Darum geht es nicht, Deine Maßnahmen sind nicht geeignet.
Nen Mahnbescheid ist ne Lachnummer, im Reklamationsfall sowieso. Wenn Du den Verdacht auf eine möglich Insolvenz hast, hilft Dir nur nen vollstreckbarer Titel. Das Du den über einen Mahnbescheid erhälst, ist unwahrscheinlich. Um einen Mahnbescheid abzuwehren, bedarf es 2 Kreuze und eines Datums und einer Unterschrift.
Weil eine Retoure nicht abgewickelt wird und Mitarbeiter von Liquiditätsproblemen reden, auf Insolvenzverschleppung zu schließen, nun ja... Mit der Anzeige gräbst Du Dir ggfs. das Wasser selber ab.
Als Kunde einem Lieferanten den Insolvenzverwalter auf den Hals zu hetzen, ist in 95% oder mehr der Fälle so ziemlich das Dümmste was man machen kann.
Von der verwertbaren Masse werden zuerst die Kosten des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts abgezogen. Dann Steuern und Sozialabgaben, danach Mitarbeiterforderungen und was dann noch übrig ist, gibt die Quote. Wenn sie richtig gut ist, 30% meist aber weniger.
Und zur Anmeldung Deiner Forderungen mußt Du zum Insolvenzgericht.
Viel Spaß.