Bananenrepublik

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Batzen

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Ich tu mir gerade etwas schwer mit meinem Rechts- bzw. Gerichtigkeitsverständnis.

Da steht eine gewisser Bernie E. in München vor Gericht wegen Bestechung und bekommt eine Verfahrenseinstellung gegen das Angebot einer Zahlung von 100 Mio......Der Kerl hat an dem F1 Deal inkl. seiner gezahlten 44 Mio Bestechungsgeld sicherlich mehr verdient als er zum Freikauf anbietet - allein dass das Möglich ist durch Gesetzesdehnung ist ein Unding - und hat dem Staat/Bayern LB mehr gekostet als, ich greife es auf, der Fall Uli H's Steuersache. Aber da war die Hexenjagd dazu vorhanden, das konnte dann nicht mehr im stillen Kämmerlein ausgemauschelt werde.

Das unser Rechtssystem in gewissem Maße käuflich ist, ist ja nicht neu, da unser Staat öffentlich als Hehler fungiert wie bei den Steuersünder Daten aus anderen Ländern. Man muss halt auch bei uns nur gleicher sein als andere, Kohle und Lobbyisten haben, dann geht alles...wie in einer Bananenrepublik.
 
Zörnie

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Es sieht zwar nach Geschmäckle aus, aber nach Aussagen des Richters habe sich der Tatverdacht bisher in wesentlichen Teilen nicht erhärtet und es sah auch nicht danach aus, dass sich daran noch etwas ändern würde.
Also scheint es mir durchaus eine vertretbare Lösung zu sein.

Grüße
Steffen
 
GStatten

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Transe und Roller
Ja, die Geschichte hinterlässt einen recht schalen Geschmack im Mund.....
 
Batzen

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Dann stellt sich nur die Frage, von wem hat denn der Banker dann die 44 Mio. bekommen......

Ein Geldgeier zahlt nicht aus freien Stücken eine solche Summe, wenn man ihm da keine Sraftat nachweisen kann, auch wenn er es in der Portokasse hat.
 
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r-b

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u. a. r 1200 gs adv
............. geht alles...wie in einer Bananenrepublik. ...............


Wieso denn wie in einer Bananenrepublik. Für was sonst steht denn BRD ?




VG
Reinhard
 
Zörnie

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Von Ecclestone. Der bestreitet die Zahlung nicht, stellte sie aber als Betrag in einer Erpressung dar.
 
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wuchris

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Offenbar und angeblich handelt es sich hier nicht um einen "Deal" sondern um was, was ganz normale Menschen auch bekommen können.
Das bezweifel ich gar nicht.
Die viel interessantere Frage ist, wie "weh" jemanden die Strafe tut. Das hängt nicht davon ab, wie viel er prozentual von seinem Vermögen abgeben muss, sondern, wie groß dieses Vermögen nach Zahlung dieser Strafe noch ist.
Besitzt jemand z.B. 10 Mrd Euro und muss davon 90% abgeben, lebt er danach sicherlich nicht unbedingt soooo schlecht. Zum Füllen des Kühlschrank (Energiesparklasse A+++, aus Kostengründen) könnte es aber noch reichen.
Besitzt jemand 500.000 Euro und muss 90% abgeben, schaut die Welt ein bisschen anders aus.

Im Falle des B. E., dessen vermögen sich ganz bestimmt auf weit mehr als auf 100 Mio erstrecken wird (alleine die Zusage, das Geld binnen einer Woche aufzubringen zeugt davon) ist selbst diese "nicht unerhebliche" Strafe einfach nur als "Peanuts" zu bezeichnen. Mehr als 10% wird er nicht verloren haben. Das bringt noch nicht mal denjenigen in Schieflage, der "nur" 500.000 besitzt.
 
K

kraichgauQ

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Was wollt ihr denn? Der Bestochene sitzt 8 1/2 Jahre,und der Bestecher kommt nach Zahlung von 99Mio $ frei.
1Mio.für ein Kinderhospiz!!
Ist doch normal in einer Bananenrepuplik.

Gruß KraichgauQ
 
AmperTiger

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Entschuldigt, aber mit Bananenrepublik hat das ganz und garnichts zu tun.

Wenn man sich die Fakten vor Augen führt.

Zitat
Der Formel-1-Boss war wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den früheren Finanzvorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, mit einer hohen Millionensumme bestochen haben
Demnach habe es sich im bisherigen Prozessverlauf als schwierig erwiesen, Ecclestone nachzuweisen, dass er von einer Amtsträgerschaft Gribkowskys wusste.

Die für eine Bestechung nötige Amtsträgerschaft lag bei Gribkowsky vor, weil die Bayerische Landesbank zur Tatzeit halbstaatlich war. Ecclestone hat bestritten, davon gewusst zu haben - im Fall der Bestechung eines Managers einer reinen Privatbank wäre seine Tat nicht anklagbar gewesen.


Soweit so gut.Wenn aber eine Beweisführung derart schwierig ist, mit einer Verurteilung womöglich garnicht mehr zu rechnen ist, B.E. ist auch schon 83 Jahre alt (wir wollen ihm ein langes Leben wünschen) dann sehe ich für BE und den Staat eine Win-Win-Situation.
Hätte man den Prozess womöglich durchgezogen, danach Berufung /Revision, noch jahrelanges Tauziehen, viell. verstirbt E. derweil, dann wäre man am Ende ohne Angeklagte oder mit Freispruch aus Mangel an Beweisen dagestanden.

Um die Staatskasse zu schonen, ein bischen Genugtuung zu erreichen und B.E. doch eine vor den Bug zu knallen hat man 100 Mio als Auflage festgesetzt.
ich bin zufrieden, meinem Rechtsverständnis ist genüge getan.

Zitat
Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Peter Noll, dass sich der Verdacht gegen Ecclestone während des Verfahrens "in wesentlichen Teilen" nicht erhärtet habe. Die Kammer sei der Auffassung, dass sich daran auch in der weiteren Beweisaufnahme nichts ändern würde. Selbst wenn strafrechtliche Vorwürfe gegen Ecclestone aufrecht erhalten bleiben könnten, wögen diese nicht so schwer, dass sie einer Verfahrenseinstellung entgegen stünden, erläuterte Noll.
 
S

Schlonz

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so siehts mal aus, Tiger und man kann das mögen, oder nicht, das ist Faktenlage und auch wenn ich den BE auf den Tod nicht abkann, die Behandlung ist korrekt
 
Batzen

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Da hat halt jeder seine eigene Sichtweise und Rechtsempfinden, unabhängig der offiziellen Begründung der Verfahrenseinstellung.

Auf jeden Fall sehe ich die Legislative gefordert, den Rahmen der Anwendungsmöglichkeiten solcher Absprachen wesentlich enger zu stecken für die Zukunft.

@Markus, gehtves deiner Ansicht nach bei der Rechtssprechung um Geld, wenn du von einer Win-Win Situation sprichst? Dann bräuchten sie auch keinen einsperren, das kostet den Staat und Steuerzahler einen Haufen.
 
AmperTiger

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Da hat halt jeder seine eigene Sichtweise und Rechtsempfinden, unabhängig der offiziellen Begründung der Verfahrenseinstellung.
ja das ist auch gut so Wolfgang. Unterschiedliche Ansichten erweitern den Horizont.


@Markus, gehtves deiner Ansicht nach bei der Rechtssprechung um Geld, wenn du von einer Win-Win Situation sprichst? Dann bräuchten sie auch keinen einsperren, das kostet den Staat und Steuerzahler einen Haufen.
nein, nicht um Geld, aber wenn du das Verfahren einstellen/abschließen willst, wie kannst ihm sonst "wehtun"? man bietet ihm an, gegen Zahlung einer recht hohen Summe (doppelte Bestechungssumme)einzustellen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Die Beweislage ist dünn, Verdachtsmomente haben sich im wesentlichen nciht erhärtet, Ecclestone ist 83......da nenne ich es win-win, wenn er zahlt und im Gegenzug das Verfahren (ohne weiter Kosten zu verursachen) eingestellt wird.
 
QVIENNA

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Das Ganze nennt sich Diversion, ist eine Beendigungsmöglichkeit in einem Strafverfahren und unter bestimmten Voraussetzungen möglich (bei schwerwiegenden Straftaten ist das ausgeschlossen - was unter schwerwiegenden Straftaten zu verstehen ist, ist ebenfalls gesetzlich geregelt) . Das ist absolut üblich, kommt recht häufig vor, nur sind die Zahler meistens nicht prominent. Hat also mit Bananen nichts zu tun.
 
QVIENNA

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Da hat halt jeder seine eigene Sichtweise und Rechtsempfinden, unabhängig der offiziellen Begründung der Verfahrenseinstellung.

Auf jeden Fall sehe ich die Legislative gefordert, den Rahmen der Anwendungsmöglichkeiten solcher Absprachen wesentlich enger zu stecken für die Zukunft.

@Markus, gehtves deiner Ansicht nach bei der Rechtssprechung um Geld, wenn du von einer Win-Win Situation sprichst? Dann bräuchten sie auch keinen einsperren, das kostet den Staat und Steuerzahler einen Haufen.
Deine Sichtweise basiert nicht auf gesetzlichen Grundlagen - sorry to say.

Die Legislative hat die Grenzen bereits sehr eng gesteckt - musst dich nur informieren ;)
 
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saeger

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Servus,

mir stinkt das auch!!
Aber noch mehr, viel mehr, würde mir stinken wenn man diesen "lupenreinen Geschäftsmann" mangels Beweisen unter Umständen freisprechen hätte müssen. Die 100 Mio zahlt er von seinem Sparbücherl, klar, aber so einen "Geschäftsmann" stinkt das trotzdem gewaltig und so hat wenigstens Bayern was und damit auch die Steuerzahler.

Jedenfalls besser als ein Freispruch und ohne Beweise kann man auch den größten Ganoven nicht verurteilen.

Gruß
Karl
 
Batzen

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Deine Sichtweise basiert nicht auf gesetzlichen Grundlagen - sorry to say.

Die Legislative hat die Grenzen bereits sehr eng gesteckt - musst dich nur informieren ;)
das meine Sichtweise nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern auf moralischer steht, das weiss ich.

Und nein, ich sehe nicht, das die Grenzen eng genug gesteckt sind für solche Deals bei solchen im Raum stehenden Summen der Bestechung oder wie man das nennen möchte. Es sollte Grenzen geben.

was
 
QVIENNA

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Bestechung ist eben nur im Raum gestanden und nicht nachgewiesen worden. Einer Diversion wird nur zugestimmt, wenn ein "hinreichend" geklärter Sachverhalt vorhanden ist.

Ob es um 4 Tausend oder 40 Mio geht, ist komplett egal. Kein Schwein hätte danach gekräht, wenn der Beschuldigte Müller und nicht Eccelstone geheißen hätte. Lieber 100 Mio von einer lebenden Mumie als nichts von einem Pflegefall, bei dem das Verfahren eingestellt werden müßte.

Natürlich vermuten wir alle richtig, dass hier Bestechung vorgelegen ist. NUR: das muß erst nachgewiesen werden. Die Anwälte sind gut, daher ist da nichts rausgekommen. Wenn uns jemand sympathisch ist, brüllen wir ganz laut nach der Unschuldsvermutung, ist uns jemand unsympathisch, handeln wir gegenteilig. Und genau deshalb gibt es unabhängige Gerichte (die zumindest in Mitteleuropa halbwegs gut funktionieren).
 
Zörnie

Zörnie

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Hier noch mal ein guter Artikel dazu, auch wenn er von SPON ist ;)

Bleibt die Wahrheit auf der Strecke? Wohl ja, aber in einem Prozess bis zum Urteil wäre sie auch nicht herausgekommen.

Grüße
Steffen
 
maxquer

maxquer

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So sind sie nun mal die Autoverkäufer, immer ein Ass im Ärmel!!:cool:

Gruß,
maxquer
 
fmantek

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Ich tu mir gerade etwas schwer mit meinem Rechts- bzw. Gerichtigkeitsverständnis.

Da steht eine gewisser Bernie E. in München vor Gericht wegen Bestechung und bekommt eine Verfahrenseinstellung gegen das Angebot einer Zahlung von 100 Mio......Der Kerl hat an dem F1 Deal inkl. seiner gezahlten 44 Mio Bestechungsgeld sicherlich mehr verdient als er zum Freikauf anbietet - allein dass das Möglich ist durch Gesetzesdehnung ist ein Unding - und hat dem Staat/Bayern LB mehr gekostet als, ich greife es auf, der Fall Uli H's Steuersache. Aber da war die Hexenjagd dazu vorhanden, das konnte dann nicht mehr im stillen Kämmerlein ausgemauschelt werde.

Das unser Rechtssystem in gewissem Maße käuflich ist, ist ja nicht neu, da unser Staat öffentlich als Hehler fungiert wie bei den Steuersünder Daten aus anderen Ländern. Man muss halt auch bei uns nur gleicher sein als andere, Kohle und Lobbyisten haben, dann geht alles...wie in einer Bananenrepublik.
Wie andere ja schon geschrieben haben, BE wurde nichts nachgewiesen, das Verfahren wurde einvernehmlich eingestellt.

Das ist der entscheidende Unterschied zu UH. Dem wurde nachgewiesen das er was falsch gemacht hat. Insofern kannst Du die Fälle überhaupt nicht vergleichen. Dem einen wurde was vorgeworfen ohne es beweisen zu können (und, so weit ich weiss gilt auch bei uns immer noch: im Zweifel immer zugunsten des Angeklagten), der andere wurde verurteilt.

Dem einen wurde vorgeworfen sich selber einen Vorteil verschaft zu haben, der andere hat uns betrogen. Ist fuer mich nicht vergleichbar.

Das wir eine Bananenrepublik sind sieht man, fuer mich, eher an der unfaehigkeit einen Flughafen zu bauen.

Frank

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