Alk an der Tanke

Diskutiere Alk an der Tanke im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, es ist ja nicht so, dass ich ständig an der Tanke um die Ecke aufkreuze, um meinen Abendbedarf zu sichern (nicht nötig, es ist...
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Christian S

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Hallo Allerseits,

es ist ja nicht so, dass ich ständig an der Tanke um die Ecke aufkreuze, um meinen Abendbedarf zu sichern (nicht nötig, es ist ausreichend daheim ;))

Aber es ist doch immer wieder interessant, was alles unternommen wird, damit es uns allen besser geht:

http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/art1172,120065

und so ging es los:

http://www.bverwg.de/enid/661c94f18...133333431/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html

Man muss mittlerweile schon wissenschaftliche Intensität an den Tag legen, um herauszufinden, was erlaubt und was verboten ist, wenn man eine Reise quer durch Deutschland macht und ab und zu an öffentlichen Plätzen ein Bier trinken will, in einem Park grillen will, nach 20:00 mehr als 2 Bier kaufen will sowie in einer Gaststätte eine rauchen will usw.

Bringt so ein Fleckerlteppich unsere Gesellschaft weiter?

Solche Frustthemen beschäftigen einen, wenn man am Wochenende nicht mit dem Moped unterwegs ist, sondern um 1 noch am PC hockt. Gute Nacht!
 
MARKUS99

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Hallo Allerseits,

es ist ja nicht so, dass ich ständig an der Tanke um die Ecke aufkreuze, um meinen Abendbedarf zu sichern (nicht nötig, es ist ausreichend daheim ;))

Aber es ist doch immer wieder interessant, was alles unternommen wird, damit es uns allen besser geht:

http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/art1172,120065

und so ging es los:

http://www.bverwg.de/enid/661c94f18...133333431/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html

Man muss mittlerweile schon wissenschaftliche Intensität an den Tag legen, um herauszufinden, was erlaubt und was verboten ist, wenn man eine Reise quer durch Deutschland macht und ab und zu an öffentlichen Plätzen ein Bier trinken will, in einem Park grillen will, nach 20:00 mehr als 2 Bier kaufen will sowie in einer Gaststätte eine rauchen will usw.

Bringt so ein Fleckerlteppich unsere Gesellschaft weiter?

Solche Frustthemen beschäftigen einen, wenn man am Wochenende nicht mit dem Moped unterwegs ist, sondern um 1 noch am PC hockt. Gute Nacht!
Da hat wohl der Interessenverband der Hoteliers und Kneipenbesitzer wieder ne Parteispende gemacht um das eigene Geschäft zu sichern!:D

Aber ich sehe darin kein Problem. Als Nichtraucher kann ich in der Kneipe Bier trinken solange der Wirt mich noch versteht und grillen will ich garnicht dort wo tausende runlaufen und mir auf den Teller schauen, das ist nur für Städterdie keinen grünen Fleck am Haus haben. Aber man kann auch nicht alles haben. In Frankreich gibt es Tabackwaren nur in zugelassenen Geschäften. Nach Ladenschluß ist abstinez angesagt wenn ban zu blöd ist Vorat zu halten. Beim Bier ist es doch genau so.
Wenn du diese Nacht wieder so lange an der Kiste hockst und deinen Biervorrat vernichtest dann kauf halt ne Kiste mehr! Und wenn´s schlecht zu werden droht, lade Freunde ein und sorge für schnelleren Wechsel!:):):)
 
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Christian S

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Da hat wohl der Interessenverband der Hoteliers und Kneipenbesitzer wieder ne Parteispende gemacht um das eigene Geschäft zu sichern!:D

Aber ich sehe darin kein Problem. Als Nichtraucher kann ich in der Kneipe Bier trinken solange der Wirt mich noch versteht und grillen will ich garnicht dort wo tausende runlaufen und mir auf den Teller schauen, das ist nur für Städterdie keinen grünen Fleck am Haus haben. Aber man kann auch nicht alles haben. In Frankreich gibt es Tabackwaren nur in zugelassenen Geschäften. Nach Ladenschluß ist abstinez angesagt wenn ban zu blöd ist Vorat zu halten. Beim Bier ist es doch genau so.
Wenn du diese Nacht wieder so lange an der Kiste hockst und deinen Biervorrat vernichtest dann kauf halt ne Kiste mehr! Und wenn´s schlecht zu werden droht, lade Freunde ein und sorge für schnelleren Wechsel!:):):)
Hallo Markus,

vor Ort kennt man die Regeln, wenn man dort lebt. Ich fahre jährlich so ca. 30.000 km, davon über 20.000 km im Ausland. Grds. kann ich auf alles verzichten, solange mein Motorrad läuft.

Ja, ich kann es sogar ohne Alkohol aushalten, wobei ich gegen ein schönes kühles Bier rein gar nichts einzuwenden haben.

Mich nervt einfach diese Masse an Regelungen, die man gar nicht mehr überschauen kann. Schon vor 5 Jahren hat man mir an der Autobahntanke in der Schweiz kein Bier verkauft, mit der Begründung, das sei eine Autobahnraststätte, worauf hin ich sagte, dass ich nicht wußte, dass man in der Schweiz auch als Beifahrer 0,0 Promille haben soll ( Das Bier wäre für meine Partnerin bestimmt ).

In Schottland haben sie uns im Juni kein Bier verkauft, weil es 9:55 Uhr war, das dürfe man erst ab 10:00 Uhr usw.

In Bozen darf man an bestimmten Plätzen in der Öffentlichkeit nicht rauchen:
http://www.gemeinde.bozen.it/news_d...te=news_detail.jsp&hostmatch=true&ID_NEWS=309

In Belfast siehst du überall Schilder, wonach Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten ist.

Eine deutsche Städte eifern nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbot_des_Alkoholkonsums_in_der_Öffentlichkeit

In Kanada darf ein Bier in einem Auto nicht geöffnet sein (auch nicht für Beifahrer), und es darf ungeöffnet auch nicht in Griffweite des Fahrers liegen.

In Italien können Sie dir dein Motorrad für 30 oder 60 Tage einziehen, wenn du beide Hände vom Lenker nimmst, weil du Helm rottelst.

Oder hier eine Sammlung für Italien:
http://www.mein-italien.info/wissenswertes/republik-der-verbote.htm

Die Liste ist beliebig verlängerbar. Es ist ja noch halbwegs überschaubar, wenn eine Regelung in einem ganzen Land gilt (0,0 Promille in Kroatien). Aber diese Einzelreglungen finde ich extrem nervig, denn du hast nur 3 Möglichkeiten.

1.) Nirgends öffentlich Alkohol trinken, nicht mal ein Radler abends um 20:00 und auch keine rauchen, es könnte verboten sein. Öffentlich essen ist mancherorts auch verboten.

2.) Zu versuchen, sich vorher optimal zu informieren. Das geht aber dann nicht, wenn seine Reise nicht genau plant, sondern sich treiben läßt.

3.) Es ist einem alles wurscht und man tut was man will. Letzteres ist eigentlich nicht meine Art, aber in Bezug auf diese Regelungswut bleibt einem nichts anderes übrig.
 
Henryt

Henryt

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"Als geringe Alkoholmenge, die noch unter den Reisebedarf fällt, definierten die Richter pro Person bis zu zwei Liter Bier, einen Liter Wein und 0,1 Liter Schnaps."

Wenn dann der Genuß während der Fahrt straffrei bleibt, wird es wieder logisch. (Passende Smilies fallen mir dazu nicht ein)
 
MARKUS99

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@Christian S.
Deine dritte Alternative ist genau die richtige! Sei anständig und sauber aber mach was du für richtig hälst. Wenn du gegen ein Verbot verstößt, bleib freundlich und zuck mit den Schultern und wenn die Kohle haben wollen mach einen auf nix verstehn. Wenn du nicht gerade an einen Geldgeier geraten bist, hast du wohl in den meisten Fällen Glück!;)
 
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Christian S

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@Christian S.
Deine dritte Alternative ist genau die richtige! Sei anständig und sauber aber mach was du für richtig hälst. Wenn du gegen ein Verbot verstößt, bleib freundlich und zuck mit den Schultern und wenn die Kohle haben wollen mach einen auf nix verstehn. Wenn du nicht gerade an einen Geldgeier geraten bist, hast du wohl in den meisten Fällen Glück!;)
Hallo Markus,

natürlich mache ich das so, ich habe ja auch nicht vor, 1 Flasche Schnaps mittags um 12:00 am Marktplatz zu trinken.

Der Verkauf ab 20:00 soll nur noch an Reisende erlaubt sein. Jetzt schauen wir uns die Sache mal genauer an.

Der Text steht hier, bitte zu Seite 353 scrollen:
http://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2012/05/allmbl-2012-05.pdf

Dann fangen wir mal an:

2. Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen
2.1 Zu den Lebens- und Genussmitteln in kleineren
Mengen gehören auch alkoholische Getränke, wie
zum Beispiel Bier, Wein und Sekt. Mit Blick auf die
dem § 6 Abs. 2 LadSchIG in Verbindung mit § 2 Abs. 2
LadSchIG zugrundeliegende Intention (Sicherstellung
der Versorgung von Reisenden und Mitreisenden des
Kraftfahrzeugverkehrs mit bestimmten Waren nach
Ladenschluss) ist die Reichweite des Tankstellenverkaufs zweckentsprechend durch eine Orientierung
an Bedürfnisaspekten einzugrenzen. Nach Sinn und
Zweck dieser Vorschrift soll der Bedarf an Genussmitteln gedeckt werden können, der während der Reise
mit einem Kraftfahrzeug anfällt. Es kann sich somit
nur um eine Menge handeln, die zum Verbrauch des
Reisenden oder eines Mitreisenden des Kraftfahrzeugverkehrs bestimmt ist – also eine kleinere Menge (sog.
typischer Reisebedarf) oder als Reisemitbringsel verwendet wird.

Hier ist ja noch eine gewisse Logik erkennbar, sofern man auf Dogmatik steht. Die Ausnahmen zum Ladenschlußgesetz gelten für Reisebedarf, und als Reisebedarf wird definiert, dass das eben nur eine geringe Menge ist, jeweils nachzulesen in den §§ 2,3 und 6 des Ladenschlußgesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/index.html

Irgendwer fand es für richtig, den Reisenden als denjenigen anzusehen, der mit einem Kraftfahrzeug an der Tankstelle aufkreuzt. Das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis unter Auswertung der damaligen amtlichen Gesetzesbegründung, hier ein Auszug aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:

"Die Vorinstanz ist unter Auswertung der Gesetzesmaterialien (LTDrucks 15/387 S. 15 f.) davon ausgegangen, dass die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes in erster Linie den Schutz der Beschäftigten vor überlangen und sozial ungünstig liegenden Arbeitszeiten bezwecken. Mit der Ausnahmevorschrift des § 6 Satz 2 LadöffnG werde dem besonderen Versorgungsbedürfnis des Kraftfahrzeugverkehrs Rechnung getragen, auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten den Kraftstoff- und Reisebedarf decken zu können. Diesem Interesse der Kraftfahrer werde der Vorrang gegenüber dem Arbeitsschutzanliegen eingeräumt. Darüber hinaus hat das Berufungsgericht die Gesichtspunkte der Wettbewerbsgleichheit und des Konkurrentenschutzes als Anliegen des Ladenöffnungsgesetzes festgestellt. Durch die Sonderregelung für den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen zur Nachtzeit solle die Wettbewerbsneutralität allenfalls unwesentlich zu Lasten anderer Einzelhändler beeinträchtigt werden. Bei diesen Zielsetzungen, die im Wesentlichen jenen des Ladenschlussgesetzes entsprechen, handelt es sich sämtlich um sachgerechte und vernünftige Gemeinwohlbelange."

In rechtlicher Hinsicht kann man somit nichts beanstanden, dogmatisch ist das alles sauber begründbar.

Ferner findet sich:
3. Eingrenzung des Kundenkreises
3.1 Die Ausnahme des § 6 LadSchlG für Tankstellen dient
der Befriedigung des Versorgungsbedürfnisses der
Reisenden und Mitreisenden des Kraftfahrzeugverkehrs und dem Erhalt der Mobilität auch während
der allgemeinen Ladenschlusszeiten. Daher gilt diese
Ausnahme auch nur für die Abgabe des in § 6 Abs. 2
LadSchlG genannten Warensortiments an Reisende
und Mitreisende des Kraftfahrzeugverkehrs, d. h. an
Kraftfahrer und deren Mitfahrer. Eine Abgabe im Sinn
des § 6 Abs. 2 LadSchlG an „Nichtreisende“ ist nicht
zulässig. Diese Eingrenzung des Kundenkreises dient
u. a. auch der Wettbewerbsneutralität.

Übersetzt ins Deutsche heißt das nun:
1.) Wer mit dem Auto kommt, darf ein wenig einkaufen, gleich ob er um die Ecke wohnt oder nicht.
2.) Wer mit dem Fahrrad kommt darf nicht einkaufen, weil ihm gegen über ja keinem "besonderen Versorgungsbedürfnis des Kraftfahrzeugverkehrs Rechnung getragen" werden kann. Wer sich mit dem Fahrrad auf einer Weltreise befindet, bleibt nach 20:00 Uhr somit in Bayern nüchtern, außer er geht ins Wirtshaus.
3.) Zu Fuß kommen ist auch ganz schlecht, es sei denn man ist bis nahe genug an die Tankstelle im Auto mitgefahren. Wie weit weg man von der Tanke maximal aussteigen darf erläutert die Verordnung leider nicht :eek:

Nach wie vielen Minuten oder Stunden man ein weiteres Mal einkaufen darf, bleibt auch ungeregelt, da wird bestimmt noch nachgebessert.

Zum Schluß noch 2 Anmerkungen zum juristischen Tiefgang der Regelung:
Man findet in der Verordnung:
1.) Unabhängig davon erfolgt bereits generell bei 0,3 ‰ und einer Verwicklung in einen Unfall oder bei gefährlicher Fahrweise in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das ist so was von abartig falsch dass man als Jurist kotzen könnte, in dieser Deutlichkeit. Richtig ist einzig, dass man ab 0,3 ‰ immer in der Gefahr ist, dass man einem im Falle eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr ans Bein bindet, dass das auf den Alkohol zurückzuführen, mehr aber auch nicht.
Mit einer Verwicklung in einen Unfall hat das rein gar nicht zu tun. Wenn dir einer hinten drauf brettert und du hast 1,09 ‰ bekommst du einen Monat Fahrverbot wie jeder andere auch, der ohne Unfall angehalten wird. Schon gar nicht erfolgt in der Regel bei einem selbstverschuldeten Unfall über 0,3 ‰ ein Entzug der Fahrerlaubnis. Vor 2 Jahren konnte ich mal jemanden rauspaucken, der hatte mit 0,8 ‰ einem anderen die Vorfahrt genommen. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Entziehung der Fahrerlaubnis, weil ja bestimmt der Alkohol daran Schuld gewesen sei. Nun ja, vielleicht wars so, vielleicht aber auch nicht. Der Richter erinnerte sich an den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten und folgte unserer Argumentation, dass alleine der Vorfahrtsverstoß nicht AUSREICHEN KANN, um anzunehmen, der Alkohol war die Ursache hierfür, den wenn dies zuträfe dürften ja nüchterne Autofahrer nie die Vorfahrt verletzen... :rolleyes:

2.) Außerdem gilt seit dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres.

Auch falsch. § 24 c StVG lautet:
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Man kann nun trefflich darüber streiten, wann man unter einer Wirkung des Alkohols steht. Der Vieltrinker wird da so seine eigene Ansicht haben. Aber bis 0,2 ‰ tritt einfach noch keine WIRKUNG des Alkohols ein, das sieht auch die Rechtsprechung so, siehe hier unter 3.b.aa.

http://www.burhoff.de/asp_vrr/ausgabeninhalte/34beitrag.asp

oder die maßgebliche Passage:
"Das ist, wenn eine Atem- oder Blutprobe vom Betroffenen genommen worden ist, nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft der Fall, um Mess-unsicherheiten und endogenen Alkohol auszuschließen; "

Wenn also bei 0,19 ‰ noch nichts passiert (das ist bei einem erwachsenen Mann ungefähr ein Pils mit 0,33 Liter) kann man kaum von einem absoluten Alkoholverbot sprechen.

Zuletzt erschließt sich mir auch nicht, warum alle Reisenden anscheinend bereits während der Weiterfahrt anfangen, das gekauft zu trinken. Denn darauf zielt ja irgendwie die Argumentation des Verordnungsgebers ab. Logisch ist sie aber nicht, denn wenn man all das trinken würde was man kaufen darf:

- alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt bis zu 8 Volumenprozent in einer Menge bis zu zwei Liter pro Person oder
– alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 8 bis 14 Volumenprozent in einer Menge bis zu ein Liter pro Person oder
– alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 14 Volumenprozent in einer Menge bis zu 0,1 Liter pro Person.

dürfte man ja auch nicht mehr fahren. Sehr bedauerlich ist auch, dass man in der Tanke nun nach 20:00 Uhr keine Flasche eines kräftigen Rotweins kaufen darf, da über 14 % nur 0,1 Liter erlaubt sind, somit geht die Weinkultur auch flöten, da nur noch billiger Fusel nach 20:00 Uhr verkauft werden darf (nicht ganz ernst gemeint).

Gesetzliche Regelungen sollen vernünftig sein, sonst sind sie nicht verständlich. Daran fehlt es hier. Eine Begrenzung der Abgabemenge außerhalb der Ladenöffnungszeiten ist ok (steht ja eigentlich schon so seit Jahren im Ladenschlußgesetz), aber nur Kraftfahrzeugführern und Mitfahrern den Einkauf zu gestatten ist juristisch zwar begründbar, aber sinnfrei.

Gute Nacht!
 
MARKUS99

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OK. Streich erst mal in Deutschland alle "sinnfreien Gesetze" und dann schauen wir ins Ausland.
Ignorieren und hoffen ist wohl effektiver und für deine Weinkultur rate ich dir zu einer Flaschenhalterung im Koffer nein besser zu zwei Halterungen in jedem Koffer!:D
 
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Christian S

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OK. Streich erst mal in Deutschland alle "sinnfreien Gesetze" und dann schauen wir ins Ausland.
Ignorieren und hoffen ist wohl effektiver und für deine Weinkultur rate ich dir zu einer Flaschenhalterung im Koffer nein besser zu zwei Halterungen in jedem Koffer!:D
Hallo Markus,

der Verweis auf das Ausland löst das Problem nicht, da es nicht darum geht, ob es anderorts besser oder schlechter ist.

Ich sehe es nicht als meinen Lebensinhalt an (im privaten Bereich, beruflich ist das in meinem Fall etwas anderes) mich immerzu informieren zu müssen, was man nun wo darf oder ob vielleicht etwas 2 km weiter erlaubt oder verboten ist. Die Grenzen der Bundesländer sind ja außer einem kleinen Schild am Straßenrand nicht wahrnehmbar. In Bayern darf man in Kneipen nicht rauchen, in Baden Württemberg schon. Wenn man von außerhalb ist, weiß man aber gar nicht, ob man nun in Bayern oder BW ist. Klar, man kann fragen.

Nur muss man erst mal auf die Idee kommen, zu fragen. Dazu muss man aber erst einmal wissen, dass es zu diesem Bereich unterschiedliche Regelungen gibt usw. Man kann das für sich natürlich dahingehend lösen (siehe oben mal meine Variante 3), dass einem alles egal ist, da man ja nie etwas schlimmes tut.

Nur kann eine Gemeinschaft irgendwann auch nicht mehr gut funktionieren, wenn sich zu viele Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr für die Regeln interessieren.
 
MARKUS99

MARKUS99

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Christian ich versteh dein Anliegen oder dein Problem. Eine Lösung wird es dafür aber nicht geben weil das geltungsbedürfniss des jeweils obersten in jedem Bereich zu solchen Auswüchsen führt.
Halt dich einfach an ´Regel 1 Nicht erwischen lassen!
Und wenn die Regel nicht funzt kommt 1.1 zum tragen! Nix wissen und nix verstehn.
Das hat auch nichts damit zu tun das man sich nicht an Regeln halten will sondern damit das die Gesetztgeber keine Einheitliche Regelung finden wollen oder können, wobei ich auf wollen tippe und den Behörden ein monitäres Interesse an der Ungleichheit unterstelle.
 
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KN-UT

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Wo ist das Problem?

Weshalb muss eine Tanke überhaupt Alkohol verkaufen?
Als Reisebedarf kann man das nach meiner Ansicht kaum gelten lassen.
Den Flüssigkeitsbedarf des Körpers muss man ja wohl kaum mit Bier, Wein oder Whisky auffüllen.
Man will, dass die Leute nüchtern fahren, also sollte man die Versuchung klein halten.
Wer im Suff fahren muss, braucht soviel, dass ihn das an der Tanke sowieso zu teuer kommt.
Und die Mitfahrer sollten schon aus gutem Benehmen heraus darauf verzichten, Alkohol zu trinken, wenn sie im Auto bei Anderen sitzen.

Das jedes Wochenende auftretende "Vorglüh-Problem" bei den Disko-Gängern bekäme man auch nicht mehr in dieser Ausprägung, wie es heute üblich ist.

Und jetzt kein Gejammer von wegen, der arme Tankwart braucht den Nebenumsatz. Ohne Zusatzgeschäft müsste eben ein grösserer Anteil vom Spritpreis bei der Tanke bleiben.
Und an größeren Tanken gäbe es eben abends und nachts wieder nur einen Angestellten, das spart wieder Kosten.
So wie früher die "Geldschleuse" von aussen (Da kann man auch ne Glühbirne oder nen Liter Öl durch verkaufen), dann wäre das auch wieder sicherer, und so mancher Überfall auf eine Tanke käme gar nicht erst zu Stande.

Mich nervt es eher, wenn ich getankt habe, und zahlen will, dass dann Leute mit nem Wocheneinkauf für ne 5-köpfige Familie vor mir jeden Artikel einzeln über die Theke reichen, und wieder einpacken.

Und das Argument "wenn ich mal überraschend Besuch bekomme....." Wie hat man solchen Besuch nur früher überlebt ????? Wo sogar die Supermärkte um 18.30 oder 19.00 die Türen zu hatten. Die sind bestimmt alle wieder gegangen, weil man nicht genügend Alk daheim hatte.... Da ging man halt in die Beiz.

Man sollte sich als "Regulator" Gedanken um ein genau definiertes Programm von Artikeln machen, die es an der Tanke geben darf. Und dieses so schlank wie möglich halten. (Wieso muss es TK-Pizza an der Tanke geben, oder Putzmittel für den Haushalt?? Oder Waschpulver??)
Das als bundesweite Regelung wäre doch ein Wort.

Dann würden wir alle auch vielleicht unser Anspruchsdenken zurückfahren, alles immer und jederzeit zu bekommen.

Ein wenig Vorplanung hat noch niemandem geschadet, und dabei kann man sogar richtig sparen, wenn man an der Tanke nur kauft, was aktuell zum Fahren NOTWENDIG ist.


KN-UT
 
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Baumbart

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Man sollte sich als "Regulator" Gedanken um ein genau definiertes Programm von Artikeln machen, die es an der Tanke geben darf. Und dieses so schlank wie möglich halten. (Wieso muss es TK-Pizza an der Tanke geben, oder Putzmittel für den Haushalt?? Oder Waschpulver??)
Das als bundesweite Regelung wäre doch ein Wort.
Genau, und Du bist Kommissionschef und entscheidest was Reisebedarf ist und was nicht. Und dann noch einen 5-Jahres-Plan wieviel an welcher Tankstelle wovon verkaufen wird. So ein ähnliches System hatten wir in Teilen Deutschlands schon mal. So richtig funktioniert hat das aber nicht.
weil deine 'Reisen langweiilig sind musst Du das anderen nicht auch aufzwingen wllen.
 
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KN-UT

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Auf so ein dämliche Antwort habe ich gerade gewartet......

Das hat nichts mit Planwirtschaft zu tun, sondern mit Einsicht beim Gesetzgeber (Regulator) und auch den "Reisenden".

Und wenn für Dich eine "Reise" ohne Alkohol und TK-Pizza langweilig ist, solltest Du Dir vielleicht mal nen Termin bei Leuten machen, die Dir helfen können.....


KN-UT
 
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Baumbart

Gast
Das hat nichts mit Planwirtschaft zu tun, sondern mit Einsicht beim Gesetzgeber (Regulator) und auch den "Reisenden".
Also wenn der Staat festlegt welcher Laden was verkaufen darf und was nicht ist keine Planwirtschaft? Was denn sonst?
und der Reisende soll die Einsicht haben dass das was die Kommission festlegt der Bedarf ist den er auf Reisen hat und nichts anderes. Hört sich an wie das verquaste Geschwurbel der Ökodiktatoren.
 
K

KN-UT

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@Baumbart

Hör doch auf mit diesem -in diesem Zusammenhang- dämlichen Freiheitsgeschwafel !

Spätestens, wenn Du durch einen alkoholbedingten Verkehrsunfall (bei dem sich der Verursacher auf dem nächtlichen Heimweg an der Tanke die Dröhnung holte) ein Kind, den Partner, die Eltern oder auch "nur" sehr gute Freunde verloren hast, schaltest Du auch Dein Hirn mal ein, und siehst nicht überall den Versuch, Deine "Freiheit" einzuschränken.

Die Gründerväter dieses Staates schrieben im GG auch nicht: "Die Freiheit des Menschen ist unantastbar." Bewusst wurde geschrieben "Die Würde des ....". Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist erwähnt. Nirgends steht, dass jemand das Recht hat, Andere durch sein Verhalten bewusst zu gefährden. Wenn es Dich in Deiner Menschenwürde einschränkt, nicht unter Einfluss von Alkohol zu fahren, dann such Dir Hilfe.

KN-UT
 
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Baumbart

Gast
Alkoholverbot an Tankstellen verhindert Alkoholunfälle - genial! warum ist da vor Dir noch niemand drauf gekommen?!
 
Loferer

Loferer

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Alkoholverbot an Tankstellen verhindert Alkoholunfälle - genial! warum ist da vor Dir noch niemand drauf gekommen?!
Vielleicht noch Benzinverbot, verhindert auch Autounfälle....
Scherz beiseite....

Aber haubtsache die Tanke darf an Sonn- Feiertagen Brot und Semmeln verkaufen wie ein Bäcker. Und Werbung machen als Backshop.
Bei uns in Österreich gibt es Billa/Spar... in den Tankstellen.
Da bekommt man fast alles was du regulär auch bekommst.

Dann dürfen die auch nur an Reisende verkaufen.
Und nicht an die was die Tankstelle als Nähversorger ansehen.

Verrückte Welt sage ich nur.
 
B

Baumbart

Gast
Wenn einem sonst nichts mehr einfällt, verfällt man in Polemik der Extraklasse, gell ??
Was ist denn das was Du da absonderst?! Nur weil etwas an der Tankstelle verkauft wird hat es noch lange keinen Einfluss auf irgend ein Unfallgeschehen. Eine ziemlich abstruse Idee übrigens.
Die ganze Debatte kommt nur von den Einzelhändlern die unliebsame Konkurrenz fürchten bzw. sich - zu Recht - wg. Ladenschlussgesetz benachteiligt fühlen. Ladenöffnung freigeben und gut is.
 
Zörnie

Zörnie

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R 1250 GS Exclusive
Ladenöffnung freigeben und gut is.
Von mir aus - aber da sind die Gewerkschaften und Kirchen vor, mit Unterstützung des BVerfG. Eigenartig nur, dass diese religiösen Einwände in gläubigeren Ländern wie Polen oder USA keine Rolle spielen :eek:

Grüße
Steffen
 
Hans BHV

Hans BHV

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R 1150 GS mit ABS Bj. 2000, Honda CX 500 C Bj. 81 ohne ABS
Watt regt ihr euch eigentlich auf ??

Wenn jemand bei der Tanke kauft und entsprechend den Preisaufschlag bezahlt, soll er doch ... schön wäre es, wenn der Spritpreis dann mal wieder sinken würde. :rolleyes:

Wer in der Tanke was anderes als Sprit kauft, hat entweder keine Zeit, bis 00:00 Uhr in den Supermarkt zu gehen oder zuviel Geld ;)
 
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