"Betriebserlaubnis trotz Umbau" Artikel aus der Nürburger

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Eifelzug

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Hallo Leute,

in der Nürburger vom Februar 2012 Nr.2 steht auf der Seite 17 "Euer Recht" ein interessanter Artikel.

Könnte man das auch auf das Thema Reifenbindung / Reifenfreigabe übertragen?

Aktuell muss hier in Deutschland der Reifentyp der Erstbereifung aufgezogen sein, oder der Reifenhersteller und/oder der Fahrzeughersteller erteilt eine Reifenfreigabe, die in Kopie mitgeführt und bei der HU vorgelegt werden muss. Das dieses nicht immer geprüft wird ist eine eine andere Sache aber entspricht nicht dem zuvor angeführten Grundsatz.

"Betriebserlaubnis trotzt Umbau

Im Winter wird gerne geschraubt und das Moped individualisiert. Mit einem solchen Fall hatte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart im Mai letzten Jahres zu beschäftigen (VGHBW.Urteil vom31.05.2011, AZ: 10S1857/09).

Der Kläger rüstete seine MV auf Carbonräder um und beantragte bei der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis. Die Zulassungsstelle lehnte die Erteilung ab und der Kläger zog vor Gericht. Das Gericht gab ihm Recht. Zunächst wies es darauf hin, dass er keine neue Betriebserlaubnis benötige, denn die MV war schon für den Straßenverkehr zugelassen, so dass es hier nur um die Frage des Erlöschens der Betriebserlaubnis durch Umbauten ging. Nach Auffassung des Gerichtes kann aber ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann angenommen werden, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Behörde muss deshalb im konkreten Einzelfall ermitteln , ob die betreffende Veränderung die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erwarten lässt. Ist aber wie hier das Carbonrad in England zulässig, führt die Umrüstung nicht ohne weiteres zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, da wir schließlich im vereinten Europa leben. Der Klage wurde stattgegeben und die MV kann im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Rechtsanwalt Torsten Stache aus Berlin-Wilmersdorf stieß bei seinen Recherchen auf Urteile, die Motorradfahrer betreffen."


Grüße
Paul :)
 
Zuletzt bearbeitet:
J

jonnyy-xp

Gast
Puhhhhh, die juristische Gradwanderung zwischen der bloßen Möglichkeit der Gefährdung und dem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung ist aber aecht schmal.

Wenn's funktioniert, ok!

Wie ist "ein gewisser Grad" juristisch definiert????
 
G

Grafenwalder

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Könnte man das auch auf das Thema Reifenbindung / Reifenfreigabe übertragen?

Aktuell muss hier in Deutschland der Reifentyp der Erstbereifung aufgezogen sein, oder der Reifenhersteller und/oder der Fahrzeughersteller erteilt eine Reifenfreigabe, die in Kopie mitgeführt und bei der HU vorgelegt werden muss.
Moin Paul,
zielt deine Frage jetzt auf frei- oder nicht freigegebene Reifen ab?

Für den Fall das sie auf freigegebene Reifen abzielt:

Der Reifentyp der Erstbereifung lässt sich mit normalen Mitteln gar nicht nachvollziehen. Im Falle unserer Qüe liefert BMW die je nach Lust und Laune mit Conti, Metzler, Pirelli, etc aus. Im Fahrzeugschein (oder heute auf neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil1) ist das nicht vermerkt. Im Gegenteil, da steht folgendes:

"Andere als die angegeben Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich."

Das heisst für mich: Wenn ich freigegebene Reifen drauf habe, ist alles paletti, weil die typgenehmigt sind. Wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, werde ich angeben das die Reifen freigegeben sind. Mir das Gegenteil zu beweisen, überlass ich ggf. der Gegenseite:cool:
Aber bei dem ganzen Reifensalat heutzutage, guckt da keiner mehr nach.
Es sei denn, bei einem heftigen Versicherungsschaden und anschliessend eingezogenem Moped..:eek:
Und da kommen wir zu den nicht typgenehmigten. Die müssen beim TÜV in Einzelprüfung genehmigt werden. Wer es mag:cool:

Viele Grüße, Grafenwalder
 
M

Momber

Gast
Könnte man das auch auf das Thema Reifenbindung / Reifenfreigabe übertragen?
Die Argumentation wäre nur dann gültig, wenn für das betreffende Fahrzeug nachweislich in anderen EU Ländern die fraglichen Reifen zugelassen/freigegeben sind.
 
Thema:

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