Ab 1. März 2007 neue Kennzeichnungs-Verordnung

Diskutiere Ab 1. März 2007 neue Kennzeichnungs-Verordnung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Am 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft - und das Auto bekommt nach den Plaketten für TÜV und AU eine dritte Plakette...
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Anonym1

Gast
Am 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft - und das Auto bekommt nach den Plaketten für TÜV und AU eine dritte Plakette, diesmal für die Frontscheibe.

Nein, es ist glücklicherweise nicht das berühmt-berüchtigte ‘Maut-Pickerl‘, das Urlauber von ihrer Österreich-Reise kennen, sondern die Einordnung des Fahrzeugs nach Schadstoff-Gruppen, aber umsonst ist diese Plakette auch nicht: Im Gespräch ist eine Gebühr zwischen fünf und zehn Euro.

Grund der ganzen Aktion ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG, in der bestimmte Schadstoff-Grenzwerte festgelegt sind. Bei Feinstaub beträgt er 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr, im Jahresdurchschnitt dürfen 40 Mikrogramm nicht überschritten werden. Es ist allgemein bekannt, daß diese Werte in der Vergangenheit insbesondere in Städten und Ballungsgebieten nicht eingehalten werden konnten. Mit der bundeseinheitlichen Kennzeichnungs-Regelung besteht für die einzelnen Bundesländer und ihre Kommunen nun die Möglichkeit, Straßen oder sogar Ortsteile für Fahrzeuge zu sperren, die nicht die Partikel-Emissionen einhalten, die zum Befahren berechtigen.

Keine Plakette bekommen PKW und LKW, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Benziner ohne Katalysator und Diesel, die in den Fahrzeug-Papieren als Euro 1 oder schlechter eingestuft sind.

Bei Diesel-Modellen mit Euro 2 (PKW) bzw. Euro II (LKW) wird die rote Plakette mit der Schadstoffgruppe 2 ausgegeben.

Gelb mit der Schadstoffgruppe 3 bekommen alle Diesel-PKW mit der Einstufung Euro 3/Euro II und LKW mit Euro III.

Grünes Licht im wahrsten Sinne des Wortes erhalten die Fahrzeuge, die in Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden. Dazu zählen alle Benziner mit Katalysator, also Euro 1 bis Euro 4, Diesel-PKW mit Euro 4* und LKW mit Euro IV, V und EEV.

Diese Plaketten werden von den Zulassungsstellen, Technischen Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, GTU usw.) und von allen Werkstätten ausgegeben, die AU-Untersuchungen durchführen und bescheinigen können. Das jeweilige Fahrzeug-Kennzeichen wird im dafür vorgesehenen Feld der Plakette von den genannten Stellen mit einem lichtechten Stift eingetragen und innen an der Windschutzscheibe so angebracht, daß sie sich beim Ablösen selbst zerstört.

In der Praxis wird es wohl so aussehen, daß Autos mit der grünen Plakette generell nicht unter ein Fahrverbot fallen, für die Fahrzeuge mit andersfarbigen Plaketten wird es Abstufungen geben, ob und wo sie freie Fahrt haben. Die Autos, die keine Plakette haben, also unter die Schadstoffgruppe 1 fallen, werden auf jeden Fall von den gesperrten Straßen verbannt werden. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Einstufung zwar die Kriterien der Gruppe 2, 3, oder 4 erfüllen, aber ohne Plakette unterwegs sind. Ergo: Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, die Plakette zu kaufen, aber jeder, der auf Dauer freie (oder eingeschränkt freie) Fahrt haben will, muß sich solch einen Aufkleber zulegen.

Allerdings gibt es Ausnahmen wie alle zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Autos, in denen Schwerbehinderte gefahren werden oder selbst fahren, wenn in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis die Merkzeichen ‘aG‘, ‘H‘ oder ‘Bl‘ eingetragen sind. Auch Arzt- und Krankenwagen sind ebenso ausgenommen wie die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär, fallen also nicht unter das Fahrverbot.

Wie erwähnt, wird das Fahrverbot bzw. die Straßensperrung von den Behörden angeordnet. Wir wären nicht in Deutschland, wenn die entsprechenden Schilder dafür nicht schon in der Schublade parat liegen würden. Den Beginn der Straßen- oder Gebietssperrung zeigt das linke Zeichen an, das Ende das rechte.

Diese Schilder allein besagen im Prinzip eine generelle Sperrung für den gesamten Straßenverkehr bis auf die erwähnten Ausnahmen. Um nun abzustufen, werden am Schildermast Zusatzzeichen angebracht, die signalisieren, welche Schadstoffklasse(n) nicht vom Durchfahr-Verbot betroffen sind wie hier als Beispiel zu sehen ist. Es ist davon auszugehen, daß diese kombinierten Verkehrszeichen nicht nur sporadisch aufgestellt werden, sondern eine solche Sperrung von Dauer ist.

Es kann also durchaus Sinn machen, sein Fahrzeug nachzurüsten, um eine bessere Schadstoffgruppen-Einstufung zu erreichen. Bei Benzinern, die keinen Kat oder nur einen ungeregelten an Bord haben, würde die Umrüstung auf einen geregelten Kat sogar für die Gruppe 4 reichen. Bei Dieseln ist die Sache diffiziler: Mit einem Nachrüstkat kann bei älteren Diesel-Modellen die rote Plakette erreicht werden, wer einen Selbstzünder hat, der in Euro 3 bzw. Euro 4* eingestuft ist, muß einen Partikelfilter nachrüsten lassen, um den grünen Aufkleber zu bekommen. Allerdings muß man in jedem Fall einige hundert Euro für Umbau oder Nachrüstung einplanen. Dem gegenüber können Einsparungen bei der Kfz.-Steuer stehen und eben die Begrenzung oder Aufhebung der Fahrverbote.

Nicht für alle Fahrzeuge gibt es Nachrüstsätze. Welche Modelle dafür in frage kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie für Ihren Opel bei uns, für andere Marken bei den Vertragshändlern dieser Automobil-Hersteller/Importeure oder denjenigen Kfz.-Werkstätten, die derartige Umbauten anbieten bzw. sich sogar darauf spezialisiert haben. Übrigens: Die Plaketten sind voraussichtlich ab Anfang/Mitte Dezember 2006 bei uns erhältlich.

*Diesel-Besitzer mit der Fahrzeug-Einstufung Euro 4 wird irritieren, daß einmal die grüne Plakette vergeben wird, ein anderes Mal nur, wenn ein Partikelfilter nachgerüstet wird. Der Grund dafür ist einfach: Beide Autos erfüllen die üblichen Kriterien für die Einhaltung des Schadstoff-Ausstoßes (z. B. CO²), die erforderlich sind, um die Norm von Euro 4 zu erfüllen, aber die meisten schaffen nicht die Hürde der Feinstaub-Minderung. Nur wenn diese Partikel-Grenzwerte eingehalten werden - entweder durch innermotorische Maßnahmen oder durch werkseitig eingebaute Rußfilter - die für die Einordnung in die Schadstoffgruppe 4 erforderlich sind, gibt‘ s die grüne Plakette. Die Zuordnung zu den vier Schadstoffgruppen nimmt das Bundesverkehrsministerium in einer speziellen Auflistung anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern vor (ersichtlich in den Kfz.-Papieren wie Kfz.-Schein und Zulassungs-Bescheinigung I).

Quelle: Automatzke
 
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Kroete

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Die Fahrzeugtechnik ist bald soweit dass aus dem Auspuff nur noch Kölnisch Wasser kommt aber die Innenstadtbewohner heizen weiter ihre Kanonenöfen mit Steinkohle, Essensresten und was sonst noch brennt.

Bin mal gespannt ob das der richtige Weg ist.
 
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