Güterwege in Österreich

Diskutiere Güterwege in Österreich im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Hallo wir sind kürzlich von Tschechien aus nach Österreich gefahren und haben uns dort überwiegend auf Güterwegen bewegt. Ist dies eigentlich...
Frogfish

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Hallo

wir sind kürzlich von Tschechien aus nach Österreich gefahren und haben uns dort überwiegend auf Güterwegen bewegt.
Ist dies eigentlich grundsätzlich zulässig, sofern keine Beschilderung dagegenspricht?

Danke

Gruss

Harald
 
T

TJdriver

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Auszug aus der Strassenverkehrsordnung:


Forststraße : StVO § 1 (2)

Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.

Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Schranken oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.

Die Verwendung von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr oder von befestigten Fahrwegen im freien Gelände ist durch Landesgesetze geregelt.


Gruß
TJdriver
 
Adventure-Doc

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...das kann Ärger geben...

Hallo, ohne Berechtigungsschein kann das richtig Ärger geben!
Wir haben seit vielen Jahren eine Hütte in Österreich und bekommen, da sie weit ab liegt und nur über unbefestigte Wege zu erreichen ist, einen Berechtigungsschein für die jeweiligen Fahrzeuge... macht mit der GS dann richtig Spass LEGAL in den Bergen herumzuwühlen...:)

Gruss Doc
 
Frogfish

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Ups

danke für eure Einschätzungen.
Es waren keine erkennbaren Feld oder Forstwege, sondern vielmehr durchweg asphaltierte, mehr oder weniger, einspurige Strässchen die meist zu Höfen oder kleinen Weilern führten und auch teilweise mit Strassenschildern versehen waren.:rolleyes:

danke

Harald
 
G

gupsi

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Hallo

Also Güterwege sind als solche deklariert und dürfen im Allgemeinen auch befahren werden, Privatstraßen werden meist auch als solche ausgeschildert und ein Fahrverbot steht da meist auch dann dabei.
Forststraßen sind tabu, sind nämlich Privatstraßen der Bundesforste, und die mögen das gar nicht.
Ich befahre alles was asphaltiert (und manchmal findet man sogar noch eine nicht verbotsbeschilderte Schotterstraße) ist und kein eindeutiges Fahrverbot besteht und hatte noch nie Probleme (bin schon öfters plötzlich mitten in einem Hof gestanden und mußte umdrehen, mehr als interessierte/verwirrte Blicke hab ich aber noch nie bekommen.
Eine Regel an die ich mich dafür absolut halte ist: Fahrverbot heißt fahren verboten (da gibts kein dummstellen).

Schöne Grüße aus Steyr, OÖ
Gregor
 
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