Unfall durch gefährlichen Strassenbelag

Diskutiere Unfall durch gefährlichen Strassenbelag im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich bin zum Glück noch nie in so einer Situation auf die Nase gefallen, aber kleine Rutscher mit enormem Adrenalinausstoss gab’s schon des...
gerry-h

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Ich bin zum Glück noch nie in so einer Situation auf die Nase gefallen, aber kleine Rutscher mit enormem Adrenalinausstoss gab’s schon des Öfteren...gestern zum Beispiel, deswegen dieser Beitrag.
Meine grundsätzliche Frage: Muss man immer und zu jeder Zeit und in jeder Situation mit schlecht instand-gesetzten Strassen rechnen?
Ihr kennt vermutlich alle die Situation, dass man irgendwo auf eine normalen Strasse fährt und plötzlich ohne jegliche Vorwarnung auf einen Belag kommt, der mit Bitumenstreifen, längs der Fahrtrichtung nur so übersäht ist. Das geht von einem Streifen bis hin zu ‚Spinnennetzen’ quer über die ganze Fahrbahn. Wenn’s jetzt noch feucht ist, wird’s richtig glatt und gefährlich.

Wer haftet, wenn man in so einer Situation das Moped weglegt? Hat man da mal wieder schlicht Pech gehabt, oder kann man die zuständige Kommune in die Pflicht nehmen?
Mir ist klar, dass man immer mit ‚angemessener’ Geschwindigkeit fahren muss/soll. Ich rede auch nicht von Spielstrassen und Zone 30. Mir geht’s grundsätzlich darum, ob man laut Gesetzgeber jede Kurve auf einer Überlandfahrt im Schritttempo passieren müsste, nur weil eventuell hintendran der Strassenbelag schadhaft sein könnte.
Mir ist auch klar, dass Kommunen und der bankrotte Staat mehr Rechte haben als der Normalbürger, so hilft mir mein Schild ‚Eingeschränkter Winterdienst’ vor meinem Haus rein garnichts, wenn Omma sich auf meinem nicht geräumtem Gehweg den Oberschenkelhals bricht.
Andererseits hat der Staat auch eine gewisse Sorgfaltspflicht und ist als Eigentümer der Strasse auch für deren Zustand verantwortlich.
Wie seht ihr das, wer haftet, wenn jemand auf diesen rutschigen Bitumenstreifen einen ‚selbstverschuldeten’ Unfall hat?


Gruss, gerry
 
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dan2511

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noch keins
da gab es mal einen Fall der auch durch die Motorrad(print-)presse ging , in dem der Staat Bayern einen nach Unfall auf Bitumen querschnittsgelähmten Hondacruiser hat finanziell ausbluten lassen....
Im Zweifel muss man IMMER mit Strassenschäden rechnen.
Das ist nicht meine Meinung, kein Recht sondern Rechtssprechung
 
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enduro43

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da gab es mal einen Fall der auch durch die Motorrad(print-)presse ging , in dem der Staat Bayern einen nach Unfall auf Bitumen querschnittsgelähmten Hondacruiser hat finanziell ausbluten lassen....
Im Zweifel muss man IMMER mit Strassenschäden rechnen.
Das ist nicht meine Meinung, kein Recht sondern Rechtssprechung
Hallo
ähnliches gab es mal vor ein paar Jahren im LK Pforzheim mit abgefrästen Strassen und tötlichem Ausgang,Es gab Iniativen,Proteste Aktionen und vieles mehr OHNE Erfolg.
Grüße Eugen
 
IamI

IamI

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Ser's,

das dürft nicht so einfach sein.

Gefunden hab' ich das:
http://www.bz-berlin.de/bezirk/umland/verunfallt-stra-szlig-enbelag-war-schuld-article793299.html

Und aus A glaube ich auch einen Fall zu wissen, in dem ein Verunfallter (gsd ohen Personenschaden) entschädigt wurde.

Auch - so glaube ich) gibt es Normen, die die Beschaffenheit einer Straße regeln, da ist das mit dem Bitumen soundso schon grenzwertig.

Aber im Allgemeinen wird eine Klage sicher problematisch, da der Staat meist am längeren Hebel sitzt, den kostet der beamtete Jurist so und so immer das gleiche.

liebe Grüße

Wolfgang
 
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dan2511

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noch keins
gut ,... ich kenne auch jemanden der NRW erfolgreich verklagt hat.( nach Deckenerneuerung hoch stehender Gullideckel-> Querschnittlähmung->500.000DM Entschädigung + Rente)

Aber ich habe gelernt, dass Vater Staat MEHR Geld zum Gegenhalten vor Gericht hat und im Zweifel sich 2 Behörden im Ping-Pong Verfahren die Schuld zu schieben ...
 
gerry-h

gerry-h

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Auch - so glaube ich) gibt es Normen, die die Beschaffenheit einer Straße regeln, da ist das mit dem Bitumen soundso schon grenzwertig.

Wolfgang
Das mit den Normen für Strassenbeschaffenheit würd mich interessieren. Für Bürgersteige gibts ja auch sowas ähnliches. Da kann man auch davon ausgehen, dass keine extremen Niveauunterschiede auftreten ( ich glaub < 5 cm ).

Ich will einfach nicht glauben, dass der Staat sich mit dem Aufstellen von 'Winterschäden' oder 'Fahrbahnschäden' -Schildern aus der Verantwortung stehlen kann. Da würde ja eins an jedem Grenzübergang reichen und schon ist man jede Vepflichtung los.

Kein Jurist im Forum ?

Gruss
gerry
 
ackibu

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Ich will einfach nicht glauben, dass der Staat sich mit dem Aufstellen von 'Winterschäden' oder 'Fahrbahnschäden' -Schildern aus der Verantwortung stehlen kann.
Kein Jurist im Forum ?

Gruss
gerry
Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich wenn man den Berichten der Medien in der letzten Zeit Glauben schenken darf, dann scheint es so zu sein. In vielen Kommunen sind die Straßen nach der Frostperiode in einem erbärmlichen Zustand. Fernsehbrichten zu Folge muss man selber für eventuell entstehende Schäden aufkommen.
Ich denke, dass man klagen muss, wenn man Schadenersatz haben will. Und dann werden nur Einzelfälle geurteilt.
 
kolli

kolli

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Wieso macht Ihr solche Bitumensauereien nicht einfach mal aktenkundig. Dann kann sich imho zumindest von den Veranwortlichen niemand mit "Nichtwissen" rausreden. Ausfüllen und z.B. bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben :cool:
 
blntaucher

blntaucher

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Hallo,

na dieser Fred trifft sich ja gut. Eben auf meiner Fahrt vom Büro nach Hause lief just zu diesem Thema (aufgrund der aktuell enorm vielen Schlaglöcher in Berlin und Brandenburg) ein Beitrag im Radio.
Frage war, wer haftet, wenn ich mein Fahrzeug aufgrund eines Strassenschadens beschädige.
Antwort: Die Kommunen haben zwar die Pflicht zur Unterhaltung der Stassen, grundsätzlich ist jedoch jeder KFZ-Führer dafür verantwortlich, sein Fahrzeug und dessen Geschwindigkeit den gegebenen Fahrbahnbedingungen anzupassen. Gerade bei aussergewöhnlichen Witterungsbedingungen (wie nun nach Frost o.ä.) ist damit zu rechnen, dass plötzliche und starke Veränderungen der Fahrbahn auftreten können. ANDERS sieht es aus, wenn man z.B. nach einer Kurve (würde also auch "in einer Kurve" bedeuten) einen Sturz oder eine Beschädigung erleidet, ohne dass vor dieser Kurve mit einem Schild auf die Gefährlichkeit hingewiesen wurde.

Soviel zur eigentlichen Frage des Autors. Allerdings gibt es jedes Jahr mehrere Einzelfallentscheidungen zu Unfall- oder Verletzungsschäden durch nicht korrekten Strassenzustand. Hier ist mit Sicherheit die Art und das Ausmass des Strassenschadens entscheidend für Entschädigung oder Leerausgehen des Geschädigten. Z.b. muss ich trotz Frostperiode auf einer normalen Hauptstrasse oder sogar einem Autobahnzubringer nicht wirklich mit einem Schlagloch mit einer Tiefe von mehreren 10cm rechnen, ohne dass mit einem Schild darauf hingewiesen wurde.
Es gibt in jeder Gemeinde ja auch eine Strassenwacht oder das Strassenverkehrsamt. welches per Telefon immer gern Gefahrenmeldungen entgegen nimmt, um ggf. warnen und Handeln zu können.

Gruß
Tobias
 
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TomTom-Biker

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Um Schadensersatzansprüche abzuwehren werden Kommunen wenn möglich Warnschilder aufstellen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorsehen.

Aufgrund der zahlreichen Schäden des immer noch vorhandenen Winters können die das verständlicherweise nicht überall machen. Außerdem ist es für eine vernünftige Sanierung der Straße jetzt auch noch zu früh und das Geld knapp.

Da aber die Problematik über die Presse und aus eigener Erfahrung jedem hinreichend genau bekannt ist, ist zu vermuten, daß Richter diesbezüglich Eigenverantwortung und die allgemeine Lebens(Verkehrs)erfahrung als allgemein bekannte Voraussetzungen für ihre Entscheidungen zugrunde legen werden. Da Richter lediglich an Recht und Gesetz gebunden sind, dieses vielfach großen Spielraum für Interpretationen zuläßt, können auch die Urteile unterschiedlich ausfallen.

Also wegen eines nicht gekennzeichneten Schlaglochs auf die Nase zu fliegen, muß nicht zwangsläufig die Haftung der zuständigen Kommune, des Lands oder des Bunds nach sich ziehen.

Anders sieht das beispielsweise aus, wenn nach einer lokalen Reparatur flächenhaft Rollsplit auf der Straße liegt und dies in keiner Weise vorher ersichtlich ist. Hier ist der Verursacher klar in der Pflicht. Oder um es noch drastischer auszudrücken: wenn Kanalarbeiter nach Feierabend die Kanaldeckel seitlich liegen lassen und die Stellen nicht absichern.

Mein rechtliches Verständnis zur Sachlage.

Gruß Thomas
 
gerry-h

gerry-h

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Wieso macht Ihr solche Bitumensauereien nicht einfach mal aktenkundig. Dann kann sich imho zumindest von den Veranwortlichen niemand mit "Nichtwissen" rausreden. Ausfüllen und z.B. bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben :cool:
Sicher ein guter Ansatz, aber ich glaub nicht, dass das Problem daran liegt, dass die Jungs vom Strassenbauamt das nicht wissen. Schliesslich haben sie das ja selber gemacht...auf Anweisung vom Landratsamt (nehm ich mal an).
Das Kernproblem ist die unsichere Rechtslage.

Aber die Filmchen sind super. Ich denke bei Nässe wär der Vordermann auch nicht so zügig unterwegs gewesen. Wobei man bei dieser Strasse ja gewarnt ist, die scheint ja über Kilometer so katastrophal zu sein. Noch schlimmer sind kleine ausgebesserte Abschnitte auf ansonsten guter Strasse.
 
lelube

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Bei uns in LDK wird das ganz einfach mit Verbotschildern und Geschwindigkeitsbeschränkungen erledigt. Straße kaputt - Fahrverbot für Zweiräder und 30 kmh für Autos... In unserm Fall darf ich auf legalem Wege das Dorf mit dem Moped gar nicht mehr verlassen... Ich habe schon überlegt was weniger "strafbar" ist - der Waldweg oder die Straße mit Fahrverbot???
 
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Nordlicht

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Wenn du juristisch haltbare Auskunft willst, vergiss dies Posting.
Wenn du meine persönliche Meinung hören willst:
Seit Jahren ist wenig Geld in den STrassenerhalt geflossen. Die letzten Winter hatten einiges an Frost zu bieten.
Da ist es dann irgendwie doch fast zwingend so, dass du jederzeit mit Schlaglöchern rechnen musst. Ebenfalls mit Bitumenflicken.
 
gerry-h

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Frage war, wer haftet, wenn ich mein Fahrzeug aufgrund eines Strassenschadens beschädige.
Das ist nicht genau den Fall, den ich angesprochen hab. Mir gehts nicht um nicht reparierte Winterschäden, sondern um Strassen, die nach der Reparatur mit Bitumenstreifen für Motorradfahrern gefährlich werden können.

Wobei die Rechtssprechung wiederum ähnlich sein dürfte...
 
gerry-h

gerry-h

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Wenn du juristisch haltbare Auskunft willst....

Da ist es dann irgendwie doch fast zwingend so, dass du jederzeit mit Schlaglöchern rechnen musst. Ebenfalls mit Bitumenflicken....
Ne, ich will keine kreuzverhör-beständige Auskunft :p
Ausserdem hast du gut reden, von eurer Strassenqualität in der Schweiz kann man in D nur träumen...
 
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enduro43

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Wenn du meine persönliche Meinung hören willst:
Seit Jahren ist wenig Geld in den STrassenerhalt geflossen. Die letzten Winter hatten einiges an Frost zu bieten.
Da ist es dann irgendwie doch fast zwingend so, dass du jederzeit mit Schlaglöchern rechnen musst. Ebenfalls mit Bitumenflicken.
Hallo
sehe ich ähnlich.Und es ist auch die Folge wenn man ein Straßennetz über Jahre oder gar Jahrzehnte vernachläßigt bzw. verwahrlosen läßt! Bei uns in BW auf jeden Fall.
Und jetzt vor der Wahl appelieren die Herren Landräte und Co. man müßte was unternehmen.Wenn die Straßen schlecht geflickt werden so ist es an den fünf Fingern abzuzählen wann die Löcher wieder offen sind.Bei den Asphalt-Schmiererein genau dasselbe.Beizukommen ist den Verantwortlichen schwer denen machts ja in der Panzerlimusine nichts aus
ist ja nicht Ihr Auto!
Mit der GS machts mir nicht viel aus , so ganz legal Schotterpisten fahren!:):):)
Grüße Eugen
 
apfelrudi

apfelrudi

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Böse Zungen behaupten ja sogar, dass das Budget für Strassenschilder mittlerweile höher ist als das für die Strassenreparaturen, zumindest in Österreich:(:(:(
 
lemmi+Q

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Aus eigener, allerdings auch schon lange her, Erfahrung: nach erfolgter, schlechter Reparatur haftet das Land. In meinem Fall war das eine ausgebesserte Landstrasse im Sauerland mit ordentlich Rollsplitt, aber ohne jegliches Hinweis-Schild. Hat ziemlich weh getan :(
Zum Glück war die Beweislage bei mir glasklar. Die gerufenen Streifenhörnchen wären nämlich fast selber in den Graben gerauscht! Konnten einfach nicht bremsen die Jungs.
Allerdings bin ich auch davon überzeugt, hätte ich keine rechtsschutzversicherung gehabt, wäre ich leer ausgegangen! Ohne Gericht geben die nicht nach :mad:

Gruß
Martin (und möget ihr alle von derart Ungemach verschont bleiben)
 
Thema:

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