Abstandsmessung - Abzocke, verdammte Schei....

Diskutiere Abstandsmessung - Abzocke, verdammte Schei.... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Da hätte ich mal eine Frage (an jemanden, den es evtl. bereits schon mal erwischt hat). Bezüglich meiner Schilderung einer völlig normalen...
blntaucher

blntaucher

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Hallo, ich würde an dieser Stelle gern mal folgenden Sachverhalt in die Runde werfen wollen:

Vorab - auch ich bin stets bemüht den (vorgeschriebenen )Sicherheitsabstand einzuhalten, allerdings ist dies in der Praxis und speziell auf dicht befahrenen BAB so gut wie unmöglich, wenn man nicht ständig abbremsen und somit letztlich für einen Stau sorgen will. Denn was geschieht denn in der Realität???

Man fährt mit 130 und 65 Metern Abstand hinter einem Fahrzeug hinterher. Ziemlich schnell drängelt sich jemand mit Tempo 120 in diesen Sicherheitsabstand. Wenn man dies rechtzeigit erkennt verlangsamt man seine Fahrt rechtzeigit vorher, doch meist zwängen sich diese "Hirnis" so kurz vorher in die (nicht vorhandene) Lücke, dass man dann ohnehin riguros runterbremsen muss.
Nun fährt dieser "Reindrängler jedoch nicht (wie ich vorher) hinter dem 130 fahrenden Fahrzeug mit 65 Metern Abstand sondern er behält stur seine 120 Kmh bei und ich fahre mit 60 Metern Abstand und 120 hinter ihm. Danach geht das selbe Spiel mit einem der nur noch 110 fährt von vorne los.....:mad::mad::mad:

Leider habe ich bis dato noch Keine Ahndung solcher Delikte sehen können. Und wie geht es Euch????

Gruß
Tobias
Da hätte ich mal eine Frage (an jemanden, den es evtl. bereits schon mal erwischt hat).
Bezüglich meiner Schilderung einer völlig normalen Autobahnsituation - Was passiert denn, wenn innerhalb einer Videoaufnahmestrecke genau die Situation eintritt, dass jemand in meinen Sicherheitsabstand fährt und ich somit während der Wiederherstellung meines eigenen Sicherheitsabstandes zu dem "Reindrängler" keinen Sicherheitsabstand einhalte (einhalten kann, da ich ja erst runterbremsen muss)? Das Videosystem erkennt einen zu geringen Abstand von mir zum Vordermann. Wird bei der Auswertung des Filmmaterials der Fakt des "Reindrängelns" berücksichtigt? Wie lange muss man einen zu geringen Abstand (als Polizei) nachweisen, damit dies strafwürdig ist? Bei Geschwindigkeitsüberschreitungsdelikten an Hand von Videonachweisen gibt es ja Streckenlängen bis zur Ahndung.

Gruß
Tobias
 
G

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Gast
GENAU

Da hätte ich mal eine Frage (an jemanden, den es evtl. bereits schon mal erwischt hat).
Bezüglich meiner Schilderung einer völlig normalen Autobahnsituation - Was passiert denn, wenn innerhalb einer Videoaufnahmestrecke genau die Situation eintritt, dass jemand in meinen Sicherheitsabstand fährt und ich somit während der Wiederherstellung meines eigenen Sicherheitsabstandes zu dem "Reindrängler" keinen Sicherheitsabstand einhalte (einhalten kann, da ich ja erst runterbremsen muss)? Das Videosystem erkennt einen zu geringen Abstand von mir zum Vordermann. Wird bei der Auswertung des Filmmaterials der Fakt des "Reindrängelns" berücksichtigt? Wie lange muss man einen zu geringen Abstand (als Polizei) nachweisen, damit dies strafwürdig ist? Bei Geschwindigkeitsüberschreitungsdelikten an Hand von Videonachweisen gibt es ja Streckenlängen bis zur Ahndung.

Gruß
Tobias
das passiert.

Die Filme werden ausgewertet und wenn sich "jemand reindrängelt" dann wird in den meisten Fällen erst gar kein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wenn der Verstoß schon vorher lange genug dokumentiert wäre (geht hier im Beispiel ja nicht weil Sicherheitsabstand eingehalten), dann könnte es zu einem Verfahren kommen.
Wird allerdings auch schwierig wenn in der Messstrecke jemand sich reindrängelt.
Es sind nämlich Markierungen aufgebracht innerhalb derer dann der "verhandlungsfeste" Vorwurf dokumentiert wird.

Bei sorgfältiger Prüfung lassen sich im Übrige oft kleinere oder auch gravierendere Fehler in vielen Messverfahren finden.
 
Peterpeter

Peterpeter

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Lieber Peter

Es freut micht, dass du noch nie einen Anwalt konsultieren musstest und dessen Rechnungen begleichen. So alt kann man garnicht werden, um Anwaltskosten (schon bei einem einigermassen niedrigen Streitwert) durch die Rechtsschutzgebühren einsparen zu wollen.

Gruss
gerry
Ich habe schon 3 - 4 mal in Verkehrssachen einen Rechtsanwalt beschäftigt mit Briefen und Erscheinen vor Gericht (z.B. mit Streitwert 10.000 DM) Das war zu meiner großen Überraschung jeweils nicht besonders teuer (ca. 1 - 2 Jahresbeiträge zu Rechtschutzversicherung). Eine simple schnelle und oberflächliche Rechtsauskunft in Schriftform (ca. 20 Zeilen!) dagegen hat mich mal 70 Euro gekostet. (Weil es ein ehemaliger Schüler von mir war?) Natürlichkann man leicht einen Fall sich ausdenken, bei dem sich eine solche Versicherung wirklich lohnt. Davon leben die Versicherungsvertreter. Also möge das jeder handhaben wie er will. Ich habe bisher 38 Jahresprämen nicht bezahlt. Vielleicht hab ich ja weiterhin Glück ... Gruß Peter
 
gerry-h

gerry-h

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Ich habe schon 3 - 4 mal in Verkehrssachen einen Rechtsanwalt beschäftigt mit Briefen und Erscheinen vor Gericht (z.B. mit Streitwert 10.000 DM) Das war zu meiner großen Überraschung jeweils nicht besonders teuer (ca. 1 - 2 Jahresbeiträge zu Rechtschutzversicherung).
Freut mich echt, wenn die Rechnung für dich aufgeht.
Ich habe andere Erfahrungen gemacht.
Ich hatte vor 4 Wochen einen Verhandlung wegen Schadensersatz, Streitwert 1800 Euro. Verhandlung endete mit einem Vergleich.
Anwaltskosten 823,14 Euro ! Kläger hatte Prozesskostenhilfe, da kommt Freude auf.

Gruss
gerry
 
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