Fahrerlaubnisrecht - Informationsflyer

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WoSo

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Der Fahrerlaubnis-Info-Flyer bietet eine übersichtliche Darstellung aktueller und alter Fahrerlaubnisklassen, Regelungen der Besitzstandswahrung sowie tabellarische Hinweise zur Prüfung ausländischer Fahrerlaubnisse (die drei Seiten habe ich mir gespart ;) ).

Irgenwie etwas wie Trockenbrot, schwer zum kauen, aber nahrhaft


Sorry das hat hier wohl nicht geklappt habe es weiter unten in 3 Teilen eingestellt



















 
Zuletzt bearbeitet:
palmstrollo

palmstrollo

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Sehr schön für den Flyer; aber wo isser denn? Hast du einen Link?
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

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Also ich seh auch nix :-)
 
Torsten77

Torsten77

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bei den neuen regeln kennt sich doch niemand mehr aus. ich war letztens bei ner fahrschule und derpolizei um zu erfragen ob ich dieses (mit bild und fahrzeugscheinen) gespann fahren dürfe. KEINER konnte mir sagen ob ich es darf, ich habe es dann sein lassen. es ging um einen 7,5t LKW mit nem 2.0t Hänger. sollte doch eigentlich nicht so schwer sein es zu sagen. hätte ich den 3r noch, ganz klares nein darf ich nur ohn anhänger fahern, aber auf dem neuen steht bei CE eine begrenzung auf 12000kg. den 2er habe ich nie gemacht.
 
D

Doug Piranha

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Hi,
ich habe vor nicht allzu langer Zeit mal irgendwo gelesen, daß geplant sein soll, die Leistungsbeschränkung bei der Fahrerlaubnis A/b (Krafträder/begrenzt)
von derzeit 34 PS (25 kw) auf 48 PS herauf zu setzen.
Weiß jemand dazu Genaueres oder ist dieser Plan schon wieder vom Tisch? :confused:

MfG
Doug
 
B

bigben92

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Mein Fahrlehrer hat mir etwas ähnliches erzählt, er hat gemeint, dass die Grenze auf 30kW raufgesetzt werden soll, aber nach 2 Jahren muss man dann eine Prüfung machen mit einer 35kW Maschine um alle Motorräder fahren zu dürfen, was natürlich absoluter Schwachsinn wäre...außerdem gab es so ein System ja schon mal, des wurde dann aber ziemlich schnell abgeschaft:eek:

lg ben
 
Mügge

Mügge

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bei den neuen regeln kennt sich doch niemand mehr aus. ich war letztens bei ner fahrschule und derpolizei um zu erfragen ob ich dieses (mit bild und fahrzeugscheinen) gespann fahren dürfe. KEINER konnte mir sagen ob ich es darf, ich habe es dann sein lassen. es ging um einen 7,5t LKW mit nem 2.0t Hänger. sollte doch eigentlich nicht so schwer sein es zu sagen. hätte ich den 3r noch, ganz klares nein darf ich nur ohn anhänger fahern, aber auf dem neuen steht bei CE eine begrenzung auf 12000kg. den 2er habe ich nie gemacht.
Schau mal bei der CE-Begrenzung nach dem Datum welches hinter den 12000kg steht.Meines Wissens darfst Du bis zu 18Tonnen fahren und das Datum welches hinter der 12 steht,sagt Dir daß Du ab 50 Jahren nur noch 12t. bewegen darfst sofern Du nicht ein Ärztliches Attest vor legst.

Gruß Mügge
 
HaJü

HaJü

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.......
hätte ich den 3r noch, ganz klares nein darf ich nur ohn anhänger fahern, aber auf dem neuen steht bei CE eine begrenzung auf 12000kg. den 2er habe ich nie gemacht.
Hai Torsten,

was ist 3r für ein Schein, oder meist Du 3er :confused:

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du den alten 3er(vor 1999). Dann sollte folgendes gelten:

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug

Quelle:
http://www.schaffenwir.de/haeufige-fragen/89-kraftfahrer/118-alter-fuehrerschein-klasse-3

Wobei dies ein Zugewinn an Achsen und Gewicht ist, was ich bei der Regulierungswut unserer Behörden nicht verstehe


Vermute, die Eintragung bei Dir ist nicht korrekt. Bei C1/C1E muß das Datum Deiner Führerscheinprüfung des 3ers drinstehen. Bei CE steht das Gültigkeitsdatum des großen Lkw-Scheins drin.

Bei meinem ist folgender Fehler drin, den ich erst nachträglich entdeckt habe. Mit dem alten 2er darf man auch Busse ohne Passagiere fahren. Wichtig z.B. bei Werkstattpersonal. Da sollte bei mir eigentlich eine Erlaubnis-Nr. drinstehen, ist aber --------.

Die Behörden sind auch nur Menschen :rolleyes::rolleyes:

Zurück zu Deinem Gespann. Lt. der Regelung darfst Du einen Lkw mit max 7,5t, 2-achser, mit Hänger mit max. 4,5t, max. 2-achser fahren. Das Gespann darf nicht mehr als 12t wiegen (zul. Gesamtgewicht, nicht tatsächliches Gewicht !!!)

Doppelachshänger gilt als 1-achser, wenn Achsabstand < 1m ist.

Ganz stur nach Gesetzestext gehen.


Mein Fahrlehrer hat mir etwas ähnliches erzählt, er hat gemeint, dass die Grenze auf 30kW raufgesetzt werden soll, aber nach 2 Jahren muss man dann eine Prüfung machen mit einer 35kW Maschine um alle Motorräder fahren zu dürfen, was natürlich absoluter Schwachsinn wäre...außerdem gab es so ein System ja schon mal, des wurde dann aber ziemlich schnell abgeschaft:eek:

lg ben
Hai Ben,

viwelleicht hilft Dir das weiter:

Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder


Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).


Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;

ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränktunbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Voraussetzungen: Die Klasse A
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig. Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M. Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt. Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.


Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a-offen.php

Da hat Dein Fahrlehrer wohl Quatsch erzählt, um nochmal Kasse zu machen ;)

Mich wunderts, daß sich noch keiner der im Forum versteckten RAs dazu gemeldet hat, die müßten das doch aus dem FF wissen :rolleyes:
 
HaJü

HaJü

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Schau mal bei der CE-Begrenzung nach dem Datum welches hinter den 12000kg steht.Meines Wissens darfst Du bis zu 18Tonnen fahren und das Datum welches hinter der 12 steht,sagt Dir daß Du ab 50 Jahren nur noch 12t. bewegen darfst sofern Du nicht ein Ärztliches Attest vor legst.

Gruß Mügge
Hai Mügge,

dem ist nicht so.

Nach Ablauf des Datums bei C/CE gilt für die Person C1/C1E, sofern kein Gesundheitscheck und Antrag auf Verlängerung bzw. Neuaustellung vorgenommen wurde.

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]


Gleiche Quelle wie oben.
 
B

bigben92

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Zitat von HaJü:
Zitat von bigben92
Mein Fahrlehrer hat mir etwas ähnliches erzählt, er hat gemeint, dass die Grenze auf 30kW raufgesetzt werden soll, aber nach 2 Jahren muss man dann eine Prüfung machen mit einer 35kW Maschine um alle Motorräder fahren zu dürfen, was natürlich absoluter Schwachsinn wäre...außerdem gab es so ein System ja schon mal, des wurde dann aber ziemlich schnell abgeschaft
lg ben

Hai Ben,

viwelleicht hilft Dir das weiter:

Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).


Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränktunbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Voraussetzungen: Die Klasse A
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig. Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M. Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt. Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschei...en/a-offen.php

Da hat Dein Fahrlehrer wohl Quatsch erzählt, um nochmal Kasse zu machen
hi HaJü,

du hast hier aufgeführt, wie es jetzt in der Gegenward ist. Mein Fahrlehrer hat aber auf so einem Fahrlehrer Lehrgang erfahren, dass die Umstellung auf das System, wie ich es weiter oben erklärt habe von einigen Politikern geplannt ist.

lg Ben
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
bei den neuen regeln kennt sich doch niemand mehr aus. ich war letztens bei ner fahrschule und derpolizei um zu erfragen ob ich dieses (mit bild und fahrzeugscheinen) gespann fahren dürfe. KEINER konnte mir sagen ob ich es darf, ich habe es dann sein lassen. es ging um einen 7,5t LKW mit nem 2.0t Hänger. sollte doch eigentlich nicht so schwer sein es zu sagen. hätte ich den 3r noch, ganz klares nein darf ich nur ohn anhänger fahern, aber auf dem neuen steht bei CE eine begrenzung auf 12000kg. den 2er habe ich nie gemacht.
Da gab es auch mal richtig Chaos:
Klasse 3 bis 7,5t durften mit Anhänger fahren. Der Anhänger durfte bei Druckluftbremse das 1,5fache des Zugfahrzeuggewichts ausmachen....

Genau das sollte ja mit der neuen Klasse verhindert werden. Und somit eine Beschränkung auf 3,5t. Das hat wohl nicht gereicht, so muß man jetzt den PKW-Schein mit Anhänger machen, um überhaupt mit Hänger fahren zu dürfen....

alles Käse.. blickt keine Sau mehr durch!

Bin ich froh daß ich alle Scheine habe, 1-5, Personenbeförderung, Stapler etc.
Gefahrstoffe fehlen mir, brauche ich aber auch nicht.
:rolleyes:
 
HaJü

HaJü

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hi HaJü,

du hast hier aufgeführt, wie es jetzt in der Gegenward ist. Mein Fahrlehrer hat aber auf so einem Fahrlehrer Lehrgang erfahren, dass die Umstellung auf das System, wie ich es weiter oben erklärt habe von einigen Politikern geplannt ist.

lg Ben
Hai Ben,

für alle Betroffene ist doch der status quo interessant.

Bei den Politikern ist vieles in Planung, die Frage ist aber auch immer, was davon realisiert wird.


.....

alles Käse.. blickt keine Sau mehr durch!


Bin ich froh daß ich alle Scheine habe
, 1-5, Personenbeförderung, Stapler etc.
Gefahrstoffe fehlen mir, brauche ich aber auch nicht.
:rolleyes:
So isses, und noch Kettenfahrzeuge
 
G

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Genau das sollte ja mit der neuen Klasse verhindert werden. Und somit eine Beschränkung auf 3,5t. Das hat wohl nicht gereicht, so muß man jetzt den PKW-Schein mit Anhänger machen, um überhaupt mit Hänger fahren zu dürfen....

alles Käse.. blickt keine Sau mehr durch!
:rolleyes:
Hallo @all

Dise Aussage ist ja so nicht ganz richtig.

Anhänger bis 750KG darf man immer führen wenn der Pkw dafür ausgelegt ist.
Wenn Anhänger mehr als 750 KG hat gilt das Leergewicht des Zugfahrzeug als Grenze.
Also Leergewicht Zugfahrzeug 2000 KG kann auch (rein Fahrerlaubnistechnisch) ein 2000 Kg Anhänger mitgeführt werden ohne das man die Fahrerlaubnisklasse BE gemacht hat.

Gruß Hubertus
 
philofax

philofax

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Hallo @all

Dise Aussage ist ja so nicht ganz richtig.

Anhänger bis 750KG darf man immer führen wenn der Pkw dafür ausgelegt ist.
Wenn Anhänger mehr als 750 KG hat gilt das Leergewicht des Zugfahrzeug als Grenze.
Also Leergewicht Zugfahrzeug 2000 KG kann auch (rein Fahrerlaubnistechnisch) ein 2000 Kg Anhänger mitgeführt werden ohne das man die Fahrerlaubnisklasse BE gemacht hat.

Gruß Hubertus
Beziehst Du Dich auf den "alten 3er" oder auf den "neuen Klasse B" Schein?

Ohne BE beim neuen Schein ist doch kein Anhaenger drin, dafuer muss BE
sein oder vom "alten" Schein ein besitzstandswahrendes CE79 uebertragen
werden... fuer den Fall von Torsten ? Oder ..
 
HaJü

HaJü

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.....
Ohne BE beim neuen Schein ist doch kein Anhaenger drin, dafuer muss BE
sein oder vom "alten" Schein ein besitzstandswahrendes CE79 uebertragen werden.....
Hai Phil,

meinst Du mit damit den grauen Schein und mit neuen den rosanen :confused::confused:

Bei der EU-Führerscheinkarte ist unter 10. = Erteilungsdaten das Datum der Ausstellung eingetragen.

CE79:

CE(79),

allerdings nur auf besonderen Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.


Für Torsten reicht doch der C1E für 12t.


@all

Der C1/C1E ist befristet bis 50, danach 5 Jahre nach dem oben schon angesprochenen procedere.
 
philofax

philofax

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Hai Phil,

meinst Du mit damit den grauen Schein und mit neuen den rosanen :confused::confused:
Alt -> alles vor dem Kartenscheiss^H^H^Hfuehrerschein
Neu -> Kartendings

CE79 haette ich vermutet, weil darin die 7.5to plus Haenger inkludiert sind.
"CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79."
 
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