Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

Diskutiere Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich frage mich was sagt eigentlich Redtube dazu oder hängen die da mit drin? Es geht doch niemand mehr bei denen auf die Seite, zumindest aus, und...
Frangenboxer

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Ich frage mich was sagt eigentlich Redtube dazu oder hängen die da mit drin? Es geht doch niemand mehr bei denen auf die Seite, zumindest aus, und scheidet somit als potentieller ( :bounce:) Kunde aus.
 
BergischJung

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Geil, Heiligabend ist gerettet! :p
 
Uli G.

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Geil, Heiligabend ist gerettet! :p
Wieso ist Heiligabend für Dich gerettet?
Du hattest doch m.Erinnerung nach ohnehin nur arbeiten lassen :) und nicht selbst geguckt. Und das ist doch wohl noch nicht abmahnfähig (obwohl, bei derart sauberen Anwälten weiß man nie ;))?

Grüße
Uli
 
Frosch'n

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gebt mir der Macht des Geldes und es ist mir egal wer die Gesetze macht .... Money makes the World go around .... es geht nur noch um Kohle .... egal wo man hinschaut ... das dabei die Anwälte mit in den Dreck gezogen werden die sich an das Recht halten ist dabei egal.

Frohes Fest wünsch ich euch
 
*Topas*

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das dabei die Anwälte mit in den Dreck gezogen werden die sich an das Recht halten ist dabei egal.

Frohes Fest wünsch ich euch
In diesem Fall, hat sie keiner gezogen... es war die eigene Gier... hoffentlich fallen sie auf die Fresse!!
 
Zörnie

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gebt mir der Macht des Geldes und es ist mir egal wer die Gesetze macht .... Money makes the World go around .... es geht nur noch um Kohle .... egal wo man hinschaut ... das dabei die Anwälte mit in den Dreck gezogen werden die sich an das Recht halten ist dabei egal.

Frohes Fest wünsch ich euch
Vielen Dank für diese Sammlung von Allgemeinplätzen, aber welche RAe sind hier gemeint? :confused:

Wünsche auch ein frohes Fest
 
BergischJung

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Wieso ist Heiligabend für Dich gerettet?
Du hattest doch m.Erinnerung nach ohnehin nur arbeiten lassen :) und nicht selbst geguckt. Und das ist doch wohl noch nicht abmahnfähig (obwohl, bei derart sauberen Anwälten weiß man nie ;))?

Grüße
Uli
Irrtum, mein Lieber, gerade Heiligabend ist die Holde mit Vorbereitungen immer so beschäftigt, dass ich quasi zum "streaming" (was für ein versautes Wort) genötigt bin :zunge:!

Die Abmahnungen kommen dann trotzdem: von IHR! (übrigens ist sie mal Anwältin gewesen!)....:hammer::hammer:
 
*Topas*

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Vielen Dank für diese Sammlung von Allgemeinplätzen, aber welche RAe sind hier gemeint? :confused:

Wünsche auch ein frohes Fest
wenn man von Beginn an liest, kann man es herauslesen :cool:

ich wünsch eine reischhaltische Beschääärung;)
 
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Der für mich viel interessantere Aspekt hier ist, ob ein RedTube Nutzer eigentlich wissen konnte, das er eventuell lizensiertes Material illegal anschaut.
Lizensiertes Material anschauen ist nicht illegal. Nie. Auch ein "raubkopierter"* Film den Du Dir anguckst, ist für Dich als Betrachter legal. Die "illegale" Handlung ist das Anfertigen einer Kopie, bzw. die Verbreitung der selben.

*Raubkopie
Ist auch so ein Unwort. Ausgemacht Schwachsinn.
Raub ist die Wegnahme einer Sache unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Kopie ist das Anfertigen eines genauen Abbildes des Originals.
Wenn ich etwas wegnehme brauche ich es nicht zu kopieren und wenn ich etwas kopiere, nehme ich es niemanden weg. Vor allem wo findet die Gewaltanwendung statt, wenn ich nur nen Film kopiere.
 
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Hallo,

also, zunächst einmal sind Denkfehler meinerseits grds. auszuschließen :o.


Fiktives Beispiel aus einer Klage:

"Der Beklagte hat am 01.12.2013 ab 20:00 von seinem Rechner aus den Film "Die kanns am besten..." :o angeschaut. Inhaber aller Rechte des Filmes ist die Klägerin. Das anschauen verstieß gegen Urheberrechte der Klägerin, da Streaming auch verboten ist usw."

Ob Streaming verboten ist, ist ein Rechtsfrage. Ob er geschaut hat, eine Tatsachenfrage. Hat er geschaut, darf er es nicht bestreiten, so einfach ist das. Bestreitet er nicht, braucht der Kläger auch gar nicht erst ein Beweismittel präsentieren.
Also einen Denkfehler Deinerseits würde ich jetzt gerade NICHT ausschließen.

Ich kann nur mit illegalen Mitteln von aussen feststellen, wer gerade auf einer bestimmten Webseite ist. Wenn ich wissen will, ob der den Inhalt wirklich streamt, brauch ich physischen Zugriff auf Server und Client, alles andere ist ein bloße Behauptung.

Ich brauche den Richter überhaupt nicht anlügen. Ich bestreite mit "Nichtwissen" das Behauptete und warte den Beweis der Gegenseite ab, der nicht zu führen ist.:D Selbst wenn der Richter von einem Augenscheinsbeweis ausgeht, läßt der sich entkräften. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung zwar frei, könnte dem Augscheinsbeweis statt geben, aber in dem Falle kann man das zu einer grundsätzlichen Frage der Fortentwicklung des Rechts erheben und per verschiedener Rechtsmittel (Berufung, Revision, ggf. Sprungrevision) eine höchstrichterliche Entscheidung herbei führen.

Eine Tasachenfrage ist ob es jemanden möglich ist, ohne physischen Zugriff auf beide Enden der IP-Kommunikation festzustellen ob eine stattgefunden hat und die Antwort darauf ist ein klares NEIN.
 
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der niederrheiner

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Und das soll ich jetzt verstanden haben? Gibt's das auch auf Deutsch?!?
 
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Und das soll ich jetzt verstanden haben? Gibt's das auch auf Deutsch?!?
Was hast Du nicht verstanden? Den jursitischen Teil, den technischen Teil, beide, den Zusammenhang mit dem Zitat?

Ich versuche es mal, auch weil Du offensichtlich nicht alleine bist.:

XYZ schreibt ne Abmahnung, ich reagiere nicht, also wird Klage erhoben. Die Klageschrift ist wie von Christian S dargestellt.

Wer im Zivilprozess einen Anspruch erhebt, muß diesen Anspruch beweisen. Das bloße Behaupten eines Anspruches genügt nicht. Die Behauptung ist, ich hätte ein Streaming vorgenommen und das wäre illegal.

Die Illegalität des Streamings wird die Gerichte sicher noch beschäftigen und sei hier mal aussen vor gestellt, sonst wird es zu kompliziert.

Also der XYZ behauptet ich hätte ein Streaming gehabt, und ich bestreite das mit Nichtwissen. Das heißt, ich behaupte, beweise mal das ich gestreamt habe.

Dieser Beweis kann nur erbracht werden, wenn XYZ sowohl auf den Server als auch auf meinen PC physikalischen Zugriff hatte und den Datenaustausch mitschneiden konnte. (Wmit ich nicht gelogen habe, sondern nur gesagt habe, "beweise Deinen Anspruch")

Der Richter kann aber einfach auch der Behauptung von XYZ Glauben schenken (Augenscheinsbeweis) und danach urteilen. Er braucht XYZ nicht aufzuerlegen den Beweis für die Behauptung anzutretten. (Freie Beweiswürdigung)

Technisch:
Ich kann ohne Zugriff auf die Kommunikation Eines einzelnen nicht nachvollziehen, mit wem er kommuniziert. Sprich, ich kann nicht sehen, wer gerade auf welchem Server unterwegs ist (es sei denn ich habe Zugriff auf den PC des Anwenders oder Zugriff auf den Server oder Zugriff auf eine der anderen beteiligten Komponenten). Das wer auf welchem Server ist, läßt sich als Aussenstehender mit halbwegs einfachen, aber illegalen Mitteln noch bewerkstelligen.
Die Kommunikation mitschneiden und somit den Beweis zu erbringen, dass das Streaming überhaupt stattgefunden hat, ist technisch nur möglich, wenn ich sowohl auf den Server als auch auf den PC des Anwenders Zugriff habe.

Der Zugriff auf den Server wird von redtube bestritten (die wären auch schön blöd) der Zugriff auf 10.000de Privat-PC ist legal unmöglich und illegal extrem schwierig und aufwändig.

Juristisch:
Das Gericht glaubt XYZ und verzichtet auf die Beweiserhebung. Ist der Streitwert hoch genug, gehst Du in die Berufung, die komplett neuen Vortrag erlaubt. Sprich die nächste Instanz.

Fruchtet das immer noch nicht, lässt Du per Revision das Verfahren auf Rechtsfehler untersuchen und eine, durch das Gericht, unterlassene Beweiserhebung bei nicht gesicherter Rechtsprechung, ist mehr als nur ein ausreichender Revisionsgrund. Aber es gibt hier keinen neuen Vortrag.

Bei der Sprungrevision läßt Du die Berufungsinstanz weg und läßt das Verfahren ohne erneute Beweiserhebung auf Rechtsfehler untersuchen.


Fazit:
Es ist den Herrschaften auf legalem Weg nicht möglich nachzuweisen, das überhaupt irgendwer Zugriff auf den Server hatte und es ist absolut unmöglich nachzuweisen, das irgendjemand dort irgendwelche Inhalte abgerufen hat. Jedenfalls nicht als Aussenstehender.
 
Benno

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Ich denke, die werden es nicht auf (tausende?) Klageverfahren ankommen lassen. Ziel einer Abmahnung mit relativ geringer Zahlungsaufforderung ist das schnelle Geld und da ist ein ZP mit zweifelhaftem Ausgang der falsche Weg.

Meine Vermutung: Es wird nicht einen Prozess geben.
 
BergischJung

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Ich denke, die werden es nicht auf (tausende?) Klageverfahren ankommen lassen. Ziel einer Abmahnung mit relativ geringer Zahlungsaufforderung ist das schnelle Geld und da ist ein ZP mit zweifelhaftem Ausgang der falsche Weg.

Meine Vermutung: Es wird nicht einen Prozess geben.
Das denke ich auch. Es ging nur um die vielen "Ängstlichen", die Zahlen, weil sie keinen Stress zu Hause bezüglich der P.-Seiten haben wollen (Weihnachten) und weil Weihnachtsgeld auf dem Konto ist. Also eher gezahlt wird.
 
Zörnie

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Meine Vermutung: Es wird nicht einen Prozess geben.
Einen Zivilprozess zur Durchsetzung der vermeintlichen Ansprüche gegen die User wird es wohl kaum geben. Ich hoffe aber, dass das Strafrecht Ermittlungen und ggf. auch abschließend einen Prozess gegen die RAe ermöglicht, die hier abzocken (wollten). Und eine Aufklärung der Vorgänge am LG Köln, das sich hier aufgrund seiner ahnungslosen Schlafmützigkeit zum Mittäter (wenn auch wohl nicht im juristischen Sinne) gemacht hat, halte ich auch für angebracht.

Grüße
Steffen
 
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Naja, ich denke, die Herren haben nicht mit so einem Aufschrei gerechnet, wohl auch nicht damit, das sich damit die Experten auseinandersetzen und schon gar nicht, dass redtube gegen sie vorgeht und zweimal nicht, das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet.

Ob es einen Zivilprozess unter diesen Umständen gibt halte auch ich für zweifelhaft, ohne diese breite Öffentlichkeit hätte es sicher ein paar gegeben und sei es nur um Exempel zu statuieren und für die nächsten Abmahnwellen Urteile zu haben, wenn auch nur von Amtsgerichten.

Bleibt zu hoffen, das der Gesetzgeber diesem Unsinn endlich einen Riegel vorschiebt und eine Einzelfallprüfung vorschreibt. Allerdings ist Schützenhilfe dafür aus der Ecke der Datenschutzbeauftragten wohl eher nicht zu erwarten. Eine Datenschutzbeauftragte die dem Überwachungswahn das Wort redet und als "Rechtsexpertin" gilt, dürfte auch das überholte Urheberrecht verteidigen und damit die Auswüchse als minder wichtig ansehen.
 
D

der niederrheiner

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Hm, und das alles nur, weil ein Richter 'nem Anwalt was glaubt und den Angeklagten für unglaubhaft hält?!?

*seufz Das kannte ich bisher nur aus Verfahren mit niemals lügenden Polizisten. . .
 
Omega47

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Naja, ich denke, die Herren haben nicht mit so einem Aufschrei gerechnet, wohl auch nicht damit, das sich damit die Experten auseinandersetzen und schon gar nicht, dass redtube gegen sie vorgeht und zweimal nicht, das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet.

Ob es einen Zivilprozess unter diesen Umständen gibt halte auch ich für zweifelhaft, ohne diese breite Öffentlichkeit hätte es sicher ein paar gegeben und sei es nur um Exempel zu statuieren und für die nächsten Abmahnwellen Urteile zu haben, wenn auch nur von Amtsgerichten.

Bleibt zu hoffen, das der Gesetzgeber diesem Unsinn endlich einen Riegel vorschiebt und eine Einzelfallprüfung vorschreibt. Allerdings ist Schützenhilfe dafür aus der Ecke der Datenschutzbeauftragten wohl eher nicht zu erwarten. Eine Datenschutzbeauftragte die dem Überwachungswahn das Wort redet und als "Recht5expertin" gilt, dürfte auch das überholte Urheberrecht verteidigen und damit die Auswüchse als minder wichtig ansehen.
Moin C-Treiber.
Ich denke schon, dass die Herren mit solcher Reaktion gerechnet haben. Daher auch die Masse der Post. Denn es ist ein logisch juristisches Schlupfloch, was eigentlich keins ist. Daher schnell möglichst viele anschuldigen, damit sich der Auffand auszahlt und dabei ein hübsches Sümmchen überbleibt.
Ist ja Weihnachtszeit....:cool:
 
C-Treiber

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Hm, und das alles nur, weil ein Richter 'nem Anwalt was glaubt und den Angeklagten für unglaubhaft hält?!?

*seufz Das kannte ich bisher nur aus Verfahren mit niemals lügenden Polizisten. . .
:D Es gibt im Zivilprozess keine Angeklagten. Nur Kläger, Beklagte, Anwälte und Richter.

Rechtsanwalt Urmann wäre Kläger (und Anwalt in Personalunion), der arme Nutzer wäre Beklagter und hätte wahrscheinlich einen Anwalt.
 
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