Bussgeld Deutschland

Diskutiere Bussgeld Deutschland im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Wenn Du meinen Text nicht nur kopieren würdest, sondern auch lesen, dann hättest Du gemerkt, das ich z. T. geschrieben habe! Ein Zahlungsziel...
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
@ Wolfgang A.
Das Zahlungsziel, wenn man 14 Tage ab Datum des Bescheids annimmt, ist Anfang Januar abgelaufen und Anfang Februar wurde dann eine Mahnung verschickt. Ist das für dich minuntengenau?
Wenn Du meinen Text nicht nur kopieren würdest, sondern auch lesen, dann hättest Du gemerkt, das ich z. T. geschrieben habe!

Ein Zahlungsziel sollte stets so gewählt werden, dass der Kunde auch das "Ziel" erreichen kann - ein angemessener Zeitraum!

Früher - als noch Geld verdient wurde - gab es 3 % Skonto, wenn man die Rechnung innerhalb 10 Tagen bezahlt hat. Aber hier hat der Kunde auch gewusst, dass er eine Rechnung bekommt, weil er eine Leistung oder einen Gegenstand erworben hat.

Ein Strafzettel kommt aber völlig unvorbereitet und um sich hier orientieren zu können, sind 14 Tage einfach zu kurz.

Und dann sollte eigentlich erst eine "Zahlungserinnerung" folgen, auf die dann eine Mahnung mit ggf. Mahngebühren, die in der Zahlungserinnerung angezeigt wurden, folgt.

Aber, was ist hier auch noch normal ................. die Bildung besteht hier nur noch aus Einbildung, Informationen holt man sich aus dem Internet, 100 Informationen, ...... und Wissen, das tut keiner mehr etwas, es wird immer nur "vermutet".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wolfgang.A

Wolfgang.A

Dabei seit
09.08.2011
Beiträge
3.859
Ort
Salzburg
Modell
KTM 1190 Adventure R
Wenn Du meinen Text nicht nur kopieren würdest, sondern auch lesen, dann hättest Du gemerkt, das ich z. T. geschrieben habe!
Glaube mir, das habe ich.

Wenn du in diesem Thread von minutengenauer Fristbegrenzung schreibst hat das mit dem aktuellen Fall auf jeden Fall nichts zu tun.
Die Frist wurde ganz offensichtlich insgeheim verlängert und erst 4 Wochen später eine Mahnung ausgelöst.
 
lederkombi

lederkombi

Themenstarter
Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
In Deutschland ist Zwangshaft als Mittel der Verwaltungsvollstreckung vorgesehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen natürlich zulässig: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung

Und auch in der Schweiz scheinen ja physische Zwangsmaßnahmen nicht unbekannt.
Danke für den Link, allerdings läuft das in der CH leicht anders als bei Wiki beschrieben. Und für Mahngebühren schaut das nochmals komplett anders aus, die können nicht unter Androhung von Erzwingungshaft (unsägliches Wort...) eingefordert werden. Meine Strafrechtlerin des Vertrauens war über das Schreiben aus Deutschland leicht entsetzt.:unsure:
 
Windcbx

Windcbx

Dabei seit
25.01.2013
Beiträge
1.676
Ort
D-890XX Ulm
Modell
R1200GS Adv LC, Alte:R1200GS R 2007, FZR1000, CBX1000, XS850, CB550
@Lederkombi:
1. Du monierst, dass der Strafzettel nicht mit Priorität verschickt wurde. Hier ist anzumerken, daß diese Briefart in D unbekannt ist. Der bei uns mögliche Eilbrief ist was ganz anderes. Ein Deutscher kennt den Brief mit Priorität meistens nicht. Bei uns kommen alle Briefe (oder vielleicht auch nur 99%) innerhalb 1-2 Tage an.

2. Wie Zörnie schon schrieb, kann man bei deutschen Behörden durchaus auch Einsprüche formulieren und wird, so begründet, durchaus auch angehört. Bei uns gibt es sogar die Möglichkeit den Widerspruch zur Niederschrift zu fordern. D.h. der Beamte muss deinen Widerspruch schriftlich festhalten, auch wenn du Ihm an den Karren fährst.

3. Du bezahlst einen Strafzettel zu einem Zeitpunkt der deutlich über der gesetzten Frist liegt. Hab ich leider beruflich bei Schweizer Kunden auch schon so erlebt. Zalungsziel 14 Tage, nach 30 Tagen freundlicher Anruf was denn wäre, ach so :confused:, Zahlungslauf wäre dann in 30 Tagen. In D hab ich 1 Tag nach Zahlungsziel die Mahnung auf dem Tisch.
Bußgeld in F: In F Zahlung innert 45 Tagen 45€, bis 68 Tagen 90€ und drüber 180€

4. Du schreibst, Beugehaft gäb es bei euch nicht. Auch euer Staat weis die Bussen einzutreiben, entweder durch Haft bis zum nächsten Tag als die Banken wieder aufmachten( ist nem Freund von mir vor fast 40 Jahren als 17-jährigem passiert, durch Blödsinn mit dem Moped auf der Autobahn) und der Vater eine Blitzüberweisung machte. Oder auch durch Eintreiben der Busse von 1200€ in D mit gleichzeitiger Erklärung zur Persona non Grata für ein Jahr (unser Preis hierfür 50-100€). Gern genommen wird von grauhaarigen GS-Fahrern auch die Kreditkarte.

Es gibt Unterschiede in Europa, es ist nicht immer leicht die Unterschiede zu wissen.
Aber: Freuen wir uns an dieser tollen Ecke der Welt, die auch durch die vielen Unterschiede, die es hier gibt, so spannend ist.:jubel::jubel: Und lasst uns durch Reisen und Besuchen unserer Nachbarn möglichst viel kennenlernen, auch wenn es manchmal mit Ärger verbunden ist.
Gruss Sturmi
 
Zuletzt bearbeitet:
lederkombi

lederkombi

Themenstarter
Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
Hi sturmi,

Für das Bussgeld stimme ich Dir zu, aber nicht über die Mahngebühr (welche sinnigerweise nur Gebühr heisst und auf die dann noch eine Mahngebühr kommt). In die Kiste nehmen sie Dich heute nur noch wenn es grobe Verkehrsverletzungen sind (10€ gehören da definitv nicht dazu) und wenn mit dem Ursprungsland kein Rechtsabkommen besteht. Ansonsten würde nur das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Busse (wie gesagt nur grobe Verletzungen, welche nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können = Strafverfahren) beschlagnahmt, quasi als Pfand. Aber jemanden festzunehmen, damit er bezahlt = Beugehaft, da würde ich mich gleich nach Strassbourg wenden! Und nein, das gibt es bei uns nicht mehr, zumindest nicht offiziell und wenn das angewandt würde, dann gäbe es einen Skandal.

Aber ist ja eh egal, denn inskünftig wandern Bussbescheide aus DE geradewegs in den runden Kübel :cool:. Erst mit der klar ersichtlichen Entgegennahme des Bescheides würde ich dann das Bussgeld und auch nur dieses (!) bezahlen. Ich bin bzw. war bieher einfach zu ehrlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Windcbx

Windcbx

Dabei seit
25.01.2013
Beiträge
1.676
Ort
D-890XX Ulm
Modell
R1200GS Adv LC, Alte:R1200GS R 2007, FZR1000, CBX1000, XS850, CB550
Würd ich nicht in den Kübel werfen. Gibt bloss Ärger. Zahl, wenn du denkst es ist irgendwie gerechtfertigt und erheb Einspruch, wenn du denkst es ist nicht in Ordnung. Und entscheide dann anhand des Bescheides zum Einspruch.

Hinweis: Für Tickets im ruhenden Verkehr wird bei uns der Halter zur Rechenschaft gezogen, wenn der Fahrer nicht benannt wird. Anders ist es beim fahren: Hier ist tatsächlich nur der Fahrer verantwortlich und man kann ja als Halter nicht immer wissen wer gefahren ist.:) Ein Zeugnisverweigerungsrecht gibts auch noch. D.h. wenn du hier z.b. von vorn geblitzt wirst und den Fahrer nicht benennst und man den Fahrer nicht ermitteln kann, ist das ganze kostenfrei.:o In A ist es anders, gib den Fahrer an, oder zahl als Halter. Heisst Anonymverfügung:(

Gruss Sturmi
Auf eine Ticketfreie Saison:motoradsmiley:
 
Windcbx

Windcbx

Dabei seit
25.01.2013
Beiträge
1.676
Ort
D-890XX Ulm
Modell
R1200GS Adv LC, Alte:R1200GS R 2007, FZR1000, CBX1000, XS850, CB550
doppelt
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfgang.A

Wolfgang.A

Dabei seit
09.08.2011
Beiträge
3.859
Ort
Salzburg
Modell
KTM 1190 Adventure R
In A ist es anders, gib den Fahrer an, oder zahl als Halter. Heisst Anonymverfügung:(
Das ist falsch, die Anonymverfügung ist nur die Möglichkeit einer kostengünstigen Abkürzung des Verfahrens.
Bezahlst du die Anonymverfügung nicht, dann wird eine Lenkererhebung eingeleitet.
 
lederkombi

lederkombi

Themenstarter
Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
D.h. wenn du hier z.b. von vorn geblitzt wirst und den Fahrer nicht benennst und man den Fahrer nicht ermitteln kann, ist das ganze kostenfrei.:o In A ist es anders, gib den Fahrer an, oder zahl als Halter. Heisst Anonymverfügung:(

Gruss Sturmi
Auf eine Ticketfreie Saison:motoradsmiley:
Ja, das war lange in der CH auch so. Inzwischen muss da immer der Halter dafür geradestehen, er muss wissen, wer wann gefahren ist und sonst blutet er selber :(
 
traveller

traveller

Dabei seit
23.08.2010
Beiträge
277
Ort
Datteln
Angst, dass in Deutschland jemand mit Handschellen auf dich wartet, brauchst du nicht zu haben.
Die 10 € sind gezahlt und die Erzwingungshaft ist hinfällig.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft


(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1.die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. ...

Die 10 € sind die Strafe und der Rest Gebühren. Für die Gebühren geht keiner in den Knast.

Warum die Kollegen für die 10 € so ein Fass aufgemacht haben, ist mir allerdings ein Rätsel.

Guido
 
brummel

brummel

Dabei seit
27.01.2005
Beiträge
2.056
Ort
7933x Herwelze
Modell
R 1200 GS
Gruezi, Mach kein Büro uff wegen 10 Stutz, in CH hättest du ein Vielfaches an Busse bezahlt.
Hopp Schwiiz! Einisch!
 
Thema:

Bussgeld Deutschland

Bussgeld Deutschland - Ähnliche Themen

  • NORWEGEN - Bußgeld - Rennleitung (ProViDa) Videofahrzeuge

    NORWEGEN - Bußgeld - Rennleitung (ProViDa) Videofahrzeuge: Hej Heute möchte ich Euch informieren das in Norwegen ggf. teure Videos gedreht werden. Fall 1: Ein schwarzer BMW 3er fuhr hinter mir und...
  • Bussgeld in Italien - 62€ für 5 km/h zu schnell

    Bussgeld in Italien - 62€ für 5 km/h zu schnell: hab grad "liebe" Post und Reiseerinnerung bekommen. bin in Italien mit 100 auf der Landstraße gemessen worden (90 erlaubt) und nach abzug ergibt...
  • Bußgelder können lt. Gericht fahrzeugabhängig sein

    Bußgelder können lt. Gericht fahrzeugabhängig sein: Hallo, Fahrer von SuV's können mit erhöhten Bußgeldern belegt werden. So eine GS ist ja auch ein bischen SuV ...... Hier der link zum Artikel...
  • Polen: empfindlich hohe Bußgelder seit 01.01.2022, besser man passt auf.

    Polen: empfindlich hohe Bußgelder seit 01.01.2022, besser man passt auf.: Hallöchen zusammen! Sicherlich haben viele von Euch bei euren Polen-Reisen bemerkt, dass die dortige STVO von den meisten Einheimischen...
  • 2021: Bussgeldkatalog: Wann Punkte, Bußgeld und Fahrverbot?

    2021: Bussgeldkatalog: Wann Punkte, Bußgeld und Fahrverbot?: Hallo zusammen, hier für euch alle zur Info: Bußgeldkatalog (2021): alt/neu, Geschwindigkeit | autozeitung.de Bitte fahrt dementsprechend...
  • 2021: Bussgeldkatalog: Wann Punkte, Bußgeld und Fahrverbot? - Ähnliche Themen

  • NORWEGEN - Bußgeld - Rennleitung (ProViDa) Videofahrzeuge

    NORWEGEN - Bußgeld - Rennleitung (ProViDa) Videofahrzeuge: Hej Heute möchte ich Euch informieren das in Norwegen ggf. teure Videos gedreht werden. Fall 1: Ein schwarzer BMW 3er fuhr hinter mir und...
  • Bussgeld in Italien - 62€ für 5 km/h zu schnell

    Bussgeld in Italien - 62€ für 5 km/h zu schnell: hab grad "liebe" Post und Reiseerinnerung bekommen. bin in Italien mit 100 auf der Landstraße gemessen worden (90 erlaubt) und nach abzug ergibt...
  • Bußgelder können lt. Gericht fahrzeugabhängig sein

    Bußgelder können lt. Gericht fahrzeugabhängig sein: Hallo, Fahrer von SuV's können mit erhöhten Bußgeldern belegt werden. So eine GS ist ja auch ein bischen SuV ...... Hier der link zum Artikel...
  • Polen: empfindlich hohe Bußgelder seit 01.01.2022, besser man passt auf.

    Polen: empfindlich hohe Bußgelder seit 01.01.2022, besser man passt auf.: Hallöchen zusammen! Sicherlich haben viele von Euch bei euren Polen-Reisen bemerkt, dass die dortige STVO von den meisten Einheimischen...
  • 2021: Bussgeldkatalog: Wann Punkte, Bußgeld und Fahrverbot?

    2021: Bussgeldkatalog: Wann Punkte, Bußgeld und Fahrverbot?: Hallo zusammen, hier für euch alle zur Info: Bußgeldkatalog (2021): alt/neu, Geschwindigkeit | autozeitung.de Bitte fahrt dementsprechend...
  • Oben