In Braunschweig soll Gewalttätern der Führerschein entzogen werden

Diskutiere In Braunschweig soll Gewalttätern der Führerschein entzogen werden im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Da frage ich mich nun doch, was diese Dinge miteinander zu tun haben und ob solche Beschlüsse Bestand haben können. „Das entscheidende Kriterium...
Grille

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...damit sie nicht so schnell fliehen können:rolleyes:
 
Doro

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Hier ein Zitat, des Braunschweiger Oberbürgermeisters:

"Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen übt, muss befürchtet werden, dass er auch als Verkehrsrowdy in Erscheinung tritt und andere gefährdet", sagte Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU).
http://nachrichten.t-online.de/-bra...n-entzug-fuer-gewalttaeter-/id_20706302/index

Ist dann also im Umkehrschluß auch von jedem der mal zu schnell gefahren ist auch Gewalt zu erwarten:confused::confused::confused::confused: Diesen Gedankengängen kann und will ich nicht folgen:mad::(
 
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beak

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...damit sie nicht so schnell fliehen können:rolleyes:
Könnte ein Aspekt sein... ;):D:D:D

Die Hilflosigkeit unserer Politiker scheint enorme Ausmaße anzunehmen... Bin mal gespannt, wann die Todesstrafe wieder ins Gespräch kommt :mad:;)
Da darf der Prinz Ernst "Ogüst" (der aus Monaco) aber froh sein, dass er nicht in Braunschweig ansässig ist. :D:D:D
 
Raubritter

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Die Begründung ist die gleiche, wie bei BTM- Süchtigen.
Man hält diese nach der sittlichen und geistigen Reife nicht für das Führen eines KFZ geeignet.

Im Endeffekt ist es ein Druckmittel des Staates um gewünschtes Verhalten der Bürger zu erzwingen.

In Russland wird derzeit überlegt, ob man dem zahlungsunwilligen Schuldner die Fahrerlaubnis für gewisse Zeit entzieht, um ihn zum Zahlen anzuhalten.
Dass man ihm damit evtl. auch die Möglichkeit des Broterwerbs nimmt soll in Kauf genommen werden.....
 
HaJü

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........

"Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen übt, muss befürchtet werden, dass er auch als Verkehrsrowdy in Erscheinung tritt und andere gefährdet", sagte Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU).
................
Und was muß von dem Studenten befürchtet werden, der nach einer Studentenfeier alkoholisiert auf dem Fahrrad angehalten wurde (diese Woche Thema im Regionalradiosender) :confused::confused:

Der willigte nicht zum Idiotentest (MPU) ein, mit der Begründung, daß dieser für Autofahrer abgestimmt sei.

Ergebnis: 15 Jahre Führerscheinsperre :mad::mad::mad:

Solche Entscheidungen stärken meine Meinung, daß mal ganz andere Leute zum IDIOTENTEST gehen sollten :mad::mad::mad:
 
Doro

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Und was muß von dem Studenten befürchtet werden, der nach einer Studentenfeier alkoholisiert auf dem Fahrrad angehalten wurde (diese Woche Thema im Regionalradiosender) :confused::confused:

Der willigte nicht zum Idiotentest (MPU) ein, mit der Begründung, daß dieser für Autofahrer abgestimmt sei.

Ergebnis: 15 Jahre Führerscheinsperre :mad::mad::mad:

Solche Entscheidungen stärken meine Meinung, daß mal ganz andere Leute zum IDIOTENTEST gehen sollten :mad::mad::mad:
Achtung Ironie!!!!
Der wäre vermutlich den Rest seines Lebens betrunken gefahren und dann gewalttätig geworden:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Das kann doch alles nicht wahr sein, wo leben wir denn inzwischen?
 
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Trabbelju

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Das kann doch alles nicht wahr sein, wo leben wir denn inzwischen?
Zum Glück in einem Rechtsstaat.
Hier kann sich jeder Betroffene gegen vermeindliche Behördenwillkür eines Provinzfürsten zur Wehr setzen.
Auch Behörden dürfen nur aufgrund oder per Gesetz oder Verordnung etc. handeln, daß nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.
Diesen Kontakt zur Basis hat so mancher Behördenfürst verloren.

Ein mündiger Bürger wird sich gegen Behördenwillkür zur Wehr setzen.
 
G

Gast 7673

Gast
Na ja

wenn jemand im Zusammenhang mit den Führen eines KFZ eine Straftat begeht ( das ist zB ja schon der Fall wenn man einem anderen Fahrzeugführer was aufs Maul haut weil er einen vermeitlich genötigt oder beleidigt hat oder so..) dann gibt es eben die §§ 69, 69 a StGB. (ungeeignet zum Führen eines Kfz ist das Stichwort).
Allerdings muss dann auch schon KONKRET etwas vorgefallen sein im Zushg mit Kfz.
So wie hier angedacht von einer Generalgefahr auszugehen wird verfassungsrechtlich nicht halten.
 
HaJü

HaJü

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.............
Das kann doch alles nicht wahr sein, wo leben wir denn inzwischen?
Das frag ich mich auch des öfteren :rolleyes::rolleyes:


Zum Glück in einem Rechtsstaat.
Hier kann sich jeder Betroffene gegen vermeindliche Behördenwillkür eines Provinzfürsten zur Wehr setzen.
................
Ein mündiger Bürger wird sich gegen Behördenwillkür zur Wehr setzen.
Ja sicher. Da rennst Du offene Türen ein. Vor lauter Türen und Rennerei geht Dir an der vorletzten Tür die Puste aus :o:o

Die letzte und verschlossene Tür wäre es gewesen, aber da kannst Du nicht mehr :eek::eek:

Und dann :confused::confused: .........................................Dann bleibt alles beim Alten :mad::mad:

...................
Allerdings muss dann auch schon KONKRET etwas vorgefallen sein im Zushg mit Kfz.
So wie hier angedacht von einer Generalgefahr auszugehen wird verfassungsrechtlich nicht halten.
Wie ich das verstanden habe, wurde das Urteil bestätigt :eek::eek:


Scheiß Spiele :mad::mad:

Ich kenn da noch andere, hier nicht schreibfähige Sachen, da kannste froh sein, nicht in die Mühle zu geraten :eek::eek:
 
HaJü

HaJü

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Ich glaub du hast es falsch verstanden.
:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

"Gewalttätern wird der Führerschein entzogen"

Di@k meinte dazu:

Allerdings muss dann auch schon KONKRET etwas vorgefallen sein im Zushg mit Kfz.
So wie hier angedacht von einer Generalgefahr auszugehen wird verfassungsrechtlich nicht halten.

und bezog es auf das Kraftfahrzeug.

Der Student war mit dem Fahrrad unterwegs. Von daher wäre es verfassungsrechtlich noch weniger zu halten! Außerdem war von Gewaltätigkeit nicht mal die Rede!

Bin ja juristischer Laie, aber ich denke, ich habe das schon verstanden.

Aber das Urteil gegen den Studenten wurde bestätigt.

Das heißt doch im Klartext, wenn vielleicht auch zugespitzt:
Wenn ich mit den Kumpels in die Kneipe gehe und habe eine oder zwei zuviel getrunken und laufe heim. kann mich das den Führerschein kosten :eek::eek::eek:

Du mußt nur auf die "richtigen" Blaumänner stoßen, dann isses passiert.

Und wenns dumm läuft, gehst auf die Straße und willst gelaunt noch den Verkehr "regeln", dann isses ganz aus (bei uns in der Stadt hat das einer öfter gemacht, der hat allerdings keinen Führeschein, deshalb diese Erwähnung).

Das ist Eingriff in den Straßenverkehr und das geht böse aus!


Bin aber guter Dinge, ich werde NIE nach Braunschweig fahren und dort einen trinken gehen :D:D
 
philofax

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soso ... so war das also...

Der Student war mit dem Fahrrad unterwegs. Von daher wäre es verfassungsrechtlich noch weniger zu halten! Außerdem war von Gewaltätigkeit nicht mal die Rede!
schmarrn.

1. ist das radfahren eine teilnahme am strassenverkehr und hat damit sehr
wohl (und gott sei dank) moegliche auswirkungen auf die fahrerlaubnis.

2. gibt es keine 15 jahre fuehrerschein entzug / verlust der fahrerlaubnis.

2a: er hat die auflage eine MPU zu besuchen. kostet geld, heisst idiotentest
und keiner will das.
aber da er durch seine alkoholisierte teilnahme am verkehr zeigte, das hier
deutlich potential vorhanden ist, wiederum alkoholisiert zu fahren, wurde ihm
wohl auferlegt zur MPU zu latschen. tja, macht er das nicht, kann er vor dem
ablauf von 10 jahren + 5 jahre ueberliegensfrist, keine neue Fahrerlaubnis
beantragen.

2b: das sind keine 15 jahre entzug, er muss nur stande pede zur MPU und
wenn er kein alki ist und glaubhaft macht, das es keine gefahr ist, kriegt
er seinen lappen wieder.

2c: nach dem 15 jahren, sofern er einen lappen besass, kriegt er ihn seit ein
paar monaten pruefungsfrei (es sei denn es gaebe besondere gruende die
das verhindern) in die hand gedrueckt. frueher musste man den lappen nach
x (IMHO 2) jahren neu machen. aber da man die befaehigung zu fahren ja
eigentlich nicht verliert/verlernt (sonst muesste jeder der en paar jahre kein
auto hatte nen neuen lappen machen) ist hier eine huerde genommen.

tja .. und die moral von der g'schicht? lappen weg fuer radelrowdys ist in
meinen augen sehr sehr sinnvoll, wenn das gesetz es hergibt.
 
AmperTiger

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Hier ein Zitat, des Braunschweiger Oberbürgermeisters:
"Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen übt, muss befürchtet werden, dass er auch als Verkehrsrowdy in Erscheinung tritt und andere gefährdet", :(
Das ist von der Begründung her natürlich Unsinn und rechtlich nicht haltbar, es ist so wie Diak schon sagte, kann jemand der Führerschein entzogen oder vorenthalten werden, wenn sein Gesamtverhalten zeigt, dass er charakterlich nicht geeignet ist.

1. ist das Radfahren eine Teilnahme am strassenverkehr und hat damit sehr wohl (und gott sei dank) moegliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.
hier hat der gute Phil natürlich mal wieder Recht, natürlich kann dem trinkfreudigen Studenten der Führerschein entzogen werden, wenn er betrunken Rad fährt, das ist seit Jahrzehnten in D gängige Praxis.
1. liegt die Meßlatte für Radfahrer deutlich höher (BAK-Wert von 1,6 Promille für angenommene absolute Fahruntüchtigkeit) und
2. liegt es ja an dem Studenten selbst (wahrscheinl. Jurastudent :D ) er braucht ja nur die MPU machen und schon darf er, wenn seine Sperre vorüber ist und er denn besteht, wieder die Fahrerlaubnis erlangen.

Tiger
 
Doro

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Das ist von der Begründung her natürlich Unsinn und rechtlich nicht haltbar, es ist so wie Diak schon sagte, kann jemand der Führerschein entzogen oder vorenthalten werden, wenn sein Gesamtverhalten zeigt, dass er charakterlich nicht geeignet ist.
...auch vorbeugend ohne einen Fehler im Straßenverkehr gemacht zu haben????? Denn darum geht es ja hier.
 
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Gast 7673

Gast
Grundsätzlich

...auch vorbeugend ohne einen Fehler im Straßenverkehr gemacht zu haben????? Denn darum geht es ja hier.

Grundsätzlich nicht Doro. Aber wenn ein Jurist GRUNDSÄTZLICH sagt, dann bedeutet dass das es Ausnahmen geben kann;).

Es gibt theoretisch Verhaltenweisen und Erkrankungen, die einen Entzug der Fahrerlaubnis (und das m.E. auch völlig zu Recht:cool:) möglich machen.

Auf die Spitze getrieben ist es REIN THEORETISCH auch denkbar, dass jemandem der ständig mit der Klappaxt rumläuft und andere zerhackt - was für sich ja schon eher selten ist;) - der Lappen abgenommen wird schon deshalb, damit er sein Tätigkeitsgebiet nicht auf Bundesebene ausweitet.

Aber da hängen für die Gerichte (und die entscheiden letztlich über die Rechtmäßigkeit eineF-Entzuges !) die Trauben sehr hoch !

Wenn also der Studi aus dem Beispielschon 200 Voreintragungen in Flensburg hatte und wenn er zudem einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nachweisbar begangen hat, dann ist es schon denkbar dass ihm der Lappen abgenommen wurde.
Phil hat das Folgeprocedere schon sehr gut und richtig dargestellt.
Ich habe keine Lust mir das Urteil selber durchzulesen, aber kann mir vorstellen dass es richtig ist. Zumal es ja wohl durch alle Instanzen ging. Wenn nicht alle Instanzen ausgeschöpft wurden, dann wird es nie geklärt werden ob evtl ein Fehler vorlag.
Wir haben aber kein Case-Law in Deutschland und kein Richter ist an eine Entscheidung eines anderen Richters gebunden.
 
HaJü

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Servus Phil,


1. ist das radfahren eine teilnahme am strassenverkehr und hat damit sehr
wohl (und gott sei dank) moegliche auswirkungen auf die fahrerlaubnis.


zu 1:
erstmal hast Du Recht, was die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad betrifft.

Aber darum ging es ja nicht. Es ging um Gewalttätigkeit ohne Zuhilfenahme des Kfz und um den dadurch bedingten Führerscheinentzug.


2. gibt es keine 15 jahre fuehrerschein entzug / verlust der fahrerlaubnis.

zu 2:
Das kann schon möglich sein, daß weiß ich auch nicht.

Von 15 Jahre Führerscheinentzug bzw. -verlust war keine Rede.

Es ging um Führerscheinsperre. Und die gibt es sehr wohl mehr- bzw. vieljährig. Mußte ein Jugendspezl bitterlich erfahren.


2a: er hat die auflage eine MPU zu besuchen. kostet geld, heisst idiotentest
und keiner will das.
aber da er durch seine alkoholisierte teilnahme am verkehr zeigte, das hier
deutlich potential vorhanden ist, wiederum alkoholisiert zu fahren, wurde ihm
wohl auferlegt zur MPU zu latschen. tja, macht er das nicht, kann er vor dem
ablauf von 10 jahren + 5 jahre ueberliegensfrist, keine neue Fahrerlaubnis
beantragen.


zu 2a:
Wird sich wohl erledigt haben.

Der Student hatte keinen Führerschein.
Ob man ihn zwingen kann, die MPU zu besuchen, wage ich zu bezweifeln.

Und das mit den 15 Jahren sehe ich als selbst beantwortet.


2b: das sind keine 15 jahre entzug, er muss nur stande pede zur MPU und
wenn er kein alki ist und glaubhaft macht, das es keine gefahr ist, kriegt
er seinen lappen wieder.

2c: nach dem 15 jahren, sofern er einen lappen besass, kriegt er ihn seit ein
paar monaten pruefungsfrei (es sei denn es gaebe besondere gruende die
das verhindern) in die hand gedrueckt. frueher musste man den lappen nach
x (IMHO 2) jahren neu machen. aber da man die befaehigung zu fahren ja
eigentlich nicht verliert/verlernt (sonst muesste jeder der en paar jahre kein
auto hatte nen neuen lappen machen) ist hier eine huerde genommen.



s. zu 2a


tja .. und die moral von der g'schicht? lappen weg fuer radelrowdys ist in
meinen augen sehr sehr sinnvoll, wenn das gesetz es hergibt.


Mit der Geschichtsmoral gebe ich Dir prinzipiell Recht. Allerdings liegst Du m.E. hier auch daneben:
Es ging nicht um Radelrowdytum

Es geht um einen Studenten, der alkoholisiert geradelt ist, ob er ein Rowdy ist blieb unerwähnt.

Auch bei uns gibt es sehr viele Radelrowdies. Und die sind noch nicht mal alkoholisiert. Da fände ich das auch mal i.O., die mal ohne Lappen....ääääh....Karte laufen zu lassen.


Ansonsten fand ich Deinen Einwand gut.


Wie nennt man das Teil jetzt eigentlich???
Führerschein isses nicht, is ja ne Karte und fürn Lappen isses zu fest und zu klein. Führerkarte hört sich schrecklich an :eek:

Fahrlizenz :confused::confused: DL-Card -> Driver´s-Licence-Card :confused: Ok, bei den vielen Anglizismen :rolleyes::rolleyes:
 
philofax

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Servus Phil,


1. ist das radfahren eine teilnahme am strassenverkehr und hat damit sehr
wohl (und gott sei dank) moegliche auswirkungen auf die fahrerlaubnis.


zu 1:
erstmal hast Du Recht, was die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad betrifft.

Aber darum ging es ja nicht. Es ging um Gewalttätigkeit ohne Zuhilfenahme des Kfz und um den dadurch bedingten Führerscheinentzug.



Führerschein isses nicht, is ja ne Karte und fürn Lappen isses zu fest und zu klein. Führerkarte hört sich schrecklich an :eek:
ohne das alles nochmal muehselig in einzelteile zu splitten.

meine ausfuehrung bezog sich auf ein paar postings, also primaer auf den
alkoholisierten radler. rowdy wiederum in zusammenhang auf die alkoholisierte
teilnahme am strassenverkehr. vielleicht ein wenig undeutlich ruebergekommen.

natuerlich kann man auch mehrjaehrig das fuehren von fahrzeugen untersagt
bekommen und ein entzug der fahrerlaubnis steht immer als moeglichkeit fuer
die gerichte im raum.

auch kann es die auflage geben, eine MPU beizubringen wenn man sich fuer
eine fahrerlaubnis anmeldet. wenn man eben nicht zur MPU geht, muss man
zum einen freiwillig auf die fahrerlaubnis verzichten und zum zweiten die 10+
5 jahre abwarten.

achja, es heisst fuehrerschein und bescheinigt die voraussetzung fuer das
fuehren von kraftfahrzeugen... was entzogen wird, ist die erlaubnis, diese
fahrzeuge zu fuehren (ergo fahrerlaubnisentzug). bei den schluchtis heisst
die pappe Lenkerausweis. klingt um laengen bloeder.

;)
 
Olek

Olek

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nähe Bremen
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Ducati Desert X;Ducati M944i.e.; XT600ZTenere.....t.b.c.
zum Anfangsbericht: Auch wenn es eher nach Hilflosigkeit aussieht, kann ich das grösstenteils nachvollziehen.

Speziell sogen. Heranwachsende oder Jugendliche gehen Sozialstunden oder ähnliches ziemlich am Mors vorbei. Mit zwei Dingen kann man sie allerdings sehr wohl treffen: Handy und Autofahren.

Ich finde Führerscheinentzug bei normalen Delikten deutlich mehr Erzieherisch als Arrest oder Geldstrafe ( ausserdem noch günstiger für uns Steuerzahler ).

Nur meine Meinung

Gruss Olaf
 
B

beak

Gast
Meiner Meinung nach ist es in gewissen Fällen angebracht, den Führerschein zu entziehen, wie hier schon ausführlich beschrieben wurde. Nur grundsätzlich sollte dies nicht zur Gewohnheit werden, Führerscheinentzug als Strafe bei sämtlichen Delikten anzuwenden.
 
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In Braunschweig soll Gewalttätern der Führerschein entzogen werden

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