Fahren in der Gruppe

Diskutiere Fahren in der Gruppe im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo zusammen da hat das Ober....Gericht in Leipzig ein Urteil gefällt, über das Fahren in einer Gruppe. Ich habe aber leider nur die letzte...
Gifty

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Hallo zusammen

da hat das Ober....Gericht in Leipzig ein Urteil gefällt, über das Fahren in einer Gruppe. Ich habe aber leider nur die letzte Zeile davon im Radio gehört und möchte gerne mal hier fragen, ob da jemand mehr weiß oder weiß wo ich das nachlesen kann. Leipzig kam zu dem Schluss: Gruppenfahrten sind grundsätzlich verboten, :eek: wer es trozdem tut macht es auf eigenes Risiko :eek:.( Auffahrunfall ) Leider habe ich unter Suchen nichts gefunden, oder wurde es hier garnicht behandelt :confused: das Urteil :confused:. Ist doch sicherlich ein großer Teil von uns Gruppenfahrer. Da kommen doch schon mal so ein paar Fragen auf, ab wann ist man eine Gruppe, wie wird es mit dem Abstand gehandhabt, bei B A B fahrten zb. und und und....
 
bastl-wastl

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Meist du sowas in der Richtung?

TOURENFAHRER Heft August 2008:
Riskantes Fahren im Pulk kann dazu führen, daß man den Versicherungsschutz verliert!
Zu diesem Urteil kam jetzt das OLG Brandenburg. In dem Fall waren vier Motorradfahrer erheblich schneller als erlaubt im Pulk über eine Bundesstraße gerast. Als einer der Fahrer scharf abbremste, kam der nachfolgende von der Fahrbahn ab und stürzte. Er verklagte den > Bremser < auf Schadensersatz - ohne Erfolg.
Die Fahrt in enger Formation mit stark erhöhter Geschwindigkeit verglich das Gericht mit sportlichen Wettbewerben und deren erheblichem Gefahrenpotenzial. Dort sei es in der Regel ausgeschlossen, bei einem Schaden den Verursacher in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht klärte erst garnicht die Frage, ob ein zu geringer Sicherheitsabstand und mangelnde Aufmerksamkeit schuld am Unfall waren. Die Umstände des Unfalls seien vielmehr so, daß von einem > gegenseitigen Haftungsverzicht < auszugehen

Und noch was.

http://img381.imageshack.us/img381/7334/urteiljw6.jpg
 
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Gifty

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Hi

Nein das meine ich nicht, auch wenn Du recht hast mit dem Link Doro!
 
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LGW

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Ich hab auch nur das OLG-Urteil aus 2007 gefunden, was bastl-wastl gepostet hat.

Letztlich ist es doch ganz banal:

es gibt "Fahren in der Gruppe" und "Fahren in der Gruppe".

Logischerweise "schlecht" in jeder Hinsicht - und da kann ich mir alles vorstellen von Verkehrswidrigem Verhalten (OWi) über Straftaten und Versicherungsverlust - ist "natürlich" zu schnelles, zu dichtes, schlicht gefährliches Fahren in der Gruppe. Sprich, wenn man sich deutlich anders verhält als ein Verkehrsteilnehmer mit Gehirn :D

Unproblematisch ist IMO "Fahren in der Gruppe" in einer Form, die die Gefährdung innerhalb und ausserhalb der Gruppe nicht erhöht, also ausreichende Sicherheitsabstände, versetztes fahren, keine Geschwindigkeitsübertretung, ... - dann dürfte es da keine rechtliche Handhabe geben, man muss ja nun mal hintereinander her fahren.

Grundsätzlich verboten ist ja bspw. das dauerhafte nebeneinander her fahren auf einer Fahrspur.

Ich würd' mir da keinen Kopp machen. Solange man sich nicht verhält wie ne Rampensau, hat die Rennleitung ja auch nix gegen Gruppenfahrten (die werden ja sogar zu Saisonbeginn von vielen Polizeinahen Gruppen als Trainings/Event-Fahrten angeboten).

Hinter dem gesuchten OLG-Urteil kann ich mir auch nur sowas vorstellen wie im Beispiel vom OLG Brandenburg, halt das übliche, zu schnell, zu dicht, zu gefährlich - und hinterher wills wieder keiner gewesen sein :D
 
Gifty

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Hallo

Danke für Eure Hilfe, aber ich meine das Grundsatzurteil aus Leipzig. Das ist schlappe 14 Tage alt. Von einem Vorsatz für zu schnelles fahren oder dauerhaft zu zweit nebeneinander zu fahren rede ich garnicht. Ich habe VERGEBLICH dieses Jahr versucht eine Antwort auf das Versetzte Fahren in einer Gruppe ( Sicherheitsabstand )zu bekommen ( ADAC, Polimannzei, AVD ) solange man einen Fahrsteifen befährt ist es schei....egal ob man versetzt fährt oder nicht. Im Zweifel hat man zu dem einen Sicherheitsabstand zu halten der, wie auch immer vor einem fährt. Das heißt halber Tacho, zb. auf der BAB bei 140km/h 70 m :eek: je nach Gruppengröße ergibt sich dann eine Schlange an Fahrzeugen die man nicht mehr im Rückspiegel hat, hinzu kommt dann noch das einem da immer wieder PKW's da rein fahren und die Sache unnötig gefärden. :( Da wird seit Jahren das Gruppenfahren, auch vom ADAC als gut und unerlässlich vorgebetet und dann so ein Urteil.:eek:
 
fiep

fiep

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abgesehen davon, dass unsere 'Gruppe' aus 2 oder 3 Fahrern besteht

faehrt man in einer Gruppe wenn der Verkehr ein bischen dick ist? wer gehoert dann zu der Gruppe? bloss weil ich jemanden, der vor mir zum gleichen Ziel unterwegs ist, kenne hesst das noch nicht dass wir zusammen dahin fahren *etwasirritiertschau*
wenn ich zu dicht auf einen Fremden auffahre und mich deswegen selber abschiesse ist die Situation doch genau die gleiche, als waere ich zu dicht auf einen Bekannten aufgefahren und wohin die Person vor mir letzendlich faehrt tut in dem Moment doch auch nix zur Sache
heisst das also, dass kuenftig dichter Verkehr verboten ist?
an einem schoenen Tag sind zB am Dragon wahrscheinlich 100 Motorraeder unterwegs, ist das dann EINE Gruppe? wahrscheinlich bin ich gedanklich in ner Sackgasse unterwegs, aber erklaer mir bitte mal jemand, an was der Gesetzgeber, bzw seine Executive eine Gruppe erkennt und was sie dagegen tun will/wird?
 
HvG

HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
ist das Motorradfahren eh nicht schon zu einem allgemeinen Risiko geworden

auch wenn man/frau alleine unterwegs ist....

siehe zig Urteil wo man/frau damit schon rechnen muss wenn was passiert, dass man auch ohne Verschulden eine Teilschuld bekommt.....

deswegen lass ich es mir auch von dem Gesetzgeber nicht nehmen wenn ich mit meiner Clique unterwegs bin....teilweise schon mit 26 Moppeds....

jaja, das könnte jetzt wieder eine Gesprächsthema sein...... aber mit dem Kreiselsystem habe ich damit die besten Erfahrung gemacht
 
A

ArmerIrrer

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Aber mal ehrlich Motorrad fahren wird doch toooooootaaaaaaaaaaaal überbewertet... Und das in der Gruppe fahren sowieso... alles tooootaaaaaaaaaaaaal überbewertet... :D:D:D:D


Ja, ich weiß, trägt nichts zur Diskussion bei, aber musste mal gesagt werden... :D:D:D:D total überbewertet...
 
Larsi

Larsi

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... Im Zweifel hat man zu dem einen Sicherheitsabstand zu halten der, wie auch immer vor einem fährt. Das heißt halber Tacho, zb. auf der BAB bei 140km/h 70 m :eek: je nach Gruppengröße ergibt sich dann eine Schlange an Fahrzeugen die man nicht mehr im Rückspiegel hat, hinzu kommt dann noch das einem da immer wieder PKW's da rein fahren und die Sache unnötig gefärden. ...

moin,

in die lücken fahren nicht nur PKW sondern auch ich!!!
was bekomme ich immer das kotzen, wenn eine "gruppe" vor mir her eiert und man nicht überholen kann, weil das einscheren in die 10m "sicherheitsabstände" viel zu gefährlich ist. gefährlich nicht mal unbedingt für mich, weil ich ja aktiv da rein fahre, sondern für den, der sich erschreckt, weil ich plötzlich 3m vor seinem vorderrad einschere und ihn aus dem schlaf reisse.

die abstände, die die meisten gruppen für sicher halten, sind viel zu klein.
sicherlich wird eine gruppe um so länger wenn vernünftige abstände gehalten werden, aber je größer eine gruppe ist (20 ... 30 ... 50 ... oder mehr) desto weniger darf sich die gruppe als eine einheit auf der strasse breit machen.
 
L

LGW

Gast
Hallo

Danke für Eure Hilfe, aber ich meine das Grundsatzurteil aus Leipzig. Das ist schlappe 14 Tage alt. Von einem Vorsatz für zu schnelles fahren oder dauerhaft zu zweit nebeneinander zu fahren rede ich garnicht. Ich habe VERGEBLICH dieses Jahr versucht eine Antwort auf das Versetzte Fahren in einer Gruppe ( Sicherheitsabstand )zu bekommen ( ADAC, Polimannzei, AVD ) solange man einen Fahrsteifen befährt ist es schei....egal ob man versetzt fährt oder nicht. Im Zweifel hat man zu dem einen Sicherheitsabstand zu halten der, wie auch immer vor einem fährt. Das heißt halber Tacho, zb. auf der BAB bei 140km/h 70 m :eek: je nach Gruppengröße ergibt sich dann eine Schlange an Fahrzeugen die man nicht mehr im Rückspiegel hat, hinzu kommt dann noch das einem da immer wieder PKW's da rein fahren und die Sache unnötig gefärden. :( Da wird seit Jahren das Gruppenfahren, auch vom ADAC als gut und unerlässlich vorgebetet und dann so ein Urteil.:eek:
Natürlich muss man den "nötigen" Abstand halten. Wie soll man denn sonst im Gefahrenfall Bremsen :confused: :rolleyes: - das erklärt sich doch auch schon logisch.

Das versetzte fahren kann den Sicherheitsabstand auch nicht ersetzen, verbessert aber die Reaktionsmöglichkeit durch bessere Sicht erheblich. In der Kurve kann man sowieso nicht mehr versetzt fahren, weil man da ja ne vernünftige Linie fahren muss...

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die "Fahrt in einer Gruppe" als solche für problematisch erklärt wurde.

Es macht aber auch gar keinen Sinn, das zu diskutieren, solange man nicht wenigstens mal ein Aktenzeichen und eine Urteilsbegründung, ansonsten mindestens mal einen Online-Bericht über das Urteil vorliegen hat.

Denn mir ist immer noch völlig unklar, was da nun "grundsätzliches" entschieden worden sein soll. Zumal es in Leipzig gar kein Oberlandesgericht gibt, das ist in Dresden.

Ich gehe erstmal davon aus, dass es sich hier um eine typische "Raserbande" gehandelt hat, die wider jegliche Vernunft viel zu eng gefahren ist, dabei ist irgendwas passiert, und daraus wurde dann für genau diese Situation ein Urteil gegossen - aber nicht "Gruppenfahren" allgemein verboten.

Ob man nun als "Gruppe" hintereinander herfährt oder als "Einzelperson", das ist ja völlig alltägliches Verkehrsgeschehen - solange eben die üblichen Regeln eingehalten werden. Und dafür bedarf es auch keines "Grundsatzurteils", denn ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln ist schon ohne, aber natürlich auch "mit Gruppe" verboten...

also ich verstehs nicht :eek: :) :D
 
kolli

kolli

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... je nach Gruppengröße ergibt sich dann eine Schlange an Fahrzeugen die man nicht mehr im Rückspiegel hat, ...
und wo ist jetzt das Problem? Wenn jeder auf seinen Hintermann achtet, funktioniert das sehr gut. Und wenn sich der Vordermann mal legt, ist man um jedes bissle mehr an Sicherheitsabstand dankbar.

Davon abgesehen, ohne jetzt das Urteil selbst oder die zugrunde liegenden Umstände zu kennen, halte ich die Diskussion um besagtes Urteil für ein klein wenig sinnfrei :cool:
 
WoSo

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Hallo Hans-Jürgen,

in Leipzig gibt es kein OLG, Leipzig hat ein Amts- und ein Landgericht.

In keinem der beiden Gerichte findet sich ein Hinweis auf dein Thema, ebensowenig beim zuständigen OLG Dresden.

Ohne genauere Informationen wirst du also auch keine genaueren Aussagen bekommen.

Kann ja sein, dass du dich verhört hast und für das Urteil zu "Fahren in der Gruppe" ein anderes OLG zuständig ist.
 
N

Nordlicht

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Ist doch sicherlich ein großer Teil von uns Gruppenfahrer.
Na, dem möchte ich doch - zumindest für meine Person- voller Inbrunst widersprechen!
Notgedrungen (weil bis Samstag Mitglied des Vorstands) mache ich Gruppenfahrten unseres Töffclubs mit. Dann eventuell noch ein, zwei Touren mit Kollegen. Aber mindestens 18.000 der von mir verbratenen gut 20.000 Kilometer fahre ich allein oder mit meiner Liebsten zusammen. Ich HASSE Gruppenreisen. Je organisierter, desto bäh! Und je mehr, desto ibäh!
An dem hier geschilderten Zeug kommt mir nun aber auch GAR NICHTs komisches oder gar Neues vor - wer zu dicht auffährt, ist schuld. Ist doch banal, oder? Wer im Pulk fährt, steigert das gruppenerlebnis, aber auch das Risiko. So sehe ich es - und anscheinend die Gerichte auch. Was Leipzig da aktuell ausgebrütet hat, interessiert mich aber ebenfalls.
 
Ron

Ron

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In Leipzig sitzt ein Strafsenat des BGH und außerdem das
Bundesverwaltungsgericht. Habe bei beiden aber nichts
finden können. Die Sache würde mich auch sehr interessieren.

Das Urteil aus Brandenburg ist soweit nicht interessant,
weil es voraussetzt, dass es eine Verabredung zum
verkehrswidrigen Verhalten gegeben habe.

Gruß Ron
 
hgb57

hgb57

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Servus Gifty,

der Radiosender hat doch sicher auch eine Homepage. Und da stehen üblicherweise die Nachrichten der letzten Tage drauf. So ist es zumindest bei den Sendern welche ich üblicherweise höre.

Wenn mich also was interessiert was ich bei denen nur teilweise in den Nachrichten gehört habe, so wie du in dem Fall, scheue ich mich nicht ggf. eine email an den Sender zu schicken und nachzufragen.

Wie heißt es immer so schön: Fragen kostet nichts.
 
Gifty

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Hallöle

Danke für eure Überlegungen, aber es war im Radio und ich hoffe die Idee mit der Homepage vom Radio bringt mich weiter. Danke für den Tpi, bin ich noch garnienich drauf gekommen. Ich hoffe immer noch auf den Zeitungsausschnitt den mir ein Kollege vorbeibringen wollte, weil in seinem Tageblatt stand auch etwas darüber.
Wenn ich mich schlau gemacht habe werde ich es natürlich weitergeben
 
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