Bussgeld Deutschland

Diskutiere Bussgeld Deutschland im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; @ moto-schrauber Du kannst hier auch mit Kanonen schießen, in der Schweiz heißt und schreibt man eben "Busse" - war schon immer so!!!!! Und du...
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Gelöschtes Mitglied 4179

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@ moto-schrauber

Du kannst hier auch mit Kanonen schießen, in der Schweiz heißt und schreibt man eben "Busse" - war schon immer so!!!!!

Und du wirst daran nichts ändern!

Die sagen auch: "i gang gi poschte" ...... ich dachte immer, der geht zur Post, ne, das heißt: ich gehe einkaufen :cool:.
 
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moto-schrauber

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@ moto-schrauber

Du kannst hier auch mit Kanonen schießen, in der Schweiz heißt und schreibt man eben "Busse" - war schon immer so!!!!!

Und du wirst daran nichts ändern!.....
"Das haben wir schon immer so gemacht" bedeutet nicht, dass es immer richtig war. Nur darauf wollte ich hinweisen. Und die Behauptung in einem Beitrag des Fredstarters weiter oben, dass es in der CH kein "ß" gibt, und dass der Duden in der Schweiz nicht gilt bzw. "nicht recht hat", obwohl man schweizerseits bei der Ausarbeitung mit am Tisch gesessen hat, wollte ich halt nicht so stehen lassen.
Von mir aus können die CHer auch "....." schreiben, wenn sie "Buße" meinen. Das geht mir gepflegt irgendwo vorbei. Ich werde mich mit dem Thema (ein schweizer Bußgeld bezahlen zu sollen) definitiv niemals zu beschäftigen haben.
 
Larsi

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Gelöschtes Mitglied 4179

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Wann kommt endlich der Fakten-Check :eekek:?
 
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morepower

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In Österreich beginnt die Zahlungsfrist mit Zustellung zu laufen. Die Zahlungsfrist ist auf jedem Bescheid vermerkt.
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob so ein Bescheid ohne Zustellnachweis zugestellt werden soll, da die Behörde dann keinen Nachweis über die erfolgte Zustellung hat .... Insofern hat Lederkombi recht. Bei uns wird das immer mit Rückschein zugestellt.
ABER, nachdem der Empfänger nach seinen eigenen Schilderungen zu spät einbezahlt hat (mir ist auch nicht klar warum man wegen 10 Euro 14 Tage wartet), hat er sich die 32,50 selbst zuzuschreiben. Daran hätte sich auch nichts geändert, wenn der Bescheid mit Rückschein zugestellt worden wäre.
Insofern wird hier versucht, das eigene Fehlverhalten auf die Behörde abzuschieben und die ach so bösen Beamten.
Und eines ist auch klar: solche Angelegenheiten müssen mit Fristen behandelt werden, so wie es auch Rechtsmittelfristen gibt. Da kann die Behörde nicht auf persönliche Vorlieben Rücksicht nehmen, auf solche Sachen, wie ich lese meine Post nur alle 8 Tage und ähnlichen Schmarrn.
 
boro

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Meine Güte, wegen den paar Euros wieder so eine Aufregung.


10€ oder 42,50€ das ist doch lachhaft. Dann gehst einmal nicht Abends von Basel nach Deutschland zum Essen, dann hast es wieder drin. Und bisschen Rache ist auch dabei.
 
lederkombi

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Wann kommt endlich der Fakten-Check :eekek:?
Och, der kommt erst wenn die Verwaltungsbehörde die angedrohte Erzwingungshaft vollstreckt. Meine diesbezügliche nette (!) Anfrage konnte die Behörde jedenfalls nicht beantworten jedenfalls bekam ich keine Antwort (auch nicht auf mein Schreiben).
Darf man eigentlich dann vor dem Europ. Gerichtshof für Menschenrechte klagen? Erzwingungshaft gibt es in der Form bei uns zum Glück seit vielen 100 Jahren schon nicht mehr. Ist das ein Überbleibsel der Monarchie? :confused: Wird man da in den Zwinger gesperrt bis man die Geldbörse geöffnet hat und den Fiskus befriedigt? Fragen über Fragen.

Ich gestehe, dass ich als Fremder nicht immer die offizielle Sprache der dt. Verwaltungen verstehe.

Z.B. Hier (steht so auf der Rückseite der Mahnung):
"Sollten Sie den angemahnten Betrag ganz oder teilweise bezahlt haben, bitten wir die Mahnung insoweit als hinfällig zu betrachten."

Mündlich wurde mir aber gesagt, dass ich den gesamten Mahnbetrag bezahlen müsse. Da ich keine Lust auf Mahnungen der Mahnungen habe (mit entsprechenden Kosten und Beugungszwinger), habe ich trotz obigem Hinweis alles bezahlt.

Witzigerweise stand das ja so schon auf der ersten Mahnung, da wo ich ja gemäss einigen hier zu spät bezahlt hatte, aber trotzdem noch über einer Woche vor dem Versand der Mahnung. Ich sage ja, man muss nicht alles verstehen.

:o
 
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lederkombi

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Meine Güte, wegen den paar Euros wieder so eine Aufregung.


10€ oder 42,50€ das ist doch lachhaft. Dann gehst einmal nicht Abends von Basel nach Deutschland zum Essen, dann hast es wieder drin. Und bisschen Rache ist auch dabei.
Nun, ich gehe eingentlich immer in der CH essen und auch einkaufen. Aber wenn ich gerne Kultur habe (so zwischendurch), dann kann es durchaus sein, dass ich da auch mal einen z.B. Weihnachtsmarkt besuche um die Atmosphäre dort zu geniessen. Aber ich bin kein "Grenzgänger" zum Einkaufen (auch wenn ich dem deutschen Detailhandel den Umsatz gönne und mich jeweils grün und blau ärgere weil die Strassen durch die Grenzgänger komplett verstopft sind).
 
lederkombi

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In Österreich beginnt die Zahlungsfrist mit Zustellung zu laufen. Die Zahlungsfrist ist auf jedem Bescheid vermerkt.
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob so ein Bescheid ohne Zustellnachweis zugestellt werden soll, da die Behörde dann keinen Nachweis über die erfolgte Zustellung hat .... Insofern hat Lederkombi recht. Bei uns wird das immer mit Rückschein zugestellt.
ABER, nachdem der Empfänger nach seinen eigenen Schilderungen zu spät einbezahlt hat (mir ist auch nicht klar warum man wegen 10 Euro 14 Tage wartet), hat er sich die 32,50 selbst zuzuschreiben. Daran hätte sich auch nichts geändert, wenn der Bescheid mit Rückschein zugestellt worden wäre.
Insofern wird hier versucht, das eigene Fehlverhalten auf die Behörde abzuschieben und die ach so bösen Beamten.
Und eines ist auch klar: solche Angelegenheiten müssen mit Fristen behandelt werden, so wie es auch Rechtsmittelfristen gibt. Da kann die Behörde nicht auf persönliche Vorlieben Rücksicht nehmen, auf solche Sachen, wie ich lese meine Post nur alle 8 Tage und ähnlichen Schmarrn.
Was genau war nun mein Fehlverhalten schon wieder?:confused:
 
camasoGS

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Es heisst "Thread-Starters". Numesovowäge.
Ach hab dich nicht so ... Tread, Treat und Threat sind auch richtig (wenn man den Beiträgen im Forum glaubt).
Habe ja nicht Dich gemeint. Der Hinweis galt moto-schrauber:

"Das haben wir schon immer so gemacht" bedeutet nicht, dass es immer richtig war. Nur darauf wollte ich hinweisen. Und die Behauptung in einem Beitrag des Fredstarters weiter oben, dass es in der CH kein "ß" gibt, und dass der Duden in der Schweiz nicht gilt bzw. "nicht recht hat", obwohl man schweizerseits bei der Ausarbeitung mit am Tisch gesessen hat, wollte ich halt nicht so stehen lassen.
Von mir aus können die CHer auch "....." schreiben, wenn sie "Buße" meinen. Das geht mir gepflegt irgendwo vorbei. Ich werde mich mit dem Thema (ein schweizer Bußgeld bezahlen zu sollen) definitiv niemals zu beschäftigen haben.
Oder: Wer mit Steinen wirft, sollte an Glashäusern vorbei zielen. ;)

Im Übrigen verweise ich auf Duden | Duden-Newsletter (18.02.13). Da steht:

Übrigens: Die Schweizer machen es sich etwas leichter. Im Allgemeinen wird das sogenannte scharfe S nicht verwendet, Doppel-s ist die Regel.
Verboten ist's gemäss Duden also nicht, sonst würde es da stehen.

Weitere Quellen: canoonet - Buße - Rechtschreibung und canoonet - Neue Rechtschreibung: Regionaler Filter Schweiz
 
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ArmerIrrer

ArmerIrrer

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Da solche Zahlungsvorgänge heutzutage elektronisch erfolgen, kann es sich höchstens um wenige Tage handeln.
SEPA-Überweisungen innerhalb der EU (inkl. Schweiz und Norwegen) MÜSSEN am nächsten Tag auf der Empfänger-Bank eingegangen sein!

@lederkombi: Vielleicht solltest Du einfach mal Deine Überweisungen prüfen ob das Geld tatsächlich an den richtigen Empfänger gegangen ist, wie Du ja selbst sagst, die Empfänger-Bank gibt Dir keine Auskunft darüber (was sie auch nicht darf, auch nicht in der Schweiz)...
 
ArmerIrrer

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Der Brief traf Mitte Januar ein und ich habe dann die Zahlung via Onlinebanking wie üblich per Ende Monat veranlasst. Normalerweise bezahlen wir in der CH die Rechnungen innert 30 Tagen (es gibt natürlich immer mehr Zeitgenossen, die bezahlen leider überhaupt nicht). Bankeinzug ist in der CH eher unüblich, Lastschriftverfahren auch eher weniger.

Noch immer zahlen ca. 25% gemäss einer letzthin veröffentlichten Studie bei uns direkt ende Monat am Postschalter in bar ein! Der Rest teilt sich auch in Onlinebanking (die Meisten), Einzahlungsscheine direkt der Bank abgeben und Lastschriftzahlungen.
Du kannst Rechnungen nicht nach freien Stücken auf Ende des Monats datieren... Was ist denn das für eine Vorgehensweise??? Auf allen Rechnungen (soweit ich weiß auch in der Schweiz) steht ein Zahlungsziel, welches einzuhalten ist. Dieses Zahlungsziel kann von SOFORT bis 30 Tage sein, üblicherweise sind es 8-14 Tage.
Wenn Du dann den Brief bekommst, der zugegebenermaßen zu lange unterwegs war (was aber wohl die Schweizer verbockt haben, denn bis zur Grenze ist der am nächsten Tag), und dann das Zahlungsziel bereits überschritten ist, dann bist Du selber Schuld wenn Du eine Nachzahlungsaufforderung bekommst...

Du machst hier also ein Fass auf, obwohl Du derjenige bist der den ganzen Schlamassel sogar selbst verschuldet hast...
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Ja, da sieht man, wie unterschiedlich die Ansichten und Meinungen sind.

Alleine schon ein Zahlungsziel von 14 Tagen - das z. T. von der Software Minuten genau überwacht und die Mahnung automatisch verschickt wird - dokumentiert doch schon den Druck, den man hier aufbaut!

Ich bin mal eben auch 3 oder 7 Tage weg, krank, ggf. abends beruflich so fertig, dass ich nicht jeden Tag die Post lese! Aber weder Finanzamt noch unsere Ordnungsämter haben hier eine "normale" Toleranzschwelle. Es wird stets mit der KANONE geschossen.

- ich weiß, man muss stets seine Papiere bei sich führen und bei Abwesenheit jemanden bevollmächtigen, die Post zu öffnen - mache ich aber nicht!!! Meine Post ist für mich!

.... als ob man nur zuhause sitzt und auf Strafzettel wartet, um dann die Überweisung gleich zu veranlassen. ... so denken eben deutsche BEAMTE.

Und der Staat selber, der ist der schlechteste Zahler!!!! Monate muss man dort als auf die Begleichung seiner Rechnung warten.

Aber inzwischen erwartet man ja, dass jeder mit einer App, in ein paar Sekunden, weltweit, alles weiß, liest, und überweisen kann.

.... und BMW-Fahrer sowieso :rolleyes: - die bezahlen sogar mehr, als sie müssten ;)

(@ lederkombi - nicht böse sein, aber so etwas wäre mir nie passiert. Bei 10 Euro überweise ich meistens € 9,99 - das macht dann richtig Aufwand auf der Behörde)
Das Zahlungsziel, wenn man 14 Tage ab Datum des Bescheids annimmt, ist Anfang Januar abgelaufen und Anfang Februar wurde dann eine Mahnung verschickt.

Ist das für dich minuntengenau?
 
Zörnie

Zörnie

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Darf man eigentlich dann vor dem Europ. Gerichtshof für Menschenrechte klagen? Erzwingungshaft gibt es in der Form bei uns zum Glück seit vielen 100 Jahren schon nicht mehr. Ist das ein Überbleibsel der Monarchie? :confused: Wird man da in den Zwinger gesperrt bis man die Geldbörse geöffnet hat und den Fiskus befriedigt? Fragen über Fragen.
In Deutschland ist Zwangshaft als Mittel der Verwaltungsvollstreckung vorgesehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen natürlich zulässig: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung

Und auch in der Schweiz scheinen ja physische Zwangsmaßnahmen nicht unbekannt.
 
camasoGS

camasoGS

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...Auf allen Rechnungen (soweit ich weiß auch in der Schweiz) steht ein Zahlungsziel...
In der Schweiz wird das zwar üblicherweise draufgeschrieben, ist aber nicht Vorschrift. Steht keins drauf, gilt zahlbar sofort. Steht irgendwo im OR, Artikel 213 wenn ich mich nicht irre.
 
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