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Recht: Absichtliches Rammen
Rammt ein Pkw-Fahrer einen Motorradfahrer, sollte man meinen, der Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung sei erfüllt. Der Bundesgerichtshof sah das anders.
Foto: ADAC Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, der einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren ist, nicht wegen gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wird.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, der einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren ist, nicht wegen gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wird. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzte.
Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz, so die Meinung der Richter. "Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline.
Der Motorradfahrer hatte sich nach dem Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem zuständigen Landgericht wurde der Pkw-Fahrer unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden war. Der Fall ging bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hatte. (Az. 4 StR 453/13).
Keine gefährliche Körperverletzung : Recht: Absichtliches Rammen - Nachrichten - DIE WELT