Da sich der Formulierungstext nicht auf einen konkreten Gesetzesstand bezieht,
Moin,
nein, Du beziehst Dich ja auf einen konkreten Gesetzestext:
das vom Bundestag beschlossene, geänderte Meldegesetz sieht vor,
Darum ja meine Einlassung...
Eine Eingabe war das nicht...
wobei die Umstände, die zur Herausgabe Deiner Adressdaten seitens der Einwohnerbehörde eher eng gefasst sind (waren) ...
Das ist ja grade das Novum (unabhängig vom Ablauf des Widerspruchsverfahren...) an dem Gesetz, daß "Private" überhaupt Einblick bekommen sollen....
Man sollte nicht nur das "WIE" ändern, sondern sich grundsätzlich fragen, ob die Datenbestände der Behörden in ihrer Einsehbarkeit nicht grundsätzlich, wie bisher, weitgehend abgeschlossen bleiben sollten, mit den bisher bekannten Ausnahmen.
Der Staat neigt dazu aus "Kostenspargründen" aufzuweichen ... aber ob das mit dem Negativimage der Datenkraken & Sammler zusammenpasst?
Bekanntestes Beipiel einer auskunftberechtigten (nicht) -Behörde (aber öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft) ist die GEZ.
Für die sonstigen Datenschutzgrundsätze unterschreibt man auf Anträgen etc. meist mit, sofern Datenschutzbelange durch's BundesDSchG betroffen sind