Anwaltliches Verhalten korrekt?

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Frangenboxer

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Hallo,
da ja hier bestimmt der eine oder andere Anwalt reinschaut hätte ich da mal eine Frage, unverbindlich natürlich.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung von €100.-. Nach einem Verkehrsunfall habe ich die gegnerische Versicherung (alle haben behauptet, ich wäre Verursacher, auch meine eigene Versicherung :-( ) auf Zahlung meines Schadens verklagt. Die RS hat Deckungszusage erteilt und ich habe meiner Anwältin €100.- Eigenbeteiligung bezahlt.
Das Verfahren habe ich gewonnen, die Anderen haben die geforderte Summe X bezahlt und müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Nun hat der Richter die Honorarforderung meiner Anwältin gekürzt, sie hat irgendeinen Widerspruch eingelegt usw.
Meine Anwältin verweigert nun die Zurückzahlung meiner Eigenbeteiligung mit der Begründung, solange sie nicht ihr gefordertes Honorar von der Gegenseite bekommt überweist sie mir nichts.
Nun bin ich der Meinung, mein Part in dem Verfahren ist abgeschlossen, ich habe mein Geld bekommen, meine RS muss nichts zahlen, der Streit ums Geld der Anwältin geht mich nichts an.
Ich habe keine Honorarklauseln oder sonstiges wissentlich unterschrieben, Abrechnung sollte nur über die RS erfolgen.

Ist das Verhalten der Anwältin so üblich? Ich meine nicht üblich von wegen das machen alle so, sondern gibt es wirklich noch einen Grund mein Geld zurückzuhalten? Der Urteilspruch ist schon über 2 Monate her... .

Danke und gruß,
Rob
 
apfelrudi

apfelrudi

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Hallo,
da ja hier bestimmt der eine oder andere Anwalt reinschaut hätte ich da mal eine Frage, unverbindlich natürlich.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung von €100.-. Nach einem Verkehrsunfall habe ich die gegnerische Versicherung (alle haben behauptet, ich wäre Verursacher, auch meine eigene Versicherung :-( ) auf Zahlung meines Schadens verklagt. Die RS hat Deckungszusage erteilt und ich habe meiner Anwältin €100.- Eigenbeteiligung bezahlt.
Das Verfahren habe ich gewonnen, die Anderen haben die geforderte Summe X bezahlt und müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Nun hat der Richter die Honorarforderung meiner Anwältin gekürzt, sie hat irgendeinen Widerspruch eingelegt usw.
Meine Anwältin verweigert nun die Zurückzahlung meiner Eigenbeteiligung mit der Begründung, solange sie nicht ihr gefordertes Honorar von der Gegenseite bekommt überweist sie mir nichts.
Nun bin ich der Meinung, mein Part in dem Verfahren ist abgeschlossen, ich habe mein Geld bekommen, meine RS muss nichts zahlen, der Streit ums Geld der Anwältin geht mich nichts an.
Ich habe keine Honorarklauseln oder sonstiges wissentlich unterschrieben, Abrechnung sollte nur über die RS erfolgen.

Ist das Verhalten der Anwältin so üblich? Ich meine nicht üblich von wegen das machen alle so, sondern gibt es wirklich noch einen Grund mein Geld zurückzuhalten? Der Urteilspruch ist schon über 2 Monate her... .

Danke und gruß,
Rob
Hast Du Dich schon an den Di@k gewendet?

Vielleicht schaut der ja da rein, ansonsten melde Dich bei ihm
 
S

Schlonz

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tja, das Rechtsgefühl und Rechtsprechung sind ja zwei Paar Schuhe. Völlig egal, wie die Rechtslage aussieht, benimmt die Anwältin sich für mein Gefühl komplett bekloppt und wegen 100 Hühnern unsympathisch unflexibel. Das ist eine Person, die man nicht gerne empfiehlt
 
BergischJung

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Hi,
ich würde Sie mal höflich bei Ihr nachfragen, auf welches Rechtsgrundlage sie sich dabei beruft.
Vielleicht hast du doch eine Vereinbarung unterschrieben, die ihr Verhalten begründet.
Schließlich bleibt noch der Weg zur Rechtsanwaltskammer. Aber auch hier kannst Du ja mal erst höflich nachfragen, wie sich so etwas verhält. Beschweren kannst Du Dich dann später dort immer noch.
Gruss
Rainer
 
F-Treiber

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Welchen Grund hattest Du vor Abschluß der Arbeiten der RA auch nur einen Cent an die zu bezahlen? Der Eigenanteil muß nur gezahlt werden, wenn Du verlierst und Deine RS die Rechtskosten übernehmen muß. Die Honorarprobleme Deiner RA sind nicht Deine Probleme...

Rechtsanwaltskammer? Das sind auch nur zahnlose Tiger... Was sollen die schon ausrichten?
 
BergischJung

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Welchen Grund hattest Du vor Abschluß der Arbeiten der RA auch nur einen Cent an die zu bezahlen? Der Eigenanteil muß nur gezahlt werden, wenn Du verlierst und Deine RS die Rechtskosten übernehmen muß. Die Honorarprobleme Deiner RA sind nicht Deine Probleme...

Rechtsanwaltskammer? Das sind auch nur zahnlose Tiger... Was sollen die schon ausrichten?
Der Grund wird gewesen sein, so vermute ich, dass die Anwältin (wie die meisten RA) keine Lust haben ihrem Geld hinterherzuklagen und die Eigenbetiligung im Voraus verlangen. Ein völlig normales, übliches und ligitimes Verhalten.
Du kannst es auch als Vorschuß betrachten, welcher auch völlig normal und ligitim ist.
Und die Rechtsanwaltskammer als zahnlosen Tiger zu bezeichnen ist nicht ganz korrekt. In der Regel wird eine Stellungnmahme vom RA
angefordert. Sollte sich ein Fehlverhalten der Anwältin heraus stellen, hat die RA-Kammer diverse Möglichkeiten.
Für einen zahnlosen Tiger kann es ganz schön blutig werden!

Im übrigen hilft es Rob nicht, wenn ihm mit "Welchen Grund hattest Du..." geantwortet wird .
Solche Belehrungen sind für Hilfesuchende wenig konstruktiv. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und braucht jetzt Hilfe
und Rat.

Gruß
Rainer
 
Jonni

Jonni

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1. Deine RAin hat den Prozess für dich gewonnen. Vor deren Beauftragung gab es EUR 0,--, jetzt gibt es Geld von der Gegenseite. So schlecht kann deine RAin also nicht sein. Sie hat ihre Leistung fehlerfrei für dich erbracht.

2. Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen. Du bist Auftraggeber, hast ihr eine Vollmacht unterschrieben und schuldest ihr daher auch Honorar. Dieser Pflicht bist du durch Einschalten deiner Rechtsschutzversicherung nachgekommen. Leider fehlten zunächst EUR 100,--, weil das deine Eigenbeteiligung ist. Diesen Betrag hast du selbst bezahlt, so dass der Honoraranspruch deiner RAin vollständig befriedigt ist. Du wiederum hast jetzt einen Anspruch gegen den anderen Prozessbeteiligten auf Erstattung des anwaltlichen Honorars. Wenn der nicht oder nicht vollständig zahlt, ist das sehr wohl dein Problem, da du und nicht deine RAin Partei des Rechtsstreits bist. Solange also der (begründete) Honoraranspruch deiner RAin durch die Gegenseite nicht vollständig befriedigt ist, kann sie die EUR 100,-- einbehalten. Ob das allerdings wirtschaftlich klug ist, steht auf einem andern Blatt.

CU
Jonni
 
Frangenboxer

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1.So schlecht kann deine RAin also nicht sein. Sie hat ihre Leistung fehlerfrei für dich erbracht.

2.Du bist Auftraggeber, hast ihr eine Vollmacht unterschrieben und schuldest ihr daher auch Honorar. Dieser Pflicht bist du durch Einschalten deiner Rechtsschutzversicherung nachgekommen. Leider fehlten zunächst EUR 100,--, weil das deine Eigenbeteiligung ist. Diesen Betrag hast du selbst bezahlt, so dass der Honoraranspruch deiner RAin vollständig befriedigt ist. Du wiederum hast jetzt einen Anspruch gegen den anderen Prozessbeteiligten auf Erstattung des anwaltlichen Honorars. Wenn der nicht oder nicht vollständig zahlt, ist das sehr wohl dein Problem,

CU
Jonni

Danke schonmal,
@Jonni
Tja, so habe ich das noch nicht gesehen, klingt plausibel.
Die RAin ist schon o.k., habe nicht den Eindruck hinterlassen wollen ich sei unzufrieden mit ihren Fähigkeiten.
Ich muss nochmal im Urteil nachsehen, der Richter hat ihre Forderung zusammengekrümmt und ein anderes Honorar festgesetzt. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt...
Naja, mein Kühlschrank bleibt deswegen ja nicht leer und die GS kann ich auch noch betanken.

Danke und Gruß
Rob
 
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