Betriebsrente ist ...

Diskutiere Betriebsrente ist ... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ..... Als Angestellte habe ich damals die staatlich geförderte Riesterrente abgeschlossen (dachte ich, inzwischen als Irrtum rausgestellt...
Moni70

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.....
Als Angestellte habe ich damals die staatlich geförderte Riesterrente abgeschlossen (dachte ich, inzwischen als Irrtum rausgestellt 19.05.09, 13h)

Als ich mich selbständig gemacht habe sind natürlich sämtlich steuerlichen Vorteile entfallen, habe dennoch weiter einbezahlt.

So, nun hatte ich natürlich für mich gedacht....schön, kündigst das ganze, machst zwar nen Riesenverlust...scheiss auf die Steuerersparnis, holst Dein eingezahltes Geld wieder raus und machst ein neues Rentensparen....ohne Versicherung, ohne Staat.

Ha, ha...nix da. Der Vertrag kann nur beitragsfrei gestellt werden, weil es gesetzlich verankert sei, dass erst ab dem 65. oder mit dem Tod das Geld an mich oder Hinterbliebene ausbezahlt wird.

Jetzt kommt der Clou: die Versicherungstante, schickt mir ein Angebot mit der staatlich geförderten Rüruprente und behauptet, das im alten Vertrag einbezahlte Geld kann in den neuen Vertrag umgestellt werden....
Lt. Versicherungsgesellschaft nicht zulässig.....

und nu?? Ich ärgere mich wirklich.... will dem Staat im Rentenalter nicht zur Last fallen und was ist.... MEINE selbst verdiente Kohle wird einbehalten....wären es ein paar Hundert EUR wär mir das wurscht.....aber es sind ein paar Tausend....:mad::(

Kennt sich da einer von Euch aus ?

LG
Moni
 
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KlausisGS76

KlausisGS76

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was Du willst interessiert den Staat nicht :mad:
wobei dies nicht ganz richtig ist, denn der Staat sind W I R und unsere Volksvertreter sprich die Politiker meinen sie seien der Staat, aber wir zahlen dafür :mad:

wandere aus, komm iiiirgendwann als A...betrüger wieder und Du bekommst Kohle, ein Haus , Auto usw...

Nicht persönlich gemeint, ist klar !

Die Politiker beuten uns aus und wir machen mit, wir müssen aufwachen und etwas dagegen tun.
Wieso zahlen wir für Politiker und Beamte soviele Kosten ?
 
ThSx

ThSx

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Hallo Moni,

m.E. kannst du gar nichts machen :mad:. Ist wie bei der Rente - bekommst auch nur 50% der einbezahlten Beträge ausbezahlt, wenn du im Falle einer Auswanderungdas Land verlässt - shit happens.
Das lukrativste ist wahrscheinlich die Beitragsfreistellung bis zur Rente, was bei die ja noch ein paar Jährchen sein wird :D :D :D.

Lass die Finger von den staatlich geförderten Renten, investiere das Geld anderweitig, ist auf die lange Sicht viel lukrativer.

Gruss
Thomas
 
ThSx

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Wieso zahlen wir für Politiker und Beamte soviele Kosten ?
Ist vielleicht ein bisschen kurz gedacht. Wären die Diäten deutlich höher, dann würden sich vielleicht auch kompetente Leute aus der Wirtschaft für ein solches Amt bewerben – so aber bekommen wir nur verkappte Lehrer und verkappte Juristen.

Gruss
Thomas
 
MaverikX

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Ist vielleicht ein bisschen kurz gedacht. Wären die Diäten deutlich höher, dann würden sich vielleicht auch kompetente Leute aus der Wirtschaft für ein solches Amt bewerben – so aber bekommen wir nur verkappte Lehrer und verkappte Juristen.
Kompetente Leute aus der Wirtschaft?? Ich lach mich weg. Wen meinst du??
Die Wirtschaftsbosse von Porsche, diversen Banken, Scheffler etc.??
:confused::confused::confused::confused::D
 
ThSx

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Es soll auch noch Leute geben, die nicht nur Firmen ruinieren :D :D - man muss sie nur finden :D :D :D
 
qtreiber

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Ha, ha...nix da. Der Vertrag kann nur beitragsfrei gestellt werden, weil es gesetzlich verankert sei, dass erst ab dem 65. oder mit dem Tod das Geld an mich oder Hinterbliebene ausbezahlt wird.
Moin,

immer wieder blöd, wenn mit Halbwissen falsche Informationen verbreitet werden.

Selbstverständlich kannst du deinen Riestervertrag steuer- und zulagenschädlich kündigen. Jederzeit, meistens mit dreimonatiger Frist. Gewährte Steuervorteile und evtl. erhaltene Zulagen gehen natürlich verloren, ob dies letztendlich sinnvoll ist, mußt du selbst entscheiden. Ebenso kann die Versicherung - je nach von dir akzeptierten Bedingungen - Gebühren einbehalten oder verlangen. Das ist alles individuell von jeder Versicherung geregelt und hat überhaupt nichts mit dem ...von dir fälschlicherweise... gebeutelten Gesetz zu tun.

Wenn du deine erhaltenen staatlichen Geschenke nicht verlieren möchtest, mußt du bis zum 65. Lebensjahr warten. Aber auch das ist häufig nur die halbe Wahrheit, dafür müßte man die/deine Versicherungsbedingungen kennen.

In der überwiegenden Mehrzahl heißt es in diesen Bedingungen (sinngemäß): Deine Altersrente (Riesterrente) wird fällig mit Erreichen des 65. Lebensjahres und/ODER Eintritt in den Ruhestand (gesetzliche Rente muss fällig werden).


Wie und ob jemand für sein "Alter" vorsorgt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Für einen Arbeitnehmer ist die sog. Riesterrente zur Zeit die günstigste Möglichkeit.
 
qtreiber

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m.E. kannst du gar nichts machen :mad:. Ist wie bei der Rente - bekommst auch nur 50% der einbezahlten Beträge ausbezahlt, wenn du im Falle einer Auswanderungdas Land verlässt - shit happens.
Das lukrativste ist wahrscheinlich die Beitragsfreistellung bis zur Rente, was bei die ja noch ein paar Jährchen sein wird :D :D :D.

Lass die Finger von den staatlich geförderten Renten, investiere das Geld anderweitig, ist auf die lange Sicht viel lukrativer.

Gruss
Thomas
ALLES falsch. Bezogen auf das Thema hier: Riester-Rente.
 
AMGaida

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Ich tue mich immer schwer mit Begriffen wie "Betrug"... Fakt ist, dass es zum Konzept der RiesterRente gehört, dass eine Auszahlung erst zum Rentenbeginn erfolgen kann. Der einzige "Betrug", den ich hier sehe, ist dass Dich dein Vermittler/Makler schlecht beraten hat und Dich auf den Umstand nicht hingewiesen hat, dass Selbständige nicht zum geförderten Personenkreis gehören.

Dass man einen Riester-Vertrag auf einen Schicht 1-Vertrag umdecken kann, wäre mir neu. An Deiner Stelle wäre allerdings eine Rürup-Rente (gesetzt den Fall Du kannst damit leben, dass Du auch hier NUR eine Rentenleistung ab Rentenbeginn erhältst!) wohl empfehlenswert. Immerhin kannst Du 20.000 Eur/jährlich steuerwirksam einzahlen, bei Ehegatten sind es 20.000 Eur pro Kopf. Trotzdem kannst Du die RiesterRente (wie Bernd sagte) einfach beitragsfrei weiterlaufen lassen. Du wirst dann keinen Zulagenanspruch mehr haben und auch von Deinem vorhandenen Vertragsguthaben die Verwaltungskosten der Gesellschaft mitfinanzieren, aber unterm Strich wird mit 65 Jahren etwas bei rum kommen.
 
qtreiber

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@Andreas; in Monis Beispiel sind einige Dinge schiefgelaufen.

Davon dass man einen Riestervertrag in eine RürupRente umdecken kann, habe ich auch noch nichts gelesen.

Auf einen Riestervertrag als "Nichtbegünstigter", z.B. als Selbständiger, Einzahlungen zu leisten, ist überhaupt nicht empfehlenswert und mit Nachteilen verbunden. Auch als Begünstigter macht es keinen Sinn mehr als 2.100 Euro p.A. (inkl. Zulagen) auf so einen Vertrag laufen zu lassen. Dies hat mit steuerlichen Gesichtspunkten im Rentenalter zu tun.

Moni kann

a) den Vertrag ruhen lassen und bekommt bei Rentenbeginn/65. Lebensjahr auf jeden Fall alle eigenen Einzahlungen und erhaltenen Zulagen und Steuervorteile (das sog. Altersvorsorgevermögen) ausgezahlt. Sollten dann die Kosten, die der Versicherung "entstanden" sind nicht gedeckt sein, ist dies deren Pech.

b) der Vertrag kann gekündigt werden; normalerweise drei Monate Kündigungsfrist. Alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen sind zurückzuführen (erledigt die Versicherung). Die Versicherung kann alle bisherigen Kosten und Bearbeitungsgebühren zusätzlich in Rechnung stellen (Versicherungsbedingungen). Bei Moni besteht noch die Krux, dass sie auf einen staatlichen geförderten (Riester-)Vertrag ungeförderte Einzahlungen geleistet hat. Aber lassen wir das.


Fakt ist, dass hier fast alles schiefgelaufen ist, was schieflaufen konnte. Gerade Riester-Verträge sind sehr Beratungsintensiv. Ich würde darum wetten, dass Moni mehrfach angeschrieben, evtl sogar angesprochen wurde, dass ihr Riestervertrag angepaßt werden sollte. Dies ist leider nicht passiert. Ein Kunde kann dies nur in den seltesten Fällen überblicken. Lehnt er eine angebotene Beratung allerdings ab... :o


a) => ausrechnen lassen, welcher Betrag bei einer Kündigung ausgezahlt werden kann. Ich tippe auf große Verluste.

b) => Vertrag ruhen lassen bis Rentenbeginn/spätestens 65. Lebensjahr.
 
AMGaida

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Bei Moni besteht noch die Krux, dass sie auf einen staatlichen geförderten (Riester-)Vertrag ungeförderte Einzahlungen geleistet hat.
Woraus schließt Du das? Die meisten Riester-Verträge ließen Überzahlungen bisher gar nicht zu, meine Gesellschaft tut es bis heute nicht. :o :D
 
qtreiber

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Woraus schließt Du das? Die meisten Riester-Verträge ließen Überzahlungen bisher gar nicht zu, meine Gesellschaft tut es bis heute nicht. :o :D
so ist es im Normalfall; wenn sie es merken (können)!

Moni hat selbst oben geschrieben, dass sie als Selbständige weiterhin Zahlungen auf ihren Riestervertrag geleistet hat. Wenn sie - und davon hat sie nichts gesagt - nicht zumindest mittelbar berechtigt war, z.B. über einen berechtigten Ehemann(?), waren ihre Einzahlungen als Selbständige "ungeförderte Einzahlungen". Wie diese dann behandelt werden müssen, kannst du dir sicherlich vorstellen, führt aber hier im Beitrag zu weit.

Deshalb lehnen normalerweise alle Versicherungen Zahlungen über 2.100 Euro (inkl. Zulagen) ab und gehen davon aus, dass der Einzahler begünstigt ist. Selbständige (Alleinstehend) sind dies nicht!

Moni hat jedes Jahr - so ist es gesetzlich vorgeschrieben - neben ihrem Kontoauszug einen Zulagenantrag und eine Bescheinigung für das Finanzamt erhalten. Auf dem Zulagenantrag sind zwingend persönliche Veränderungen anzugeben; z.B. Berufswechsel, Familienstand etc.

Dies wurde unter anderem versäumt. Das alle Versicherer, die ich kenne, weitere "Sicherungsinstrumente" vorhalten, die genau solche Vorkommnisse verhindern sollen, sei nur am Rande erwähnt und hilft Moni hier im konkreten Fall nicht weiter.
 
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habe auch vor einiger zeit die riesterrente abgeschlossen, aber vor einigen wochen wieder gekündigt. war problemlos, hab ja die agb der bank gelesen ;)

bei kündigung ziehen die bei mir die zuschüsse ab und muss 100 euro (einen angemessenen betrag laut agb) bearbeitungsgebühren zahlen. ausserdem seh ich die kohle erst ende nächsten quartals.
 
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Moin,

eine Kündigung der Riesterverträge ist von Vater Staat (u.a. im VVG) geregelt und zulässig. Dagegen kann sich kein Anbieter wehren. Die Gebührenregelung ist wiederum seine Sache (AGB). Dort auch wegen der Fristen nachlesen.

In den meisten Fällen ist es günstiger das Geld ...wenn es persönlich geht... einfach liegen zu lassen und bei eigenem Renteneintritt oder bei Erreichen des 65. Lj eine Fete davon zu feiern. ;)

Aufgrund der Gegebenheiten handelt sich - bis heute- um keine großen angesparten Summen, auch wenn dies natürlich relativ zu sehen ist.

Konkret gab es beim Marktführer in Niedersachsen einen einzigen Vertrag auf dem am 31.12.2008 mehr als 10.000 Euro vorhanden waren. Meiner war es nicht. :p


edit: habe gerade nachgesehen. Eine Übertragung des sog. "Riesterkapitals" in eine "RürupRente" ist - wie auch von Andreas bereits vermutet/gesagt - nicht möglich. In Monis Fall müßte man nun allerdings wieder unterscheiden, was das "Riesterkapital" (= geförderte Einzahlungen) und "freies Kapital" (= nichtgeförderte Einzahlungen) ist. Die nichtgeförderten könnten wiederum übertragen werden, da diese mit "Riester" nichts zu tun haben. Teilkündigungen eines Riestervertrages sind ebenfalls möglich, so dass ggf doch noch einiges zu "heilen" ist. Alle Versäumnisse, auch die eigenen, der Vergangenheit werden kaum zu beheben sein.

...sehr kompliziert, ich weiß. Ein Grund, dass einige Versicherungsleute sich nur ungern mit der ...für die meisten Kunden sehr lohnenswerte... Riesterrente beschäftigen. Die Versicherungsunternehmen freuen sich übrigens wenn "tote" Riesterverträge, auf die der Kunde nicht mehr einzahlen möchte, aufgelöst werden. Es werden von vielen Instituten regelmäßige Bestandsselektionen gefahren um diese ("toten") Verträge möglichst loszuwerden.
 
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AMGaida

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bei kündigung ziehen die bei mir die zuschüsse ab und muss 100 euro (einen angemessenen betrag laut agb) bearbeitungsgebühren zahlen. ausserdem seh ich die kohle erst ende nächsten quartals.
Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Wenn Du früh den Vertrag kündigst, ist das deshalb so schädlich, weil die Abschlusskosten (zu 95 % Provisionen sowie Bearbeitungskosten für das Ausstellen der Police etc.) für die gesamte Laufzeit n den ersten 5 Jahren von Deinen Beiträgen abgezogen werden. Im Regelfall sind das 4%. Bei einem immer gleich bleibenden Beitrag von 100,- Eur im Monat für 30 Jahre Laufzeit sind das 1.440,- Euro oder 24,- Euro jeden Monat. Dazu kommen von Anfang an noch sog. weitere Kosten für Verwaltung und Bestandspflege etc.

Wenn Du also nach (sagen wir mal) 3 Jahren kündigst, und in der Zeit gut ein Drittel deiner Beiträge dafür benutzt wurde, die Kosten zu decken, bekommst Du auch nur zwei Drittel dessen was Du eingezahlt hast zurück. Dass Du - wie erwähnt - die Zulagen wieder abführen musst und natürlich eine Bearbeitungsgebühr zahlen musst ist dennoch richtig.
 
qtreiber

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@Andreas; die Gebührenregelung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Einzig alle sind verpflichtet die (Abschluss-)Gebühren auf mindestens fünf Jahre zu verteilen. Einige erheben keine Abschlusskosten und holen sich die Kohle über etwas höhere laufende Gebühren rein. Geht auch.

Wie bereits mehrfach gesagt, wer vorzeitig und steuerschädlich seinen (Riester-)Vertrag auflöst wird immer größere Verluste erleiden. Insbesondere dann, wenn er z.B. auf Fonds gesetzt hat. In diesen Fällen gibt es zur Zeit nur ca. 50% des selbst eingezahlten Betrages zurück, wenn überhaupt.

Deshalb mein Tipp den Vertrag _wenn es geht_ ruhen zu lassen (nicht vergessen die noch ausstehenden Zulagen zu beantragen und die Versicherung entsprechend informieren!). Bei Rentenbeginn bekommt man dann auf jeden Fall alle eigenen Einzahlungen und Zulagen zurück und muss die evtl. erhaltenen Steuervorteile nicht wieder ans Finanzamt überweisen. Alles unabhängig von den angefallen Gebühren. Die spielen in diesen Fällen keine (kaum eine) Rolle. Das eigene Geld bleibt mindestens erhalten.
Wie ebenfalls schon erwähnt, kann _zur Zeit_ der absolute Betrag nicht sonderlich hoch sein, dafür sind die Laufzeiten noch zu kurz. Für den, der das Geld benötigt, natürlich trotzdem nicht ohne.

Das eine zusätzliche, eigene Altersvorsorge wichtig ist, steht auf einem anderen Blatt. Genauso, dass (für AN/Berechtigte) in den meisten Fällen die RiesterRente die absolut beste Möglichkeit ist.

...der Kunde/Versicherte muss es leisten können.
 
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@Andreas; die Gebührenregelung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Einzig alle sind verpflichtet die (Abschluss-)Gebühren auf mindestens fünf Jahre zu verteilen. Einige erheben keine Abschlusskosten und holen sich die Kohle über etwas höhere laufende Gebühren rein. Geht auch.
Klar, es gibt fast alles, das ist mir durchaus bekannt. Die von mir genannte Lösung wird von der Mehrheit der 30 größten Lebensversicherer in D angwendet. Die Berechnung war ein Beispiel.
 
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also...

Ich habe 2004 als Angestellte die Riesterrente abgeschlossen. VN war der AG. 5/08 habe ich mich selbständig gemacht. Der AG wurde als VN rausgenommen und der Vertrag wurde auf mich umgestellt. Ich habe die Zahlungen eingestellt, um erstmal zu prüfen, wie ich mit dem Vertrag umgehen soll. Einige Monate später hat mir die V-Gesellschaft eine Mahnung geschickt, daß meine Beiträge im Rückstand seien. Hab mit denen telefoniert, da ich kaum Zeit hatte, zahlte ich nach und bat um Termin mit einem Berater.
Der Berater meldete sich nun Monate später. Wir hatten telefoniert und sie machten mir ein Angebot zur Rüruprente. Nun weiß ich inzwischen, daß mich die Tante falsch verstanden hatte und dachte, daß ich eine Privatrente abgeschlossen hätte. Deshalb sagte sie, ich könne das Geld in den neuen Vertrag übernehmen. Das war ein Irrtum.

Fakt ist nun: ich habe den Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Zitierter Wortlaut aus dem Schreiben:
....es handelt sich um eine RV in Form einer Pensionskassen-Versorgung mit einer unverfallbaren Anwartschaft. Daher sind nach §2 Abs. §3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Verfügungsbeschränkungen zu beachten. So darf der Rückkaufwert aufgrund einer Kündigung nicht in Anspruch genommen werden; im Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt.....

Damals hat der Berater von seiner Seite aus bestimmt alles gut und richtig gemeint.....mich verwirren nur Worte wie Pensionskasse, Riesterrente, betriebliche Alterversorgung etc. wo sind hier die Grenzen?
....Halbwissen hin oder her...muss ich mich zu jeder Sache zu einem Experten entwickeln? Wozu gibt es die vereidigte/ staatlich geprüfte etc. / Fachleute.....? Ich kann doch nicht jedem misstrauisch gegenüber auftreten....zumal dieser Berater eigentlich immer kompetent war (lebt leider nicht mehr).

Wie schon im vorherigen Beitrag erwähnt, gekündigt habe ich ja und würde gerne das Geld mit dem Verlust rausholen.......aber es scheint wohl nicht zu gehen.

oder doch? Nach Bernd's Aussage geht es wohl.....aber wie trage ich das an die Versicherung heran, wenn sie mit ihrem Paragraphengeschwafel daher kommen? :confused:

Als ich angestellt war, hatte ich die Selbständigkeit noch nicht in Planung....es kam aber anders :). Von daher finde ich trotzdem den Einbehalt schwachsinnig....weil die Versicherungsgesellschaft arbeitet mit dem Geld .... mag sein, daß ich den Fehler gemacht Zeit verstreichen zu lassen aber das hilft jetzt nix..... ich brauche ne Lösung für die ich auch bereit bin Abstriche zu machen.:rolleyes::rolleyes:

Gruß
Moni

PS: danke für Eure rege Teilnahme..... :):):) mehrere Perspektiven helfen mir immer! Achso....ich habe bis zum 12.06. Zeit hier Stellung zu nehmen, dann stellt die Vers.Ges. auf beitragsfrei um.
 
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