Ja morepower,
da hast du wohl recht, sowohl absolut (weil man ja eine gesperrte Strecke nicht befahren darf),
als auch moralisch (weil man die verkehrsgestressten echten Anrainer nicht mit Umleitungsverkehr belasten sollte).
Wie schauts aber mit jemanden aus, der schon immer diese Strecke - sozusagen als Gewohnheitsrecht - gefahren ist?
Der müsste jetzt, nur wegen des Erdrutsches auf der Brenner Bundesstraße, die bedauernswerten Anrainer der Brennerautobahn zusätzlich belästigen, vom Umweg mal abgesehen, mit insgesamt mehr Lärm- und sonstige Emissionen.
Also mir machst du damit kein schlechtes Gewissen, denn ich wäre ja kein zusätzlicher Verkehr, auch wenn ich dafür, evtl. und auch zu Recht, ein Ticket von der örtlichen Ordnungsmacht erhielte.
Gruß Thomas