Plötzlich Veranstalter !

Diskutiere Plötzlich Veranstalter ! im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Hä? Wo habe ich das denn gesagt? Quelle: Internet Sehe da jetzt eher weniger Probleme bei einer Ausfahrt mit Freunden. Gesendet vom...
nERDANZIEHUNG

nERDANZIEHUNG

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Wenn es dich im Rahmen einer gemeinsamen Ausfahrt aus der Kurve trägt, weil du dein Können überschätzt hast, dann ist es gut, wenn jemand anderer dafür haftbar ist, weil der die Idee hatte gemeinsam auszufahren?

Ist das dein Ernst?
Hä? Wo habe ich das denn gesagt?



Quelle: Internet
Grundsätzlich darf der Teilnehmer auch außergewöhnlicher Aktivitäten erwarten, dass der Veranstalter alles Erforderliche und Zumutbare getan hat, damit möglichst nichts passieren kann. Erfüllt der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht (= hat er also alles erforderliche und zumutbare getan), und erleidet dann ein Teilnehmer einen Unfall, ist der Teilnehmer ohnehin selbst schuld. Hier verwirklicht sich also das Risiko des Teilnehmers.
Im Rahmen der Verkehrssicherung kann es sein, dass der Veranstalter den Teilnehmer über besondere Risiko aufklären muss. Dabei muss er aber über die konkreten Risiken aufklären, ein pauschaler Hinweis “Achtung gefährlich hier” reicht nicht aus.

Die Belehrung darf aber andere erforderliche und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen nicht ersetzen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Belehrung alleine ausreicht, oder ob zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auswirkungen für den Teilnehmer dramatisch sein können und auch dann, wenn er die Gefahrn trotz Belehrung kaum selbst erkennen und beherrschen kann.
Sehe da jetzt eher weniger Probleme bei einer Ausfahrt mit Freunden.

Gesendet vom Schmartfon
 
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SLK

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Einfach einen Zettel vor der Ausfahrt unterschreiben lassen, dass man keine Haftung übernimmt und der Mitfahrer auf eigene Gefahr mitfährt.

Dann kann sich jede Versicherung brausen gehen, die Regress anstrebt
Beruflich höre ich immer wieder so 'n Schei.. Wann hört das endlich mal auf? Die Haftung ist im BGB geregelt, da ist eine individuelle Vereinbarung gar nicht nötig und wirksam.
 
Eckart

Eckart

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Ich bin wieder an Silvester gepsannt wieviele wieder die Polizei anrufen, weil schon um 23:50 Uhr geböllert wird
Die Polizei wird aber nicht kommen, weil das in den allermeisten Fällen erlaubt ist. An dieser Äußerung sieht daran, wie schwer es vor allem in einem überregulierten Land wie Deutschland ist, die Vorschriften zu überblicken - diese Frage ist nämlich regional unterschiedlich geregelt: https://www.feuerwerk-forum.de/thema/faq-wann-darf-an-silvester-feuerwerk-abgebrannt-werden.24712/

Nicht ganz, man kann in ein Formular Regeln für die Ausfahrt und für das Zusammenkommen auf einem Platz aufsetzen und unterzeichnen lassen. Leider stehen die Gesetzte über einem Formular und der Veranstalter haftet weiterhin.
Dies erinnert mich ein wenig an die vor einiger Zeit durch die Fachmedien gehende Diskussion nach einem entsprechenden Urteil zu Gruppenfahrten: https://fjr-tourer.de/information/10/Haftungsrisiken-bei-Gruppenfahren/

Ganz Blöd wirds wenn sich zwei auf einem Platz, auf dem man zusammenkommt, sich ein Rennen liefern
Vielleicht ein Extremfall, vor dem einen schon der gesunde Menschenverstand warnt.

organisierst Du nur eine Ausfahrt musst die bei der Polizei "als geführte Ausfahrt" angemeldet werden. Wir sind mal in Hamburg gestopp worden von der Polizei. Das ging gottseidank gut aus weil wir das nicht wussten. Die Ausfahrt war nicht angemeldet. Wir wurden von mehreren Polizeikräften auf einen große Platz der Stadt geführt, so mit Ampelsperrung und so, von dort aus mussten wir in 10er Gruppen den Platz in Zeitabständen verlassen.
Wenn man an einem sonnigen Sommerwochende auf den Straßen unterwegs ist, trifft man auf derart viele Motorradgruppen, dass ich kaum glaube, dass die alle irgendwo angemeldet sind und ich glaube kaum, dass die Polizei sich mit der Anmeldung solcher Grüppchen befassen will. Ich vermute mal, es geht um
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html
Daraus ergibt sich, dass man nicht im Verband fährt (jeder fährt für sich, auch wenn man hintereinander fährt) und für die Anzahl der Fahrzeuge habe ich mal 15 gelesen, auch wenn ich die in der StVO nicht wiedergefunden habe, sondern nur die allgemeine Formulierung, was bedeutet, dass es nicht reicht, nur die Vorschriften zu kennen, sondern auch wie sie ausgelegt werden.

In dem Artikel wird unter anderem ein Beispiel genannt bei dem einer der Teilnehmer eines Ausfluges stürzte . Seine Krankenversicherung versuchte im Anschluss , an den deiner Meinung unbeteiligten "Veranstalter/Organisator " in Regress zunehmen.
Hat sie es nur versucht, oder war der Versuch erfolgreich ?

Eckart
 
M

monk0103

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Beruflich höre ich immer wieder so 'n Schei.. Wann hört das endlich mal auf? Die Haftung ist im BGB geregelt, da ist eine individuelle Vereinbarung gar nicht nötig und wirksam.

ihr habt mit dem schaas angefangen.

wenn ich privat eine Tour mit Bekannten mache, oder Urlaub und mir erlaube für alle das Hotel zu buchen, damits einfacher ist, keinerlei gewerbliche Absicht dahinter steckt, dann befreit mich dieser Zettel sehr wohl vor allen rechtlichen Unbilen.
Zumindest nach österreichischem Recht
 
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