbei meiner Meinung nach auf das Beziehen der Richtlinie 70/156/EWG, die auch mehrfach Geändert wurde.

Richtlinie 78/315/EWG des Rates vom 21. Dezember 1977
Richtlinie 80/1267/EWG des Rates vom 16. Dezember 1980
Richtlinien 87/358/EWG und 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987
Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992
Richtlinie 93/81/EWG der Kommission vom 29. September 1993
Richtlinie 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995
Richtlinie 96/27/EG des Rates vom 20. Mai 1996
Richtlinie 96/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996
Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1997
Richtlinie 98/14/EG der Kommission vom 6. Februar 1998

Diese regelt aber nicht die EG-Fahrzeugklassen sondern eine Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

Die Definition der Fahrzeugklassen ist an mehreren stellen der EU geregelt
(Klassen C, L, M, N, O, R, S und T).

Aber warum bezieht sich das Gesetz zur Winterreifenpflicht auf die Richtlinie 92/23/EWG?

Hier wird lediglich klargestellt, was ein Winterreifen ist, dies ist in der Richtlinie 92/23/EWG geregelt– siehe Anhang II Nr. 2.2. der Richtlinie.

Im weiteren wird im Gesetz klar von Kraftfahrzeugen gesprochen und hierzu gehören auch Motorräder.

Lange Rede, kurzer Sinn, die Winterreifenpflicht gilt demnach für alle Kraftfahrzeuge bis auf die vom Gesetzt ausgeschlossenen z.B. Landwirtschaftsmaschienen usw.
 
Zörnie

Zörnie

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Mal ungeachtet der praktischen Möglichkeit, derzeit in Berlin wirklich Motorrad fahren zu können, schließe ich mich der Argumentation des BVDM an. Niemand bezweifelt, das Motorräder Kfz im Sinne der StVO sind, jedoch ist in der StVO und dem Verweis auf die EWG-Richtlinie nicht geregelt, wie geeignete Winterbereifung für ein motorisiertes Zweirad beschaffen sein muss. Das ist zweifelsfrei eine Regelungslücke.

Grüße
Steffen
 
S

Smile

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Da hast Du heute die beste Gelegenheit dazu.

Vorausgesageter Schneefall und Glatteisregen von Südwesten bis Nordosten.

Mir kommt die ganze Diskussion hier wie ein Kampf gegen Windmühlen vor. Wer fährt denn freiwillig bei entsprechenden Wetterverhältnissen mit dem Motorrad raus? Es soll so "Verrückte" geben :D. Aber hier fahren haufenweise Roller 25/45er bei dem Wetter rum. Die zählen auch zu den 2Rädern oder nicht. Ich bin einmal in Schnee gekommen, aber auch nur weil ich den Wetterbericht mir vorher nicht angeschaut habe. Ein zweites mal brauch ich das nicht.

Gruß Thomas
VG
 
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Nordlicht

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Wer fährt denn freiwillig bei entsprechenden Wetterverhältnissen mit dem Motorrad raus?
Ich.
Für mich ist Motorrad nicht nur Wochenendhobby, sondern Mittel der (freiwilligen) Wahl zur Fortbewegung.
Winterreifen auf dem Roller = Gut bei Kälte etc. Leichter Schneefall ist unkritisch

Tourance auf der GS = kein guter Wintertöff dieses Jahr. Aber bei trockenen Strassen - warum nicht? Sie ist immer parat.
Winterreifen auf dem Gespann: Für den verschneiten und eisigen Alltag und für den Spass!!
 
scottie

scottie

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... und ich sach noch: Erwin, sach ich, lass doch die Mofette stehen!

Aber im Ernst - warten wir ab, wie sich die Situation darstellt, wenn es einen wunderschönen Schnee-Sonntag gibt. Bin gespannt, ob die Blauen zwei Augen zudrücken, denn "dort liegt noch ein Schneeklumpen am Straßenrand..." Warten wirs ab.
Thomas
 

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Smile

Gast
!

Ich (wir) sind zwar noch grün:eek: aber drücken bestimmt beide Augen zu:p.
 
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TomTom-Biker

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Ich.
Für mich ist Motorrad nicht nur Wochenendhobby, sondern Mittel der (freiwilligen) Wahl zur Fortbewegung.
Winterreifen auf dem Roller = Gut bei Kälte etc. Leichter Schneefall ist unkritisch

Tourance auf der GS = kein guter Wintertöff dieses Jahr. Aber bei trockenen Strassen - warum nicht? Sie ist immer parat.
Winterreifen auf dem Gespann: Für den verschneiten und eisigen Alltag und für den Spass!!
Ja ist schon klar und Wochendend- und Urlaubshobby ist richtig. Ich hab halt noch ein Auto, das ich unter der Woche und für bei entsprechenden Wetterverhältnissen (freiwillig) benutze.

Außerdem bezieht sich die hier diskutierte Winterreifenpflicht in D, genauer gesagt werden "nur" Reifen mit M+S-kennung gefordert, nicht auf die Jahrezeit Winter, sondern auf die entsprechende Wetterlage (Schnee, Schneematsch oder Glatteis). Bei letzterem lasse ich sogar mein Auto stehen, wenn's irgendwie geht. Wer bei solchen Wetterverhältnissen dann freiwillig mit einem 200+ kg Mopped unterwegs ist, der ... na ja.

Wenn nix auf der Straße liegt kannst Du nach der Gesetzeslage auch mit einem Supersportler und Restprofil 1,6 mm fahren. Da bin auch ich mit dem Motorrad unterwegs, wenn ich Zeit habe. Meist hab ich die allerdings nur am Wochenende, da abhängig Beschäftigter von Mo-Fr.

@Smily:
das mit den Mofas und Moppeds 25/45 stimmt allerdings. Wie ist hier die Regelung?
Ich könnte natürlich jetzt auch auf die EU-Richtlinie verweisen. Dort sind Leichtkrafträder und Fahzeuge die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können, bei dem entsprechenden Abschnitt ausgeschlossen. Ich meine zumindest derartiges gelesen zu haben, ich kann es jetzt allerdings nicht beschwören. Also bei Bedarf selber nochmal nachlesen.

Gruß Thomas
 
ledom

ledom

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So äußert sich Michelin.

Meine Anfrage:
Hallo Ich hab da mal ne ziemlich aktuelle Frage! Es ist ja in den letzten Tagen zur genüge in der Presse über die neu Winterreifenpflicht berichtet worden. Und ich fahre Eure Anakee 2. Es ist immer von der M+S Kennzeichnug die Rede und die ist auf dem Anakee 2 nicht drauf, aber es ist ein Piktogramm mit Sonne/Regen/Schnee drauf!! Was soll das jetzt Aussagen? Ist der Anakee 2 nun ein Winterreifen, und wenn ja gibt es von euch ne Bescheinigung dazu? Ich bin bis jetzt immer Ganzjahresfahrer gewesen und hänge ein wenig in der Luft, denn ich bin auf mein Motorrad angewiesen. Und ich hab nicht so große Lust Probleme in irgend einer Kontrolle zu bekommen :(
Gruß
Dominik S.


Antwort Michelin:
Hallo Herr S.,

"bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur dann gefahren werden, wenn es mit einer geeigneten Bereifung (M+S Kennung) ausgerüstet ist". Soweit der ähnliche Gesetzestext zur "situativen Winterreifenpflicht". Ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
Der Reifen Anakee 2 und auch alle anderen 2-Rad Reifen von Michelin besitzen keine M+S Kennung, und könnten somit nur beim Einsatz bei den oben genannten winterlichen Straßenverhältnissen unter Umständen mit einem Bußgeld belegt werden.
Eine generelle Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum oder bei normalen Straßenverhältnissen im Winter, besteht aber nicht.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.michelin-motorrad.de
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards

i.A. P. H.
Produkttechnik / -marketing Motorradreifen
Deutschland, Österreich, Schweiz

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA

So jetzt ihr!!
 
LairdofCamster

LairdofCamster

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das neueste

Hallo,

"
E-Mail aus Berlin

"* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.


Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind


M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur

so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres
grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.


Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag


Jörg Redöhl


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44

10115 Berlin


Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060


Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942

E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

Internet: http://www.bmvbs.de ( http://www.bmvbs.de/ )"

Bis denne

Steff


 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Perfekt, danke!

Jetzt müssen wir nur noch Reifen finden die im Schnee auch funktionieren.... ;)
 
LairdofCamster

LairdofCamster

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R 1150 GS
Kuriositäten

Hi,


  • ein Auto mit Winterreifen und gesetzeskonformer Profiltiefe bleibt auf winterlicher Straße liegen und behindert den Verkehr. Keine Strafe.:(
  • ein Auto mit Sommerreifen und Schneeketten fährt die gleiche Strecke überholt den liegen Gebliebenen und wird angehalten. 40,00 € Strafe:eek:

  • Busse und LKW brauchen nur auf der Antriebsachse Winterreifen. Antrieb haben die dann, aber lenken?
gibt mit Sicherheit noch mehr in der Richtung, aber mit der Mail sind alle Motorräder mit Stollenreifen legal.

Reifenbindung gibt es ja seit Mai 2000 nicht mehr wirklich.
Eine LT mit TKC 80 oder ähnlichem, würde ich schon mal gerne lie sehen.

Bis denne

Steff
 
tonyubsdell

tonyubsdell

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dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
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R1100GS ˋ98
...
Wir sind uns doch einig, dass ein Winterreifen beim Motorrad bei weitem nicht den Effekt hat, wie bei den Dosen. Da wo ich rumgurke ist kräftiges Profil und etwas weicherer Gummi angesagt - hier hat's fast nur saukalten Matsch, das aber sehr oft.
Auf öffentlich festgefahrenem Schnee bringen solcher Art Pneu wohl auch etwas beständigeren Vortrieb, die Seitenführungskräfte werden jedoch nur marginal besser und man liegt schneller im Weg rum, als man meint :rolleyes:
chefe,endlich mal jemand, der mir aus dem herzen spricht!

an der diskussion hier, die fast ausschliesslich auf die juristischen details fokussiert, merkt man, dass die meisten offensichtlich noch nicht wirklich im schnee gefahren sind - die sportliche spass-tour ueber verschneite feld-und waldwege mal aussen vorgelassen.

wenn hier ueber die winterreifenpflicht geredet wird, dann gehts doch um fahrten im oeffentlichen verkehr.
daher verstehe ich in diesem zusammenhang unter winterfahren folgendes:
fahren in der rush-hour, stop-and-go verkehr im dunklen.
kaefigfahrer, die dir am hinterrad haengen, andere, die knapp vor dir einscheren.
und das alles bei schnee-und eisbedeckter strasse, matsch, wechselnde reibwerte.immer eine hand am helmvisir, um den frischen schnee aus dem sichtfeld zu wischen, oder mit zusammengekniffenen augen fahrend.

mir scheint, hier wird gerne um des diskutieren willens diskutiert.
einige (viele?) eifrige theoretiker wird die neue gesetzgebung wahrscheinlich nicht persoenlich beeintraechtigen, weil sie ihr 2rad den echten winterbedingungen, fuer die die neuen gesetze geschaffen wurde, nie aussetzen werden.
keiner merkt an, dass es in der praxis - fast wie beim fahren im weichen sand - vielmehr auf die traktionsfoerdernde breite auflageflaeche des (stollen) reifens ankommt. zumindest bei verschneiten strassen.
und wenn das moped ueber gefrorenen matsch mit schneebedeckung fahren soll, dann ist es schnurz, was fuer einen reifen man drauf hat.

harte gummimischung, weichere stollenreifen - alles theorie fernab jeglicher praxis, sorry.ich habe leider noch nicht gemerkt, dass sich auf schnee und eis eine weiche gummimischung besser darin verzahnt, als eine harte.

lamellenreifen , die eine flache laufflaeche wie ein pkw-reifen haben, faehrt man ja eben nicht auf nem moped, ausser auf 'ner boss hoss vielleicht.

immerhin sind wir uns ueber die - wieder einmal unsinnige gesetzgebung einig. ich sag nur: wechselkennzeichen.

of topic: wer zumindest teilweise die ideen der damaligen RAF gut fand, soll mir mal 'ne pm schicken.

waermende gruesse aus dem saarlaendischen outback:)

wolfram
 
ledom

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an der diskussion hier, die fast ausschliesslich auf die juristischen details fokussiert, merkt man, dass die meisten offensichtlich noch nicht wirklich im schnee gefahren sind - die sportliche spass-tour ueber verschneite feld-und waldwege mal aussen vorgelassen.
Ja es geht hier um die Juristische Frage. Denn ich bin eigentlich ein Winterfahrer und auf mein Motorrad angewiesen. Doch zur Zeit muss mein Frauch zu Fuß und mit den Öffentlichen zur Arbeit, da ich andauert das Auto nehmen muss. Ich kann nämlich nicht die Öffentlichen nehmen da ich in Wechselschicht arbeite und das zu so doofen Zeiten das da kein Öffentlichen fahren. Ausserdem gehöre ich zu denen die sich ihre Q hart zusammengespart haben und nicht mal eben so aus der Hüfte neue Reifen kaufen können. (mein Anakee sind grad mal sieben Wochen alt)
Hätte ich gewusst das die Winterreifenpflicht auch für uns gelten soll, hätte ich mir auch dem entsprechende Reifen geholt!! Jetzt hab ich keine, und da ist es doch schon interessant zu wissen wie das juristisch nun aussieht.
Denn ich möchte/muss wieder fahren!!!! :D
 
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Ja es geht hier um die Juristische Frage. Denn ich bin eigentlich ein Winterfahrer und auf mein Motorrad angewiesen. Doch zur Zeit muss mein Frauch zu Fuß und mit den Öffentlichen zur Arbeit, da ich andauert das Auto nehmen muss. Ich kann nämlich nicht die Öffentlichen nehmen da ich in Wechselschicht arbeite und das zu so doofen Zeiten das da kein Öffentlichen fahren. Ausserdem gehöre ich zu denen die sich ihre Q hart zusammengespart haben und nicht mal eben so aus der Hüfte neue Reifen kaufen können. (mein Anakee sind grad mal sieben Wochen alt)
Hätte ich gewusst das die Winterreifenpflicht auch für uns gelten soll, hätte ich mir auch dem entsprechende Reifen geholt!! Jetzt hab ich keine, und da ist es doch schon interessant zu wissen wie das juristisch nun aussieht.
Denn ich möchte/muss wieder fahren!!!! :D
Bingo, geht mir genauso.

Bei Schnee bleibt die Dicke im Stall, das ständige Aufheben geht echt aufs Kreuz!
Aber sobald die Straßen frei sind fahre ich wieder. Und in dem Fall will ich schon wissen ob es nun erlaubt ist oder eben nicht.
Jetzt kommt der alte Tourance wieder drauf, und dann lasse ich mich auf die Diskussion ein ob das nun einem Winterreifen entspricht oder nicht.

Evtl. drucke ich mir noch den Brief von LairdofCamster aus, vielleicht hilfts ja.... ;)

Grüße aus dem verschneiten Köln.
 
B

Baumbart

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of topic: wer zumindest teilweise die ideen der damaligen RAF gut fand,
hat entweder zu viele Drogen genommen oder gehört in die Klapse. Mörder, Erpresser und Bankräuber, was kann man da gut finden?

An sonsten hast Du recht, eine sehr theoretische Diskussion, zumal ich für die 12er Fahrer entnommen habe dass es gar keine M&S-Reifen gibt.
 
ledom

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zumal ich für die 12er Fahrer entnommen habe dass es gar keine M&S-Reifen gibt.
Gibt es doch. TKC 80, oder von Heidenauer und Mezler.
Und hätte unser glorreiche Regierung das ganze ordentlich im Vorfeld kommuniziert, hätte ich mir vor sieben Wochen dem entsprechende Reifen geholt, und ich müsste hier nicht diskutieren!!
Doch nun sind die Anakee druff und das Geld liegt nicht auf der Straße rumm ;)
 
Hansemann

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eine sehr theoretische Diskussion, zumal ich für die 12er Fahrer entnommen habe dass es gar keine M&S-Reifen gibt.
Continental TKC 80
Metzeler Karoo (T)

wer noch alte Heidenau K60 hat (als es die noch für die 12er gab)

haben M+S auf der Reifenflanke stehen.

Eine Kennzeichnung der Reifen mit M+S oder dem Schneeflockensymbol ist nicht erforderlich, die Reifen müssen nur so konzipiert sein, dass sie bessere Fahreigenschaften bei den genannten Verhältnissen gewährleisten als normale Reifen.

Also auch ein Michelin T63 oder Sahara (gibts z.B. für die 650er oder auch die 1000er GS) dürften die geforderten Eigenschaften aufgrund des Profils und der Stollen erfüllen.
 
MacDubh

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Continental TKC 80
Metzeler Karoo (T)
genau...

nur leider ist zumindest der TKC bei Nässe unfahrbar. Und liest man die Testberichte des Karoo ist der sogar noch schlechter.
also keine echten Alternativen, da es gerade ohne Schnee im Winter eher nass ist.

Heidenau hat mir geschrieben, daß der K60 evtl. ab Frühjahr verfügbar ist. Für mich zu spät....
 
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