Erheblicher Mangel beim TÜV

Diskutiere Erheblicher Mangel beim TÜV im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ein falsches oder schlecht lesbares Kennzeichen auf der Feinstaubplakette ist ein geringer Mangel, deswegen allein fällt also kein Fahrzeug durch...
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Polly

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Ein falsches oder schlecht lesbares Kennzeichen auf der Feinstaubplakette ist ein geringer Mangel, deswegen allein fällt also kein Fahrzeug durch die HU. Beim Fahrzeug des Kumpels vom TO muss also mehr im Argen gelegen sein.

Glücklich die Bayern, da interessiert das Thema Feinstaubplakette bei der HU gar nicht.
 
Marlo

Marlo

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Die Geschichte ist ein wenig komplizierter und würde jetzt zu weit führen.

Tatsache ist, erheblicher Mangel, HU nicht bestanden.
Eigentlich schade, dass du so ein Thema aufmachst, den Prüfer heruntermachst, ohne alle Informationen zu liefern. Ich hätte deinen Kumpel erleben mögen, wenn die Werkstatt einfach die fehlerhafte Plakette entfernt und die neue Plakette in Rechnung gestellt hätte. Was hat der Prüfer denn falsch gemacht. Sogar die Nachprüfung ist kostenlos.

VG
 
ARWIS65

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Ich möchte mal gerne den Tüvbericht sehen, wo dieser erhebliche Mangel [Umweltplakette - falsches Kennzeichen] aufgeführt ist. Da ist bestimmt noch einiges mehr im Argen und die Plakette wurde "nur" mit aufgeführt. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
 
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nordmann1

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Eigentlich schade, dass du so ein Thema aufmachst, den Prüfer heruntermachst, (...) Sogar die Nachprüfung ist kostenlos.
Ja schade, dass du nicht richtig liest und etwas unterstellst, was ich weder geschrieben noch suggeriert habe. Ich habe mein Unverständnis ausgedrückt, dass eine Organisation wie der TÜV, vertreten durch seinen Prüfer, so eine Lächerlichkeit als erheblichen Mangel einstuften darf und die HU als nicht bestanden erklärt.

Ich möchte mal gerne den Tüvbericht sehen, ... Da ist bestimmt noch einiges mehr im Argen und die Plakette wurde "nur" mit aufgeführt. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
Weil du dir das nicht vorstellen kannst und mir unterstellst, ich hätte dummes Zeug geschrieben, kann dir geholfen werden.



Ich bin aber jetzt raus aus dem Thema, weil ich zu weiteren Spitzfindigkeiten keinen Bock mehr habe.
 
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Polly

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Komisch, am Anfang wars das falsche Kennzeichen, jetzt ist es die falsche Farbe, was nun?
 
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der niederrheiner

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„Farbe unzulässig"? Hatte der Kollege sich da was in dunkelrosa gebastelt?
 
fliegenjens

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Leute, Farbe unzulässig heisst das es wohl doch die falsche Plakette ist.

War wohl grün dran bekommt aber gelb oder rot da er zb. keinen Partikelfilter nachgerüstet hat?

Wenn es so ist hat der Prüfer sich korrekt verhalten. Weil er darf die Plakette nicht entfernen.
 
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Polly

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Klar, erst tricksen, dann jammern und dann "zu weiteren Spitzfindigkeiten keinen Bock mehr haben".
 
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Bogserfan_1

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Moinsen,

steht doch alles da auf dem TÜV Bericht.

Typ: 7HC ........... AFQ

Ist nen T5mit 2,5 Liter TDI. Der hat "normal" nur Gelb und muss für Grün nen DPF Partikelfilter nachgerüstet werden, so jedenfalls mein Wissensstand.

Gruß
Jens
 
Larsi

Larsi

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...
Ich bin aber jetzt raus aus dem Thema, weil ich zu weiteren Spitzfindigkeiten keinen Bock mehr habe.
falsche plakette ist aber was anderes als falsches kennzeichen auf der richtigen plakette.
da hätte ich auch keinen bock mehr, wenn mir mein kumpel was vorheulte, weil er bei einer urkundenfälschung erwischt wurde.
 
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nordmann1

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Doch noch ein Wort, weil ich von zweien nicht gedacht hätte, dass sie sich in die Riege der Dummschwätzer eingereiht haben. Mein Freund hat mir nichts vorgeheult, hast du das aus deiner Glaskugel? Und die grüne "falsche" Plakette war bei der letzten HU auch schon dran und vermutlich beim Vorbesitzer noch länger. Werde ihm mal erzählen, dass er von dir als Straftäter (Urkundenfälscher) bezeichnet wird, ich kenne seine Antwort schon und du vermutlich auch. Wird wahrscheinlich sagen: Was ist das denn für ein .........?

Und zum guten Schluss, ich habe mein Unverständnis geäußert, dass ein Technischer Überwachungsverein für Ordnungswidrigkeiten zuständig ist und noch mehr, wenn die Plakette abgelöst worden wäre, sich der erhebliche Mangel am Fahrzeug plötzlich in Luft auflöst und man vom Straftäter wieder zum unbescholtenen Bürger wird. Aber du braucht es mir trotz Fragezeichen nicht erklären, mein Bedarf an Klugscheißer ist bei diesem Thema hinlänglich gedeckt.
Du solltest dich wieder mit technischen Dingen befassen, denn davon hast du mehr Ahnung. ;-0)

Noch etwas vergessen, mein Dank für die Aufklärung!

Vom Grundsatz her mache ich dem TÜV gar keinen Vorwurf, es ist mir einfach unverständlich, dass es bei einer HU, bei der die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeuges festgestellt werden soll, ein Verwaltungsakt draus wird. Hätte ich deinen Hinweis nur früher bekommen. So aber jetzt endgültig Schluss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Larsi

Larsi

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Doch noch ein Wort, weil ich von zweien nicht gedacht hätte, dass sie sich in die Riege der Dummschwätzer eingereiht haben. Mein Freund hat mir nichts vorgeheult, hast du das aus deiner Glaskugel? Und die grüne "falsche" Plakette war bei der letzten HU auch schon dran und vermutlich beim Vorbesitzer noch länger. Werde ihm mal erzählen, dass er von dir als Straftäter (Urkundenfälscher) bezeichnet wird, ich kenne seine Antwort schon und du vermutlich auch. Wird wahrscheinlich sagen: Was ist das denn für ein .........?
...
ja, ich weiss ... ich quassele nur unsinn.
Gefälschte Umweltplakette - bewusste Urkundenfälschung?

aber klar, sie war ja schon länger dran und keinen hats interessiert.
dumm ist nur, dass man mit so einer geschichte erst mal in erklärungsnot kommt ...
 
teileklaus

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das halte ich eigentlich für etwas beschränkt.
Messer raus und die Plakette abgeschabt. Zudem kann der TÜV gegen 5 € eine Neue rausgeben.
Alles andere ist nicht Grober Mangel. Ein Reflektor muss halt mal dran sein.
 
zyklotrop

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Leute, Farbe unzulässig heisst das es wohl doch die falsche Plakette ist.

War wohl grün dran bekommt aber gelb oder rot da er zb. keinen Partikelfilter nachgerüstet hat?

Wenn es so ist hat der Prüfer sich korrekt verhalten. Weil er darf die Plakette nicht entfernen.
Genau das war meine Vermutung ganz am Anfang.

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zyklotrop

zyklotrop

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Der TÜV MUSS mittlerweile die Korrektheit der Plakette überprüfen. Bei der letzten HU war das noch nicht gesetzlich bestimmt. So einfach ist das.
Falsche Plakette ist ein gravierender Mangel. Und wenn das Kennzeichen darauf vorher noch nie diesem KFZ zugeteilt gewesen sein sollte, dann wäre diese Plakette eindeutig manipuliert.

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Warum sollte jemand ein Kennzeichen auf die Plakette schreiben, welches dem Fzg. nie zugeteilt war?
 
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Polly

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Weil er die grüne Plakette, die für ein anderes Auto ausgestellt wurde in seinen "Stinkediesel" klebt und damit hofft, in Umweltzonen unbehelligt zu bleiben.
 
Classic Sport CS

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Hab noch nie erlebt, daß diese Plakette außerhalb der Hauptuntersuchung jemals kontrolliert wurde, noch nicht mal von gehört.
 
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