zul. Geschwindigkeiten mit Motorradanhänger in Europa

Diskutiere zul. Geschwindigkeiten mit Motorradanhänger in Europa im Reise Forum im Bereich Unterwegs; HAllo zuammen, leider finde ich mit den Einschlägigen Suchbegriffen hier im Forum nicht das richtige und auch im Netz entweder alte...
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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HAllo zuammen,

leider finde ich mit den Einschlägigen Suchbegriffen hier im Forum nicht das richtige und auch im Netz entweder alte Informationen bzw. keinen Hinweis auf die tech. Voraussetzungen um mehr als 80 km/h fahren zu dürfen.

Mein - unbestätigter Wissensstand:
Deutschland:
mit PKW-Anhänger standardmässig 80 km/h, ausser der Anhänger ist (in Verbindung mit dem Zugfahrzeug) für 100 km/h zugelassen (Wobei nicht mehr die gesamte Kombination eingetragen werden muß)
100 km/h zul. ist möglich bei
a.) zul. Gesamtgewicht des Anhänger beträgt max. das 0,3 fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs (z.B. Zugfahrzeug leer 1600 kg, dann 100 km/h zul. mit max. 480 kg zGG)
b.) zul. Gesamtgewicht des Anhängers beträgt max. das 1,1 fache des zul. Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs UND das Zugfahrzeug hat ABS UND der Anhänger ist mit Stoßdämpfern ausgerüstet UND die die Reifen des Anhängers sind nicht älter als 6 Jahre

aber wie ist das im Europäsichen Ausland?

lt. der Quelle ist zulässig:
in Österreich:
100 km, wenn die Summe der zul. Gewichte Zugfzg + Anhänger max. 3500 kg beträgt (siehe Hier), keine Einschänkung hinsichtlich Verhältnis Gewicht PKW / Anhänger oder Reifen oder oder..?
in Slowenien:
generell nur max. 80 km/h
in Kroatien:
generell nur max 90 km/h

Frankreich:
max 130 (davon wird aber allg. wg. Haftungstechnischer Probleme im Falle eines Unfalles abgeraten) - aber erlaubt ist das wohl

d.h. in D ist bei o.g. Voraussetzungen max 100 zul., im Ausland meist 80 oder 90 km/h, wobei im Ausland wohl keine Anforderungen hinsichtlich der Zugkombination gemacht werden??

oder hat hier jemand eine aktuelle und verständlich Quelle

Danke mal im Voraus für Licht ins Dunkel bringen
 
ChiemgauQtreiber

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Die Quelle hatte ich selbst schon zitiert, trotzdem danke

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Frankreich:
max 130 (davon wird aber allg. wg. Haftungstechnischer Probleme im Falle eines Unfalles abgeraten) - aber erlaubt ist das wohl
Frankreich: Gespannfahren mit 130 km/h erlaubt? Immer wieder für Verwirrung sorgt die Regelung für Caravan-Gespanne im Nachbarland Frankreich. Gespanne mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen dürfen dort nur 90 km/h auf Autobahnen fahren. Für Gespanne bis 3,5 Tonnen gilt diese Regel jedoch nicht. Diese werden laut französischer Verkehrsordung wie Pkw behandelt.
Doch Vorsicht! Wer mit seinem Gespann in Frankreich über 100 km/h fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit über 100 km/h müssen deutsche Gespannfahrer mit einer Einschränkung der Versicherungsleistung rechnen. Der Grund: In Deutschland werden Caravans baubedingt nur bis 100 km/h zugelassen.

Caravans: Geschwindigkeitsbegrenzung in Europa - Caravaning
 
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Winfried

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@chiemgauQTreiber:
die Tempo 100 Ausnahmeregelung (die jedoch immer wieder brav verlängert wird) in Deutschland gilt NUR auf Autobahnen und Autostraßen. Also: auf Landstraßen gilt für Gespanne weiterhin Tempo 80. Einige geldgeile Überwacher der Rennleitung kennen diesen Umstand sehr genau und kassieren entsprechend ab....

@Travelking:
die maximale Zulassung des Anhängers steht in der "EU- Zulassung" und kann von Hersteller zu Hersteller variieren. Mein Motorrad- und Lastenanhänger (1500 kg) hat eine Zulassung von mindestens 130 km/h (muss ich jedoch nochmal genau nachsehen - auf jeden Fall deutlich höher als 100 km/h)
 
Travelking

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Winfried,

@Travelking:
die maximale Zulassung des Anhängers steht in der "EU- Zulassung" und kann von Hersteller zu Hersteller variieren. Mein Motorrad- und Lastenanhänger (1500 kg) hat eine Zulassung von mindestens 130 km/h (muss ich jedoch nochmal genau nachsehen - auf jeden Fall deutlich höher als 100 km/h)
Das ändert aber nichts an der 3,5 Tonnen Grenze der Franzosen.
 
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FEDPA

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Nur die angegebenen Daten sind nicht immer korrekt, jedenfalls nicht für Luxemburg.
Ausserorts mit Gespann immer 75 km/h. Mit 90 kriegen einige ein Lächeln ins Gesicht, aber nicht der Fahrer :D
 
bdr529

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Laut StVZO müssen Anhänger baulich mindestens für 100 Km/h ausgelegt sein, sonst muss eine Beschränkung eingetragen sein:

§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors


(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, dass technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.
(1a) Zweirädrige Kleinkrafträder und Krafträder müssen hinsichtlich der Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe den Vorschriften von Kapitel 7 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/108/EG (ABl. L 213 vom 18.8.2009, S. 10) geändert worden ist, jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung, entsprechen.
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.






Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bei meinem älteren ungebremsten Anhänger steht keine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zulassung, d.h. ich kann baulich von mindestens 100 Km/h ausgehen.

D.h. für mich in Deutschland 80 Km/h, und in Frankreich problemlos 100 Km/h. Wie es über 100 Km/h mit dem Versicherungsschutz aussehen würde, kann ich nicht sicher beurteilen. Vielleicht weiß dazu jemand mehr. Ich habe im Netz dazu nur Vermutungen und Hörensagen gefunden.
 
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mjh

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Ihr Deutschen immer mit euren Sonderregeln !
Vom Kettensägen FS, Pflanzengift Berechtigung und noch jeden anderen Scheiß....

Einfach in ganz Europa nicht schneller wie die LKW's .. dann braucht keiner von Euch mit Listen und anderem Quatsch herumkurven und keiner macht große Augen wenn er zur Kasse geben wird !

SG
 
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0nkel-tom

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Meinst Du mit Motorradanhänger jetzt einen Anhänger an Deinem Motorrad oder einen Anhänger auf dem ein Motorrad transportiert werden soll. Bei erstem ist nämlich bei 60km/h Schluss. Diese Begrenzung haben sie aber nur deswegen eingeführt, damit sich jeder Dein Gesicht merken und Dir ein Lächeln schenken kann ...
Ruf doch beim ADAC an und hol Dir dort die gewünscht Information aus zuverlässiger Quelle.
 
ChiemgauQtreiber

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Richtig - Anhänger zum Transport von Motorrädern
Und auf der ADAC HP habe ich auch nicht das so richtig erklärt gefunden

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FlyingSalamander

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Doch Vorsicht! Wer mit seinem Gespann in Frankreich über 100 km/h fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit über 100 km/h müssen deutsche Gespannfahrer mit einer Einschränkung der Versicherungsleistung rechnen. Der Grund: In Deutschland werden Caravans baubedingt nur bis 100 km/h zugelassen.
Hallo,

das ist ein nicht ausrottbares Gerücht!

Wenn im Fzg-Schein (Teil I) für einen Anhänger eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angegeben ist, dann gilt die natürlich auch im Ausland.

Das Caravans in D nur bis 100 km/h zugelassen werden stimmt nicht: Bei meinem steht z.B. 130 km/h drin, mein vorherhiger Motorradtransporthänger hatte auch 130 km/h eingetragen.
Ist keine Begrenzung eingetragen, dann gilt auch keine.

Die Anhängerhersteller wollen nämlich auch in F verkaufen, und wenn man mit Ihren Anhängern nur 100 km/h statt der gewohnten 130 km/h fahren dürfte, würde die dort kein Mensch kaufen!

Viele Grüsse

FlyingSalamander
 
TimGS

TimGS

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(G)ehört (S)chmutzig
Nun in Frankreich kannste tatsächlich mit 130 km/h über die Bahn ziehen. Das Problem an der Geschichte ist nur das i.d.R alle Anhänger die in Deutschland angemeldet sind nicht die erforderlichen Reifen mit dem nötigen Geschwindigkeitsindex in Verbindung mit dem Tragfähigkeitsindex aufgezogen haben. Im Falle eines Unfalles führt das zwangsläufig zu Problemen mit der Haftung bei der Versicherung. Es macht einen Unterschied ob ich 2 Möppis oder 2 dicke Kühe auf den Anhänger stelle. Selbes gilt auch für Wohnwagengespanne, die ja i.d.R. bis an die gewichtliche Schallgrenze und darüber hinaus beladen werden. Durch die Walkarbeit am Reifen ist der Verschleiß enorm. Wer dann 130 km/h für die angemessene Geschwindigkeit hält bekommt ziemlich sicher Probleme mit der Versicherung.

Wohnmobile über 3,5 t zGg. Es gilt 80/100/110. Landstraße/Schnellstraße/Autobahn. Lokale Beschilderungen haben immer Vorrang.

Nebenbei: für Wohnmobile über 3,5 t gilt in Deutschland 80 km/h - weiß nur niemand.
 
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FlyingSalamander

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Das Problem an der Geschichte ist nur das i.d.R alle Anhänger die in Deutschland angemeldet sind nicht die erforderlichen Reifen mit dem nötigen Geschwindigkeitsindex in Verbindung mit dem Tragfähigkeitsindex aufgezogen haben. Im Falle eines Unfalles führt das zwangsläufig zu Problemen mit der Haftung bei der Versicherung. Es macht einen Unterschied ob ich 2 Möppis oder 2 dicke Kühe auf den Anhänger stelle. Selbes gilt auch für Wohnwagengespanne, die ja i.d.R. bis an die gewichtliche Schallgrenze und darüber hinaus beladen werden. Durch die Walkarbeit am Reifen ist der Verschleiß enorm. Wer dann 130 km/h für die angemessene Geschwindigkeit hält bekommt ziemlich sicher Probleme mit der Versicherung.
Sorry,

aber da schmeisst Du einige Halbwahrheiten, Gerüchte und Fehlinformationen durcheinander, die auch gar nichts miteinander zu tun haben!

Sowohl mein Wohnwagen (TEC) als auch mein Motorradhänger (STEMA) hatten ab Werk C-Reifen aufgezogen, die bis 160 km/h zugelassen sind!

Der Tragfähigkeitsindex bezieht sich auf das Gewicht, und das ist nun mal unabhängig davon ob ich in D 80 km/h oder in F 130 km/h fahre- und ist von daher irrelevant für den Versicherungsschutz beim 130 km/h fahren (solange die Grenzen eingehalten werden).

Anhänger zu überladen wird immer geahndet, egal wie schnell man fährt.

Walkarbeit am Reifen führt nicht zu Verschleiss, sondern zum Erwärmen des Reifens, ggf. bis zum Platzen. Verschleiss ist nun meistens überhaupt gar kein Problem am Anhängerreifen, weil um die 100 km/h - Regelung zu erhalten nach 6 Jahren neue Reifen aufgezogen werden müssen, da ist meistens noch gar kein Verschleiss erkennbar!

Wenn in F 130 km/h erlaubt sind (Gewicht, Achslast, Geschwindigkeit im gesetzlichen Rahmen) dann IST es erlaubt und dann kann sich die Versicherung auch nicht vor einer evtl. Zahlung drücken!

Nebenbei: Wohnmobile über 3,5 to bis 7,5 to. sind in D von der 80 km/h - Regelung ausgenommen und dürfen 100 km/h fahren!

Viele Grüsse

FlyingSalamander
 
TTTom

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Die Anhängerhersteller wollen nämlich auch in F verkaufen, und wenn man mit Ihren Anhängern nur 100 km/h statt der gewohnten 130 km/h fahren dürfte, würde die dort kein Mensch kaufen!

Viele Grüsse

FlyingSalamander
Ich habe einen in Frankreich hergestellten Motorradanhänger der Fa. Nancy Cheval, COC Certificat of conformité am 01.08.2011 in FR-88800 Ligneville, France ausgestellt, darin steht: Vitesse maximum: 100 km/h.

Leider.


ADAC schreibt (auf Wohnanhänger bezogen):
Mit einem in Deutschland zugelassenen Anhänger sollte auch im Ausland nicht schneller als 100 km/h
gefahren werden; Wohnanhänger sind in Deutschland bauartbedingt bis 100 km/h zugelassen; bei Un-
fällen mit höherer Geschwindigkeit muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet
werden, wenn Wohnanhänger in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.

guckst Du hier
 
FlyingSalamander

FlyingSalamander

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ADAC schreibt (auf Wohnanhänger bezogen):Wohnanhänger sind in Deutschland bauartbedingt bis 100 km/h zugelassen; bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet
werden, wenn Wohnanhänger in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.
Das Wohnanhänger in D IMMER bis 100km/h zugelassen sind, ist einfach falsch (oder ein veralteter Textblock)

Mein TEC und der zuvor benutzte Chateau waren bis 130 km/h zugelassen (ich habe beim Kauf bewusst darauf geachtet).

Auch der ADAC schreibt, daß mit Einschränkungen der Versicherungsleistung gerechnet wird "wenn Wohnanhänger in D nur bis 100 km/h zugelassen sind".

Also: Sind Anhänger bis 130 km/h oder ohne Begrenzung zugelassen - muss mit KEINER Einschränkungung der Versicherungsleistung gerechnet werden.

Genau das habe ich geschrieben.

Übrigens: Wenn man in F einen Unfall mit Versicherungsschaden hat müsste die Versicherung ja beweisen, daß man zu schnell war! Wie will sie das denn machen? Nur auf Grund einer Vermutung kann sich die Versicherung nicht aus der Zahlungspflicht drücken.

Viele Grüsse

FlyingSalamander
 
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Travelking

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Hej TimGS,

Nebenbei: für Wohnmobile über 3,5 t gilt in Deutschland 80 km/h - weiß nur niemand.
na du ja scheinbar auch nicht....
 
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zul. Geschwindigkeiten mit Motorradanhänger in Europa

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