palmstrollo
Themenstarter
- Dabei seit
- 22.08.2006
- Beiträge
- 5.832
- Ort
- Engelskirchen
- Modell
- F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
Ist schon seltsam, was alles passieren (oder nicht passieren kann).
Mir ist Mitte November jemand beim Abbiegen leicht an der Beifahrertüre entlang geschrammt, er setzte ein wenig zurück und fuhr dann weiter.
Ich merkte mir das Kennzeichen (Hinterherfahren ging in der damaligen Lage leider nicht) und erstattete Anzeige.
Trotz der gemachten Angaben von Kennzeichen, Fahrzeugtyp incl. Farbe (passte laut Polizei auch zum gemerkten Kennzeichen) erhalte ich gestern ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, da kein Fahrer zu ermitteln sei.
Ja, was soll das denn jetzt?
Da ich den Vorgang Mitte Dezember ohnehin dem Anwalt übergeben hatte (diesen kriege ich aber erst in ein paar Tagen zu sprechen), wollte ich vorab schon mal Meinungen hören. Heißt das Ganze nun, dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe oder hat das Ganze mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts zu tun?
Mir ist Mitte November jemand beim Abbiegen leicht an der Beifahrertüre entlang geschrammt, er setzte ein wenig zurück und fuhr dann weiter.
Ich merkte mir das Kennzeichen (Hinterherfahren ging in der damaligen Lage leider nicht) und erstattete Anzeige.
Trotz der gemachten Angaben von Kennzeichen, Fahrzeugtyp incl. Farbe (passte laut Polizei auch zum gemerkten Kennzeichen) erhalte ich gestern ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, da kein Fahrer zu ermitteln sei.
Ja, was soll das denn jetzt?
Da ich den Vorgang Mitte Dezember ohnehin dem Anwalt übergeben hatte (diesen kriege ich aber erst in ein paar Tagen zu sprechen), wollte ich vorab schon mal Meinungen hören. Heißt das Ganze nun, dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe oder hat das Ganze mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts zu tun?