Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

Diskutiere Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Anscheinend steht bei Anwaltskanzleien, die sich auf solche massenhaften Abmahnungen spezialisiert haben, nicht die Rechtspflege im Vordergrund...
AmperTiger

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Anscheinend steht bei Anwaltskanzleien, die sich auf solche massenhaften Abmahnungen spezialisiert haben, nicht die Rechtspflege im Vordergrund, sondern die schnelle Mark. Was wiederum Rückschlüsse auf die dort gebotene Qualität zuläßt.
 
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Ja, aber das ist leider nur die halbe Miete. Gelingt der Nachweis, das die IP-Adressen illegal abgefischt wurden, gilt damit nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Dafür muß geklärt werden, wer und wo die Adressen abgefischt wurden und hatte U+C Kenntnis davon, etc.

Deswegen würde ich weiterhin gegen die Herausgabe der persönlichen Daten beim LG Köln Beschwerde einlegen (mit der Beschwerde ist der juristische Begriff gemeint)




O
 
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na, da haben doch die Staatsanwälte einen Hebel....

Laut dem Branchendienst heise online verkauft trafficholder.com 10.000 Umleitungen für umgerechnet 21 Euro. Es lassen sich auch IP-Adressen von bestimmten Standorten, zum Beispiel Deutschland, gezielt umleiten.
"Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß"

Besonders verdächtig sind die Domains movfile.net und retdube.net. Denn diese Internetadressen wurden erst am 22. Juli anonym registriert. Das ist laut heise online zwei Tage, bevor die IP-Adress-Ermittlungen begannen, auf die sich Abmahnungen stützen. Genau in diesem Zeitraum sollen sich die Zugriffe auf mindestens zwei der abgemahnten Videos verdoppelt haben.
Sollten die "Ermittler" der Abmahner Internetnutzer auf diese Weise gezielt in die Falle gelotst haben, läge "Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß" vor, kommentiert der Dienst die Beweiskette

was gibt es eigentlich für Beschwerdemöglichkeiten gegen die Anwälte?

Anwaltskammer?


auch noch interessant....

Urheberrecht: Kanzlei versteigert 90-Millionen-Euro-Forderungen | Musikmarkt
 
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Aus der offiziellen Mitteilung des "Justiz-Portal-NRW":

Massenabmahnungen wegen P.o.r.n.o-Streaming: Staatsanwaltschaft prüft
Dienstag, 17. Dezember 2013 14.08 Uhr
Köln (dpa) - Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von 5exvideos im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen. Zurzeit untersuche man, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln einzuleiten sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag der dpa in Köln. Es gehe dabei darum, ob eine Regensburger Anwaltskanzlei gegenüber dem Landgericht Köln falsche Angaben gemacht habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte 5exfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen.

Weiterhin unklar ist, wie der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei überhaupt an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gekommen ist. Experten schließen nicht aus, dass es sich dabei um Computerbetrug handeln könnte.

Bremer betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob die Anwender betrogen worden seien. Es gehe nur um die Versicherungen gegenüber dem Landgericht. Die Prüfung erfolge aufgrund der Medienberichte der vergangenen Woche.

# dpa-Notizblock

## Internet - [Rechtfertigung der Kanzlei](http://dpaq.de/a7BL6)


 
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Womit wir, nach dem Stand von oldschool, wieder bei Post #1 wären. Antragsdelikt(e), sprich jeder muß selbst tätig werden.

@Topas
Die Rechtsanwaltskammer ist nur zuständig für Verstöße gegen das Standesrecht, die Mühe kannst Du Dir sparen da irgend etwas hinzuschicken. Das hat schon bei Günni (Günter Freiherr von Gravenreuth) nichts genutzt und der hat Kinder und Jugendliche abgezockt.

Scheinbar gibt es einen würdigen Nachfolger des sauberen Freiherrn, der das "Geschäfts-"modell zudem noch verbessert hat.:mad:
 
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es sollten evtl. wirklich alle Betroffenen bei den Herren RA's vorbeischauen....
 
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bei so`ner Massenabmahnungswelle, könnten Kunden darunter sein, die man besser nicht angesprochen hätte.....

manch einer schreibt auch nicht so gerne, oder kann sich gewählt ausdrücken.....

hat dafür aber andere Fähigkeiten....
:devil:
 
Abti

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peterotto

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Ob das schlau ist, die Einlassungen dieses angeblichen HERRN Urmann zu lesen? Wohlmöglich ist da ne Umleitung drin und er schickt wieder ne Abmahnung...
 
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http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-.....-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240

dubios....

Steuerausweis



Eine Abmahnwelle der Schweizer Firma The Archive sorgt in Deutschland für rote Köpfe. Das Unternehmen versteuerte am Sitz in Bassersdorf bisher null Franken Einkommen.

Offenbar sind aufgrund der IP-Masche mehrere Staatsanwaltschaften am Abklären, ob in diesem Fall strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden sollen. Wie Itguards so hat auch die Firma The Archive eine ziemlich überschaubare Vergangenheit. Gegründet wurde das Unternehmen vom deutschen Intergroove-Chef Ralf Reichert im März 2011.
 
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Update: Hier wurde schon drauf eingegangen. Ich war zu spät.


Guck mal hier ein Artikel von Der Zeit mit dieser Kanzlei:

'Wir müssen uns auf das Gericht verlassen' - Anwalt der Redtube-Abmahnungen: "Wir bekommen Hunderte Drohanrufe" - Golem.de

Darin erklärt der Urmann warum er der Meinung ist das es egal ist wo die IP-Adressen her sind. Ob legal oder nicht ist ihm egal weil ein Gericht das schon bewertet hat.
Auf den Blödsinn muß man gar nicht eingehen, denn, die unvollständigen Angaben zur Ermittlung der IP-Adressen haben die Fachleute überhaupt erst aufgescheucht.

Sprich, erst wurde das Gericht ausgetrickst, jetzt wird sich genauf auf das Gericht berufen, das man vorher ausgetrickst hat. Da die meisten Richter, die ich kenne, technische Idioten sind, braucht es nicht viel, diese im Bereich IT zu übertölpeln.
 
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Es gibt in der Schweiz Unternehmen, die Steuern zahlen?

Naja, bisher hatten sie ja auch nur Kosten:
P.o.r.n.o.filmverwertungsrechte kaufen.
Domains kaufen.
Umleitungen programmieren.
Server mieten.
Briefkastenfirma gründen.
Rechtsanwälte anheuern.

Also sei jetzt mal nicht so. Wie solle man bei der Kostenlast und den zahlungsunwilligen Deutschen denn auch ein Einkommen generieren. Der schleppende Zahlungseingang der wenigen, die man erwischt hat, reicht gerade für die Mietrückstände.:D
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

erst mal danke für die technischen Ausführungen.

Auf eines möchte ich aber hinweisen. 2 Sachverhalte sind zu unterscheiden:

1.) Man hat ein reines Gewissen, hatte keine ...... (ja spinne ich jetzt, wird hier das Wort PaulaOttoRichardNordpolOtto zensiert? Ja wo leben wir denn!!! Wir sind doch nicht in den USA) angeschaut (oder zumindest nicht diese um die es geht... :o), dann darf man abstreiten, dass über den PC mit der IP-Adresse überhaupt das Filmchen geschaut wurde. Dann kann man auch die Ausführungen zu den technischen Trickserein vorbringen.

2.) Man hat die Filme angeschaut (was wohl meistens so war...). Dann darf man nicht abstreiten, die Filme angeschaut zu haben. Warum? Naja, es ist tatsächlich in Deutschland in einem Zivilprozeß so geregelt, dass man einen Richter nicht anlügen darf, siehe z.B. hier:
Prozessbetrug
Dann bleibt nur die Argumentation, dass das was man gemacht hat nicht dazu führt, dass die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche bestehen, somit die Rechtslage (nicht der tatsächliche Sachverhalt) anders zu beurteilen ist.
 
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Christian, ich glaube du hast da einen Denkfehler drin. Es wurden keine Leute abgemahnt, die nicht auch auf der Redtubeseite waren.
Nur solche erhielten überhaupt Post.

es geht schlicht darum, ob die Abmahnung rechtens ist und ob es bei der Erlangung der IP-Adressen mit rechten Dingen zuging. Nach momentanem Stand kann man beides wohl verneinen.
 
Thema:

Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

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