Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

Diskutiere Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Moin Leute, was hier noch garnicht beleuchtet wurde ist der eigentiliche Grund der Aktion. Wenn 10000 Abmahungen gesendet werden sind mindestens...
Omega47

Omega47

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Moin Leute,

was hier noch garnicht beleuchtet wurde ist der eigentiliche Grund der Aktion. Wenn 10000 Abmahungen gesendet werden sind mindestens 10 - 20% sofort bereit zu bezahlen, damit die Ehefrau nix mitbekommt und der heile Haussegen nicht eine unangenehme Schieflage erhält.
Für mich ist es eine heimtückische art, zig "brave" "ich schüttel mir heimlich den Schnee von der Palme, wenn meine Flugleitung keinen Bock auf Erteilung einer Landeerlaubnis hat" zu erpressen und damit schnell Kasse zu machen. Denn wer es nicht seiner Frau erzählen will, will erst recht nicht einem fremden, sprich Anwalt erzählen, dass man ein Wi**ser ist.
Hut ab, Herr Urmann! Dreist geht die Welt vor die Hunde.:devil:
 
fmantek

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Der für mich viel interessantere Aspekt hier ist, ob ein RedTube Nutzer eigentlich wissen konnte, das er eventuell lizensiertes Material illegal anschaut.

Nehmen wir nicht RedTube, sondern YouTube. Weiss jemand von Euch, wenn er sich dort ein Video einer Musikband anschaut, ob das Video "rechtmässig" auf YouTube gelandet ist? YouTube hat nun den Deal das sie alles runternehmen, wogegen sich wer beschwert.

Nun als Schelm, in den 24 Stunden, in dem das Heino-Video zu sehen ist, bevor Heino oder die GEMA dagegen vorgeht, bin ICH als YouTube User belangbar wenn ich mir das angesehen habe?

Ich weiss ja nicht wie die tatsächliche Rechtslage ist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir: NÖ.

Was anderes ist, wenn ich das selbe Video auf "SuperUpload" oder über einen Torrent bekommen habe. Solche Tools sind bekannt für illegale Kopien, es ist jedem der das benutzt klar auf was er sich einlässt. Das Argument von mir als Nutzer mir keiner möglichen Verfehlung bewusst zu sein, ist da schon schwammig.

Am besten finde ich folgendes, das ich gerade im Kölner Stadtanzeiger gefunden habe:

"Übrigens sind mittlerweile kriminelle Trittbrettfahrer auf die Redtube-Abmahnwelle aufgesprungen: Betrüger verschicken gefälschte Abmahnungen der Kanzlei Urmann & Collegen per E-Mail."

Die Abmahnungen an sich grenzen schon an illegal. Das Geschäftspraktiken dieser Art (Anwälte schicken Abmahnungen aus als Geschäftsmodell, nicht weil tatsächliche Schädigungen existieren, sondern sich eine Geldquelle aufgrund einer Gesetzeslücke präsentiert) an sich moralisch verwerflich sind, steht für mich ausser frage. Wenn ich so einen Anwalt jemals vor die Nase bekomme, klage ich den bis in den Bundesgerichtshof. Das ist mir das Geld wert.

Frank
 
AmperTiger

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Denn wer es nicht seiner Frau erzählen will, will erst recht nicht einem fremden, sprich Anwalt erzählen, dass man ein Wi**ser ist.
braucht niemand peinlich sein......
"Der Anteil mast.urbierender Männer beträgt ca. 94 %, jener von Frauen ca. 60 bis 80 %. Männer befriedigen sich laut Umfragen häufiger selbst"

Quelle Wikipedia, da ist sogar ein Beispielfilm drin, darf man den ohne Abmahnung ansehen???
............ <- soll ein Po litisch korrekter Link sein, wo es ums w.ichsen geht
 
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der niederrheiner

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Mist, ich hab immer gewusst, daß ich Aussenseiter bin. . .
 
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Christian S

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Christian, ich glaube du hast da einen Denkfehler drin. Es wurden keine Leute abgemahnt, die nicht auch auf der Redtubeseite waren.
Nur solche erhielten überhaupt Post.

es geht schlicht darum, ob die Abmahnung rechtens ist und ob es bei der Erlangung der IP-Adressen mit rechten Dingen zuging. Nach momentanem Stand kann man beides wohl verneinen.
Hallo,

also, zunächst einmal sind Denkfehler meinerseits grds. auszuschließen :o.

Diese Ausführungen

Eine IP-Adresse ist kein Beweismittel vor Gericht, auch wenn das die Juristen nicht wahrhaben wollen. IP-Spoofing (Vortäuschen einer falschen Absender IP-Adresse) in der eleganteren Form mit transparentem Port-Forwarding (weiterleiten des Verkehrs über einen bestimmten Port eines gekaperten Rechners) verwendet, ist eine bekannte und aktiv verwendete Technik. Die DHCP-Releases der großen Provider unterstützen die Methoden ohne das es ein Ziel wäre . Ohne DHCP-Releases bräuchte jeder eine feste IP und der Adressraum ist schon lange nicht mehr ausreichend für die Reservierung einer festen IP für jeden einzeln Nutzer.
im Ausgangsbeitrag könnte man nun allgemein dahingehend verstehen, dass man in einem Zivilprozeß abstreiten darf, Schmuddelkram angeschaut zu haben (obwohl man es getan hat)... weil eine IP-Adresse kein Beweismittel sein soll (das dürfte so mancher Richter anders sehen). Um Beweismittel geht es aber dann nicht, wenn etwas behauptet wird, was wahr ist und der Prozeßgegner KEINEN PROZEßBETRUG begeht und die ohne Beweismittel präsentierte Behauptung nicht bestreitet.

Fiktives Beispiel aus einer Klage:

"Der Beklagte hat am 01.12.2013 ab 20:00 von seinem Rechner aus den Film "Die kanns am besten..." :o angeschaut. Inhaber aller Rechte des Filmes ist die Klägerin. Das anschauen verstieß gegen Urheberrechte der Klägerin, da Streaming auch verboten ist usw."

Ob Streaming verboten ist, ist ein Rechtsfrage. Ob er geschaut hat, eine Tatsachenfrage. Hat er geschaut, darf er es nicht bestreiten, so einfach ist das. Bestreitet er nicht, braucht der Kläger auch gar nicht erst ein Beweismittel präsentieren.
 
AmperTiger

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ich hab dich schon verstanden Christian, ich weiß was du meinst.
 
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der niederrheiner

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hast Du schon gezahlt?:tongue:
oder meinst Du die 6% mit diesen erekt... Dingsda Dysfunktion?:p
Nein. Sondern weil ich nicht w.ichsen brauch. Da ich ein ausgeglichenes/harmonisches Sexualleben hab. . .
 
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Caschi1967

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Hm....Das Abrufen/Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten via Streaming ist ja eigentlich Gang und Gebe bei vielen Radio- und Fernsehsendern, die im Internet ihren Stream anbieten. Die "Legalität" dieses Verfahrens wird von der GEZ als Grundlage dafür genutzt, Computer als Rundfunkempfangsgeräte zu deklarieren um auch dann Gebühren verlagen zu können, wenn kein Fernseher/Radio aber ein Computer im Haushalt vorhanden ist.
Sind die Gebühren jetzt illegal, da ja die Handlung(Streaming) als solches möglicherweise illegal ist oder ist Streaming erlaubt und damit die GEZ-Gebühr rechtmäßig? Wenn man mal von letzterem Fall ausgeht....hier zahlen die Medienanbieter ihren Beitrag, damit sie urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten dürfen. Wäre es also nicht eigentlich logisch das auch im Falle der Abmahnwelle eigentlich der Medienanbieter derjenige ist, der die Zeche zahlen müsste?
 
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ich vermute, das LG Köln hat die Sachlage nicht kapiert :mad:
die Anwälte haben dies genutzt...

Zeit Online: Nun geht es in diesem Fall um Streaming, also nicht um das klassische Filesharing. Auf welche Rechtslage stützt sich ihr Mandant in diesem Fall? Immerhin gibt es kein Urteil in Deutschland, das Streaming verbietet und die entsprechende Europäische Richtlinie 2001/29/EG wurde 2001 verfasst, als es so etwas noch gar nicht gab und ist sehr unklar formuliert.
sie sind einfach der Auffassung der RA gefolgt...

Urmann: Beim Streaming, wie wir es beispielsweise von YouTube kennen, läuft unten der Ladebalken durch und wenn der Inhalt langsamer geladen wird, als sie ihn sehen können, bleibt das Bild stehen, das ist das sogenannte Buffering. Dabei werden die Daten erst einmal auf Ihren Rechner heruntergeladen, in den Cache. In diesem Herunterladen sieht der Kollege Sebastian eine Vervielfältigung. Mit dieser Rechtsauffassung ist er zum Landgericht Köln gegangen und das Landgericht hat in mehr als 60 Fällen entschieden, dass man ebenfalls dieser Rechtsauffassung sei und hat dann den Beschluss erlassen, dass die Telekom die Adressen der Nutzer herauszugeben hat.
nur das jetzt die Staatsanwaltschaft tätig geworden ist, gegen die RA.... wg. evtl. strafbarer Datenverschaffung :)

redtube-abmahnung-wende-staatsanwaltschaft-koeln-ermittlungen-urmann-collegen-daniel-sebastian

Nur, die fühlen sich sehr sicher....


Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles falsch war, könnte nach der Gesetzeslage an uns keine Haftung herangetragen werden.
Quelle:
'Wir müssen uns auf das Gericht verlassen' - Anwalt der Redtube-Abmahnungen: "Wir bekommen Hunderte Drohanrufe" - Golem.de

auch interessant...


besonders der "VIRUS":cool:
 
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Christian S

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Hallo,

mit gesundem Menschenverstand betrachtet (nein, nicht das Video mit der Hand an der Nudel :o) ist die Lösung doch ganz einfach.

Das was die Juristen unter sich schon nicht im Ansatz eindeutig klären können kann der Laie nicht besser wissen, also sollte man ihn in Ruhe lassen, bis in rechtlicher Hinsicht Klarheit herrscht.

Was mich aber doch wundert: Wo sind mit mit den Eiern in der Hose, die ansonsten immer schreiben, dass man auch zahlen sollte, wenn man etwas angestellt hat, wäre doch bei dem Thema (Eier in der Hose) mehr als passend... :tongue:.
 
Frangenboxer

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Viel zu häßlich :-)
 
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geht doch....:cool:

Redtube-Abmahnungen: Das Landgericht Köln überlegt es sich noch mal - Medien - FAZ



Am Donnerstag haben die Berliner Anwälte Carl Christian Müller und Thomas Müller nach eigenen Angaben bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Abmahnanwalt Thomas Urmann gestellt. Sie werfen dem Geschäftsführer der Kanzlei Urmann + Collegen in der auch im Internet veröffentlichten Anzeige besonders schwere Erpressung oder besonders schweren Betrug der Abgemahnten vor.
Redtube-Fall : Gericht rudert bei .....-Abmahnungen zurück - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt & Technik - DIE WELT


Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale .....-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein.

Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.
 
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Movimento

Gast
Hab die Beiträge gelesen, die Kommentare nachzuvollziehen versucht, mich - als ausserhalb Stehender in die Situation bestmöglichst eingedacht und stelle nur fest:

Germania, quo vadis?

Was da mit dem Gesetzbuch (und neuerdings mit der Steuerverordnung) alles angestellt weden kann?! Wenn Rechtsprechung dazu hergezogen werden kann, den gesunden Menschenverstand und Anstand mit Absegnung der Gerichte an die Wand zu spielen, jo mei, wie lang geht's noch bis zur Bananenrepublik, US-Schräglage oder den Wilden Osten?

Anscheinend sei Deutschland strenger in der Handhabung von Internetkontrolle als der Iran, hab ich irgendwo gelesen. Stimmt das?
 
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da geht`s lang...


die Richter, "Entscheider" für diesen Fall sollten sich fragen lassen, ob sie eine Schulung benötigen....

Qualitätsmanagement?
 
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der niederrheiner

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In dem Zusammenhang gestellt, sieht es so aus, als ob Du den Richtern Korruption unterstellst. Mutig.
 
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darf jeder lesen wie er will..
das Bild bezieht sich auf quo vadis...


die entsprechenden Entscheider "pro Abmahnung" am LG Köln müssen sich zumindest Unkenntniss und Naivität vorhalten lassen....:mad:


.
 
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Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

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