Unfall auf Sardinien

Diskutiere Unfall auf Sardinien im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Hallo Zusammen, mein Sohn (R1200 GS LC) und ich R1200 GS waren über Pfingsten in Sardinien. Auf dem Heimweg fuhr meinem Sohn ca 20 km vor der...
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Erdkraft

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Hallo Zusammen,

mein Sohn (R1200 GS LC) und ich R1200 GS waren über Pfingsten in Sardinien. Auf dem Heimweg fuhr meinem Sohn ca 20 km vor der Fähre in Porto Torres ein betrunkener Autofahrer auf gerader Strecke in das Motorrad meines Sohnes. Der Verursacher streifte noch das Vor meinem Sohn fahrende Auto . Ich fuhr hinter ihm und konnte gerade noch ausweichen. Außer Scheinwerfer und Olkühler ist bei mir nichts kaputt. Mein Sohn stürzte schwer und hatte neben Prellungen der linke Fuß mehrfach gebrochen. Wir sind froh, dass er noch lebt und weiter nichts passiert ist.

Mein Motorrad ist zwischenzeitlich wieder in Deutschland. Die LC ist angeblich Totalschaden und wird nicht mehr nach Deutschland transportiert. Die gegnerische Versicherung klärt noch ab, ob eine gedeckte Versicherung vorliegt. Zum Glück ist das die Zurich Versicherung, die ja zweisprachig ist.

Kennt euch jemand aus, wie das Prozedere mit der Verschrottung abläuft? Ist es evtl. besser, wenn ich die Maschine mit einem Anhänger nach Deutschland bringe?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar
 
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Erdkraft

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berry

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Sprech doch nochmal mit deinem Versicherer. Normalerweise geht der auch für deine Schäden dir gegenüber in Vorleistung und holt sich das dann von der Versicherung des Unfallgegners wieder.
Und er sollte dir normalerweise mitteilen ob er das Motorrad vor Ort haben will oder es dort bleiben kann.

VG, und gute Besserung an dich und deinen Sohn!
 
Jonni

Jonni

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Der eigene Versicherer zahlt nur, wenn man eine Vollkaskoversicherung besitzt. Wenn die Zürich hier auf der Gegenseite als Versicherer "im Boot" ist, sollte die Regulierung eigentlich kein Problem bereiten. Es gibt allerdings nur die Beträge, die im Ausland üblicherweise für derartige Schäden gezahlt werden. Also das Schadensrecht des jeweiligen Landes und nicht das deutsche Recht ist hier maßgeblich. Ich würde die LC daher auch nicht zurückholen. Transportkosten und Restwert dürften in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

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Jonni
 
QVIENNA

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Zudem: wenn die Versicherungsentschädigung bezahlt wurde, befindet sich der Schrotthaufen im Eigentum der Versicherung. Diese kann ihn im Meer versenken oder zum Kilopreis an einen Verwerter abgeben, da sie nicht auch noch Entsorgungskosten berappen möchte.
 
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Gast39385

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Hallo,

mein Ratschlag: nehmt euch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, welcher sich auch mit solchen Auslandschäden auskennt und besprecht das alles mit dem.

Seit rund 10 Jahren gibt es eine europaweite Regelung solcher Schäden. So ist jede Versicherung verpflichtet in jedem Land der EU einen Beauftragten zur Schadenregulierung zu unterhalten. Das ist bei weitem nicht mehr so kompliziert und langwierig wie früher.

Und Vorsicht vor weisen Ratschlägen darüber was man alles darf oder fordern kann. Vieles mag hier in Deutschland gelten. Der Unfall war aber in Italien, da kann das Schadenersatzrecht ganz anderst aussehen.

Deinem Sohn wünsche ich auf jeden Fall gute Besserung und das alles wieder verheilt.

Gruss vom Lechfeld
Klaus
 
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zyklotrop

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Zudem: wenn die Versicherungsentschädigung bezahlt wurde, befindet sich der Schrotthaufen im Eigentum der Versicherung. Diese kann ihn im Meer versenken oder zum Kilopreis an einen Verwerter abgeben, da sie nicht auch noch Entsorgungskosten berappen möchte.
Nur wenn Totalschaden vorliegt und dementsprechend der Wiederbeschaffungswert ( abzüglich eventuelles Restwertangot) bezahlt wird.
Leistet die Versicherung nur Reparaturkosten bleibst du Eigentümer.

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Gast39385

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Zudem: wenn die Versicherungsentschädigung bezahlt wurde, befindet sich der Schrotthaufen im Eigentum der Versicherung. Diese kann ihn im Meer versenken oder zum Kilopreis an einen Verwerter abgeben, da sie nicht auch noch Entsorgungskosten berappen möchte.
Das mag in Österreich so sein, nicht aber in D. Hier entschädigt der Kaskoversicherung bei Totalschaden abzgl. Restwert. Letzterer verbleibt beim Versicherten.

Gruss
Klaus
 
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Erdkraft

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Vielen Dank für die Tipps! Die gegnerische Versicherung Zurich hat sich noch nicht gemeldet ob die Versicherung des Verursachers gedeckt ist.
Ich werde jetzt nochmal mit meiner Versicherung, der wgv sprechen und einen Rechtsanwalt kontaktieren.

lg
 
Lewellyn

Lewellyn

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Was für ein Alptraum. Gute Besserung dem Sohnemann.

Ein weiteres Argument für meine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
 
Bernd-Z

Bernd-Z

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servus,
ich hatte im august 2017 einen unverschuldeten unfall in österreich,
unfall verursacherin kam aus england, schuldfrage zu 1000% klar bei ihr.

ich bzw meine versicherung haben bis heute keinerlei zahlung bekommen.
glücklicherweise hatte ich Vollkasko und mopped darüber abgerechnet, aber meine
Versicherung hat noch keinen Cent zurück.

wünsch euch alles gute.
wenn ihr Vollkasko habt reguliert darüber, sonst könnte es länger dauern.
 
juekl

juekl

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R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
% bedeutet pro Hundert, klar

dafür haben wir die EU, Geld verpassen und sich um krumme Bananen
und Seilbahnvorschriften im Emsland kümmern.

Aber so Versicherungsdinger darf jedes Land nach eigenen Gusto definieren.

Aber jetzt wird alles besser, erste Vorschrift, Verteidigungsminister muss eine
alte Frau sein.
 
sampleman

sampleman

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Honda CRF1100L Africa Twin
% bedeutet pro Hundert, klar

dafür haben wir die EU, Geld verpassen und sich um krumme Bananen
und Seilbahnvorschriften im Emsland kümmern.

Aber so Versicherungsdinger darf jedes Land nach eigenen Gusto definieren.

Aber jetzt wird alles besser, erste Vorschrift, Verteidigungsminister muss eine
alte Frau sein.
Heul doch.


Viele Grüße vom Sampleman
 
C

Christian Achberger

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Hallo,

ich wurde letztes Jahr in Italien angefahren -- alles kein Ding, ist in der EU gut geregelt:
1.gemeinsames Ausfüllen und Unterschreiben des europäischen Unfallberichtes
2.Ansprechpartner der gegnerischen Versicherung ausfindig machen und Kontakt aufnehmen
3.Absprachen, Gutachten oder Kostenvoranschlag,
4.Instandsetzung -- Abrechnung
Dauerte bei mir 4 Woche, geht noch den Regeln des Unfalllandes -- weiß jeder von uns vorher und wenn
es mir nicht passt, dann fahre ich da halt nicht hin?

Alles ist gut, wenn man sich entsprechend kümmert (vorher) -- die EU ist nicht nur da KLASSE.
Und der ADAC beschreibt das Prozedere auf seinen Seiten sehr genau -- also nicht nur eine Route planen,
sondern sich auch Gedanken zum worst case machen!
Christian
 
MHY

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Also: Vor 6 Wochen (!) gab es einen Unfall, bei dem 2 Kraftfahrzeuge erheblich beschädigt wurden, eines davon total. Eine Person wurde schwer verletzt, möglicherweise mit Dauerschäden (linker Fuß mehrfach gebrochen).

Da gibt es eine Berufsgruppe, die sich auf die Regulierung solcher Schäden spezialisiert hat. Die heißt "Rechtsanwälte". Wieso umgehst du die Spezialisten (ich gehöre dazu) und versuchst hier, mit einem 6-Zeiler Rechtsrat einzuholen?

Wie wenig muss dir das Wohl deines Jungen wert sein, wenn du an den Anwaltskosten bei so einem Schaden sparst.

Ich würde direkt einen italienischen Verkehrsrechtsanwalt auf Sardinien einschalten. Dein Sohn hat derart erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die die gegnerische Versicherung natürlich kleinzurechnen und zu verzögern versucht.

Mal hier https://italien.diplo.de/blob/1475296/d742e5c63d6e48a5eade61a2d05304ed/ra-rom-data.pdf einlesen oder hier index. Frau Leinardi ist ist Stuttgart geboren, hat z.T. in Deutschland und studiert und spricht Deutsch.
 
QVIENNA

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Also: Vor 6 Wochen (!) gab es einen Unfall, bei dem 2 Kraftfahrzeuge erheblich beschädigt wurden, eines davon total. Eine Person wurde schwer verletzt, möglicherweise mit Dauerschäden (linker Fuß mehrfach gebrochen).

Da gibt es eine Berufsgruppe, die sich auf die Regulierung solcher Schäden spezialisiert hat. Die heißt "Rechtsanwälte". Wieso umgehst du die Spezialisten (ich gehöre dazu) und versuchst hier, mit einem 6-Zeiler Rechtsrat einzuholen?

Wie wenig muss dir das Wohl deines Jungen wert sein, wenn du an den Anwaltskosten bei so einem Schaden sparst.

Ich würde direkt einen italienischen Verkehrsrechtsanwalt auf Sardinien einschalten. Dein Sohn hat derart erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die die gegnerische Versicherung natürlich kleinzurechnen und zu verzögern versucht.

Mal hier https://italien.diplo.de/blob/1475296/d742e5c63d6e48a5eade61a2d05304ed/ra-rom-data.pdf einlesen oder hier index. Frau Leinardi ist ist Stuttgart geboren, hat z.T. in Deutschland und studiert und spricht Deutsch.
Das ist eines der Phänomene von Internet und Social Media. Lieber mal Dr. Google fragen.... das läuft dann unter Meinungsbildung ...
Anstatt jemanden aufzusuchen, der sich von Berufs wegen mit einer Thematik befasst (Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Mechaniker etc. etc.) lässt man sich gerne freiwillig in die Irre leiten und ist auf Vermutungen angewiesen. Und ja, Dienstleistungen kosten Geld, selber arbeitet man ja auch nicht gratis.

Beispiel: mein Knie hat gezwickt, hab’s übern Winter ignoriert. Dann zum Sportarzt gegangen, Untersuchung, keine dramatischen Schäden, zur Sicherheit 3 Tage später MRT, gleich wieder hin und die Bilder gemeinsam angeschaut. Ein wenig schonen und nur altersbedingte, normale Abnutzungserscheinungen. Ja, kostet Geld, ist kein Kassenarzt, dafür aber ein Fachmann, der dich nicht in 3 Minuten durchschleust. Hätte ich Dr. Google befragt, wäre von hör auf zu Jammern bis du bist tot alles drin gewesen.
 
Assekurati

Assekurati

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Für derartige Schadenfälle (Unfall im Ausland, Verschulden beim ausländischen Unfallgegener) gibt es den sogenannten "Ausland-Schaden-Schutz" (ASS). Diese Deckung ist in vielen Policen bereits enthalten, wird oftmals "fehlinterpretiert" und findet daher wenig Beachtung.
 
G

Gast39385

Gast
Also:
Ich würde direkt einen italienischen Verkehrsrechtsanwalt auf Sardinien einschalten.

Mal hier https://italien.diplo.de/blob/1475296/d742e5c63d6e48a5eade61a2d05304ed/ra-rom-data.pdf einlesen oder hier index. Frau Leinardi ist ist Stuttgart geboren, hat z.T. in Deutschland und studiert und spricht Deutsch.
Hallo,

wozu denn das? Für Verkehrsunfälle gibt es in der EU Vereinbarungen wie die zu regulieren sind. Da kann man das von Heimatland aus machen und benötigt keinen Anwalt im Ausland!

Gruss
Klaus
 
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