Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

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Baumbart

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Die Richter haben alle echten Folteropfer verspottet. Der Kindermörder konnte die Bedrohung jederzeit beenden, davon träumen wirkliche Folteropfer. Davon kann er nicht traumatisiert sein. Hat der Staatsanwalt wieder den billigeren Gutachter gehabt.
 
AmperTiger

AmperTiger

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was ich nicht verstehe, wieso man hier nicht einfach nach dem Verursacherprinzip urteilt.
Gäfgen hat die Ursache dafür (durch seine rechtsw. Tat) gesetzt, dass er so behandelt wurde (der Poli ist rechtskräftig auch dafür verurteilt)
Da Gäfgen aber Verursacher ist, steht im auch keine Entschädigung dafür zu oder wenn ihm die zusteht, warum wird er denn nicht gleichermaßen Schadensersatzpflichtig gemacht, so dass er an die Eltern des ermordeten Jungen zahlen muß?
 
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Schlonz

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Der Kindermörder konnte die Bedrohung jederzeit beenden,
aber nur, um weiterer Folter zu umgehen. Es ist eben mal ein Prinzip unseres Rechtsstaates, dass Folter nicht geht. In der Masse ist das toll und manches Mal erzeugt es eben Kopfschütteln. Man kann das aber nicht auslegen. Es gibt hier nur 1 oder 0, nur schwarz oder weiss, so sehr man sein Tun verabscheuen mag
 
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Chefe

Gast
was ich nicht verstehe, wieso man hier nicht einfach nach dem Verursacherprinzip urteilt.
Gäfgen hat die Ursache dafür (durch seine rechtsw. Tat) gesetzt, dass er so behandelt wurde (der Poli ist rechtskräftig auch dafür verurteilt)
Da Gäfgen aber Verursacher ist, steht im auch keine Entschädigung dafür zu oder wenn ihm die zusteht, warum wird er denn nicht gleichermaßen Schadensersatzpflichtig gemacht, so dass er an die Eltern des ermordeten Jungen zahlen muß?
Kommt ja vielleicht noch, wer sagt denn, dass alle Zivilklagen schon geklagt sind?
 
C

Chefe

Gast
aber nur, um weiterer Folter zu umgehen. Es ist eben mal ein Prinzip unseres Rechtsstaates, dass Folter nicht geht. In der Masse ist das toll und manches Mal erzeugt es eben Kopfschütteln. Man kann das aber nicht auslegen. Es gibt hier nur 1 oder 0, nur schwarz oder weiss, so sehr man sein Tun verabscheuen mag
Mit Auslegungsversuchen sind die Amis in Guantanamo auch baden gegangen - das wird nix...
 
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Gast 7673

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ist etwas komplexer

was ich nicht verstehe, wieso man hier nicht einfach nach dem Verursacherprinzip urteilt.
Gäfgen hat die Ursache dafür (durch seine rechtsw. Tat) gesetzt, dass er so behandelt wurde (der Poli ist rechtskräftig auch dafür verurteilt)
Da Gäfgen aber Verursacher ist, steht im auch keine Entschädigung dafür zu oder wenn ihm die zusteht, warum wird er denn nicht gleichermaßen Schadensersatzpflichtig gemacht, so dass er an die Eltern des ermordeten Jungen zahlen muß?
Das sog Verursacherprinzip gibt es SO nur im öffentlichen Recht.

Gäfgen ist verurteilt und muss die Verfahrenskosten tragen (im StrafprozessI also wird ihm eh nix von der Kohle bleiben.

Die Angehörigen haben (evtl) auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht (können sie auf jedenFall) und deshalb könnten sie , wenn sie ein Urteil haben, auch in das hier ausgeurteilte Schmerzensgeld pfänden.

Rechtlich steht G ein Schmerzensgeld zu, wenn er rechtswidrig geschädigt wurde.
Das Folter und Androhung von Folter rechtswidrig sind müssen wir wohl nicht ernsthaft diskutieren.

Rechtlich gibt es aber auch das Argument des Mitverschuldens. Und da hätte m.E. die Kammer sehr wohl die Möglichkeit gehabt, G ein überwiegendes Mitverschulden zuordnen können und müssen.

Das Urteil ließe sich sehr gut auch andersherum begründen.
G hat m.E. durch seine Tat und die Weigerung den Ort des Opfers anzugeben die dann tatsächlich nicht durchgeführte aber angedrohte Straftat völlig allein verursacht.

Die Polizisten haben sich selber angezeigt (bzw der oberste Beamte der damit beschäftigt war ) weil er klären wollte ob die Beamten damit niocht vielleicht zulässig die Grenzen des Erlaubten etwas ausgedehnt haben.
Ob das so schlau war, sei dahingestellt. Jedenfalls war es aufrecht und verdient Bewunderung.
 
bernyman

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...was muß den ein Polizist zahlen wenn er mit seiner Waffe auf einen Entführer zielt, der gerade ebenfalls seine Waffe auf sein Entführungsopfer richtet, um das Opfer zu retten!!

Sinn gemäß ist das doch das selbe, oder lieg ich hier falsch??
 
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Schlonz

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...was muß den ein Polizist zahlen wenn er mit seiner Waffe auf einen Entführer zielt, der gerade ebenfalls seine Waffe auf sein Entführungsopfer richtet, um das Opfer zu retten!!

Sinn gemäß ist das doch das selbe, oder lieg ich hier falsch??
deswegen bestehen die Organe der Rechtspflege zum Glück aus Leuten, die das studiert haben, zumindst fast alle. Wem sich dieser Unterschied nicht selbst erschließt, dem ist nicht zu helfen
 
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Wogenwolf

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...was muß den ein Polizist zahlen wenn er mit seiner Waffe auf einen Entführer zielt, der gerade ebenfalls seine Waffe auf sein Entführungsopfer richtet, um das Opfer zu retten!!

Sinn gemäß ist das doch das selbe, oder lieg ich hier falsch??

Vergess den normalen und gesunden Menschenverstand.
Juristen denken da ganz anders. :cool:
 
AmperTiger

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danke Dirk, das wollte ich sagen. Gut, dass wir dich studieren haben lassen :D
 
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Gast 7673

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wollte

danke Dirk, das wollte ich sagen. Gut, dass wir dich studieren haben lassen :D
nicht klugsch*** sondern einfach etwas detailierter auf die Bemerkung eingehen:):)

Hab mich heut morgen auch gefragt, wie eine solche Meldung wohl in der Bevölkerung ankommt.
Insbesondere frage ich mich heute noch ob ich die Größe gehabt hätte mein Vorgehen als Polizist selber so in Frage zu stellen und das noch öffentlich.
 
AmperTiger

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Dirk, ich habe deine Antwort nicht als Klugscheißerei aufgefasst.

tja menschliche oder moralische Größe ist halt individuell und ich denke mal, dass er einfach den Ansprüchen genügen wollte, die er an Andere anlegt.
 
G

Gast 7673

Gast
ja

Dirk, ich habe deine Antwort nicht als Klugscheißerei aufgefasst.

is scho recht ..:)

tja menschliche oder moralische Größe ist halt individuell und ich denke mal, dass er einfach den Ansprüchen genügen wollte, die er an Andere anlegt.
so könnte es sein ! Jedenfalls hat G das Podium das er haben wollte mal wieder erreicht. Dieser selbstverliebte skrupellose Psychopath...
Seine Sozialprognose sollte sich allerdings damit ziemlich verschlechtert haben.
 
AmperTiger

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Seine Sozialprognose sollte sich allerdings damit ziemlich verschlechtert haben.
das ist meine Hoffnung, dass seine Therapeuten erkennen, dass nicht Reue oder Erkenntnis ihn treibt und er damit die Voraussetzungen für die günstige Sozialprognose eben nicht erfüllt.
Naja seine Sicherungsverwahrung wird ihn auch die nächsten 15 Jahre noch gesiebte Luft atmen lassen.
 
Kamener

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Ist schon irre, wie ein perverser Kinderschänder der ach so tollen Justiz die Narrenkappe aufsetzen kann. Als Vater von 2 Kindern wünsch ich mir für solche "Tiere" die Wiederinbetriebnahme der Wiedertäuferkäfige in Münster.

Das wäre zwar nicht dem Gutmenschenzeitgeist entsprechend, aber wirksam. Der Idiot hätte (wenn auch nur für ein paar Tage) seine Bühne und den Steuerzahler würde es kein Geld mehr kosten.
____________________________________________

Ich finde so ein Urteil zum kotzen, denn es zeigt auch, dass unsere Justiz mit Recht und Gerechtigkeit nichts mehr am Hut hat. Ein total verklausuliertes System, dessen einziger Sinn noch darin besteht, sich selbst mit immer idiotischeren Vorschriften noch weiter zu verschachteln. Denn wenn keiner die "Gesetzestexte" mehr versteht und man zur Auslegung nur noch völlig moralfreie Juristen braucht, dann ist zumindest dieser Kaste der Broterwerb gesichert.

Gruß
Chris
 
philofax

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Ist schon irre, wie ein perverser Kinderschänder der ach so tollen Justiz die Narrenkappe aufsetzen kann.
und nochmal fuer die ganz langsamen zum mitmalen, nehmt bitte die Buntstifte
zur Hand und malt das mal nach:

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Grundrechte gelten fuer alle und jeden.

Wenn Du Schwierigkeiten damit hast, was in diesem Lande zu Recht Verfassungsrang hat, ist das sehr schade.
 
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Baumbart

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aber nur, um weiterer Folter zu umgehen. Es ist eben mal ein Prinzip unseres Rechtsstaates, dass Folter nicht geht.
"Weitere Folter" unterstellt ja schon mal dass er schon gefoltert wurde. Dies Gefahr bestand aber tatsächlich zu keinem Zeitpunkt. Er ist nicht gefoltert worden. Jeder Bezug zu Guantanamo ist kompletter Blödsinn.
Das Geld kriegt er weil er Angst vor Folter hatte. In diese vermeindlich bedrohliche Situation hat er sich selbst gebracht und konnte sie selbst jederzeit beenden. Irgendwas läuft bei uns bei der Auswahl und Ausbildung der RIchter (und Staatsanwälte die solche Urteile nicht verhindern) schief.
Und es ist ja schon mal ne Überlegung wert ob im konkreten Einzelfall MenschenRECHTE höher zu bewerten sind als MenschenLEBEN - darum ging's ja in diesem Fall, das Leben eines entführten Kindes.
 
Kamener

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Stimmt, jeder Idiot kann Justizia die Narrenkappe aufsetzen. Man muß nur skrupellos genug sein.
 
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Schlonz

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"Weitere Folter" unterstellt ja schon mal dass er schon gefoltert wurde. Dies Gefahr bestand aber tatsächlich zu keinem Zeitpunkt. Er ist nicht gefoltert worden. Jeder Bezug zu Guantanamo ist kompletter Blödsinn.
Das Geld kriegt er weil er Angst vor Folter hatte. In diese vermeindlich bedrohliche Situation hat er sich selbst gebracht und konnte sie selbst jederzeit beenden. Irgendwas läuft bei uns bei der Auswahl und Ausbildung der RIchter (und Staatsanwälte die solche Urteile nicht verhindern) schief.
Und es ist ja schon mal ne Überlegung wert ob im konkreten Einzelfall MenschenRECHTE höher zu bewerten sind als MenschenLEBEN - darum ging's ja in diesem Fall, das Leben eines entführten Kindes.
wie gesagt, es gibt nur 1 oder 0, nur schwarz oder weiss. Ich weiss nur, dass trotz aller unschöner Auswirkungen wie gerade jetzt hier, das eines der allerwichtigsten Grundrechte ist und man auf keinen Fall an deren Aufweichung arbeiten sollte, denn wer legt fest, was, wann und wo? Das hatten wir alles schon einmal und alles begann auch irgendwie. Folter und auch deren Androhung ist etwas für Schweinesysteme, nicht für uns
 
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Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

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