Es k..zt mich an, Autofahrer, die ihren Müll entsorgen

Diskutiere Es k..zt mich an, Autofahrer, die ihren Müll entsorgen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Darauf wollte ich hinaus. Danke!
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Das Zusammentreten von Mitbürgern (bis zum anschließend eintretenden Tod, grad in B passiert, mit "gesundem" Verhältnis 7:1, wenn ich das recht verfolgt habe), hast Du vergessen, zu erwähnen.

Grüße
Uli
Ja, stimmt, hab ich vergessen. Umso schlimmer, weil ich das auch schon erlebt habe und Opfer war. Glücklicherweise hat die "Waffe" das Ziel verfehlt und ich habs überlebt.
 
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Darauf wollte ich hinaus. Danke!
Tja, aber der Richter macht die Gesetze nicht. Vom Gericht bekommst Du nicht Recht oder Unrecht, sondern ein Urteil auf der Grundlage der Gesetze, und die macht nicht der Richter. Der ist übrings auch nicht für die öffentliche Sicherheit zuständig. Das ist in B Zuständigkeit von Herrn Henkel.
 
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LieberOnkel

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Tja, aber der Richter macht die Gesetze nicht. Vom Gericht bekommst Du nicht Recht oder Unrecht, sondern ein Urteil auf der Grundlage der Gesetze, und die macht nicht der Richter. Der ist übrings auch nicht für die öffentliche Sicherheit zuständig. Das ist in B Zuständigkeit von Herrn Henkel.
Ich will Dich nicht angreifen, aber das ist jetzt wirklich naiv.

Nimm Dir mal ein Strafgesetzbuch und schau da hinein, was der Gesetzgeber für Strafmöglichkeiten geschaffen hat.

Lebenslänglich zum Beispiel ist eine Strafe, die entgegen des erklärten Volkswillens (denn daselbe hatte das gesetzgebende Organ, welches diese Strafe beschloß, immerhin in demokratischer Wahl bestimmt) durch das Verfassungsgericht de facto abgeschafft wurde. Fünf Juristen (ich glaube das Stimmverhältnis war fünf zu drei, dies aber unter Vorbehalt) können so demokratische Politik untergraben. Das eigentlich absurde aber ist, daß es von der juristischen Meinung der Richter abhing. Hätten damals acht andere Richter dort gesessen, wäre das Ergebnismöglicherweise ein anderes gewesen.
Fazit: Die lebenslange Haftstrafe wurde an der Legislative vorbei abgeschafft.

Aber so weit braucht man gar nicht gehen. Nehmen wir "einfache" Delikte:
Nehmen wir mal an, Person X haut dem Y mit einem Baseballschläger ordentlich auf die Knochen. Der Y laboriert ein Jährchen an seinen Schmerzen und behält vielleicht ein Humpeln zurück.
Im StGB ist das eine gefährliche Körperverletzung. Freiheitsstrafe von einem halben bis zu zehn Jahren sind dafür vorgesehen.
Der X - wahrscheinlich schon ordentlich vorbestraft - bekommt dafür dann zwei Jahre, die natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden. In Juristenkreisen gilt das dann als hartes Urteil. Für einen "Bürgerlichen" wäre es das auch zumindest im Ansatz, weil er damit im sozialen Umfeld stigmatisiert wäre, als Beamter verlöre er sein Existenzgrundlage usw.
Aber der asoziale X wohnt weiter auf Kosten der Allgemeinheit, bekommt jeden Monat seine Transferleistungen, seine Kumpels klopfen ihm auf die Schulter und die zwei Jahre sind keine Strafe für ihn.
Schmerzensgeld an den Y kann der arme X nicht zahlen, er lebt ja am Existenzminimum, den Flachbildfenseher darf man nicht pfänden und der 3er BMW vor der Tür läuft auf Omma.
Wenn der X unter 22 ist würde er natürlich nach Jugendstrafrecht behandelt und hätte selbstredend nicht so eine harte Strafe wie die vorgenannte zu erwarten.

Daran kann Dein Innensenator nichts ändern. Dem untersteht die Polizei, ja. Die können den X, wenn er das nächste mal zuschlägt - und das wird er - einfangen und der Justiz zuführen. Wer jetzt meint, dann würde die Bewährung widerrufen, der kann auch da durchaus noch eines besseren belehrt werden.

In der hiesigen Lokalpresse war vor einigen Jahren ein Fall, da hat der eine Nachbar den anderen mit der Schneeschaufel erschlagen. Urteil: Totschlag, 8 Jahre. D.h. nach zwei Dritteln der Zeit, mithin sechs Jahren kann er raus. Wahrscheilich kommt er nach vier Jahren in den offenen Vollzug. Der arme Mann muß sich ja langsam wieder an die Freiheit gewöhnen.
Und dann zieht er wieder in sein Haus ein und grüßt den Sohn des Erschlagenen (der ist übrigens auch nach den sechs Jahren noch tot) morgens freundlich beim Brötchen holen. Viellelicht gehen die beiden dann sogar zusammen ein Bier trinken und diskutieren angeregt über die Menschenwürde.

Diese Aufzählung könnte ich jetzt noch beliebig fortsetzen....

Und daß die ursprünglichen 68er selbst nicht mehr auf der Richterbank sitzen ist mir auch klar. Aber die hatten ja nun lange genug Zeit, ihre Denke dort "einzupflanzen".

Dein Beispiel mit dem hart bestraften Autofahrer paßt da übrigens nicht, da der eher zum Feindbild der 68er-Gedankenwelt gehört.

Nach meiner bescheidenen Meinung - die keinen Juristen interessiert - wäre ein wenig gesunder Menschenverstand angebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Baumbart

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Aktuelles Beispiel der Sadist der die 17jährige entführt und vergewaltigt hat war schon mal wg. Sexualdelikt verurteilt. 2Jahre auf Bewährung.
 
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Ich will Dich nicht angreifen, aber das ist jetzt wirklich naiv.

Nimm Dir mal ein Strafgesetzbuch und schau da hinein, was der Gesetzgeber für Strafmöglichkeiten geschaffen hat.

Lebenslänglich zum Beispiel ist eine Strafe, die entgegen des erklärten Volkswillens (denn daselbe hatte das gesetzgebende Organ, welches diese Strafe beschloß, immerhin in demokratischer Wahl bestimmt) durch das Verfassungsgericht de facto abgeschafft wurde. Fünf Juristen (ich glaube das Stimmverhältnis war fünf zu drei, dies aber unter Vorbehalt) können so demokratische Politik untergraben. Das eigentlich absurde aber ist, daß es von der juristischen Meinung der Richter abhing. Hätten damals acht andere Richter dort gesessen, wäre das Ergebnismöglicherweise ein anderes gewesen.
Fazit: Die lebenslange Haftstrafe wurde an der Legislative vorbei abgeschafft.

Nach meiner bescheidenen Meinung - die keinen Juristen interessiert - wäre ein wenig gesunder Menschenverstand angebracht.
Ich weiß zwar nicht, worauf Du hinauswillst aber ich nehme mal das erste.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht lebenlänglich als Strafe abgeschafft. Das ist schlichter Blödsinn, da sich das BVerfG gar nicht da mit beschäftigt, nicht mit Strafrecht und schon gar nicht mit den Strafen als solches.

Das BVerfG hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die nachträglich, ohne Gerichtsverhandlung, angeordnete Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar ist und sonst gar nichts. Und es hat, in meinen Augen völlig zu Recht, gesagt, nein. Wenn es der Gesetzgeber nicht schafft auf Grundlage der Verfassung ein ordentliches Gesetz zuschaffen, das vor dieser Verfassung Bestand hat, dann kann man nicht das Gericht dafür verantwortlich machen. Es geht hier um Recht, das über dem Strafrecht steht, nämlich das Recht das allen zu steht.

Die Entscheidung ist eine ganz klare Ansage an die Legislative eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die sich mit den Menschenrechten vereinbaren lässt. Du solltest mal die Urteilsbegründung lesen.

Das Strafgericht urteilt über einen Täter nur aufgrund der objektiv zu ermittelnden Tatsachen, es befasst sich ausschließlich mit der Tat und ihren Rechtsfolgen für die Allgemeinheit. Das verhindert ziemlich effektiv eine Gesinnungsjustiz, der letzte Fall auf deutschem Boden ist man gerade 23 Jahre her. Der Richter ist zur Wahrheitsfindung und zur Rechtsgüterabwägung verpflichtet. Und er befaßt sich ausschließlich mit dem Täter.

Das Opfer kann als Nebenkläger im Strafprozess tätig werden und hat die gleichen Rechte wie der Staatsanwalt (Zeugenbefragung, Akteneinsicht, Anträge, etc.), das wiederum hat nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, etc. zu tun). Da kann und darf der Strafrichter nicht drüber entscheiden.

Übrings viel interessanter als das StGB ist die StPO, da solltes Du mal einen Blick reinwerfen, das verdeutlicht wie und warum bestimmte Urteile zu Stande kommen.

Ob Du es glaubst oder nicht, die Hexenprozesse und unser Zivilrecht gründen auf den gleichen Überlegungen, die zurückgehen das römische Staatsrecht. Und da gibt es einiges. Keine Verurteilung ohne Anklage. Keine Verurteilung ohne Schuldbeweis. Im Zweifel für den Angeklagten. Das sind die Grundsätze nach den unser Rechtssystem funktioniert.

Eine nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung verstößt bereits gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess, rechtliches Gehör, das Verbot der Doppelbestrafung.
 
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LieberOnkel

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Ich glaube, Du hast nicht verstanden, wovon ich spreche.

Das Lebenslänglichurteil (von 1977 glaube ich) hat nichts mit der Sicherheitsverwahrung zu tun.

Und Dein Einwand mit den "objektiv zu ermittelnden Tatsachen" ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich spreche von Fällen, in denen die (schwerwiegende!) Tat nachgewiesen ist, aber dennoch keine angemessene staatliche Sanktion auf das delinquente Verhalten erfolgt.

Was Du mir jetzt mit dem Hinweis auf die StPO sagen willst, verstehe ich auch nicht. Wir reden doch hier über materielles Strafrecht.
Genausowenig Deine Ausführungen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Die stellt niemand in Frage.

Im übrigen teile ich Deine Ansichten zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht. Aber das ist ein anderes Thema.
 
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Ich glaube, Du hast nicht verstanden, wovon ich spreche.

Das Lebenslänglichurteil (von 1977 glaube ich) hat nichts mit der Sicherheitsverwahrung zu tun.

Und Dein Einwand mit den "objektiv zu ermittelnden Tatsachen" ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich spreche von Fällen, in denen die (schwerwiegende!) Tat nachgewiesen ist, aber dennoch keine angemessene staatliche Sanktion auf das delinquente Verhalten erfolgt.

Was Du mir jetzt mit dem Hinweis auf die StPO sagen willst, verstehe ich auch nicht. Wir reden doch hier über materielles Strafrecht.
Genausowenig Deine Ausführungen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Die stellt niemand in Frage.

Im übrigen teile ich Deine Ansichten zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich glaube sehr wohl, das ich verstanden habe, wovon Du sprichst. Du scheinst nicht zu verstehen, wovon ich spreche.

Das BVerfG ist dafür zuständig, die Rechte Einzelner zu wahren. Das heißt, das Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Und das betrifft nun mal auch verurteilte Straftäter, auch diese haben verbürgte, nicht aufzuhebende, Rechte, z.B. Art 1-20GG. Das BVerfG mischt sich nicht in die Strafrechtsprechung ein. Beispiel:

Das BVerfG bestätigt regelmäßig, Rechtsbeugung ist ein Schwerverbrechen. Der Strafsenat des BGH (als zuständiges Gericht) stellt genauso regelmäßig die richterliche Unabhängigkeit über die Rechtsfolgen einer Rechtsbeugung. Würde sich das BVerfG einmischen, hätte der Strafsenat des BGH nichts zu lachen. Das BVerfG darf das aber nicht und tut es auch nicht.

Das Strafgericht verhängt die, für den Täter angemessene, Strafe (sofern es von seiner Schuld überzeugt ist).
Das muß nicht gerecht sein. Schon gar nicht für die Opfer und schon zwei Mal nicht für diverse Stammtische. Das Gericht darf, und das ist gut so, vom gesetzlichen Strafmaß nicht nach oben abweichen.

Zu den objekktiven Tatsachen gehört aber nicht nur die schwerwiegende Straftat, sondern alle anderen Umstände zum Zeitpunkt der Tat zusätzlich. Und lebenslänglich ist immer noch lebenslänglich. Der Täter kann frühestens nach 15 Jahren beantragen, das die Strafe ausgesetzt wird. Oder halt zu dem Zeitpunkt, den das Gericht im Urteil benannt hat. Bei den Terroristenprozessen (die im Übrigen absolute Gesinnungsjustiz waren) wurden diese meist deutlich über 20 Jahre festgelegt. Dafür muß aber eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Übert den Antrag auf Haftentlassung entscheidet dann wieder ein Gericht.

Die StPO ist die Grundlage für den Strafprozess, whährend im StGB steht, was unter Strafe steht und wieviel es dafür gibt. Wenn Du die Urteile verstehen willst, mußt Du die StPO kennen.

Wenn Du die Grundsätze des Rechtstaates nicht in Frage stellst, warum hast Du dann ein Problem damit, dass das BVG (so hieß das damals noch) festgestellt hat, eine lebenslange Strafe, die nur aufgrund einer Begnadigung beendet werden kann, sei mit den Menschenrechten nicht vereinbar? Genauso wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Das BVG hat geurteilt, um es kurz zusammen zu fassen, das es objektive Möglichkeiten geben muß, außer dem Gnadenakt, ein menschenwürdiges Leben zurück zu erlangen. Das heißt ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit. Der Gnadenakt ist ein persönlicher Akt, der nicht auf der Ermittlung der Umstände beruht. Das BVG wollte aber ein überprüfbares Verfahren haben, das nicht von der Stimmung eines einzelnen abhängt, sondern durch die Justiz geprägt ist. Deswegen kann ein Lebenslänglicher seine Haftentlassung beantragen und ein Gericht entscheidt darüber, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder nicht und je nach Entscheidung wird er freigelassen oder auch nicht.

Unser Strafsystem baut nicht auf dem Gedanken der Rache auf, sondern auf dem Gedanken der Besserung. Und eins ist völlig klar, die meisten Lebenslänglichen (Mord) würden ihr Verbrechen nie wieder begehen.

Sicher wäre es der Verkehrsicherheit sehr zuträglich, wenn man jemanden der mehr als 3 mal geblitzt wurde, den Führerschein für den Rest seines Lebens wegnimmt. Er hat bewiesen, dass er eine potenielle, sogar poteniell tödliche, Gefahr darstellt. Du kannst jetzt darüber nachdenken, ob Du zu dem Kreis gehörst, der nächste Woche zu Fuß geht, wenn das in Kraft tritt.

Man kann aber auch davon ausgehen, das Du es lernst und Dich besserst.

Mir ist die zweite Variante in jeder Hinsicht lieber.
 
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Gast 7673

Gast
und mich

kotzen immer noch die rücksichtslosen Dosentreiber an, welche ihre Kippen aus dem Fenster schnippen.
Aber das scheint ein anderer Fred zu sein ?:wink:
 
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kotzen immer noch die rücksichtslosen Dosentreiber an, welche ihre Kippen aus dem Fenster schnippen.
Aber das scheint ein anderer Fred zu sein ?:wink:
Nee, nee, Du bist hier schon richtig, war nur nen kleiner Ausflug:) der die Grundlagen geklärt hat, warum man solchen Deppen nicht einfach die Hände abhackt, bzw. das nicht darf :(.
 
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LieberOnkel

Gast
Ich glaube sehr wohl, das ich verstanden habe, wovon Du sprichst. Du scheinst nicht zu verstehen, wovon ich spreche.
....was dann nicht erklärt, wieso Du etwas von der Sicherungsverwahrung zum Besten gibst. Was soll's.

Das BVerfG ist dafür zuständig, die Rechte Einzelner zu wahren. Das heißt, das Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Und das betrifft nun mal auch verurteilte Straftäter, auch diese haben verbürgte, nicht aufzuhebende, Rechte, z.B. Art 1-20GG. Das BVerfG mischt sich nicht in die Strafrechtsprechung ein. Beispiel:

Das BVerfG bestätigt regelmäßig, Rechtsbeugung ist ein Schwerverbrechen. Der Strafsenat des BGH (als zuständiges Gericht) stellt genauso regelmäßig die richterliche Unabhängigkeit über die Rechtsfolgen einer Rechtsbeugung. Würde sich das BVerfG einmischen, hätte der Strafsenat des BGH nichts zu lachen. Das BVerfG darf das aber nicht und tut es auch nicht.
Häh?

Ja, jeder hat Rechte, bestreitet auch niemand.
Dein Beispiel ist kein's. Du postulierst - losgelöst von irgendeinem Sachverhalt - Thesen, die inhaltlich nicht nachzuvollziehen sind.


Das Strafgericht verhängt die, für den Täter angemessene, Strafe (sofern es von seiner Schuld überzeugt ist).
Das muß nicht gerecht sein. Schon gar nicht für die Opfer und schon zwei Mal nicht für diverse Stammtische. Das Gericht darf, und das ist gut so, vom gesetzlichen Strafmaß nicht nach oben abweichen.
Natürlich darf das Gericht nicht vom gesetzlichen Strafmaß (nach oben) abweichen, das verlangt auch niemand. Es wäre nur schön, wenn der gesetzliche Strafrahmen überhaupt mal ausgeschöpft würde.
Und selbstverständlich geht es - offiziell - darum, Gerechtigkeit anzustreben (auch wenn das in der Praxis offenbar scheißegal ist).
Über dem Urteil steht übrigens was von "Im Namen des Volkes". Das schließt den 70-Millionen-Stammtisch mit ein.

Zu den objekktiven Tatsachen gehört aber nicht nur die schwerwiegende Straftat, sondern alle anderen Umstände zum Zeitpunkt der Tat zusätzlich. Und lebenslänglich ist immer noch lebenslänglich. Der Täter kann frühestens nach 15 Jahren beantragen, das die Strafe ausgesetzt wird. Oder halt zu dem Zeitpunkt, den das Gericht im Urteil benannt hat. Bei den Terroristenprozessen (die im Übrigen absolute Gesinnungsjustiz waren) wurden diese meist deutlich über 20 Jahre festgelegt. Dafür muß aber eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Übert den Antrag auf Haftentlassung entscheidet dann wieder ein Gericht.
Lebenslänglich ist NICHT lebenslänglich. Auf dem Papier ja, "in echt" nicht. Da liegt der Schnitt bei zwanzig Jahren.

Dein Kommentar zu den "Gesinnungsprozessen" ist der Hammer. Wenn Du von den Prozessen rund um die Baader-Meinhof-Bande sprichst: Ja, sie wurden deutlich besser behandelt als andere Straftäter, obwohl sie unsägliche Verbrechen begangen hatten. Aber den Richtern deshalb zu unterstellen, man habe diese aus politischen Gründen milder behandelt, halte ich für etwas vermessen. Sicher, das Pack wurde mit Samthandschuhen angefaßt, ich glaube aber nicht, daß das bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt hat.

Das ändert aber im übrigen nichts an dem Grundproblem. Wieso dürfen fünf Männekes eine vom Volk in förmlichen Gesetzen festgelegte Bestrafung einfach (de facto) abschaffen?

Die StPO ist die Grundlage für den Strafprozess, whährend im StGB steht, was unter Strafe steht und wieviel es dafür gibt. Wenn Du die Urteile verstehen willst, mußt Du die StPO kennen.
Im StGB steht noch ein wenig mehr als Du zu glauben meinst. Und wofür Strafverfahrensrecht gut ist, weiß ich auch. Dann erkläre mir doch mal anhand der StPO, wieso zum Beispiel der von mir als Beispiel angeführte Schaufel-Totschläger 8 Jahre bekommen hat und nach zwei Dritteln wieder rausdarf.

Wenn Du die Grundsätze des Rechtstaates nicht in Frage stellst, warum hast Du dann ein Problem damit, dass das BVG (so hieß das damals noch) festgestellt hat, eine lebenslange Strafe, die nur aufgrund einer Begnadigung beendet werden kann, sei mit den Menschenrechten nicht vereinbar? Genauso wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde durch den EuGH kassiert. Egal. Ich habe ein Problem damit, weil hier demokratisch entstandene Gesetze von Juristen kassiert werden. Nur weil Richter mit einer bestimmten MEINUNG sich damit befaßt haben.

Das BVG hat geurteilt, um es kurz zusammen zu fassen, das es objektive Möglichkeiten geben muß, außer dem Gnadenakt, ein menschenwürdiges Leben zurück zu erlangen. Das heißt ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit. Der Gnadenakt ist ein persönlicher Akt, der nicht auf der Ermittlung der Umstände beruht. Das BVG wollte aber ein überprüfbares Verfahren haben, das nicht von der Stimmung eines einzelnen abhängt, sondern durch die Justiz geprägt ist. Deswegen kann ein Lebenslänglicher seine Haftentlassung beantragen und ein Gericht entscheidt darüber, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder nicht und je nach Entscheidung wird er freigelassen oder auch nicht.
Und das ist meiner Meinung nach nicht Aufgabe des Gerichtes! Es ist im Grunde sogar Blödsinn. Entweder Freiheitsstrafe ist menschenunwürdig, dann gehört sie gleich ganz abgeschafft (vermutlich kommt das auch irgendwann). Oder eben nicht. Dann kann man wohl auch ein menschenwürdiges Leben hinter Gittern führen. Auch lebenslang.

Unser Strafsystem baut nicht auf dem Gedanken der Rache auf, sondern auf dem Gedanken der Besserung. Und eins ist völlig klar, die meisten Lebenslänglichen (Mord) würden ihr Verbrechen nie wieder begehen.
Bedingt hast Du recht. Der Resozialiserungsgedanke hat im Verlaufe der Zeit leider einen immer stärkeren Platz eingenommen. Er ist ja im Grunde genommen auch nicht völlig verkehrt.

Nichtsdestotrotz ist Strafrecht immer noch STRAFE für begangenes Unrecht. Das ganze liegt darin begründet, daß der einzelne auf sein Recht auf Rache verzichtet und dieses Recht an den Staat überträgt, der deshalb das sog. Gewaltmonopol besitzt.
Wenn also einer meine Frau erschlägt, wäre ich vor ein paar Hundert Jahren zu dem gegangen und hätte ihn erschlagen (was dann vermutlich dazu geführt hätte, daß dessen Angehörige hinter mir hergewesen wären).

Nun funktioniert das Gewaltmonomol nur dann, wenn der Staat dem auch gerecht wird, also zumindest versucht, Gerechtigkeit zu erreichen und durch angemessene Urteile AUCH dem Rachedurst (um mal ein drastischen Ausdruck zu wählen) des Opfers bzw. von dessen Angehörigen zu entsprechen bzw. diesem zuvorzukommen.


Sicher wäre es der Verkehrsicherheit sehr zuträglich, wenn man jemanden der mehr als 3 mal geblitzt wurde, den Führerschein für den Rest seines Lebens wegnimmt. Er hat bewiesen, dass er eine potenielle, sogar poteniell tödliche, Gefahr darstellt. Du kannst jetzt darüber nachdenken, ob Du zu dem Kreis gehörst, der nächste Woche zu Fuß geht, wenn das in Kraft tritt.

Man kann aber auch davon ausgehen, das Du es lernst und Dich besserst.

Mir ist die zweite Variante in jeder Hinsicht lieber.
Endlich wieder Äpfel und Birnen. Erstens funktioniert die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr viel effektiver und unerbittlicher als die Verfolgung von Straftaten.
Fahre ich über einen weißen Strich, zahle ich dreißig Euro. Zahle ich die nicht, gehe ich dafür in Erzwingungshaft. (Haue ich hingegen samstags in der Kneipe einem ins Gesicht, kann ich davon ausgehen, daß das Verfahnren wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt wird).

Wenn Du schon ein ansatzweise vergleichbares Beispiel nehmen willst, dann nimm den, der im besoffenen Kopf mit überhöhter Geschwindigkeit der beim rücksichtslosen Überholen sein Gegenüber kaputtfährt. Ja, da bin ich Deiner Meinung, dem kann man ein lebenslanges Fahrverbot erteilen.

Und nein, der Ladendieb gehört auch dann nicht lebenslang eingesperrt, wenn er zum dritten mal eine CD klaut (das wäre das (kriminal-)strafrechtliche Pendant zu Deinem unpassenden Beispiel).






kotzen immer noch die rücksichtslosen Dosentreiber an, welche ihre Kippen aus dem Fenster schnippen.
Aber das scheint ein anderer Fred zu sein ?:wink:
Die Diskussion entwickelt sich. Heißt doch Smalltalk und OT. :wink:

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Nee, nee, Du bist hier schon richtig, war nur nen kleiner Ausflug:) der die Grundlagen geklärt hat, warum man solchen Deppen nicht einfach die Hände abhackt, bzw. das nicht darf :(.

Du legst anderen Worte in den Mund, die diese so nicht gesagt haben. Nur weil ein Großteil der Menschen der Meinung ist, man müsse Menschen, die andere aus Sadismus totprügeln, härter bestrafen, heißt das nicht, daß irgendwer islamische Strafen fordert.
 
G

Gast 7673

Gast
von

der einfachen OWi über die qualifizierte Straftat und Abstecher ins Grundgesetz zur Sharia....

DAS nenn ich OffTopic;););)

- - - Aktualisiert - - -

Ach ja --> nicht zu vergessen die Vorwürfe des Denunziantentums bei m.E. berechtigtem Ärger und objektiver Gefährdung
 
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Lieber Onkel,

ohne Dir nahe zu treten oder das zu wollen, Du hast mich nicht ein Mal ansatzweise verstanden. Ich weiß leider nicht, wie ich es erklären soll. Ich versuch es mal kurz.

Das Urteil zur Sicherungsverwahrung steht in einer Linie mit dem Urteil zu lebenslänglich. Man spricht da von einer Fortentwicklung des Rechts. De4s wegen ist es im Grunde wurst, von welchem ich rede, die Linie ist durchgängig. Das eine baut auf dem anderen auf.

Die Terroristenurteile waren Gesinnungsjustiz, weil den meisten Verurteilten die Beteiligung an einer konkreten Straftat nicht nachgewiesen werden konnte, sie aber trotzdem verurteilt wurden. Das Unheil nahm seinen Lauf mit dem Tod von Benno Ohnesorg und der repressiven Politik. Isolatiosnhaft ist nach internationalen Standards Folter, auch deshalb waren die Terroisten-Prozesse Unrecht. Es ist einfach nicht mit unserer Rechtsordnung vereinbar, zu sagen, Du warst dabei, wir können es zwar nicht beweisen, aber wir wissen es, deshalb ab in den Knast.

Das Beispiel ist überhaupt nicht abgehoben. Das BVerfG verteidigt die Rechte des Einzelnen. Eine Rechtsbeugung eines Gerichtes, richtet sich immer gegen einen Einzelnen oder eine überschaubare Gruppe Einzelner. Damit ist das das richtige Beispiel.

Der 70 Millionen Stammtisch (fürher war en 60 jetzt sind es 80) spricht zum Glück kein Recht. Und Deine Ausführung hier sind der beste Beweis dafür, warum das ganz gut ist. Warum nicht Leute wie Du oder ich zu urteilen haben, sondern warum es da ein Auswahlverfahren gibt, das hohe Maßstäbe an Wissen und Abstraktionsvermögen stellt.

Nein, ich habe nicht Äpfel mit Birnen verglichen, das überlasse ich gerne anderen.Die Abstufung Ordnungswidrigkeit und Straftat ist wichtig, besonders was die Konsequenzen angeht. Aber wenn ein Wiederholungsmörder oder jemand bei dem man es für möglich hält im Gefängnis bleiben muss, dann muss auch der Führerschein eines Wiederholungstäters einbehalten werden. Das eine ist die Methode (Wiederholung zu verhindern) das andere ist die Schwere der Strafe (Führerscheinentzug oder lebenslänglich). Die Methode muß gleich bleiben, durch das ganze Rechtssystem.

Mein letzte Bemerkung war ironisch gemeint und nicht auf Dich bezogen, sondern auf unseren kleinen Ausflug.

Und nun zur Gerechtigkeit. Nein, Gerechtigkeit ist nicht das Ziel eines Strafprozesses, das Ziel ist die angemessene Strafe für den Täter. Und nun laß es gut sein, wir kommen doch nicht zu einer gemeinsamen Sicht auf die Dinge.
 
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LieberOnkel

Gast
Ich habe Dich sehr wohl verstanden (insbesondere habe ich verstanden, daß Du vieles nicht verstanden hast) ich teile aber Deine Meinung nicht. Ich sehe sie Dir aber nach, offenbar hattest Du in Deinem Leben das Glück, wenig mit bösen Menschen zu tun gehabt zu haben.

Aber mal ganz ehrlich: Meinst Du das dumme Zeug, was Du da von Dir gibst, wirklich ernst? So die RAF-Sprüche von der Isolationhaft und die ganze Scheiße. Glaubst Du das wirklich? Selbst so mancher ehemalige RAF-Mörder würde sich heute schämen das so zu sagen. Ich kann das Gekäue nicht mehr hören. In den 20ern hat sich Hitler als politischen Häftling dargestellt, in den 70ern dann die RAF, um nur mal zwei Beispiele zu nennen.

Du schreibst Unsinn, und wenn dann auffällt, daß Du Dich in der Thematik vertan hast, dann ist das nicht so wichtig, weil ja eh alles das gleiche und Teil einer sich entwickelnden Rechtsprechung ist.

Nebenbei widersprichst Du Dir selbst, weil Ziel nicht Gerechtigkeit, sondern eine angemessene Strafe für den Täter sei, was ja so ungefähr dasselbe ist.

Und das Stammtisch-Argument kann ich ehrlich gesagt auch nicht mehr hören. Sobald jemand eine nicht genehme Meinung vertritt, wird er damit zum tumben Parolen-Otto abgestempelt, dessen Meinung neben der achso abgeklärten intellektuellen eigenen Meinung nicht ernstzunehmen ist.

Den völlig schwachsinnigen Vergleich eines "Wiederholungsmörders" mit einem wiederholt zu schnell Fahrenden kommentiere ich nicht weiter.

Im Endeffekt führt das alles zu nichts. Laß' uns diese Auseinandersetzung mal besser beenden.
 
N

Nordlicht

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Mir persönlich reicht euer Gezänk allmählich. Würdet ihr bitte nen Gang zurückschalten?
 
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Weißt Du, ich stempel Dich nicht zum Stammtischredner ab, warum auch?
Ich habe hier auch nicht meine Meinung vertreten, und selbst wenn, steht Dir nicht zu mich als dumm zu titulieren. Es geht auch nicht darum was ich glaube, es sind die Fakten.
Unsinn schreibe ich auch nicht und vertan habe ich mich schon zwei Mal nicht, die Sicherungsverwahrung war die Fortsetzung des lebenslänglich mit anderen Mittel, aufgrund des Urteils von 1977.
Nein, Gerechtigkeit und die angemessene Strafe sind zwei Dinge, ich widerspreche mir da keineswegs. Der Blickwinkel ist unterschiedlich und das ist, was die Leute nicht verstehen, die nach einer gerechten Strafe schreien. Was ist gerecht? Das was das Opfer will, das was der Täter will, das was die Mehrheit will? Ist Aug um Aug gerecht?

Weißt Du, Du hast Dich hier zum Parolen-Otto ernannt, ich will der Ernennung nicht widersprechen, aber bitte bezichtige mich nicht des schwachsinnigen Vergleichs, nur weil Du es nicht verstanden hast.

Im Übrigen, es war keine Auseinandersetzung. Ich habe versucht, leider erfolglos, zu erklären warum Deine Aussage, das BVerfG hat lebenslänglich abgeschafft, falsch ist, sonst nichts. Es tut mir echt leid, das ich es Dir nicht erklären konnte, aber ich halte Dich nicht für dumm oder ungebildet.

Das war wohl eher ein Mißverständnis.
Ich habe hier nicht meine Meinung kund getan (ich halte unser Rechtssystem für stark verbesserungswürdig), Der Teil, der meine Meinung war und ist, das härtere Strafen kontraproduktiv sind und die Verantwortung in der Politik und nicht in der Justiz liegt.

Unser Rechtssystem ist wesentlich komplexer als die meisten glauben und es sind wesentlich mehr Kontrollen eingebaut als die meisten wissen. Es ist ganz gut, das nicht Leute wie Du und ich urteilen.

Deine Meinung gilt genauso viel wie meine.

- - - Aktualisiert - - -

Mir persönlich reicht euer Gezänk allmählich. Würdet ihr bitte nen Gang zurückschalten?
Wieso Gezänk?:confused: Ich versuch nur was zu erklären. Total Off-Topic.
 
H

Henry1098

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Ich schnipp meine Kippen auch immer in Richtung offene Autofenster....:rocker:

liegt wohl daran, daß Aschenbecher im Auto mittlerweile Sonderausstattung sind und extra kosten, ergo: Wat willst's machen als Kettenraucher mit Führerschein....?

gar nicht so tragisch, wenn man bisl Abstand hält, gell!,

kühlschränke im Wald find ich deutlich schlimmer! :furious:
 
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