Winterreifenpflicht, oder doch nicht?

Diskutiere Winterreifenpflicht, oder doch nicht? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ich bin kein Winterfahrer im klassischen Sinn. Aber das Elefantentreffen hat es mir schon angetan.Darum habe ich mich auf der Seite des BVDM...
bastl-wastl

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Ich bin kein Winterfahrer im klassischen Sinn.
Aber das Elefantentreffen hat es mir schon angetan.Darum habe ich mich auf der Seite des BVDM informiert.Auch über die Sache mit den Winterreifen.

Dabei habe ich das gefunden: http://www.bvdm.de/257.html

Ich kenne mich mit Gesetzten nicht gut aus.Es liest sich so als währe die W-Reifenpflicht nicht bindent.Besonders der Nachtrag vom 11.1.2011 ist interessant.
 
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bugatti

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Genau

so ist es :cool:
Nur denke ich mal bei Dir in Bayern kommste da nicht drum herum :D
Wir am Niederrhein haben ja weniger mit Schnee zu tun und das Glatteis ist vorhersehbar :D:D:D:D
Bin jetzt noch am fahren und wurde schon zweimal angehalten,nichts passiert.Verwies auf diesen Zusatz und gut ist.Kopie bei den Papieren:D:D:D
Schneematsch,Schneeglätte,Glatteis ist klar definiert und meine GS wegschieben bei einem unfreiwilligen Stop kann ich sowieso :D;)
Ändert natürlich nichts an der Sicherheit der Winterreifen und deren Einsatz:cool:
 
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Oimvieh

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Interessantes Interview zu dem Thema

Gefunden in der Bikersnews.

Paragraph 3a der Straßenverkehrsordnung schreibt seit einem Jahr auch für Motorräder M S-Reifen bei folgenden Straßenverhältnissen vor: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte. Klingt eindeutig, lässt aber der Polizei vor Ort immer noch eine Menge Spielraum im Einzelfall. Damit sind wir der Laune der Wachtmeister ausgeliefert, und genau das hatten wir schon vor einem Jahr bemängelt.
Am Rande unseres Besuchs beim polizeilichen Kompetenzteam in Stuttgart konnten wir der Polizei ein paar deutlichere Aussagen über die Auslegung der sogenannten Winterreifenpflicht ab*ringen. Thomas Tietz, Polizeioberkommissar bei der Verkehrspolizei Stuttgart und Member der Kradstaffel, erklärte es uns wie folgt: Eine Pflicht, im Winter durchgängig mit Winterreifen zu fahren, besteht weder für Motorräder noch für Autos. Daher ist es zulässig, im Winterhalbjahr bei trockenen oder nassen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren. Denn Nässe allein ist kein Winterreifen-Kriterium, die gibt es auch im Sommer. Schnee auf dem Acker zählt nicht, auch nicht Eis oder Reif auf Brücken in der Übergangszeit. Nur bei winterlichen Verhältnissen auf der Straße, und zwar Eis, Matsch oder Schnee, müssen alle Kraftfahrzeuge auf Winterreifen rollen.
Wenn die Straßen geräumt und gestreut sind, gilt die Pflicht wiederum nicht. Da aber in der Regel nur übergeordnete Straßen geräumt sind, muss der Wachtmeister zumindest theoretisch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass ihr noch in einen Bereich einfahren könntet, in dem die Fahrbahn nicht schnee- und eisfrei ist. Sucht euch also Fahrziele aus, die an Hauptstraßen liegen.
Meiner Meinung ein überschaubares Risiko, ohne "Winterreifen" auf zwei Rädern unterwegs zu sein, was Sanktionen angeht. Und fürn Kessel in Solla ist man mit Schneeketten oft besser gerüstet. :D
 
gerd_

gerd_

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Hi
Man darf zu jeder Jahreszeit Sommerreifen fahren. Nur "wenn es der Strassenzustand erfordert" gibt es Ärger wenn man ohne Winterreifen unterwegs ist.
Sprich: Machst Du im Winter bei strahlendem Wetter eine Tour ist das kein Problem. Überrascht Dich irgendwo ein Schneefall und die Strasse wird glatt hast Du mit dem Mopped eh ein Problem. Doch -abgesehen davon- kannst du warten bis die Glätte vorbei ist, oder Dein Mopped/Auto abstellen und mit der Bahn nach Hause fahren, oder Dich nicht erwischen lassen.
gerd
 
T

TomTom-Biker

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Besonders der Nachtrag vom 11.1.2011 ist interessant.
Das bdeutet für mich nur, daß z. B. ein Traktor keine M+S-Kennzeichnung auf den Rädern braucht, sofern der überhaupt darunter fällt. Ebensowenig wie beispielsweise wie andere Fahrzeuge mit klar sichtbaren grobstolligen Profilen.

Nicht darunter fallen m. E. dann allerdings Conti Trail Attack & Co. Aber vielleicht MITAS und macnche andere Enduroreifen.

Interessant ist allerdings der Hinweis mit dem Verweis zum Reifenhersteller. Was der wohl bescheinigen wird?

Gruß Thomas
 
Spark

Spark

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Winterreifen - Empfehlung ADAC

Hi Leute, habe hier mal den Link zu Motorrad-Winterreifen Empfehlung des ADAC hineinkopiert.
es gibt sie..die Winterreifen

http://www.adac.de/infotestrat/moto...axis/saisonstart-ende/tipps/winterreifen.aspx

HerstellerReifenAvonkeine M+S-ReifenBridgestonekeine M+S-ReifenContinentalTKC 80Dunlopkeine M+S-ReifenHeidenauHEDW, K77, K60, K66 Snowtex, K62 Snowtex, K41, K42, K37, K57, K58 Snowtex (überwiegend Scooter-Reifen)IRCSN 23 Urban Snow (Scooter-Reifen)KendaK 701 Winter (Scooter-Reifen)Mefo-SportMCE 01,02, 03, 05-5, 06, 06-3, 06-4, 09-3, 21, 22, 23, 26, 27MetzelerKaroo, Karoo T, Unicross, MCE 6 Days Extreme, Feelfree Wintec (Scooter-Reifen)PirelliScorpion Rally, Scorpion Pro (nicht alle Dimensionen mit M+S-Kennung)MichelinEnduro Competition MS (es ist nicht klar, ob die Buchstaben MS für M+S stehen)SavaMC32 Win Scoot M+SSchwalbeIceman (Scooter)Gruß
Dirk
 
gerd_

gerd_

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Hi
Der ADAC listet Reifen mit Winterreifensymbol, also juristisch zulässige Varianten. Fragt man allerdings bei Conti, dann erhält man telefonisch(!) die Antwort, dass der TKC zwar dieses Symbol hat, juristisch also zulässig ist, aber, ausser bei entsprechender Schneelage keine Wintereigenschaften besitzt. Die Mischung ist zu hart und auch nicht lamelliert.
Zu Mitas habe ich eine Nachricht erhalten es gäbe "echte" Winterreifen.
Allerdings ist deren HP ein bisschen nachlässig gestaltet und es gibt keine Bilder. Man kann sich das zwar alles über die Seite der österreichischen Anbieter zusammenklauben, doch nirgendwo habe ich etwas von Winterreifen gelesen. Ob nun "Scheeflocke" oder nicht ist nicht sooo interessant.
gerd
 
Spark

Spark

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Hi
Der ADAC listet Reifen mit Winterreifensymbol, also juristisch zulässige Varianten. Fragt man allerdings bei Conti, dann erhält man telefonisch(!) die Antwort, dass der TKC zwar dieses Symbol hat, juristisch also zulässig ist, aber, ausser bei entsprechender Schneelage keine Wintereigenschaften besitzt. Die Mischung ist zu hart und auch nicht lamelliert.
Zu Mitas habe ich eine Nachricht erhalten es gäbe "echte" Winterreifen.
Allerdings ist deren HP ein bisschen nachlässig gestaltet und es gibt keine Bilder. Man kann sich das zwar alles über die Seite der österreichischen Anbieter zusammenklauben, doch nirgendwo habe ich etwas von Winterreifen gelesen. Ob nun "Scheeflocke" oder nicht ist nicht sooo interessant.
gerd

Hallo Gerd, war heute bei meinem:) und nach dessen Erfahrung gibt es tatsächlich nur einen Reifen duetscher Herstellung der als echter Winterreifen gesehen werden kann (weiche Silikamischung welche auch bei niedrigen Temp. noch Haftung hat, selbstreinigendes Profil und anstatt er Lamellen eine poröse Lauflächengestaltung (angeblich Microporen durch die Gummimischung).
Es sei der Heidenau..
Habe selber keine Erfahrungen aber würde mich mal interessieren was so die Winterfahrer aus dem Allgäu und von den Bergstationen so sagen..
Gruß
Dirk
 
gerd_

gerd_

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Hi
Also ich sage: Es ist, egal mit welchem Reifen, sch.... wenn man flotter fahren will und es einfach nur etwas glatt ist. Dabei spielte es weniger eine Rolle wenn es überall gleich glatt wäre. Doch so eine überraschende gefrorene Stelle hinter einer Kurve fährt sich mit allen Reifen suboptimal. Bei richtig geschlossener Schneedecke, evtl mit pfundweise Splitt drauf wie im bergigen Ösiland üblich, ist es gar nicht so übel. Wobei auch da eine leichte KTM mit Stollen einfacher zu handhaben ist als unsere "Dampfer".
Ein Spezl mit Gespann (und echten Winterreifen) sagt: Es macht schon mal Spass aber zum Glück habe ich "für alle Tage" ein Auto
gerd
 
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försterr

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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte .... , 1000ende Bilder als Vid noch mehr .....;)

http://www.motor-talk.de/videos/bmw...from-donawitz-up-to-the-praebichl-v11764.html




Hi
Also ich sage: Es ist, egal mit welchem Reifen, sch.... wenn man flotter fahren will und es einfach nur etwas glatt ist. Dabei spielte es weniger eine Rolle wenn es überall gleich glatt wäre. Doch so eine überraschende gefrorene Stelle hinter einer Kurve fährt sich mit allen Reifen suboptimal. Bei richtig geschlossener Schneedecke, evtl mit pfundweise Splitt drauf wie im bergigen Ösiland üblich, ist es gar nicht so übel. Wobei auch da eine leichte KTM mit Stollen einfacher zu handhaben ist als unsere "Dampfer".
Ein Spezl mit Gespann (und echten Winterreifen) sagt: Es macht schon mal Spass aber zum Glück habe ich "für alle Tage" ein Auto
gerd
 
Parzival

Parzival

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Smile

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viel Spass beim Lesen;)


(NRW)
Winterreifen-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der
Bußgeldkatalog-Verordnung
Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der
Bußgeldkatalog-Verordnung ist am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt
(BGBl. I S.1737) verkündet worden und wird damit am 4.12.2010 in Kraft
treten.
Die Regelung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen gefahren
werden dürfen. Anhang II Nr. 2.2 der in der Norm zitierten Richtlinie
92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 definiert M+S-Reifen
dahingehend, dass „das Profil der Lauffläche und die Struktur so
konzipiert ist, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
Allgemeinen durch größere Profiltiefen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
M+S-Reifen sind durch das M+S-Symbol oder das Bergpiktogramm mit
Schneeflocke (Alpine Symbol) gekennzeichnet. Soweit Ganzjahresreifen
den Anforderungen der oben genannten Richtlinie entsprechen, sind sie
mit dem M+S-Symbol versehen.
Grundsätzlich müssen alle Achsen des Kraftfahrzeuges über M+SReifen
verfügen. M+S-Reifen allein an den Antriebsachsen sind
ausreichend bei für die Personenbeförderung gebauten Kraftfahrzeugen
mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie bei für die
Güterbeförderung gebauten Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse Seite 2 von 3
von mehr als 3,5 Tonnen.
Ausgenommen von der M+S-Reifenpflicht sind land- und
forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie die Einsatzfahrzeuge der in §
35 StVO genannten Organisationen, wenn für diese Einsatzfahrzeuge
bauartbedingt keine M+S-Reifen erhältlich sind.
Da nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes der Bundeseinheitliche
Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) wegen der in der Bußgeldkatalog-
Verordnung erfolgten Änderung (BKat Nr. 5a und BKat Nr. 5a. 1) noch
nicht geändert wird, können Verstöße gegen die Vorschrift zunächst nur
unter Verwendung von Auffangtatbeständen (Nr. 4.1.2 BT-KAT-OWI)
geahndet werden.
Deshalb sind bis auf weiteres folgende Auffangtatbestände zu
verwenden:
TBNR Tatbestandstext FaP - Pkt Euro
902121 Sie führten das Kraftfahrzeug bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte *)
verbotswidrig ohne M+S-Reifen.
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat
B - 1 40
902221 Sie führten das Kraftfahrzeug bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte*)
verbotswidrig ohne M+S-Reifen und behinderten+)
dadurch Andere.
§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a.1
BKat; § 19 OWiG
B - 1 80
*) Zutreffendes angeben
Die Tatbestände 102012 und 102702 verlieren mit Wirkung vom
4.12.2010 (Tattag) ihre Gültigkeit.
Für die Polizei gilt im Hinblick auf die Anwendung der Tatbestände
Folgendes:
1. Vom Grundtatbestand aus TBNR 902121 ist auszugehen, wenn
bei den benannten Wetterverhältnissen ein Kraftfahrzeug ohne
M+S-Reifen geführt wird.
Da M+S-Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht in allen
Fällen mit dem M+S- oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet
sind, obwohl sie die Anforderungen der oben genannten
Richtlinie erfüllen, sind die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall zu
prüfen. (? Frage durch wen ist hier nicht näher definiert)
2. Vom qualifizierten Tatbestand aus TBNR 902221 ist auszugehen,
wenn ein Kraftfahrzeug bei den benannten Wetterverhältnissen
den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht hat und die
vorschriftswidrige Bereifung kausal für die
Verkehrsbeeinträchtigung oder den Unfall war, soweit nicht,
gegebenenfalls tateinheitlich, andere mit höherem Bußgeld
bewehrte Tatbestände verwirklicht sind.


(BW)
Nach dem Wortlaut des Gesetzes und der Definition „Kraftfahrzeuge" könnte auch für Krafträder eine Winterreifenpflicht bestehen. Krafträder und deren Bereifung fallen aber nicht unter die Richtlinie 92/23/EWG und auch nicht unter deren ablösende VO(EG) 661/2009, sondern sind in einer eigenen Richtlinie (Richtlinie 2002/24/EG) geregelt.
Faktisch gibt es nur wenige Reifentypen „M+S" für eine geringe Anzahl von Kraftradtypen (z.B. für einzelne Roller), die aber nicht der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen können (s.o.).
Dem entsprechend können Krafträder [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]nicht [/FONT]unter die Bestimmung des § 2 Abs. 3a StVO fallen!

[/FONT]
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nach dem Wortlaut besteht nicht mal für Autos WinterreifenPFLICHT. Es besteht lediglich die Pflicht bei "Dreckwetter" Winterreifen draufzuhaben. Man darf also durchaus bei Sonnenschein und trockener oder lediglich nasser Strasse mit Sommerreifen von M nach HH fahren!
Wenn es auf dem Heimweg dann beginnt zu schneien ist Schicht! Karre stehenlassen und die Bundesbahn nehmen!
So ähnlich ist es auch beim Mopped. Kommt man bei Schnee in eine Kontrolle und fährt eine KTM 460 mit Stollen, so kann/sollte der Poli die Stollen als "geeignet" betrachten. Mit StreetPilots, auch wenn sie neu sind, wird man ihn nicht überzeugen können (es sei denn sie tragen Kennzeichen Schneeflocke und Mountains :))
gerd
 
Parzival

Parzival

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Hi
Nach dem Wortlaut besteht nicht mal für Autos WinterreifenPFLICHT. Es besteht lediglich die Pflicht bei "Dreckwetter" Winterreifen draufzuhaben. Man darf also durchaus bei Sonnenschein und trockener oder lediglich nasser Strasse mit Sommerreifen von M nach HH fahren!
Wenn es auf dem Heimweg dann beginnt zu schneien ist Schicht! Karre stehenlassen und die Bundesbahn nehmen!
So ähnlich ist es auch beim Mopped. Kommt man bei Schnee in eine Kontrolle und fährt eine KTM 460 mit Stollen, so kann/sollte der Poli die Stollen als "geeignet" betrachten. Mit StreetPilots, auch wenn sie neu sind, wird man ihn nicht überzeugen können (es sei denn sie tragen Kennzeichen Schneeflocke und Mountains :))
gerd
Stimmt haargenau. :)

(Es ist zudem nach wie vor noch nicht einmal genau definiert was ein Winterreifen sein soll. Das bestimmt die Industrie nach eigenem Ermessen wann sie welches Symbol drauf macht)
 
T

TomTom-Biker

Gast
Stimmt haargenau. :)

(Es ist zudem nach wie vor noch nicht einmal genau definiert was ein Winterreifen sein soll. Das bestimmt die Industrie nach eigenem Ermessen wann sie welches Symbol drauf macht)
Genau das ist nämlich der Punkt. Schon seit beginn der Verordnung. Da niochts greifbareres als Verordnung vorhanden war, hat man halt M+S als Maßstab genommen.

Folglich gibt es SUV mit Reifen, die zwar grobstollig sind, aber eben bei festgefahrenem Schnee, von Glatteis rede ich schon gar nicht, auch nicht übermäßig gut vom Fleck weg kommen. Aber noch viel schlimmer sieht die Sache bei LKW aus, bei denen die Reifen sogar nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben sind. Was wenn so ein Zug im Gefälle bremsen muß?

Die Kennung M+S bei Motorradreifen ist zudem vielfach nur als Schlupfloch zu verstehen, um den reifen auf dem Modell überhaupt fahren zu dürfen. Z. B. die gesamten Offroad-Reifen bei den Großenduros. Deren Geschwindigkeitsindex liegt nämlich unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkit der GS. Zugelassen sind die dann nur mit M+S-Kennung, Freigabe und Schildchen am Cockpit.

Die ganze Winterreifenverordnung ist zwar schon der Weg in die richtige Richtung, aber eben ohne genaue Definition was ein Winterreifen ist, m. E. für den Allerwertesten.

Gruß Thomas
 
Gerry-GS1150

Gerry-GS1150

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Bevor es mir so geht:eek: lass ich die Kuh lieber in der Garage stehen;)



Gruß Gerry
 
gerd_

gerd_

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Hi
Sag' einer der Typ hätte keine Geduld. Nur die Sache mit dem Gefühl sollte er noch üben.
Mir passiert das jedenfalls nicht!


Ich hab keine 1200 :-)
gerd
 
Parzival

Parzival

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Sag' einer der Typ hätte keine Geduld. Nur die Sache mit dem Gefühl sollte er noch üben.
Mir passiert das jedenfalls nicht!


Ich hab keine 1200 :-)
gerd

Vor allem musst du dir mal reinziehen dass der in zig Videos dauernd flach liegt. Und wie dappig. Also dem seine GS würd ich sicher niemand empfehlen.
 
ADVBiker

ADVBiker

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1150 ADV, die 3.
verrutschte Ansicht?

Also, zum Einen, wer sich das Vergnügen gönnt, im Winter Einspurig unterwegs zu sein, der wird seine Fahrweise den Witterungsbedingungen sehr wohl Anpassen. (Selbsterhaltungstrieb, gesunde Menschenverstand, usw.)
Das haben DIE bisher ohne Winterreifenpflicht getan und werden es auch mit dieser Verordnung tun. Punkt, Basta! :D

Zum Anderen, haben Winterreifen, egal ob mit M+S oder mit reiner Winterkennung auf Glätte, Glatteis oder wie auch immer IHR gefrorenes Wasser nennen wollt, ein HAFTUNGSPROBLEM. :eek: :confused:
Das hat der Eine oder Andere vielleicht auch schon mit seinem 2purigen Fahrzeug erlebt ?

Und zum Dritten, funktioniert DAS System optimal, oder? :D
Ihr ereifert Euch wegen einer Verordnung, welche 'vage' formuliert ist und jeder seine Sichtweise hineininterpretiert.
Und keiner Fragt: Warum auf einmal ausgerechnet Jetzt? Was sind die Konsequenzen, nicht nur allfällige Bußgelder! :mad:
Ich meine, da hat die Versicherungswirtschaft ganze Lobbyarbeit geleistet, ODER? Quasi ein Freibrief, sich bei Versicherungsfällen, im Winter, ihrer Regulierungspflicht als Versicherung, zu entziehen. Geld gespart, Bilanz aufgebessert.... na Super!


Also, allen noch einen gutes Neues...:)
 
Thema:

Winterreifenpflicht, oder doch nicht?

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