In Braunschweig soll Gewalttätern der Führerschein entzogen werden

Diskutiere In Braunschweig soll Gewalttätern der Führerschein entzogen werden im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; moin, wie ich das sehe diskutiert ihr hier, ob die annahme richtig sein kann, dass ein gewalttäter nicht zum führen eines kraftfahrzeuges in der...
Larsi

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moin,

wie ich das sehe diskutiert ihr hier, ob die annahme richtig sein kann, dass ein gewalttäter nicht zum führen eines kraftfahrzeuges in der lage sei und man ihm die erlaubnis deswegen entzöge.

diesen ansatz sehe ich persönlich nicht.
ich verstehe es einfach als eine art von bestrafung, ähnlich einer geldstrafe. die bekommt er ja auch nicht, weil er nicht mit geld umgehen kann.
der entzug der fahrerlaubnis ist heutzutage eine empfindliche einschränkung.
weniger stark als ein freiheitsentzug, aber sicher mehr als eine geldstrafe oder ein paar sozialstunden.
 
Larsi

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zum Anfangsbericht: Auch wenn es eher nach Hilflosigkeit aussieht, kann ich das grösstenteils nachvollziehen.

Speziell sogen. Heranwachsende oder Jugendliche gehen Sozialstunden oder ähnliches ziemlich am Mors vorbei. Mit zwei Dingen kann man sie allerdings sehr wohl treffen: Handy und Autofahren.

Ich finde Führerscheinentzug bei normalen Delikten deutlich mehr Erzieherisch als Arrest oder Geldstrafe ( ausserdem noch günstiger für uns Steuerzahler ).

Nur meine Meinung

Gruss Olaf
das hat sich überschnitten.
hier stimme ich zu.
 
HaJü

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ohne das alles nochmal muehselig in einzelteile zu splitten.
.....................
Hallo Phil,

puuuh, hab die anderen Postings gelesen und schon gedacht, hier wimmelts ja vor lauter Juris und gleich wirste als jur. Laie abgewatscht :eek::D:eek::D:eek:

Wer ist Jurist, mal Hand hoch :p;):p;):p

Mal im Ernst, ist ja gut, daß Ihr dabei seid. Gut zu wissen, wenns denn mal drauf ankommt (ich hoffe NIE).

Ok, dann laßt uns mal weiterplauschen :D:D
 
philofax

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Ich finde Führerscheinentzug bei normalen Delikten deutlich mehr Erzieherisch als Arrest oder Geldstrafe ( ausserdem noch günstiger für uns Steuerzahler ).
im meinen augen, ein absolutes No-go. Die Fahrerlaubnis zu entziehen als
erzieherische Massnahme, das lasse ich mir gerade noch eingehen, wenn
die Eltern dem Heranwachsenden das Auto nicht mehr geben oder die Kids
den Roller nicht mehr fahren duerfen, bis die 5 in Physik ausgebuegelt ist,
fuer einen Rechtsstaat geziehmt es sich nicht, Ausschau zu halten, mit
welchem Mittel man einen Verbrecher am fiesesten bestraft.

Ein Delikt, welches direkt mit dem fuehren oder mit der Eignung ein Kraftfahrzeug
zu fuehren, in Zusammenhang steht, wie BTM Verstoss, Alkohol, ... da bin
ich gerne im Boot, denn hier steht weniger die Strafe als der Schutz der
Allgemeinheit an erster Stelle wenn die Person nicht mehr mitspielen darf.

Aber fuer x-beliebige Verstoesse die Pappe zu zwicken, dann haben wir
in Kuerze auch Steninigung fuer Ehebruch. Die Sharia wirds schon richten.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Chefe

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Kommen wir noch mal zur Ursprungsfrage zurück:
Wenn ein Mensch sehr cholerisch, extrovertiert oder gar explosiv veranlagt ist, kann das auch Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr haben - kann...
Sollte da ein Zusammenhang erkennbar sein, weil er seine niedrige Hemmschwelle für Aggressionen auch im Verkehr nicht im Griff hat, sehe ich schon einen Grund, ihn nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu lassen.
Anderweitig wäre es in meinen Augen Missbrauch von Sanktionsmöglichkeiten und nicht einzusehen.
 
Larsi

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....
fuer einen Rechtsstaat geziehmt es sich nicht, Ausschau zu halten, mit
welchem Mittel man einen Verbrecher am fiesesten bestraft.
...
warum sind dann geldstrafen, sozialstunden und freiheitsentzug legitim?

ich sehe da nicht den großen unterschied und eine strafe soll doch als solche empfunden werden. es geht hier um gewaltverbrecher (soweit ich das in erinnerung habe) und da muss man nicht nur eititei machen.
 
Doro

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Hier ein Zitat, des Braunschweiger Oberbürgermeisters:

"Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen übt, muss befürchtet werden, dass er auch als Verkehrsrowdy in Erscheinung tritt und andere gefährdet", sagte Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU).
http://nachrichten.t-online.de/-bra...n-entzug-fuer-gewalttaeter-/id_20706302/index
Hier noch mal das Zitat des Oberbürgermeisters, er befürwortet den Führerscheinentzug einzig weil man befürchtet das jemand zum Verkehrsrowdy werden könnte.
Ich bin auch schon zu schnell gefahren muß man jetzt davon ausgehen das ich Gewalt gegen Menschen übe??
 
Doro

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warum sind dann geldstrafen, sozialstunden und freiheitsentzug legitim?

ich sehe da nicht den großen unterschied und eine strafe soll doch als solche empfunden werden. es geht hier um gewaltverbrecher (soweit ich das in erinnerung habe) und da muss man nicht nur eititei machen.
Larsi so wie ich das rausgelesen habe soll es keine Strafe sein, sondern der Führerschein soll präventiv eigezogen werden, das sind verschiedene Ansätze.
 
philofax

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warum sind dann geldstrafen, sozialstunden und freiheitsentzug legitim?

ich sehe da nicht den großen unterschied und eine strafe soll doch als solche empfunden werden. es geht hier um gewaltverbrecher (soweit ich das in erinnerung habe) und da muss man nicht nur eititei machen.
diese strafen richten sich nach der schwere der tat und es gibt straftaten,
die eben mit diesen strafen geahndet werden koennen. um eine sanktion zu
verhaengen MUSS diese angedroht sein. dieser spezielle fall, das ein gewalttaeter
aus dem verkehr (hier fliessender verkehr) gezogen wird, haengt unmittelbar
mit seiner eignung! zur teilnahme zusammen. diese eignung und wie man sie
verliert oder ueberpruefen lassen muss, steht in der stvo/stvzo/sonstwo und
KANN anwendung finden.

aber nur weil man sich vorstellt, ein fahrverbot wuerde einen betrueger
mehr treffen als eine geldstrafe oder ein freiheitsentzug, kann man nicht
einfach diese methode waehlen. wo kaemen wir denn da hin? na, mal wieder
die einkommensteuer nciht rechtzeitig abgegeben, tja, bleibt die kiste halt
mal 4 wochen stehen .. na, wirkt doch.

und mal ehrlich ... so 10 - 50 hiebe mit dem rattanstock auf die nackten
fusssohlen, das merkt sich so ein ladendieb schon eher als die bloeden 2
wochen jugendarrest. und bis die latschen verheilt sind, faehrt der auch
keinen meter mehr mit dem radl .. praktisch.
 
C

Chefe

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Siehste Phil, jetzt musst Du nur noch ein paar handfeste Argumente mehr bringen und Deine Fürsprache bezüglich körperlicher Strafen erscheint sehr plausibel...;);)
 
Raubritter

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wobei mich arg wundert, dass die Stadt (nicht das Landratsamt, nicht ein Gericht) meint, sie wäre befugt, über eine Fahrerlaubnis - oder Nichterlaubnis zu entscheiden.
Ich kenne ja Badisches Landrecht und Bayrisches Faustrecht, aber leider nicht die Polizeigesetze der Stadt Braunschweig.
Wobei hierzulande nach dem Gewaltschutzgesetzt die Stadt - Ordnungspolizeibehörde- auch z.B. einem schlägernden Ehemann der Zutritt zur Ehelichen Wohnung verwehrt werden kann.

Was meinen die Fachleute? Hätte die Stadt überhaupt die Kompetenz und woher nimmt sie dieses?
 
B

beak

Gast
Kommen wir noch mal zur Ursprungsfrage zurück:
Wenn ein Mensch sehr cholerisch, extrovertiert oder gar explosiv veranlagt ist, kann das auch Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr haben - kann...
Sollte da ein Zusammenhang erkennbar sein, weil er seine niedrige Hemmschwelle für Aggressionen auch im Verkehr nicht im Griff hat, sehe ich schon einen Grund, ihn nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu lassen.
Anderweitig wäre es in meinen Augen Missbrauch von Sanktionsmöglichkeiten und nicht einzusehen.
Dann müßte ein Teil der Menschheit sterilisiert werden, weil wir nicht fähig sind miteineinander friedlich umzugehen. Wir sind alle mal so und lassen uns hinreißen, sind aber deshalb nicht unbedingt Choleriker!
 
C

Chefe

Gast
Dann müßte ein Teil der Menschheit sterilisiert werden, weil wir nicht fähig sind miteineinander friedlich umzugehen. Wir sind alle mal so und lassen uns hinreißen, sind aber deshalb nicht unbedingt Choleriker!
:confused: Ich versteh' da den Zusammenhang nicht:confused:

Da steht: Wenn ein Mensch sehr cholerisch, extrovertiert oder gar explosiv veranlagt ist, kann das auch Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr haben - kann...
Ich hab's extra zwei Mal geschrieben...
 
Doro

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Könnte ein Aspekt sein... ;):D:D:D

... Bin mal gespannt, wann die Todesstrafe wieder ins Gespräch kommt :mad:;)
....


in verschiedenen Situationen stimme ich der Wiedereinführung sofort zu !
 
philofax

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wobei mich arg wundert, dass die Stadt (nicht das Landratsamt, nicht ein Gericht) meint, sie wäre befugt, über eine Fahrerlaubnis - oder Nichterlaubnis zu entscheiden.
Ich kenne ja Badisches Landrecht und Bayrisches Faustrecht, aber leider nicht die Polizeigesetze der Stadt Braunschweig.
Wobei hierzulande nach dem Gewaltschutzgesetzt die Stadt - Ordnungspolizeibehörde- auch z.B. einem schlägernden Ehemann der Zutritt zur Ehelichen Wohnung verwehrt werden kann.

Was meinen die Fachleute? Hätte die Stadt überhaupt die Kompetenz und woher nimmt sie dieses?
das ganze ist in den medien (oder wenigstens auf den 3 seiten, die ich las)
ein wenig "kurios" dargestellt, als waere hier keinerlei rechtstaatliche und
nachpruefbare grundlage vorhanden.

das recht (oder auch die pflicht) bei der zustaendigen fahrerlaubnisbehoerde
zu melden, wenn jemand moeglicherweise charakterlich oder koerperlich oder
geistig in der lage ist ein fahrzeug zu fuehren, existiert.

die fahrerlaubnisbehoerden koennen dann, sofern berechtigte zweifel an der
eignung bestehen (wie eine trunkenheitsfahrt mit mehr als 1.6 °/°° oder ein
verstoss gegen das BTMG), eine ueberpruefung veranlassen. dies geschieht
vermittels der beibringung eines gutachtens, eines dazu qualifizierten und
zugelassenen instituts. vulgo idiotentest.

"Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG

tja, hier liegt der hase im pfeffer. der sinn erschliesst sich eigentlich von
alleine. eine MPU ist ja nicht das stupide druecken von knoepfen und
betaetigen von tasten wenn es hupt, klingelt oder ein buntes licht angeht,
es ist je nach fragestellung an das institut, ein mehr oder minder grosser
test mit dem probanden.

die fahrerlaubnisbehoerde fragt bei der MPU (med.psych.untersuchungsstelle)
an, wie der antragsteller (der proband, der eine fahrerlaubnis machen will) auf
grund der vorliegenden tatbestaende (tatzeit, delikt, etc etc..) von der
MPU eingeschaetzt wird. diese gibt dann ihr "gutachten" an den probanden
und der kann (muss aber nciht) damit zur fahrerlaubnisbehoerde. dann kann
diese entscheiden ob der antragsteller seinen lappen machen darf/zurueck
erhaelt/behaelt.

diese ganze mpu scheisse ist ein nationaler alleingang (soweit ich weiss) und
dergestalt nur hier zu finden. aber es finden sich immer wieder welche die
diesen machtmissbrauch gut heissen. egal ... ist ja nicht das thema.
 
Raubritter

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@ Doro

ich hab nochmal nachgelesen.
"Das Verfahren soll in Fällen von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung, bei Landfriedensbruch, Raub, Vergewaltigung und Totschlag angewendet werden, heißt es im Erlaß."

Offensichtlich gibt es einen Erlass, solche (aber keine anderen!) schweren Straftaten an die Verkehrsbehörde zu melden.

Ob gut oder schlecht - wer weiss das schon. Von uns betrifft das sicherlich niemanden und im Knast braucht man keine Fahrerlaubnis.


"Justizminister Bernd Busemann (CDU) äußerte dagegen juristisch begründete Zweifel, ob eine Gewalttat ohne Bezug zum Straßenverkehr zum Entzug des Führerscheins führen dürfe. Kritiker bemängelten außerdem, daß dies von einer Behörde und nicht von einem unabhängigen Richter verfügt werden soll."

Und ich gehe noch weiter und sage, dass eine Stadt hierzu niemals die Kompetenz hat, ausser die Stadt ist auch die Behörde, die eine Fahrerlaubnis erteilen kann.


Und dann muss man sich überlegen, für was jede Gesellschaft überhaupt ein Strafrecht hat.
Es sind drei Argumente, welche uns glauben lässt, dass wir ein Strafrecht benötigen.
1. Spezialprävention
2. Generalprävention
3. Sühne (Das Volk will ihn hängen sehen)
Leider gibt es in jedem Strafrecht aber Widerholungstäter und selbst die Todesstrafe hat nicht dafür gesorgt, dass es keine Morde mehr gibt in den Ländern, die die Todesstrafe haben.
 
B

beak

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:confused: Ich versteh' da den Zusammenhang nicht:confused:

Da steht: Wenn ein Mensch sehr cholerisch, extrovertiert oder gar explosiv veranlagt ist, kann das auch Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr haben - kann...
Ich hab's extra zwei Mal geschrieben...
... und ich habs wieder nicht verstanden ... :p;):D
Von denen, die verhaltensauffällig sind, wird der größte Teil eh keinen Führerschein mehr haben, mal so rein hypothetisch.

in verschiedenen Situationen stimme ich der Wiedereinführung sofort zu !
Nein Danke, so was brauchen wir nicht, denn Fakt ist, dass sie gegen sämtliche Menschenrechte verstößt, aber das ist ein anderes Thema.
 
N

Niko1

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Wenn man das hier richtig interpretiert, müsste es auch einen Führerschein für 12Jährige geben da nun alle Gewalttäter, Drogenhändler, Ehebrecher, Kinderschänder und sonstige Idioten demnächst ohne Führerschein sind und die öffentlichen Verkehrsmittel überfluten und deshalb den Kinder nicht mehr zuzumuten ist diese zu benutzen! :D
Ich denke als Alternative könnten man diese Leuten ja auch ein Fernsehverbot auferlegen. Das trifft manchen ja noch härter. :):):)
Das hat aber wiederum das Ergebnis das diese Leute noch mehr in der Öffentlichkeit unterwegs sind und noch mehr schaden anrichten können.

Hat darüber schon einmal von den hohen Herren, die so etwas erfinden, nachgedacht?


Nur mal so als Anregung :D


Gruss
Niko
 
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