MRD auf Anhänger und dann Unfall bauen

Diskutiere MRD auf Anhänger und dann Unfall bauen im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Es ist ja mittlerweile immer verbreiteter, dass man die Anfahrt in den Urlaub mit Motorrad oder Motorrädern auf einen Anhänger überbrückt. Welche...
Teili

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Es ist ja mittlerweile immer verbreiteter, dass man die Anfahrt in den Urlaub mit Motorrad oder Motorrädern auf einen Anhänger überbrückt. Welche Versicherung aber haftet wenn man dann einen Unfall selbst verschuldet und das Motorrad oder die Motorräder, möglicherweise noch fremde, dabei zu schaden kommen? Diese Frage habe ich mir seit einiger Zeit gestellt. Wer hat gesicherte Antworten?
 
QVIENNA

QVIENNA

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Für Schäden an Dritten haftet die Haftpflicht Versicherung. Gibt es keine weiteren Versicherungen, darf man für den Eigenschaden natürlich selbst aufkommen (logisch!). Befindet sich am Hänger ein „fremdes“ Motorrad, darf man diesen Schaden logischerweise auch selbst begleichen.
 
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SLK

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Auf jeden Fall zahlt weder die Auto- noch die Anhänger- oder Privathaftpflichtversicherung. Es gibt zwei Möglichkeiten: Eine separate Transportversicherung (das wird für Privatpersonen schwierig) abschließen oder jedes Mopped ist vollkaskoversichert.
 
Marlo

Marlo

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Habe es von der HUK Coburg schriftlich, dass meine vollkaskoversicherten Motorräder auf dem Anhänger versichert sind:

"Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Kräder bei einem Eigenschaden, auch beim Transport auf einem Anhänger, über die Vollkasko versichert sind."
 
Teili

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Hier ist das alles schon mal durchgekaut worden.

http://www.gs-forum.eu/smalltalk-und-offtopic-109/versicherungsfrage-anhaengerladung-39157/

Vollkasko nutzt gar nichts - auf den Anhänger ist das Motorrad "Ladung" - also zahlt die Vollkasko niGS - Ladungsversicherung gibt es meines Wissens nur für Gewerbe treibende.
Sorry, dann hatte ich wohl die falschen Suchbegriffe. Hätte mich aber auch gewundert wenn ich der erste gewesen wäre der sich diese Frage stellt ;)

Ich kann aber nun was neues Beitragen. Ich bin gestern Abend auf die würtembergische gestoßen. Da ist das als Transportschutz-/ Transportmittelversicherung in der Teilkasko vom Mopped enthalten. AKB - A2 in deren Versicherungsbedingungen
 
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assindia

assindia

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Habe es von der HUK Coburg schriftlich, dass meine vollkaskoversicherten Motorräder auf dem Anhänger versichert sind:

"Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Kräder bei einem Eigenschaden, auch beim Transport auf einem Anhänger, über die Vollkasko versichert sind."
Interessante und wichtige Aussage. Das war mir so nicht bekannt. Die Frage ist, wie Eigenschaden definiert ist und ob es individuell nur für Dich ist. Weil Du beispielsweise alle Deine Fahrzeuge bei der HuK versichert hast.
Aber dann bist Du ja schon mal aus dem Schneider. ;)

Sorry, dann hatte ich wohl die falschen Suchbegriffe. Hätte mich aber auch gewundert wenn ich der erste gewesen wäre der sich diese Frage stellt ;)

Ich kann aber nun was neues Beitragen. Ich bin gestern Abend auf die würtembergische gestoßen. Da ist das als Transportschutz-/ Transportmittelversicherung in der Teilkasko vom Mopped enthalten. AKB - A2 in deren Versicherungsbedingungen
War nicht als Vorwurf gedacht. :cool:
Aber auch interessant was Du herausgefunden hast. Scheint ja Bewegung in das Thema zu kommen bei den Versicherungen.

Ich habe mal vor zwei Jahren versucht ne Transportversicherung abzuschließen - war aussichtslos.

Was in dem Zusammenhang wichtig ist:
Wie sind Motorrädern von Dritten versichert, die ich auf meinem Anhänger transportiere.
Wer haftet für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Motorrad vom Hänger fliegt - egal ob Eigenes oder Fremdes.
 
P

Polly

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Die Motorräder der im Auto mitfahrenden Personen sind beim selbstverschuldeten Unfall über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs versichert, natürlich nicht des Fahrers/Halters des Zugfahrzeugs.
Die Motorräder gelten sozusagen als Gepäck der Mitreisenden.
Werden Motorräder transportiert von Leuten, die nicht im Fahrzeug mitreisen, sind die Motorräder Ladung und nicht über die Haftpflicht versichert, dann hilft nur Vollkasko oder Transportversicherung.
 
B

Bollo

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Kasko-Bedingungen kann jeder Versicherer selbst festlegen. Sollte jeder selbst prüfen ob bei ihm eine Transportversicherung enthalten ist oder nicht.
 
Larsi

Larsi

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Die Motorräder der im Auto mitfahrenden Personen sind beim selbstverschuldeten Unfall über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs versichert, natürlich nicht des Fahrers/Halters des Zugfahrzeugs.
Die Motorräder gelten sozusagen als Gepäck der Mitreisenden.
Werden Motorräder transportiert von Leuten, die nicht im Fahrzeug mitreisen, sind die Motorräder Ladung und nicht über die Haftpflicht versichert, dann hilft nur Vollkasko oder Transportversicherung.
Da melde ich mal Zweifel an.
Das würde ich als Teilnehmer der Reise vorher klären, nicht dass der Aufschlag auf den Boden der Tatsachen unerwartet hat wird.
 
G

Gast39385

Gast
Hier ist das alles schon mal durchgekaut worden.

Vollkasko nutzt gar nichts - auf den Anhänger ist das Motorrad "Ladung" - also zahlt die Vollkasko niGS - Ladungsversicherung gibt es meines Wissens nur für Gewerbe treibende.
Hallo,

das stimmt jetzt so mal nicht! Bei der Kaskoversicherung kommt es nicht darauf an, wo sich das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt befunden hat bzw. ob ein Dritter für den eingetretenen Schaden haftet.

In der Vollkaskoversicherung besteht (über die Teilkasko) hinaus Versicherungsschutz für Schäden, welche durch einen Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis eingetreten sind. Nachzulesen in den Bedingungen zur Kraftfahrzversicherung, meist im Teil C "Fahrzeugversicherung" - Versicherungsumfang.

Gruss
Klaus
 
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Polly

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Da melde ich mal Zweifel an.
Das würde ich als Teilnehmer der Reise vorher klären, nicht dass der Aufschlag auf den Boden der Tatsachen unerwartet hat wird.
Wäre schön, wenn du deine Zweifel konkret begründen könntest.
Selbst nix genaues wissen, aber die Aussagen anderer anzweifeln, halte ich jetzt für reichlich flach.
 
Larsi

Larsi

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Eine Begründung für deine Aussagen finde ich in deinem Beitrag auch nicht, insofern 1:1.

Ich habe diese Diskussion im Laufe der Jahre schon mehrmals verfolgt, nicht nur hypothetisch sondern auch nach Unfall. Dort hat keine Versicherung Schäden an der Ladung übernommen, egal ob Mopped eines Mitfahrers oder andere Ladung.
Daher würde ich deine Aussage von der jeweiligen Versicherung verifizieren lassen bevor ich mich darauf verlasse, dass Ladung versichert ist, wenn sie nicht dem Fahrer (oder Versicherungsnehmer?) gehört.

Ich fände es übrigens toll, wenn ich falsch liege ...
 
C

Christian Achberger

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Es ist immer wieder spannend, dass es Themen schaffen, sich durch alle relevanten Foren zu arbeiten.
Und noch dazu ein Thema, dass ich so leicht klären lässt.

Eine Mail an den Versicherer, ob die VK auf jeden Fall zahlt reicht aus.
Die Antwort kommt dann auch per Mail und alles ist schriftlich festgehalten.

Die HUK wurderte sich übrigens über meine Anfrage -- "die VK zahlt auf jeden Fall -- das stehe so auch
in den Bedingungen."

Also fragt doch einfach Eure Versicherung und die nicht mag, dann wechselt halt
Christian
 
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Polly

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Vollkasko ist klar, die zahlt.

Frage ist, zahlt die Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
Mir ist ein konkreter Fall bekannt, bei dem die Haftplichtversicherung den im verunfallten Wohnmobil mitgeführten Roller des Beifahrers reguliert hat.

In den Versicherungsbedingungen z.B. der HUK liest sich das aber so:

Beschädigung von beförderten Sachen
A.1.5.5
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung
oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahr-
zeug befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brief-
tasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen,
besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise

mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungs-
schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.

Demzufolge hat Larsi mit seinen Zweifeln nicht ganz unrecht.
Eine R1200 GS oder eine Panigale als üblicherweise mitgeführtes Gepäck durchzubringen, könnte doch nicht ganz unproblematisch sein.
Andrerseits führe ich das Motorrad ja zum persönlichen Gebrauch mit, schwierig.

 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Und wenn der Schadensfall eintritt, dann gibts eben gerne noch Klauseln, die schnell mal aus einem "klar, wir zahlen " einen Streitfall machen
 
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