Armes Deutschland (HU Laufzeiten, Regelung)

Diskutiere Armes Deutschland (HU Laufzeiten, Regelung) im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich habe diese Idiotie unserem Landtagsabgeordnten unterbreitet und um Aufklärung gebeten ! Antwort war : Ich werde das an die Sachgremien...
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confidence

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Ich habe diese Idiotie unserem Landtagsabgeordnten unterbreitet und um Aufklärung gebeten !
Antwort war : Ich werde das an die Sachgremien weiterleiten und komme dann wieder auf Sie zu !!
 
assindia

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So lange T.Ü.V. Beamte zum Hindukusch fahren um BW Fahrzeuge technisch abzunehmen . . . . .

. . . Deutschland ist auf dem Gebiet unschlagbar . . .

Glück Auf Holger

NochWatt: Die Fahrzeuge, die durch Kugeleinschlag nicht mehr durch die HU kommen, werden an die örtlichen Busunternehmer verschenkt . . .:rolleyes:
 
nypdcollector

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Beim TÜV arbeiten keine Beamte, sondern Angestellte. Ist kein Staatsdienst.
Das mit dem Rückdatieren ist aktuell noch Gesetz, soll aber wieder geändert werden (hat zumindest der liiebe Her Ramsauer so rausgelassen).

Grund für die Rückdatierungen war, dass es zwischenzeitlich zum Sport wurde die HU massiv zu überziehen. Dem wollte man mit der Rückdatierung entgegenwirken.
Lt. Ramsauer hat die HU aber die Aufgabe den technischen Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung zu dokumentieren. Wenn also die HU schon 2 Jahre abgelaufen ist, ändert sich ja der technische Zustand nicht und wenn der ok ist, so spricht laut Bundesverkehrsminister eigentlich auch nichts dagegen, die Plakette auch wieder für 2 Jahre zu erteilen.
Hü und Hott, wie es den Mministerialbeamten (und das sind definitiv Beamte, die nichts annehmen dürfen, nicht einmal Vernunft) gerade passt.
 
FrankS

FrankS

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...
Grund für die Rückdatierungen war, dass es zwischenzeitlich zum Sport wurde die HU massiv zu überziehen. Dem wollte man mit der Rückdatierung entgegenwirken.
Lt. Ramsauer hat die HU aber die Aufgabe den technischen Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung zu dokumentieren. Wenn also die HU schon 2 Jahre abgelaufen ist, ändert sich ja der technische Zustand nicht und wenn der ok ist, so spricht laut Bundesverkehrsminister eigentlich auch nichts dagegen, die Plakette auch wieder für 2 Jahre zu erteilen.
Hü und Hott, wie es den Mministerialbeamten (und das sind definitiv Beamte, die nichts annehmen dürfen, nicht einmal Vernunft) gerade passt.
Genau das ist der Grund. Kann ja sein, dass im hier geschilderten Fall das Motorrad wirklich 4 Jahre in der Garage vergessen wurde, in der Regel wird es aber nicht so sein und es soll nur die HU durch die Hintertür verlängert werden. Durch die Rückdatierung soll hier ein finanzieller Vorteil durch Überziehung ausgeschlossen werden.

Wenn jetzt die Rückdatierung abgeschafft wird dann wird mit Sicherheit im Gegenzug eine entsprechend hohe Strafe für das Überziehen der HU kommen. Unterm Strich also keine Änderung, aber einfacher zu argumentieren.

Gruß

Frank
 
HaJü

HaJü

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@Hajü

Trotzdem muß ich zur HU :D

@armer Irrer

Was in aller Welt ist ein gelbes Nummernschild ??? :confused::confused:
Ja, darum gehts doch !!!

Mit dem, wie es Armer Irrer nannte, gelben Kennzeichen und dem daran hängenden Moped kannst Du innerhalb der aufgedruckten Zeit tun und machen was Du willst.

Und natürlich auch zur HU fahren ;)

Ansonsten gut, daß Du das Thema mal angesprochen hast ;)
 
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confidence

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@ Frank
Glaubst du ernsthaft daran,daß es jemanden gibt,der per TÜV-Überziehung Geld sparen will ?
Das ist doch absoluter Nonsens - einmal erwischen kostet mehr als eine TÜV -Abnahme !
Und das jemand 4 Jahre unbehelligt ohne TÜV fährt - einfach Quatsch !!
 
A

ArmerIrrer

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Wenn Du nicht zurückdatierst kannst Du locker Geld damit sparen!!!
Du überziehst jedes Mal 2-3 Monate (das kostet nämlich GAR NIGS) und nach ein paar Jahren hast Du Dir eine Abnahme komplett gespart..:!:cool:
 
D

dave2006

Gast
So lange T.Ü.V. Beamte zum Hindukusch fahren um BW Fahrzeuge technisch abzunehmen . . . . .

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NochWatt: Die Fahrzeuge, die durch Kugeleinschlag nicht mehr durch die HU kommen, werden an die örtlichen Busunternehmer verschenkt . . .:rolleyes:

Na der TÜV hat da nichts mit zu tun und seid froh sonst würde es noch teurer:mad: Das sind Soldaten die da prüfen und mir ist schon wohler dabei, wenn das Kfz in dem ich sitze den deutschen Richtlinien entsprechend sicher ist.
Gibt genug andere Gefahren da unten, leider..


Übrigens macht der TÜV in S-H teilweise auch dieses unsinnige Rückdatieren.
 
S

Stobbi

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Sag dem Prüfer einfach ...............

Du warst mehrere Jahre im Ausland!

Siehe mein Beitrag hier: TÜV und Konsorten

Gruß
 
G.Heim

G.Heim

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Kleiner Tip meinerseits:

fahr doch mal beim TÜV in LH vorbei, der dortige, technische Sachverständige fährt selber GS,
habe ihn als sehr kulant und freundlich kennen gelernt.
Name kann ich Dir per PN schicken, am besten sprichst
du ihn persönlich an, am Telefon würd ich das nicht machen.
bin ich übrigends hingefahren..
Ausnahmsweise mal ein sehr netter .. ( klar GS Fahrer ) Prüfer
Aber da hatte auch er keinen Handlungsspielraum..
Naja .. habe es überlebt :o .. aber jetzt ist alles erledigt..:D
 
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confidence

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Hallo !
ich hatte berichtet,daß ich unseren politischen Vertreter im Landtag NRW über diese widersinnige Praxis hier in NRW bzgl. TÜV-Abnahme unterrichtet habe.
Der hat rausgefunden,daß die Gesetzgebung dazu Bundesangelegenheit sei. Dazu hat er mir den Kontakt zum Verkehrsexperten der CDU Fraktion
in Berlin gegeben. Ich habe den angerufen und geriet an seinen Büroleiter,einem Herrn Mitthöfer ! Das Telefonat nahm dan slapstikartige Züge an und endete mit zwei total aufgebrachten Gesprächsteilnehmern !
Ich habe ihm dann noch eine Aussage des Verkehrsministers von Hessen zugeschickt,woraufhin er sich heute wie nachfolgend meldete :Sehr geehrter Herr Rutzen,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung des Zeitungsartikels. Ich möchte dazu folgende Punkte kurz anmerken:

Selbstverständlich geben wir Ihre Anmerkungen gerne an die zuständigen Stellen weiter. Doch der Bundestag selbst hat hier - wie bereits am Telefon angemerkt - keine Zuständigkeit. Denn die Legislative hat durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVG den Regelungsbereich der Zulassungen zum Straßenverkehr seinerzeit der Exekutive übertragen. Davon hat die Bundesregierung durch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Straßenverkehrsordnung (StVO) Gebrach gemacht.

Allerdings gibt es in dem Zusammenhang eine aus Ihrer Sicht vielleicht erfreuliche Nachricht: Derzeit wird das Straßenverkehrszulassungsrecht strukturell überarbeitet. Langfristig soll die StVZO durch neue Vorschriften ersetzt werden. Teilweise ist dies im Bereich "Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bereits geschehen. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass der von Ihnen kritisierte Punkt im Bereich der Fahrzeugzulassung von der Regierung zukünftig anders geregelt wird.

Mit dieser Regelungsart in Form einer Verordnung hängt dann im Übrigen auch die in dem Zeitungsartikel angesprochene unterschiedliche Anwendung der Vorschrift zusammen. Denn zuständig für die Durchführung der StVZO sind die Landesbehörden. Dadurch kann es in der Tat dazu kommen, dass die eine Landesregierung die Vorschrift anders auslegt und von ihren Behörden entsprechend anders anwenden lässt als die andere.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass der Hintergrund dieser seit 1951 bestehenden Pflicht zur Hauptuntersuchung der Fahrzeuge einzig und allein die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist. Für die Pflicht zur Untersuchung kommt es dabei ausschließlich auf die Frage an, ob ein Fahrzeug angemeldet ist oder nicht. Die Frage der tatsächlichen Nutzung ist völlig irrelevant. Ein zugelassenes Fahrzeug muss für die Dauer der Zulassung durchgängig den Untersuchungszyklus einhalten. Wird ein Fahrzeug also erst verspätet zur Untersuchung vorgeführt, so wird der Untersuchungszeitpunkt in die Vergangenheit gewissermaßen zurückfingiert, damit diese Durchgängigkeit dennoch eingehalten wird. Ähnliches gilt beispielsweise auch für die Versicherungspflicht des Fahrzeuges: Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss ein Versicherungsschutz bestehen. Auch hier ist die Frage der tatsächlichen Nutzung irrelevant. Um Kosten für Hauptuntersuchung, Versicherung und Steuer zu sparen, hilft daher allein die Abmeldung des Fahrzeuges.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.


Mit den besten Grüßen aus Berlin

Marc Mithöfer


Der Passus bzgl. KFZ-Versicherung gab mir etwas zu denken - das stimmt nämlich genau so !
 
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