dämlicher Anwalt oder einfach nur dreist?

Diskutiere dämlicher Anwalt oder einfach nur dreist? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ok, wenn Männe Halter des Fz ist, dann ist er auch Auftraggeber des RA. Dass die Versicherung ihn beauftragt hat , könnte auch sein.
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Gast 7673

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Ok, wenn Männe Halter des Fz ist, dann ist er auch Auftraggeber des RA.
Dass die Versicherung ihn beauftragt hat , könnte auch sein.
 
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vierventilboxer

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Mag sein dass ich da falsch liege Di@k, aber ich denke ebenso wie palmstrollo.
Die Frau "war nicht der Fahrer" :confused: und der Halter ist sie nun auch nicht - somit ist sie in allen Belangen aussen vor.
Was sollte ihr RA also dann für sie einfordern können?
Ich behaupte er blickt einfach nicht durch, stellt unzulässige Forderungen und ist auch was den Halter betrifft fehlinformiert.

DAS würde ich garantiert nicht unter "Verbundarbeit" laufen lassen.

Hermann, lehne dich gemütlich zurück! Ich bin mir sicher dass in absehbarer Zeit die Vernunft siegen wird.

Ich sehe für dich momentan gar kein Problem, höchstens für die Anwälte. Die Zeche für den unnötigen Schriftwechsel wird irgendjemand zahlen müssen, fragt sich nur wer?!
 
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Boogieman

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Hallo Hermann,

ich würde mir da an Deiner Stelle keine allzugroßen Kopf machen und das Schreiben des gegnerischen Anwaltes einfach mal ignorieren.

Der Ausgang eines Strafverfahrens ist für den Krafthaftpflichtversicherer nicht bindend, da er sich im zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen zu befassen hat. Dazu prüft er erst - vereinfacht dargestellt - erst einmal, ob sich der Schaden beim Betrieb des versicherten Kraftfahrzeuges ereignet hat, d.h. ob ein adäquat kausaler Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Fahrzeuges und dem Eintritt des Schadenfalles besteht. Das hat er wohl gemacht. Nach den Angaben in Deinem ersten Beitrag fand eine Fahrzeuggegenüberstellung statt und die Beschädigungen passten. Im Zuge der weiteren Bearbeitung ist er dann zu dem Ergebnis gekommen, daß der Unfall von seinem Versicherungsnehmer bzw. dessen Fahrer verursacht wurde und hat Deine Schadenersatzansprüche reguliert.

An dieser Regulierung hält die Versicherung fest, nachdem sie gegenüber dem Anwalt abgelehnt hat den Vetrag seines Mandanten schadenfrei zu stellen (geht aus dessen Schreiben hervor). Kann mir auch nicht so recht vorstellen, was der da Dir gegenüber einklagen will.

Gruß
Boogieman
 
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Gast 7673

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Mag sein dass ich da falsch liege Di@k, aber ich denke ebenso wie palmstrollo.
Die Frau "war nicht der Fahrer" :confused: und der Halter ist sie nun auch nicht - somit ist sie in allen Belangen aussen vor.
Was sollte ihr RA also dann für sie einfordern können?
Ich behaupte er blickt einfach nicht durch, stellt unzulässige Forderungen und ist auch was den Halter betrifft fehlinformiert.

DAS würde ich garantiert nicht unter "Verbundarbeit" laufen lassen.

Hermann, lehne dich gemütlich zurück! Ich bin mir sicher dass in absehbarer Zeit die Vernunft siegen wird.

Ich sehe für dich momentan gar kein Problem, höchstens für die Anwälte. Die Zeche für den unnötigen Schriftwechsel wird irgendjemand zahlen müssen, fragt sich nur wer?!
Nö da liegst Du richtig. Wir sind uns einig. Halter ist Männe also auch Auftraggeber. Den Text des Aufforderungsschreibens lese ich jetzt nicht nach, sollte der RA sich für Frau X gemeldet haben, dann gibt es da sicher keinen Anspruch.
 
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vierventilboxer

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In dem Schreiben stand "Mandantin Frau Valdeta S."
 
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Boogieman

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Hallo,

scheint aber eher so zu sein, daß die Frau S. wohl die Versicherungsnehmerin ist, also Vertragspartner zum Versicherer. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht zwangsläufig die gleiche Person sein. Insofern kann sie da schon mitspielen.

Gruss
Boogieman
 
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Gast 7673

Gast
wenn

man das Schreiben des RA liest, entsteht in der Tat der Eindruck als wäre Frau V die VN der Haftpflicht. Dann hast Du sicher recht.

Jedenfalls scheint in der Familie V nicht ganz Einigkeit zu herrschen was zu tun ist :p. Mal sehen wie sich das weiterentwickelt...


Hallo,

scheint aber eher so zu sein, daß die Frau S. wohl die Versicherungsnehmerin ist, also Vertragspartner zum Versicherer. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht zwangsläufig die gleiche Person sein. Insofern kann sie da schon mitspielen.

Gruss
Boogieman
 
Parzival

Parzival

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Habe das jetzt nicht lückenlos mitgelesen. Aber der Vorgang sollte klar sein.
Der Täter wurde also nicht festgestellt, das Tatfahrzeug dagegen steht fest.

Der Versicherungsnehmer ist hier IN JEDEM FALL in der Pflicht für den Schaden aufzukommen. Der Halter ist dafür verantwortlich sich darum zu kümmern wen er mit dem Kfz fahren lässt.
Sollte der Halter nicht wissen wer gefahren ist, kann ihm ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Der Versicherungsnehmer muss sich mit dem Fahrzeughalter auseinandersetzen wenn er meint, dass eine Person für den Schaden aufkommen soll. Dem Geschädigten kann das völlig egal sein. Er kriegt den Schaden ohnehin von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt - egal wer gefahren ist.

Es ist schliesslich das Risiko versichert was alles mit dem Kfz geschehen kann - und das ist nicht davon abhängig wer nun damit fährt.
 
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LieberOnkel

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Es gibt also nicht nur schlechte, sondern auch noch sehr schlechte Anwälte!
 
palmstrollo

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Yip, leider ja.
Ich habe gestern meinen Nachbarn getroffen, nachder dieser noch einmal mit dem Anwalt seiner Frau gesprochen hat.
Der Anwalt war ob meiner "Auslach"-Mail sehr erbost und wollte mich (O-Ton Nachbar) "fertig machen", da ich ihn in der Mail wie einen kleinen, dummen Junge hingestellt hätte. Der Nachbar hat letztlich das Ganze beendet. Hier kommt wohl nix mehr.
Lediglich mein Anwalt wird der Gegenseite wohl noch eine kostenpflichtige Anwort zukommen lassen :D
 
L

LieberOnkel

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(...)
...und wollte mich (O-Ton Nachbar) "fertig machen", da ich ihn in der Mail wie einen kleinen, dummen Junge hingestellt hätte.
(...)
Das hat er doch selbst gemacht.... BTW: Wer als Anwalt dann auch noch äußert, er wolle jemanden "fertig machen", zeigt auch noch fehlende Professionalität.
 
G

Gast 7673

Gast
Yip, leider ja.
Ich habe gestern meinen Nachbarn getroffen, nachder dieser noch einmal mit dem Anwalt seiner Frau gesprochen hat.
Der Anwalt war ob meiner "Auslach"-Mail sehr erbost und wollte mich (O-Ton Nachbar) "fertig machen", da ich ihn in der Mail wie einen kleinen, dummen Junge hingestellt hätte. Der Nachbar hat letztlich das Ganze beendet. Hier kommt wohl nix mehr.
Lediglich mein Anwalt wird der Gegenseite wohl noch eine kostenpflichtige Anwort zukommen lassen :D
Dann schreib dem Anwalt, wenn er Dich nu fertig machen will doch mal folgendes (aber bitte genau zitieren:cool:) : "Und im Übrigen halte ich es mit J.W.Goethe, Götz v Berlichingen, Reclam Heft Seite 71 Zeile 35."

(da steht NICHT das was alle vermuten, sondern: Götz : Wir werden uns verteidigen, so gut wir können.")

 
palmstrollo

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Danke Dirk, aber er wurde ja vom Nachbarn "zurückgepfiffen", was ihn vermutlich nicht glücklicher gemacht hat :D
 
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Christian S

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Lediglich mein Anwalt wird der Gegenseite wohl noch eine kostenpflichtige Anwort zukommen lassen :D
Hallo Allerseits,

recht unterhaltsam diese Runde hier. Über den Kollegen, der von dir die Kohle wollte, sage ich jetzt mal (fast) nichts, nicht jeder trägt zum Ansehen des Berufsstandes bei :mad:.

Das mit der kostenpflichtigen Antwort wird spannend.

1.) gibt es nicht so ohne weiteres eine Kostenerstattung für die Abwehr unbegründeter Ansprüche,
siehe hier: Kostenerstattung bei Forderungsanwehr
sowie das Urteil: BGH, Urteil vom 16. 1. 2009 - V ZR 133/08

Und glaub mir, so ein ganz klein wenig PLAUSIBEL ist ziemlich viel!

2.) Wer soll denn erstatten? Die Frau, die freigesprochen wurde? Oder der Mann? Wer hat den Anwalt beauftragt? Oder der Rechtsanwalt selbst, weil er ohne Auftrag gehandelt hat?

Ganz egal, das ist doch jetzt den Aufwand nicht mehr wert, hake es ab und fertig, sonst hast am Ende noch du die Kosten deines Anwalts am Bein
 
palmstrollo

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...

2.) Wer soll denn erstatten? Die Frau, die freigesprochen wurde? Oder der Mann? Wer hat den Anwalt beauftragt? Oder der Rechtsanwalt selbst, weil er ohne Auftrag gehandelt hat?

Ganz egal, das ist doch jetzt den Aufwand nicht mehr wert, hake es ab und fertig, sonst hast am Ende noch du die Kosten deines Anwalts am Bein
Da mein Nachbar als Halter des Fahrzeugs laut seiner Aussage keinen Auftrag zur "Eintreibung" gegeben hat und die Fahrerin als "nicht VN" dazu nicht berechtigt wäre, würde vermutlich der gegn. Anwalt auf den Kosten sitzen bleiben. Er hat vermutlich ohne Auftrag gehandelt.
Abgehakt habe ich die Sache spätestens seit gestern abend, als der Nachbar mir noch einmal bestätigte, dass er den Anwalt zurückgepfiffen habe.
Wenn mir jedoch ein Anwalt eine Frist setzt und mit einer Klage droht, so gebe ich solch ein Schreiben lieber an meinen Anwalt (ist der, der die Reparaturkosten bei der gegn. Versicherung geltend gemacht hat) weiter, auch wenn mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt, dass der Anspruch ungerechtfertigt ist. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich ja noch nicht, dass der gegn. Anwalt "gestoppt" wird.
 
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LieberOnkel

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Ich bin immer wieder überrascht, wieviele Menschen doch "meinen Anwalt" haben. ;)
 
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