Der Staat darf lügen

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Vatta

Vatta

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Was mich stört, und weshalb die Frage nach meiner Polemik kam: Darf der Staat seine Bürger behandeln wie Kinder, denen man etwas von der Zahnfee erzählt, damit sie keine Angst haben, wenn ihnen die Milchzähne ausfallen?
Sampleman, schau`Dich doch mal hier und in vielen anderen Foren und Diskussionen in den Zeitungen um. An jeder Ecke steht irgendein volljähriges Kind und schreit nach Verboten, Regeln und Kontrollen durch den Staat. Sei es zum Thema Raucherkneipen, Fahrradhelmen, Warnwesten, Radwegen, Tempolimits, "Lärmbelästigungen", Falschparkern, Feinstaubbelastungen oder was weiß ich nicht alles. Von den Veggieday- und Frauenquoten- Befürwortern will ich gar nicht erst reden. Irgendein unmündiger Heini stellt sich immer hin und fordert den Staat und die Staatsgewalt auf, ihm das Denken und Handeln abzunehmen - vorzugsweise wenn die Forderungen "die anderen" betreffen. :banghead:

Die in diesem Fall beschriebene Schneeflocke neben der Geschwindigkeitsbeschränkung hätte ich ebenso als Argumentationshilfe oder Warnung verstanden. Dumm nur, wenn kein Schnee zu sehen ist! Dann hätte ich, bei freier Bahn natürlich, das Tempolimit garantiert auch nicht eingehalten. Ein Bußgeld hätte ich dann aber unter Lehrgeld abgehakt und bezahlt. Aber wir dürfen ganz gelassen davon ausgehen, dass selbst bei Schneefall irgendwer daherkommen würde um "Schneefall" und "Schneedecke" höchst richterlich und auf Basis von Gutachten definieren zu lassen. Mit einem Ergebnis, dass bei 74,5 DIN-Schneeflocken pro m² Asphalt noch nicht von einer geschlossenen Schneedecke gesprochen werden kann, oder so ähnlich. :nerd:

Diese Mentalität ist der Erzfeind des eigenen gesunden Menschenverstandes. Und genau das wird uns irgendwann mal ganz böse einholen. Daher schmeckt mir eine gesunde Portion zivilen Ungehorsams noch am besten, wenn man noch in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen.

Unnötig aufgestellte Warnungen vor Ölspuren und Rollsplit sind erbärmlich, aber im Grunde nur eine Konsequenz aus den Forderungen der Mitmenschen die nach Mutti rufen, wenn mal was passiert ist. Schaut Euch doch mal diese Warnschilder neben Kanälen und Flüssen an: Es wird vor der Gefahr gewarnt, dass man vom Ufer aus ins Wasser fallen kann. Und diese Schilder sind dort nicht für die wirklichen kleinen Kinder aufgestellt!!

Viele Grüße

Burkhard
 
Quallentier

Quallentier

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Hmmm, ICH passe grundsätzlich bei Schneefall auf, dafür brauche ich kein Warnzeichen... :banghead:
 
beiker

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Kleine Aufklärung:
Das zusatzschild steht hauptsächlich vor Brücken und vor anderen frostgefärdeten Stellen (Wasser läuft über die Strasse) und ist nicht nur bei Schneefall zu beachten. In Verbindung mit Tempolimits halte ich das Schild für einen schlechten Scherz.

Gruss
Berthold
 
fmantek

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Kleine Aufklärung:
Das zusatzschild steht hauptsächlich vor Brücken und vor anderen frostgefärdeten Stellen (Wasser läuft über die Strasse) und ist nicht nur bei Schneefall zu beachten. In Verbindung mit Tempolimits halte ich das Schild für einen schlechten Scherz.

Gruss
Berthold
Ja, ernsthaft halte ich das Schild für eine Warnung vor überfrierender Nässe .... Stimme dir völlig überein, habe sowas auch noch nie bewusst mit Tempowarnung gesehen.

Frank
 
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der niederrheiner

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Ich hätte da noch 'ne andere Erfahrung anzubieten. Und zwar die Aufhebung eines Überholverbots. Man richtet sich schon mal auf's Überholen ein. Und Dä! Eine Kreuzung, eine schlecht einsehbare Kurve oder eine Steigung folgt. So das man direkt nach 'm Ausscheren sieht, dat wird niGS.

Warum wird da kurz vorher, und wirklich so kurz, das man keine legale Chance hat zu überholen, das Überholverbot aufgehoben? Will man damit irgendwas provozieren?!?
 
Zörnie

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Warum wird da kurz vorher, und wirklich so kurz, das man keine legale Chance hat zu überholen, das Überholverbot aufgehoben? Will man damit irgendwas provozieren?!?
Soweit würde ich mit Unterstellungen nicht gehen. Das ist wahrscheinlich einfach nur Dummheit oder Gedankenlosigkeit.
 
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der niederrheiner

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Hm, nur wohin? Ich hab in den letzten 30 Jahren da noch niGS gesehen, wo es soviel besser wäre. Aber klar, als Einwanderer halt ich mich die erstezweite Generation aus allem raus. Dann sieht es sicher schnell in vielen Ländern besser aus.


Josef, spannt mehr Netze unter eure Brücken, dann braucht ihr auch nicht soviele neue Leute. . .
 
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der niederrheiner

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Soweit würde ich mit Unterstellungen nicht gehen. Das ist wahrscheinlich einfach nur Dummheit oder Gedankenlosigkeit.
Ja. Damit versuch ich mich dann auch immer zu trösten. Aber in dunklen Minuten bin ich mir da nicht so wirklich sicher. . .
 
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GSYoungster

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Der Staat darf lügen:confused:?? 180Grad am Thema vorbei der Titel. Richtiger wäre: Wer die Verkehrszeichen nicht kennt, ist selber Schuld.

Schneeflocke bedeutet "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung", ist also ein Gefahrenhinweis, und zwar unabhängig von einer bestimmten Geschwindigkeitsbeschränkung. Wohl schon etwas länger her die Theorieprüfung, was...?
Ciao
 
monochrom

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Gewohnt (wiederholt) sinnfreies Urteil der deutschen Judikative.

Hierbei wieder deutlich:

Hier wird 'im Namen des Volkes' gesprochen, was aber eigentlich nicht im Sinne der Bürger sein kann.

Es handelt sich um eine persönliche Auslegung einer Vorschrift eines einzelnen Richters bzw einzelner Richter, eine subjektive Auslegung eines Juristen über einen bestehenden Sachverhalt.

Seine/ihre Meinung zu einem bestimmten Thema und wie es aussieht , waren es keine 'Autofahrerfreunde', sondern Menschen, die mit dem Fahrrad in die Arbeit (fahren können) oder wenn sie es mit dem Auto tun, wird er / werden sie zu den Passivfahrern gehören, die ganz nebenbei, immer schon fürs Tempolimit waren.

Und so braucht man sich nicht wundern, über so ein Urteil.

Wie sinnfrei dieses ist, lässt sich daran erkennen, dass ein Unterschied zwischen Nässe und Schneeflocke gesehen wird, anstatt analog zu verfahren.

Deutsche Juristen - für mich ein immer grösser werdendes Fragezeichen.

PS: Ausserdem nervt mich, dass sich die Juristen zunehmend als Gesetzgeber aufspielen.
 
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ChiemgauQtreiber

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Ich meine, dass wenn sich die Leute grundsätzlich einigermassen an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten würden, auch keine Zusatzschilder nötig wären, um deren Akzeptanz zu erhöhen. In der Schweiz läuft das über das Portemonnaie, in Deutschland halt über das Warnen vor nicht vorhandenen Gefahren. Darf sich jeder eine Meinung bilden, was sinnvoller ist :rolleyes:
Wenn aber mehr Bergrenzungen "Sinnhaft" wären dann würden sich vielleicht mehr Leute daran halten?

Wenn es nicht nur nach Schikane oder nach Abzocke aussehen würde! (Nicht immer aber immer öfter)
 
C-Treiber

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Hallo Leute, habe gerade eine Pressemitteilung der DAS-Rechtsschutzversicherung bekommen, in der sie ein Verkehrs-Urteil aufdröselt. Es geht um den Einsatz des Zusatzsymbols "Schneeflocke" neben einem Verkehrsschild. Die Kursiv-Stellung ist von mir, denn sie betrifft den Kern meines Postings:

Irritationen durch Zusatz-Verkehrsschild „Schneeflocke“
Straßenverkehrsrecht
Wird zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Verkehrszeichen mit einer stilisierten Schneeflocke verwendet, bedeutet das nicht, dass das Tempolimit nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt. Nach Mitteilung der D.A.S. bestätigte das OLG Hamm ein Bußgeld und ein Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der eine solche Begrenzung nicht eingehalten hatte.
OLG Hamm, Az. 1 RBs 125/14
Hintergrundinformation:
Manchmal sind Verkehrszeichen zwar gut gemeint, sorgen beim Verkehrsteilnehmer aber für Fehlinterpretationen. 2009 hat der Gesetzgeber bereits einige Verkehrsschilder abgeschafft, die als überflüssig angesehen wurden – zum Beispiel die „Schneeflocke“, ein entsprechendes schwarzes Symbol auf weißem Grund in einem roten Dreieck. Das Schild sollte vor winterlichen Straßenverhältnissen warnen. Aber: Als Zusatzzeichen (auf einem weißen Schild mit schwarzem Rand) gibt es die „Schneeflocke“ noch. Sie kann als ein sogenanntes Sinnbild in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen auf Schnee- und Eisglätte hinweisen. Der Fall: Ein Autofahrer war im Januar 2014 auf der B 54 unterwegs. Dort begegnete er einem elektronisch gesteuerten Verkehrsschild, das eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h verordnete – in Verbindung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“. Der Mann nahm an, dass das Tempolimit nur bei Schneefall gelten sollte. Es herrschten aber gerade keine winterlichen Straßenverhältnisse. Daher drückte er aufs Gas und wurde prompt geblitzt – mit 125 km/h. Die Folge: 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Der Autofahrer ging gegen den Bescheid vor. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte Bußgeld und Fahrverbot. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, erklärte das Gericht, dass sich die „Schneeflocke“ hier nicht mit dem Zusatzschild „bei Nässe“ vergleichen ließe. Bei letzterem gelte eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich nur, wenn die Straße feucht sei. Das Zusatzschild „Schneeflocke“ solle lediglich die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. Diese sei unabhängig von der Wetterlage und ohne zeitliche Begrenzung einzuhalten.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14

Das Zusatzschild „Schneeflocke“ soll also die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. Ist ja geil. Damit bestätigt die Entscheidung etwas, was ich schon öfters gesehen habe: Offenbar darf der Staat vor Gefahren warnen, die gar nicht da sind oder Kontrollen ankündigen, die gar nicht vorhanden sind, um beim Bürger die Gehorsamkeitsquote und den verfolgungsdruck zu erhöhen. So hat zum Beispiel die Polizei in Kochel zugegeben, dass sie Warnschilder vor angeblichen Ölspuren aufgestellt hat, um die Motorradfahrer dazu zu bewegen, am Kesselberg langsamer zu fahren. Ich habe eh den Eindruck, dass es das Zusatzschild "verschmutze Fahrbahn" nicht mehr gibt, jetzt ist immer gleich von einer Ölspur die Rede.

Ich finde, das ist eine bedenkliche Entwicklung. Nicht nur, dass in Deutschland viel zu viele Verkehrsschilder aufgestellt werden - es ist auch nicht nötig, auf einer kurvigen Landstraße alle 200 Meter das Tempolimit hoch- und dann wieder runterzusetzen. Aber wenn jetzt auch noch die Verkehrsschilder nicht nur übervorsichtig warnen, sondern absichtlich Gefahren ankündigen, damit sich Leute nicht situationsgerecht verhalten, dann ist eine Linie überschritten.

Was meint ihr?
Ich sehe das ziemlich einfach. Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer glaubt, die rechte Spur auf der Autobahn sei nur für Lkw. Ich glaube, das Schild gilt nur bei winterlichen Straßenverhältnissen, genauso wie das Zusatzschild "bei nasser Fahrbahn" nur bei nasser Fahrbahn gilt oder sind all die anderen netten roten Dreiecke sinnfreie Schilder. Es ist nicht mal das Schwarze die Schrift und beim nächsten Mal das Weiße.

Das OLG Hamm ist für einige denkwürdige (um nicht zu sagen, grenzwertig realitätsferne) Urteile verantwortlich und auch bekannt. Zudem handelt es sich hierbei um die Verwerfung einer Rechtsbeschwerde.

Nach Lesart dieses Gerichtes ist die Schneeflocke ein entbehrlicher Hinweis, auf mögliche winterliche Straßenverhältnisse. Ähnlich sinnvoll hat schon mal das OLG Stuttgart argumentiert.

Wenn der Hinweis entbehrlich ist, dann braucht man ihn auch nicht anzuzeigen.

Kann ich mich bei dem Verkehrszeihen "nächste Kreuzung Vorfahrt" auch darauf verlassen, das es sich um einen entbehrlichen Hinweis handelt und eine Vollbremsung hinlegen um rechts vor links zu gewähren? Oder bei der Warnung vor kreuzenden Fussgängern, Radfahreren allgemeinen Gefahrenstellen etc. diese einfach ignorieren, der Hinweis ist ja entbehrlich.

Für mich liest sich das so, man hat vorsätzlich Verwirrung gestifftet (weil ohne Schneeflocke wäre der nicht zu schnell gefahren) und dafür auch noch richterliche Rückendeckung bekommen.
 
Henryt

Henryt

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Unsere Gesellschaft und unserer Staat nähert sich mit rasanter Geschwindigkeit in einen Zustand, der durch den bekannten Satz von Max Liebermann so prägnant beschrieben wurde, "Ich kann garnicht soviel fressen wie ich kotzen könnte".
Es wird gegängelt, vorgeschrieben und penetrant die "Political Correctness" herausgehängt. Sei es vom Staat oder selbst ernannten .. -schützern.
 
blntaucher

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Der Staat darf lügen:confused:?? 180Grad am Thema vorbei der Titel. Richtiger wäre: Wer die Verkehrszeichen nicht kennt, ist selber Schuld.

Schneeflocke bedeutet "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung", ist also ein Gefahrenhinweis, und zwar unabhängig von einer bestimmten Geschwindigkeitsbeschränkung. Wohl schon etwas länger her die Theorieprüfung, was...?
Ciao
Leider steht im Urteil keine Angabe zu den seinerzeit herrschenden Temperaturen. Ich jedoch würde bei bspw. 10 Grad über Null ein solches Zusatzschild unter einem Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung auch als gegenstandslos betrachten, da mit Glatteis bei 10 Gead plus wohl sicher nich zu rechnen ist.
 
G

GSYoungster

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Leider steht im Urteil keine Angabe zu den seinerzeit herrschenden Temperaturen. Ich jedoch würde bei bspw. 10 Grad über Null ein solches Zusatzschild unter einem Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung auch als gegenstandslos betrachten, da mit Glatteis bei 10 Gead plus wohl sicher nich zu rechnen ist.
Der Hinweis auf die Gefahr plötzlicher Glatteisbildung steht weder grundsätzlich, noch regelmässig tatsächlich im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung; jedenfalls sieht dies die Verkehrsregelverordnung nicht so vor. Dieser Gefahrenhinweis steht vielmehr für sich alleine. Sollte dies (ausnahmsweise) nicht so sein, wäre ein zusätzlicher Hinweis ausdrücklich anzubringen, wie beispielsweise in der von Topas oben genannten Variante. Dies war im hier genannten Beispiel aber nicht der Fall.

Dass die Schneeflocke häufig unter (oder über) Schildern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht ist, hat dabei rein praktische Gründe. Ähnliches ist ja z.B. auch beim Gefahrenhinweis "Schleudergefahr" zu beobachten.

Vielleicht erscheint mir dies deshalb so logisch, weil solche Schilder bei uns in der CH recht weit verbreitet sind und häufig auch das ganze Jahr über hängen d.h. fix angebracht sind und sich dabei regelmässig unter einem Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung befinden. Natürlich ist uns dabei bewusst, dass die Schneeflocke - im Unterschied zur Geschwindigkeitsbergrenzung - nur dann eine Relevanz hat, wenn sich die Aussentemperatur im Gefahrenbereich bewegt.

Ciao
 
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