"Enduro"strecken im Raum München

Diskutiere "Enduro"strecken im Raum München im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Moin, Nächsten SA ist es endlich soweit und ich kann meine LC in Empfang nehmen. Daher brennt es mir natürlich unter den Nägeln auch mal ein paar...
dred

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Moin,

Nächsten SA ist es endlich soweit und ich kann meine LC in Empfang nehmen. Daher brennt es mir natürlich unter den Nägeln auch mal ein paar nette Feierabendtouren auf Schotter oder auch leichtem Gelände zu fahren.

Ich weiss, das ist immer so ein Dilemma... Ich will ja nicht eure supergeheime Lieblingsstrecke verheizen, aber ein paar Tipps in welcher Gegend man fündig wird wären top :worthy:
 
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Transalpin

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Moin,
unter
MV Warching e.V. im ADAC findest Du Infos über eine private Strecke. Die Gegend Altmühtal wirst als Münchner eh kennen. Da hab ich in jüngeren Jahren mal mit meiner DR Big ein paar Runden gedreht, mein lieber Scholli, war ich fertig hinterher. Einfach anrufen und nach Terminen fragen,
viel Spaß
Jörg
 
T

TomTom-Biker

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Du glaubst jetzt nicht ernsthaft Empfehlungen zu bekommen wo Du im Großraum München auf freier Wildbahn Enduro fahren kannst. Auch in Bayern ist das fahren abseits der offiziellen Straßen nicht erlaubt, auch wenn kein Schild dort steht. Und die, die wissen wo es vielleicht nicht so genau gesehen wird, werden einen Teufel tun es hier in aller Öffentlichkeit breit zu treten.

Was aber geht sind die schönen Verbindungssträßchen auf dem Land zwischen den Ortschaften. Teilweise gibt es die auch in Schotter einfach. Man muß sie halt suchen und auch finden. Aber auch das Suchen danach kann mit dem Motorrad schon Spaß bereiten.

Gruß Thomas

Der, der das letztes Jahr in der Oberpfalz gemacht hat. inkl. Feldwege und keine Probleme mit Ansässigen oder Obrigkeiten bekommen hat.
 
dred

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Bin leider kein Ur-Münchner, daher kenn ich die landläufigen Schleichwege.

@TomTom: Ja, die Verbindungsstrassen welche nicht geteert sind wäre ja schonmal nen guter Anfang. Wie gesagt, bin nicht aus der Gegend und kenne mich praktisch gar nicht aus :unsure:
 
Runkelrübe

Runkelrübe

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Na wenn du direkt aus München bist und auch dort ansässig und immer brav deine Steuern zahlst, kann ich dir schon mal ein paar zeigen wenn´s grad mal zam geht :wink:
 
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Christian Achberger

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Manchmal frage ich mich ...?
Stell Dein Naiv auf Luftlinie in irgendeine Richtung und Du wirst genügend Strecken finden.
Kauf Dir eine Landkarte und Du wirst genügend Strecken finden.
Und fahr ordentlich und es wird so bleiben!
Es kann so einfach sein -- wenn man selbst denkt und lenkt.
Manchmal frage ich mich, für was Ihr eigentlich GS´n fahrt?
Und, sorry, wer solche Fragen stellt, sollte nicht nach Warching.
Am großen Hang liegt die LC und verblutet.

Christian
 
dred

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Und ich frage mich manchmal, warum es ein Forum gibt? War das nicht das Instrument für ErFAHRungsaustausch in der digitalen Welt?
Ich habe das Gefühl, dass dieses Forum eher in die Richtung digitaler Stammtisch abdriftet wobei nahezu 50% der Beiträge in Threads entweder weit am Thema vorbei gehen oder man sich auf der persönlichen Ebene "angeifert". :hammer:
 
L

lottoli

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Nun ja ich würde auch keine illegalen Empfehlungen abgeben, das ist gerade in einem öffentlichen Forum nicht die Beste Idee ;) Aber leute aus der Umgebung lernen und dann erfahrungen austauschen, dafür sind foren besonders gut!
 
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Christian Achberger

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Ich habe Dir 2 sehr konkrete Tipps gegeben und kann nichts dafür, wenn Du diese nicht nutzen kannst.
Ich kann im Raum Augsburg fast jede Strecke auf Feldwegen oder im Schotter fahren. Wenn ich solche
Strecken hier einstelle, sind morgen lauter Neulinge unterwegs, fahren Hunde und Radler über den Haufen
und morgen bin ich der Depp.
Wo ist eigentlich Dein Problem -- fahr einfach. Tu dieses langsam, schalte bei Fußgängern den Motor ab, grüße
schwätz ein wenige. Frag den örtlichen Jäger, er wird Dich finden, was geht. Und es geht vieles.
Nimm Dir zum Erkunden ein Fahrrad und gerade im Norden von München ...!
Leute, die sich eine GS kaufen und dann von anderen Touren haben wollen, haben uns in der Bergen zu viel kaputt-
gemacht.
Vor 12 Jahren bin ich in der früh zum Brenner gefahren, einen ganzen Tag dort geschottert, Pizza gegessen und dann zurück.
Jetzt ist alles gesperrt. u.a. weil irgendwelche "Menschen" z.B. nicht kapiert haben, dass man Kuhherden langsam durchfährt.
Deshalb: keine Tipps in Foren!

Christian
 
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Christian Achberger

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wobei nahezu 50% der Beiträge in Threads entweder weit am Thema vorbei gehen oder man sich auf der persönlichen Ebene "angeifert". :hammer:
und:
Du seit Januar dabei und gibts den Beleidigten, nur weil Du nicht bekommst, worauf Du meinst, ein Recht zu haben?
Also ein bisschen gelassener.
Christian
 
B

bikeandsail

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R1200GS (LC) Abholung am 27.05 :-)
Was sagt das Gesetz hier in Bayern mit fahren auf Feldwegen etc...was ist erlaubt und was nicht ?? Denke ich fahre wahrscheinlich die ganze Zeit unerlaubt rum...Verbotsschilder (sofern die denn an den Feldwegen -/ Einfahren stehen...kann ich schon richtig deuten..aber was ist mit den nicht beschilderten Wegen...wer kann hier mal genauere Auskunft gegeben.

Danke
Kim
 
T

TomTom-Biker

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Schau mal im Bayerischen Waldgesetz nach. Dort solltest Du was finden. Hier wird, soweit ich mich erinnern kann, auch zwischen Waldwegen und Wirtschaftstwegen unterschieden. Waldwege sind für KFZ tabu (wie nahezu überall in der Republik), bei Wirtschaftswegen liegt eine wirtschaftlich notwendige Nutzung zugrunde. Besser gesagt, die sprechen im Gestz von Berechtigten, soweit ich mich erinnere. Einfach selbst nachschauen. Zum Spaß dort Enduro zu fahren, legitimiert die Benutzung des Weges jedenfalls nicht. Das ist unabhängig davon zu sehen, ob dort ein Schild steht oder nicht.

Wenn die private Nutzung nicht Überhand nimmt und man Rücksicht auf die eigentlich Berechtigten nimmt, wozu auch die dort am Rande lebende Flora und Fauna gehört und es nicht gerade zur Erntezeit passiert, wenn dort Hochbetrieb herscht, sollte das nicht rechtmäßige Befahren kein Problem sein. Zumindest nicht im ländlich geprägten Teil Bayerns, wo es auch die Einheimischen vielfach selbst machen. Weil die Wege außen herum schlicht und einfach zu groß sind. Das ist die Erfahrung, die ich letztes Jahr im Oktober gemacht habe als wir von Vohburg in Richtung Bayerischer Wald fast nur solche Strecken gefahren, inklusive mehr oder weniger offiziell erlaubter Ortsverbindungsstraßen (asphaltiert und geschottert). Und dort waren nicht nur wir motorisiert unterwegs.

Das gleiche haben wir in etwas reduzierter Form, abschnittsweise auch in den Höhen rechts des Altmühltales gemacht. Wenn auch mit der Gewißheit, daß es dort definitiv nicht erlaubt ist. Da gabe es auch genügend eindeutige Schilder. Es ist halt eine Risikoabschätzung. Bei uns im dichter besiedelten RM-Gebiet würde ich es so intensiv nicht machen, auch nicht im Odenwald. Obgleich es dort sicherlich auch Ecken gibt wo nicht so genau geschaut wird. In ausgewisenen Naturschutzgebieten definitiv nicht. Wenn's dumm läuft führt das definitiv zu Strafanzeigen. Ich fahre auch nicht abseits der Wege in die Landschaft rein. Das mach ich schon mit Rücksicht auf die Natur und den möglicherweise enstehenden Flurschaden nicht.

Gruß Thomas

P.S.: die Straße hier (ca. 6 km lang bei N48.738503, E11.748653) ist übrigens eine offizielle beschilderte und befestigte Straße ohne Asphalt. Es ist sicherlich nicht das was ein Endurist sucht. Aber sowas gibt es halt auch, ganz offziell. Und die bessere Alternative zur Bundes- oder Landstraße ist es allemal.
 
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bikeandsail

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R1200GS (LC) Abholung am 27.05 :-)
Habe heute mal bei der Polizei nachgefragt..und die Info bekommen, sofern Wege nicht gesperrt sind (druch klare Verbotsschilder) dann darf ich auch Feldwege befahren. Der Tip der Polizei war sich eine Wanderkarte zu holen und dann nachsehen (vor Ort) ob es durch ein Verbotsschild nicht erlaubt sein sollte.Waldwege sind wie oben beschrieben schon komplizierter...also lass ich die einfach aus. Wie gesagt keine Haftung für das was ich geschrieben habe.
 
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vierventilboxer

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Hast du denen klar gemacht dass es sich bei deinem Fahrzeug um eine Enduro handelt?

Im (bayrischen) Waldgesetz ist vieles nicht klar geregelt. Dass hier viel Interpretationsraum besteht ist offensichtlich, man sieht es an der Aussage der Polizei.
Verlassen würde ich mich nicht darauf, denn kommt es zu Zwischenfällen wirst du vermutlich immer den kürzeren ziehen.

Vieles wurde bereits gesagt. Wer sich auf seine Vernunft und den gesunden Menschenverstand verlässt wird selten wirklich richtige Probleme bekommen.
Offroad hat alles Vorfahrt, nur du nicht. Egal ob Mutti mit Kind, Fahrradfahrer, Wanderer oder Traktoren mit 80 Tonnen. Abbremsen, rechts ran und brav nicken, ggf. Motor aus und sich in ein freundliches Gespräch verwickeln lassen. Falls irgend möglich, rechtzeitig weiträumig ausweichen oder gleich umdrehen.
Für Fahrten über Felder, Wiesen und durch Wälder immer ruhige Zeiten wählen (z.B. nach der Frühschicht starten) denn da ist am wenigsten los. Sonntage im Hochsommer, zur Ernte, usw. sind denkbar ungünstige Zeiten, da ist der Ärger vorprogrammiert.
Jäger sehen es ebenfalls nicht gerne wenn Kradler (am besten noch mit lauter Krawalltüte und Vollgas) zur Jagdsaison durch die Gegend blasen. Im Frühjahr sind vermehrt Rehe und Schweine mit ihren Jungen unterwegs, also auch hier Vorsicht walten lassen.

Patentrezept gibt es hier nicht, höchstens die Achtung vor der Natur zu wahren und denen die sich darin bewegen.
 
T

TomTom-Biker

Gast
Habe heute mal bei der Polizei nachgefragt..und die Info bekommen, sofern Wege nicht gesperrt sind (druch klare Verbotsschilder) dann darf ich auch Feldwege befahren. Der Tip der Polizei war sich eine Wanderkarte zu holen und dann nachsehen (vor Ort) ob es durch ein Verbotsschild nicht erlaubt sein sollte.Waldwege sind wie oben beschrieben schon komplizierter...also lass ich die einfach aus. Wie gesagt keine Haftung für das was ich geschrieben habe.
ja, da würde ich mich auch nicht drauf verlassen. Ein anderer Polizist, der der kontrolliert, sieht es anders.
Aber wie gesagt, sofern es nur Feldwege sind und die Benutzung nicht Überhand nimmt, sehe ich im ländlichen Bereich von Bayern keine Probleme. Bei uns wirst Du da schon eher Probleme bekommen. Und Wald sollte auch in Bayern absolut tabu sein. Schon mit Rücksicht auf Natur. Kraftfahrzeuge gehören einfach nicht in den Wald. Forstwirtschaft und Jäger mal ausgenommen.

Gruß Thomas
 
T

TomTom-Biker

Gast
Bayerisches Wldgesetz & Straßen- und Wegegesetz

Da das Thema und die Frage der Zulässigkeit des öfteren auftaucht und auch bei mir mit hohem Interesse verbunden ist, habe ich mal die Gesetzestexte durchforstet:

Waldwege: Bayerisches Waldgesetz

hier gilt, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist verboten ist. Der Zugang zum Wald ist in Art. 13 "Betreten des Waldes" geregelt:

Zitat:
"(3)Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."


Feldwege, Ortsverbindungsstraßen: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Dieses Gesetz bietet viel Spielraum für Interpretationen. Man beachte aber immer wieder die Hinweise auf "Bürgerliches Recht". Was das im Zusammenhang mit Feldwegen bedeutet entzieht sich meiner Kenntnis.

Im Gesetz wird von öffentlichem Verkehrsraum gesprochen. Hierzu gehören nach Artikel 3 auch Gemeindeverbindungsstraßen und Feld- und Waldwege.

Nach Artikel 53 zählen "öffentliche Feld- und Waldwege" zu sonstigen öffentlichen Straßen:

Zitat:
"das sind Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen"

In Art 14 wird was über die Benutzung "Gemeingebrauch" gesagt:

Zitat:
"(1) Die Benutzung der Straßen im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch) ist jedermann gestattet. [SUP]"
[/SUP]
Widmung bedeutet hierbei Verfügung, geregelt in Art. 4:

Zitat:
"(1) Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
(2) Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde, für Staatsstraßen von der obersten Straßenbaubehörde verfügt; ist die Straßenbaulast geteilt, so widmet die für die Fahrbahn zuständige Straßenbaubehörde. Ist die widmende Straßenbaubehörde nicht Organ des Trägers der Straßenbaulast, so ist zur Widmung dessen schriftliche Zustimmung erforderlich. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten sind in der Verfügung festzulegen und vom Träger der Straßenbaulast kenntlich zu machen.
"

Ich interpretiere das ganze jetzt mal so:

Waldwege, wie bereits gesagt, mit Motor absolut tabu.
Feld- und Wirtschaftswege grundsätzlich auch, da das Fahren darauf mit dem Motorrad nicht der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dient. Allerdings ist es auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Es wäre geradezu grotest dort noch nicht mal mit dem Fahrrad fahren zu dürfen, auch wenn diese ebenfalls nicht der Bewirtschaftung dienen

Interessant ist der rot markierte Satz von Artikel 4, insbesondere der blau markierte Teil. Für mich bedeutet das, daß ohne Verkehrsbeschränkung, z. B. Durchfahrtsverbot mit Einschränkungen "Anlieger" oder Forst- und Landwirtschaft" diese Strecken frei benutzt werden können. Diese Regelungen inkl. Verbotsschilder werden im Übrigen durch die Gemeinden aufgestellt. Da kann man jetzt daraus schließen, daß bei fehlenden Schildern die Gemeinden das entweder nicht so eng sehen oder denen einfach das Geld für die Schilder fehlt.

Wie gesagt, das ist meine Interpretation.

Interessant dann noch die STVO §2:

Zitat:
"(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen,
von zwei Fahrbahnen die rechte.
Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

Dann gibt es noch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur STVO, in der dann grundsätzliche Dingen und Begriffe definiert sind. Zum Beispiels auch das hier:

Zitat:
"

Zu § 1 Grundregeln
1
I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.
2
II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
3 III. Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.
"

Den Rest, inkl. Naturschutzgesetz, Wasserschutzgesetzt und sonstige Gesetze bei denen es Einschränkungen hinsichtlich der Benutzung mit KFZ geben könnte spar ich mir jetzt. Ich will's auch anderen nicht zumuten.

Wer Feldwege fährt, sollte wissen, daß es nicht unbedingt zulässig ist, auch wenn dort kein Verbotsschild steht. Alles weitere, inklusive der praktischen Ausführung, wurde bereits viel weiter oben schon mehrfach genannt.


Gruß Thomas
 
Q-otti

Q-otti

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Hallbergmoos
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F 800 GS
Danke Tom!

Oft erkennt man schon am Weg selbst, ob er von vielen Verkehrsteilnehmern genutzt wird oder nicht. Wenn er ziemlich benutzt aussieht, habe ich kein schlechtes Gewissen. Ich heize nie durch solche Wälder und Felder, grüße die Bauern freundlich und frage, wenn´s eben geht, bei Anwohnern nach...! Ich habe noch nie Ärger bekommen und denke, dass es kein Problem ist, wenn man´s nicht übertreibt.
Zudem gibt´s hier in der Gegend reichlich legale unbefestigte Ortsverbindungswege, man muss sie nur finden...;-)))
 
T

TomTom-Biker

Gast
Sollte ich mal mit dem Mopped nordöstlich von München sein, werde ich sie suchen. Und wenn ich dann jemanden mit einer F800 GS sehe, werde ich fragen ob's der Otti ist.
 
Thema:

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