Bananenrepublik

Diskutiere Bananenrepublik im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Leute, für mich alles sehr zweifelhaft. da gibt es einen, der sitzt im Knast weil er bestochen worden ist. - Es gibt aber keinen der...
K

Knulli88

Dabei seit
20.05.2012
Beiträge
165
Ort
bei Aschaffenburg
Modell
R1200GS; Bj 2008
Hallo Leute,

für mich alles sehr zweifelhaft.

da gibt es einen, der sitzt im Knast weil er bestochen worden ist. - Es gibt aber keinen der bestochen hat. Wie geht das?

Wenn der Tatverdacht der Bestechung (des evtl. Bestechers) nicht sauber nachweisbar ist, wieso wird er dann überhaupt angeklagt?

Oder wollte man hier mal wieder "nur Kohle machen"?

fragt sich


der Johann
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.581
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
dann lies nochmal dies hier Johann, dann wird es klarer:

Zitat
"Die für eine Bestechung nötige Amtsträgerschaft lag bei Gribkowsky vor, weil die Bayerische Landesbank zur Tatzeit halbstaatlich war. Ecclestone hat bestritten, davon gewusst zu haben - im Fall der Bestechung eines Managers einer reinen Privatbank wäre seine Tat nicht anklagbar gewesen."

Tatsächlich liegt eine Bestechlichkeit vor, die von Gripkowsky auch eingeräumt wurde. Insofern Bestechung.
Um nun den Tatbestand zu erfüllen, muß nachgewiesen werden, dass Ecclestone von dessen Amtsträgereigenschaft gewußt hat. Das kann man eben nicht nachweisen. Deshalb und wegen des Alters von Ecclestone, diese hier vorliegende Lösung.

lies mal den §334 StGB § 334 StGB Bestechung - dejure.org
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Ich tu mir gerade etwas schwer mit meinem Rechts- bzw. Gerichtigkeitsverständnis.

Da steht eine gewisser Bernie E. in München vor Gericht wegen Bestechung und bekommt eine Verfahrenseinstellung gegen das Angebot einer Zahlung von 100 Mio......Der Kerl hat an dem F1 Deal inkl. seiner gezahlten 44 Mio Bestechungsgeld sicherlich mehr verdient als er zum Freikauf anbietet - allein dass das Möglich ist durch Gesetzesdehnung ist ein Unding - und hat dem Staat/Bayern LB mehr gekostet als, ich greife es auf, der Fall Uli H's Steuersache. Aber da war die Hexenjagd dazu vorhanden, das konnte dann nicht mehr im stillen Kämmerlein ausgemauschelt werde.

Das unser Rechtssystem in gewissem Maße käuflich ist, ist ja nicht neu, da unser Staat öffentlich als Hehler fungiert wie bei den Steuersünder Daten aus anderen Ländern. Man muss halt auch bei uns nur gleicher sein als andere, Kohle und Lobbyisten haben, dann geht alles...wie in einer Bananenrepublik.
Da ist kein Gemauschel und gar nichts. Die Einstellung gegen Geldauflage ist ein normaler, alltäglicher Vorgang und wird immer dann zur Anwendung gebracht, wenn die Beweislage dünn ist. Die Höhe der Auflage richtet sich i.d.R nach dem Einkommen, sprich ein jemand der mehr Kohle hat zahlt auch mehr.

Normalerweise passiert so etwas vor dem Prozess, kann aber auch während eines Verfahrens geschehen. Hintergrund ist, es erspart dem Staat kosten und dem Angeklagten ein Verfahren. Geregelt ist das in 153a StPO.

Da ist nichts gemauschelt. Sprich Du solltest Dein Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden überprüfen, bevor Du Vorverurteilungen vornimmst.
 
Batzen

Batzen

Themenstarter
Dabei seit
26.04.2008
Beiträge
4.655
Ort
Oberfranken
Modell
2 Italienerinnen, 1 Kürbis
Ihr habt alle Recht, das mag alles so rechtmässig hingedreht sein und ich hab auch kein Problem die Begründung des Ausgangs zu verstehen. Ich schrieb schrab schrub auch ausdrücklich von meinem Rechts- bzw. Gerichtigkeitsverständnis, nicht von meinem Wissen über all unsere Gesetze und deren Schlupflöcher und Auslegungsmöglichkeiten, und mit Verlaub, es interessiert mich einen feuchten, ob das rechtmässig ist oder nicht, ich empfinde es nicht so.

Da gibt es für mich persönlich auch nichts zu überprüfen! Für mich ist und bleibt so was verwerflich, ob ein Gesetz das ermöglicht oder auch nicht. Das ist auch keine Vorverurteilung, ich habe weder Sympathie noch Antipathie gegen den Bernie, es geht um die Sache und deren Handhabe mit solch einem Ausgang, da kann auf der Angeklagtenseite stehen wer will.

Nennt das einer wenn er möchte auch gerne Stammtischniveau, gerne doch. Moral ist nie verkehrt.
 
sampleman

sampleman

Dabei seit
13.08.2010
Beiträge
10.131
Ort
Augsburg
Modell
Honda CRF1100L Africa Twin
Der Letzte, von dem ich in einer ähnlichen Situation gehört habe, war Christian Wulff. Dem hat man angeboten, sein Verfahren gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen. Das wollte er nicht - mit dem bekannten Ausgang. Die Höhe des Geldes hat wohl mit der Schwere des Deliktes und den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten zu tun.

Frank
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Ihr habt alle Recht, das mag alles so rechtmässig hingedreht sein und ich hab auch kein Problem die Begründung des Ausgangs zu verstehen. Ich schrieb schrab schrub auch ausdrücklich von meinem Rechts- bzw. Gerichtigkeitsverständnis, nicht von meinem Wissen über all unsere Gesetze und deren Schlupflöcher und Auslegungsmöglichkeiten, und mit Verlaub, es interessiert mich einen feuchten, ob das rechtmässig ist oder nicht, ich empfinde es nicht so.

Da gibt es für mich persönlich auch nichts zu überprüfen! Für mich ist und bleibt so was verwerflich, ob ein Gesetz das ermöglicht oder auch nicht. Das ist auch keine Vorverurteilung, ich habe weder Sympathie noch Antipathie gegen den Bernie, es geht um die Sache und deren Handhabe mit solch einem Ausgang, da kann auf der Angeklagtenseite stehen wer will.

Nennt das einer wenn er möchte auch gerne Stammtischniveau, gerne doch. Moral ist nie verkehrt.
Das ist das Problem, es ist nicht Stammtischniveau und kein Schlupfloch, es ist auch kein Deal.

Markus hat es schön beschrieben. Die Beweislage ist so dünn, das es für eine Verurteilung nicht reicht, sprich, der Prozess endet mit einem Freispruch.

Aus dem anderen Verfahren weiß man aber, das es eine Straftat gegeben hat, man kann sie nur nicht beweisen. Also ist das die Möglichkeit aussichtslose Verfahren zu beenden, dem Staat die Kosten dafür zu ersparen und den Angeklagten trotzdem eine Art Bestarfung zukommen zu lassen.

Die meisten Beleidigungsverfahren, noch mehr Verkehrsrechtsverfahren und leichte Körperverletzung werden genauso abgearbeitet. Mehr als 100.000 Verfahren im Jahr. Hat den Vorteil, das Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeitsfähig bleiben.
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Moral ist nie verkehrt.
Doch! Moral ist verkehrt. Moral ist nicht greifbar, nicht meßbar, nicht gerecht, hängt immer vom Standpunkte des Individuums ab, sozusagen ein subjektiver Gummibegriff als Totschlageargument. Hat in einem Gerichtsverfahren nichts verloren.
 
Batzen

Batzen

Themenstarter
Dabei seit
26.04.2008
Beiträge
4.655
Ort
Oberfranken
Modell
2 Italienerinnen, 1 Kürbis
Moral findet man freilich verkehrt, wenn man keine gute hat.:eek:
Nochmal: ich schrieb von meinem RECHTSEMPFINDEN und nicht von der RECHTSLAGE, ist das so schwer zu verstehen???

Eh wurscht......ich werd nix dran ändern an der Sache, aber aufregen darf ich mich trotzdem drüber. :p
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Moral findet man freilich verkehrt, wenn man keine gute hat.:eek:
Nochmal: ich schrieb von meinem RECHTSEMPFINDEN und nicht von der RECHTSLAGE, ist das so schwer zu verstehen???

Eh wurscht......ich werd nix dran ändern an der Sache, aber aufregen darf ich mich trotzdem drüber. :p
Nichts. Oder alles. Für ein Rechtsempfinden solltest Du die Rechtslage kennen. Aber egal. Wer glaubt, das man Moral nur dann verkehrt findet, wenn man eine schlechte hat, sollte mal darüber nachdenken, warum Moral in einem Gerichtsverfahren nichts zu suchen hat und vielleicht auch darüber, warum er meint die moralische Instanz zu sein, die über richtig und falsch befindet, obwohl das Wissen nach eigenem Bekunden nicht reicht.

Klar darfst Du Dich aufregen, das ist immer noch ein relativ freies Land, trotz der Moralsten.:D
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

Dabei seit
09.08.2011
Beiträge
3.859
Ort
Salzburg
Modell
KTM 1190 Adventure R
Bestechung ist eben nur im Raum gestanden und nicht nachgewiesen worden. Einer Diversion wird nur zugestimmt, wenn ein "hinreichend" geklärter Sachverhalt vorhanden ist.
Diversion ist genau genommen etwas anderes.
Ein Freikaufen, wie es hier diskutiert wurde, gibt es in Bananenrepubliken, in einem Rechtsstaat wie unserem ist so etwas undenkbar. ;)
Die in Österreich mögliche Diversion ist ein Schuldeingeständnis, welches dann zu einer strafbefreienden "Sonderzahlung" führt.
In Bananenstaaten wie der BRD kann man aber durch eine "Sonderzahlung" erreichen, dass eine Anklage fallengelassen wird und man als unschuldig gilt.
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Diversion ist genau genommen etwas anderes.
Ein Freikaufen, wie es hier diskutiert wurde, gibt es in Bananenrepubliken, in einem Rechtsstaat wie unserem ist so etwas undenkbar. ;)
Die in Österreich mögliche Diversion ist ein Schuldeingeständnis, welches dann zu einer strafbefreienden "Sonderzahlung" führt.
In Bananenstaaten wie der BRD kann man aber durch eine "Sonderzahlung" erreichen, dass eine Anklage fallengelassen wird und man als unschuldig gilt.
Naja, in Bananenstaaten wie Österreich werden Geschwinidgkeiten geschätzt und nicht gemessen. Und es gibt Halterhaftung, sprich Sippenhaft.

Ich weiß zwar nicht, wo Du Dein Wissen über die Sonderzahlung her hast, aber ich würde mal tippen, das ähnlich wie im NBC-Thread, irgendwelche bewusstseinsverändernten Drogen auf Deiner Seite im Spiel sind.

§ 153a

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht, 1.
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,

2.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,

3.
sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,

4.
Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,

5.
sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,

6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder

7.an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.
Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nummer 4 und 6 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. § 246a Absatz 2 gilt entsprechend.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung.

(4) § 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchführung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur übermittelt werden dürfen, soweit die betroffenen Personen in die Übermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.





Das Interessante ist hier rot und hat nichts mit freikaufen zu tun. Im Gegensatz zu Diversion.

:)
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

Dabei seit
09.08.2011
Beiträge
3.859
Ort
Salzburg
Modell
KTM 1190 Adventure R
@C-Kasperl: Die "Halterhaftung" bietet in Österreich die Möglichkeit, geringfügige Vergehen wie eine Geschwindigkeitsübertretung unbürokratisch und damit kostengünstig abzuwickeln. Bist Du der Meinung, dass Dein Schwager aus Südafrika gefahren ist, dann kannst Du das kundtun und es wird versucht bei ihm die Strafe einzufordern. Wo ist da die Sippenhaftung.

Aber jetzt sag mal, schaffst Du es wirklich nicht, ein Posting ohne den Versuch einer persönlichen Beleidigung (hier die bewusstseinsverändernden Drogen, denen ja wohl eher du zusprichst) zu schreiben?
Schon irgendwie peinlich, oder?
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
@C-Kasperl: Die "Halterhaftung" bietet in Österreich die Möglichkeit, geringfügige Vergehen wie eine Geschwindigkeitsübertretung unbürokratisch und damit kostengünstig abzuwickeln. Bist Du der Meinung, dass Dein Schwager aus Südafrika gefahren ist, dann kannst Du das kundtun und es wird versucht bei ihm die Strafe einzufordern. Wo ist da die Sippenhaftung.

Aber jetzt sag mal, schaffst Du es wirklich nicht, ein Posting ohne den Versuch einer persönlichen Beleidigung (hier die bewusstseinsverändernden Drogen, denen ja wohl eher du zusprichst) zu schreiben?
Schon irgendwie peinlich, oder?
Oh, ich schreibe ganz viel Postings, ohne mich über die vermuteten geistigen Fähigkeiten meines Gegenübers auszulassen. Muß wohl an der Person und ihren Posts liegen. Kann ich mir jedenfalls nicht anders erklären. Ist Dir das peinlich, echt? Solltest Du mal drüber nachdenken, auch so in Zusammenhang mit Deinem Selbstbewußtsein.

Aha, ist also keine Sippenhaft, wenn ich nur die Möglichkeit habe das zu bezahlen oder Familienangehörige anzuschwärzen. Spannend. Vielleicht solltest Du mal nachlesen, was der Begriff Sippenhaft bedeutet. Am Besten hättest Du das getan, bevor Du antwortest. So entgehst Du unter anderem auch, den Dir so peinlichen Ausführungen über Deine kognitiven Fähigkeiten.:)

Aber ich erklär es Dir gerne.

In D gilt für Ordnungswidrigkeitenverfahren die Strafprozessordnung, auch für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu gehört, das erst ein Mal ein Beschuldigter ermittelt werden muß, dem dann ein paar Rechte zu stehen.
Diese Rechte gelten ab der Bekanntgabe des Vorwurfs an den vermutlichen Täter. Dazu gehören, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf rechtliche Vertretung, das Zeugnisverweigerungsrecht für sich selbst und nahe Angehörige und auch das Recht zu lügen, sprich, wissentlich falsche Angaben zu machen.

Natürlich versucht man in D auch den kurzen Weg und schreibt einfach den Halter an. Was macht der, die Angaben zur Person und das war es. Ersatzweise die Angaben zur Person, verbunden mit der Aussage, er sei nicht gefahren.

Leider gibt es immer noch viel zu viele "Sei ein Mann und zahle", ich verstehe, zwar nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat, aber egal, "Sei ein Depp und zahle" wäre passender.

Auf geschätzt 50% (meine persönliche Statistik) bekommst Du dann die Einstellung. Im anderen Fall legen sie Dir dann ihre Beweise vor, die auch oft nicht verwertbar sind. Von den verbleibenden 50% stellt die Staatsanwaltschaft etwa weitere 60% ein. Der Rest landet vor Gericht, nach meiner persönlichen Statistik geht das zu etwa 60% zugunsten des Beschuldigten aus.

Bleiben also etwa 8% übrig. Wie gesagt, meine persönliche Statistik.

Was tue ich für die ersten 50% Einstellung, ich fülle einen Vordruck aus.:)
Für die nächsten 30% Einstellung , fülle ich einen weiteren Vordruck aus.:D

Die letzten 20% sind die, die die Arbeit machen.

Also, wenn meine Frau mit meinem Auto bei Rot über die Ampel fährt, bekomme ich als Halter einen Brief. Da bestätige ich mit einem Kreuz die Angaben zu meiner Person. Mit einem weiteren Kreuz, behaupte ich nicht der Fahrer gewesen zu sein. Mit einem dritten Kreuz verweigere ich die sonstige Aussage. Datum, Unterschrift, und binnen 7 Tagen auf dem Weg irgendwohin bei einer Polizeiwache abgeben (man braucht also noch nicht mal Porto zu bezahlen).

Und damit fangen die von vorne an und haben 3 Monate Zeit, den nächsten Beschuldigten zu finden.:D

Nicht ich muß mein Unschuld beweisen (XYZ ist gefahren, nicht ich), sondern die müssen meine Schuld beweisen, so wie es sich in einem Rechtsstaat ghört.:)
 
F

frannz

Dabei seit
11.12.2013
Beiträge
88
Ähem, wir haben in der BRD aber auch eine Halterhaftung - im ruhenden Verkehr.

LG Frannz
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

Dabei seit
09.08.2011
Beiträge
3.859
Ort
Salzburg
Modell
KTM 1190 Adventure R
Aha, ist also keine Sippenhaft, wenn ich nur die Möglichkeit habe das zu bezahlen oder Familienangehörige anzuschwärzen. Spannend. Vielleicht solltest Du mal nachlesen, was der Begriff Sippenhaft bedeutet. Am Besten hättest Du das getan, bevor Du antwortest. So entgehst Du unter anderem auch, den Dir so peinlichen Ausführungen über Deine kognitiven Fähigkeiten.:)
Ob das nicht besser auf Dich zutrifft?


Bei Sippenhaft geht es aber darum, dass Deine Familie (Sippe) für Vergehen bestraft wird, die Du begangen hast.
Sippenhaftung ? Wikipedia

Was hat die Behinderung der Aufklärung eines Vergehens mit Sippenhaft zu tun?

Dass Du Deine Verwandten nicht anschwärzen musst, ihnen bei der Vereitlung der Strafverfolgung behilflich sein darfst, das ist auch bei uns so.
Was das übliche Vorgehen in Österreich betrifft, so ist es so, dass Du bei kleineren Vergehen die Möglichkeit bekommst, ohne Erklärung zur Person des Lenkers die Angelegenheit kostengünstig zu lösen. Das ist aber nur ein Angebot, dass Du nicht annehmen musst.
Nimmst Du dieses Angebot nicht an, so erfolgt als nächster Schritt eine Lenkererhebung.
 
Frosch'n

Frosch'n

Dabei seit
08.11.2008
Beiträge
13.265
die kleinen hängt man - die großen läßt man laufen .... war so, wird immer so sein
diese Leute wissen genau was sie tun ....
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.581
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Ganz so ist das nicht TOM. ein Freund von mir hatte ein kleines Scharmützel im Straßenverkehr, ohne auf Details einzugehen und wurde angezeigt. Kam ein Strafbefehl über ~2500€ wegen Verkehrsstraftat. Mit Anwalts Hilfe wurde auf Unstimmigkeiten in der Aussage des Anzeigers hingewiesen und das Verfahren schlußendlich gegen Zahlung von ~350€ eingestellt. ER ist nicht vorbestraft und nix.

so läuft das bei den Kleinen.
 
G

generalgarden

Dabei seit
25.04.2014
Beiträge
509
Ort
Emmerich am Rhein
Modell
KTM 990 SMT
Also, wenn meine Frau mit meinem Auto bei Rot über die Ampel fährt, bekomme ich als Halter einen Brief. Da bestätige ich mit einem Kreuz die Angaben zu meiner Person. Mit einem weiteren Kreuz, behaupte ich nicht der Fahrer gewesen zu sein. Mit einem dritten Kreuz verweigere ich die sonstige Aussage. Datum, Unterschrift, und binnen 7 Tagen auf dem Weg irgendwohin bei einer Polizeiwache abgeben (man braucht also noch nicht mal Porto zu bezahlen).

Und damit fangen die von vorne an und haben 3 Monate Zeit, den nächsten Beschuldigten zu finden.:D

Nicht ich muß mein Unschuld beweisen (XYZ ist gefahren, nicht ich), sondern die müssen meine Schuld beweisen, so wie es sich in einem Rechtsstaat ghört.:)

ist es nicht so, daß man auf Anfrage einen Fahrer benennen muss? Und wenn man das nicht kann ("keine Ahnung, wer mein Auto da gerade hatte...") kann man zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden, was beim nächsten Vorfall dann entweder zur Identifikation des Fahrers oder zur Haftung des Halters führen würde?
 
Thema:

Bananenrepublik

Bananenrepublik - Ähnliche Themen

  • Poffala, oder Muttis Bananenrepublik!?

    Poffala, oder Muttis Bananenrepublik!?: Okay, ein politisches Thema! Aber kann es denn wirklich sein, dass ein gewählter Volksvertreter nach drei Monaten auf einmal in die Wirtschaft...
  • Poffala, oder Muttis Bananenrepublik!? - Ähnliche Themen

  • Poffala, oder Muttis Bananenrepublik!?

    Poffala, oder Muttis Bananenrepublik!?: Okay, ein politisches Thema! Aber kann es denn wirklich sein, dass ein gewählter Volksvertreter nach drei Monaten auf einmal in die Wirtschaft...
  • Oben