Fahrerlaubnisrecht - Informationsflyer

Diskutiere Fahrerlaubnisrecht - Informationsflyer im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hai Phil, Deine CE(79)-Definition ist jetzt halt die exakte und lange Ausführung. Aber dem Torsten hamse wohl viel Schmodder erzählt :rolleyes...
HaJü

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Hai Phil,

Deine CE(79)-Definition ist jetzt halt die exakte und lange Ausführung.

Aber dem Torsten hamse wohl viel Schmodder erzählt :rolleyes:

In der Summe kann man wohl sagen, daß zwischen dem Grauen und der Karte auch mit der Einbeziehung div. Jahrgänge viel Mist produziert wurde :mad:
 
Mügge

Mügge

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@all

Der C1/C1E ist befristet bis 50, danach 5 Jahre nach dem oben schon angesprochenen procedere.[/QUOTE]

Genau daß wollte Ich auch sagen bzw. schreiben.

Fragt doch mal einfach auf dem Landratsamt oder auf der Zulassungstelle nach.Die wissen es.Mir wurde gesagt das "Ich" bis zu 18,5 t fahren darf,allerdings nur bis zu meinem 50er.Danach das oben genannte Prozedere ansonsten Rückfall auf 12 Tonnen.

Gruß Martin
 
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GS-HUBSI

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Beziehst Du Dich auf den "alten 3er" oder auf den "neuen Klasse B" Schein?

Ohne BE beim neuen Schein ist doch kein Anhaenger drin, dafuer muss BE
sein oder vom "alten" Schein ein besitzstandswahrendes CE79 uebertragen
werden... fuer den Fall von Torsten ? Oder ..
Hallo

Auch ohne BE im neuen Schein kann man IMMER bis 750 KG ziehen !!
Darüber ist das Leergewicht des Zugfahrzeug´s maßgebend !

Wer den alten 3er besitzt hat besitzstandsrecht (ja so heißt das im Beamten Deutsch)und kann nach wie vor alles Fahren bis zu 3! Achsen (wobei ein Tandem Anhänger bis zu einem Achsabstand von 1 Meter als 1 Achser gilt)bis ZGM 18,5Tonnen mit Durchgehender Bremsanlage.
 
Uli G.

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Hallo

Auch ohne BE im neuen Schein kann man IMMER bis 750 KG ziehen !!
Darüber ist das Leergewicht des Zugfahrzeug´s maßgebend !

Wer den alten 3er besitzt hat besitzstandsrecht (ja so heißt das im Beamten Deutsch)und kann nach wie vor alles Fahren bis zu 3! Achsen (wobei ein Tandem Anhänger bis zu einem Achsabstand von 1 Meter als 1 Achser gilt)bis ZGM 18,5Tonnen mit Durchgehender Bremsanlage.
Und jetzt mal im Klartext:
Was darf ich, mit altem 3er (erneut zugeteilt 03/70), mit 60Jahren, wirklich fahren?
7.5t ja
7.5t + 1-Achs Anhänger mit max. 12t GM ja? Oder doch nicht, weil über 50J (u. o. Nachprüfung)
7.5t + 1-Achs Anhänger mit max. 18t GM? (aber da fehlt der Eintrag CE79, Plastikkärtchen von 2005 wg. Int. Führerschein erf.:()

Darf ich mit 60 überhaupt noch fahren:confused:, außer ev. Fahrrad (mit besonderer Fahrerlaubnis) o. Tretroller (ich habe immer, nicht immer erfolgreich, versucht, mir meine Infantilität zu bewahren:o)?

War das noch schön:

FE Klasse 1: Motorräder, unbegrenzt
FE Klasse 2: alles über 7.5t
FE Klasse 3: PKW + Hänger u. LKW bis 7.5t + Hänger bis max. 18t GM
FE Klasse 4: die schnellen 50er
FE Klasse 5: die langsamen :rolleyes: 50er (kleine Kreidler, große Teile:D)
Zus. Scheine für Personenbeförderung, Kette etc.

Spätestens da fing der Schwachsinn an, MOFASCHEIN:confused: für max. 25km/h? Mit Fahrrad fahr ich deutlich schneller (nicht immer, aber immer öfter:rolleyes:, ohne jegliche Kenntnis der STVO nachweisen zu müssen:eek::rolleyes:, und ziemlich frei jeglicher Verantwortlichkeit/Verfolgung, da ohne Kennzeichen:eek:).

Grüße
Uli
 
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GS-HUBSI

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Ja das waren noch Zeiten wo das FE Recht eindeutig und für Jedermann klar unterteilt war.Aber einfach kann halt jeder und EU Recht ist nicht einfach.:D

Ich hoffe das ich mit 60 wenigstens noch meine Q bewegen darf :confused:

Also mit dem alten "Lappen" (Grau oder Rosa:eek:) darf erstmal gefahren bis 7,5T und 1Achs Anhänger bis 18,5T bei durchgehender Bremsanlage.

Hier mal nen Link wo das nochmal genau aufgeführt wird.
http://www.tuev-nord.de/de/Zugkombinationen_3155.htm

Ich hoffe das bring euch weiter

Gruß Hubertus
 
HaJü

HaJü

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Und jetzt mal im Klartext:
Was darf ich, mit altem 3er (erneut zugeteilt 03/70), mit 60Jahren, wirklich fahren?
7.5t ja
7.5t + 1-Achs Anhänger mit max. 12t GM ja? Oder doch nicht, weil über 50J (u. o. Nachprüfung)
7.5t + 1-Achs Anhänger mit max. 18t GM? (aber da fehlt der Eintrag CE79, Plastikkärtchen von 2005 wg. Int. Führerschein erf.:()
.....
Hai Uli,

im Klartext heißt das, daß Du mit Deinem alter 3er unten genannte Fahrzeuge führen darfst:

Welche neuen Fahrerlaubnisklassen besitze ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 und welche Fahrzeuge (Kfz und Anhänger) darf ich damit fahren?

Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde.
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.
 
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HaJü

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Und jetzt mal im Klartext:
Was darf ich, mit altem 3er (erneut zugeteilt 03/70), mit 60Jahren, wirklich fahren?
7.5t ja
7.5t + 1-Achs Anhänger mit max. 12t GM ja? Oder doch nicht, weil über 50J (u. o. Nachprüfung)
7.5t + 1-Achs Anhänger mit max. 18t GM? (aber da fehlt der Eintrag CE79, Plastikkärtchen von 2005 wg. Int. Führerschein erf.:()
.....
Hast Du eigentlich den Grauen oder die Karte :confused::confused::confused:

Wenn Du die Karte hast, ist die alte 3er Regelung hinfällig.

Dann gilt C1E bis 12t, 50/5-Regel, die CE(79) ist ja nicht eingetragen :rolleyes:

Klartext:
Ohne amtsärztliche Untersuchung und Neu- bzw. Verlängerungsantrag Du darfst nur noch BE fahren, d.h. Kfz bis 3,5t und 1-achshänger > 750kg.

Leider :(

Das hat man nun von den BSE-Klassen :mad::mad:
 
Uli G.

Uli G.

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Hast Du eigentlich den Grauen oder die Karte :confused::confused::confused:

Wenn Du die Karte hast, ist die alte 3er Regelung hinfällig.

Dann gilt C1E bis 12t, 50/5-Regel, die CE(79) ist ja nicht eingetragen :rolleyes:

Klartext:
Ohne amtsärztliche Untersuchung und Neu- bzw. Verlängerungsantrag Du darfst nur noch BE fahren, d.h. Kfz bis 3,5t und 1-achshänger > 750kg.

Leider :(

Das hat man nun von den BSE-Klassen :mad::mad:
Naja,
den alten Grauen hatte ich bis 2005, als ich ihn in eine Karte tauschen musste, damit ich für Australien einen internationalen Führerschein bekam (in Amiland bin ich mit dem Grauen gefahren und auch problemlos durch Kontrollen gekommen -Hinweis auf Erwerb einer amerikanische License, wenn ich mich länger aufhalten würde, das war's-).
Die Karte wurde auch problemlos ausgestellt u. enthält u.a. als Eintrag "C1E".
Wenn ich dem ganzen recht folgen kann, hätte ich bereits 2005 einen Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand), sowie [URL="http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=6"]Anlage 6[/URL] (Sehvermögen) absolvieren müssen, um in den Genuss der Fahrerlaubnis C1E zu gelangen.
Nun hat man trotzdem (wider besseres Wissen o. wg. ausgeprägter Ahnungslosigkeit:confused::rolleyes:) den alten Grauen in C1E übersetzt, ohne von mir einen entsprechenden Nachweis zu verlangen (50 war ich bereits Ende Mai 2005, die Karte wurde aber erst am 6.9.05 ausgestellt).
Ergo habe ich seither mehrfach, unzulässigerweise (o. gültige Fahrerlaubnis:rolleyes:), ganz gepflegt 7.5Tonner bewegt und habe auch niemals beim Abholen der Dinger vom Verleiher Probleme bekommen (da wurde, wie üblich, eine Kopie der Fahrerlaubnis erstellt, fertsch).
Wie stellt eigentlich "Johnny Kontroletti" fest, daß ich nicht amtsärztlich überprüft worden bin und auch keinen amtlich anerkannten Sehtest absolviert habe? Ich fahr mit Firmenwagen so um die 50000km p.a., fast nur "digital":rolleyes: (~0<<<220<vmax), unfallfrei seit '71, und für den 80km/h xxTonner brauch ich einen Gesundheits- u. Sehtest?????:confused:. Letzteren brauchen m.E nach eher so um 99, 9% der professionellen LKW-Fahrer, die auf wenige Meter bis Zentimeter auf ihren Vordermann auffahren müssen, um dessen Anwesenheit zu erkennen:rolleyes: -und so Überholmanöver selbst leistungsstarker PKW auf "Schlängelstrecken" äußerst erfolgreich unterbinden:mad:-, und einige PKW-Fahrer auch. Über "Gesundheit" aller dieser reden wir hier lieber nicht:eek:.

Btw:
"Besitzstandswahrung" kann man's ja wohl nur mit extrem viel Mühewaltung nennen, wenn durch einfaches Ändern des Dokumentes von grauem, künstlich verstärktem Baumwollgewebe auf die (absolut fälschungsichere:rolleyes:) Plastikkarte u. Anwendung irgendwelcher, von Bürohockern:confused::o Hocker? entworfener Regeln mit Ausnahmen etc. Rechte einfach verloren gehen.

Grüße
Uli (o. Fahrerlaubnis zeitw. mit 7.5t unterwegs:o und irgendwie total verwundert, daß der alte 1er nicht ähnlichen Restriktionen unterliegt:confused:)
 
philofax

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Nun hat man trotzdem (wider besseres Wissen o. wg. ausgeprägter Ahnungslosigkeit:confused::rolleyes:) den alten Grauen in C1E übersetzt, ohne von mir einen entsprechenden Nachweis zu verlangen (50 war ich bereits Ende Mai 2005, die Karte wurde aber erst am 6.9.05 ausgestellt).
hmm, verwechselst du da ein paar fahrerlaubnisklassen und deren umfang?

Ergo habe ich seither mehrfach, unzulässigerweise (o. gültige Fahrerlaubnis:rolleyes:), ganz gepflegt 7.5Tonner bewegt und habe auch niemals beim Abholen der Dinger vom Verleiher Probleme bekommen (da wurde, wie üblich, eine Kopie der Fahrerlaubnis erstellt, fertsch).
Wie stellt eigentlich "Johnny Kontroletti" fest, daß ich nicht amtsärztlich überprüft worden bin und auch keinen amtlich anerkannten Sehtest absolviert habe?
wie man das feststellt? man schaut auf das ablaufdatum... klassen, die einer
restriktion unterliegen, werden durch ablaufdatum gekennzeichnet, andere
nur durch ihre einschraenkung oder erweiterung zur FE-Klasse.

C1E ist nicht gleich CE*79 z.b. und CE*79 ist nicht immer inkl. Sattel wenn
es um die zGM geht.
 
Uli G.

Uli G.

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hmm, verwechselst du da ein paar fahrerlaubnisklassen und deren umfang?

Auf dem Grauen standen Klasse 1 u. Klasse 3, Ausstellungsdatum 02.03.70 (als endlich der 3er eingetragen wurde:rolleyes:). Auf der Vorderseite des Plastikkärtchens sind A, BE, C1E u. MSL vermerkt (ganz unten unter Punkt "9" in Fettschrift). Auf der Rückseite finden sich A1, A(beim "fetten" Moped), B, C1, BE, C1E,M, L, T/S mit den Beschränkungen (Pkt 12) 171 bei C1, 174/175 bei L (Traktoren) u. 181 bei T/S.

wie man das feststellt? man schaut auf das ablaufdatum... klassen, die einer
restriktion unterliegen, werden durch ablaufdatum gekennzeichnet, andere
nur durch ihre einschraenkung oder erweiterung zur FE-Klasse.

Position 4b auf der Vorderseite (lt. Minilegende li u. auf der Rückseite "Ablaufdatum") ist leer, aber das wäre ja nur ein Ablaufdatum für den kompletten Führerschein, es sei denn, da wäre dann außer Ablaufdatum auch noch ein zus. Eintrag wie C1E. Aber wie gesagt, da ist nichts, außer drei Strichen:rolleyes:. Pkt 11, "gültig bis", auf der Rückseite des Kärtchens, ist bei allen Positionen leer.

C1E ist nicht gleich CE*79 z.b. und CE*79 ist nicht immer inkl. Sattel wenn
es um die zGM geht.
Also habe ich den C1E ohne Ablaufdatum? Obwohl er doch, ab 50J, ein solches haben müsste, wenn ich die zuvor erfolgten Aussagen hier u. in den Links richtig interpretiere.
Wie, bitte, soll der gemeine Johnny K. anlässlich der "Allgemeine Verkehrskontrolle. Die Papiere bitte" wissen, was ich tats. habe:confused:?
Und woher soll ich das wissen? (hier aus dem Forum, klar, "da werden Sie geholfen" .
Nur, bei der Konfusion:eek:....

Grüße
Uli
 
HaJü

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Also habe ich den C1E ohne Ablaufdatum?
.....
Und woher soll ich das wissen? (hier aus dem Forum, klar, "da werden Sie geholfen" .
Nur, bei der Konfusion:eek:....

Grüße
Uli
Hai Uli,

es muß kein Ablaufdatum eingetragen sein, denn es heißt ja: gültig bis 50 Jahre. Da guckt Johnny K. auf Dein Geburtsdatum, zählt beim Jahrgang 50 dazu und vergleicht die Rechnung mit seinem Kalender. Ferdisch :rolleyes:

Das Datum in Spalte 11 wird erst bei Führerscheinverlängerung nach Deinem 50sten mit dem amtsärztlichen Zeugnis eingetragen.

Woher Du das wissen sollst :confused: Das ist formal Dein Problem. Den Rest kennst Du ja: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht :mad:

Wiederholung:
Alte Klassen waren klar und für jeden verständlich, inkl. Behörden.
Neue BSE-Klassen sind grad für die Füß :mad:

Und wieder bin ich froh, daß es für mich da keine Diskussionen gibt ;)
 
philofax

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Also habe ich den C1E ohne Ablaufdatum? Obwohl er doch, ab 50J, ein solches haben müsste, wenn ich die zuvor erfolgten Aussagen hier u. in den Links richtig interpretiere.
Wie, bitte, soll der gemeine Johnny K. anlässlich der "Allgemeine Verkehrskontrolle. Die Papiere bitte" wissen, was ich tats. habe:confused:?
Und woher soll ich das wissen? (hier aus dem Forum, klar, "da werden Sie
Also habe ich den C1E ohne Ablaufdatum? Obwohl er doch, ab 50J, ein solches haben müsste, wenn ich die zuvor erfolgten Aussagen hier u. in den Links richtig interpretiere.
die Klasse C1 und C1E ist bis zum 50. zu fahren, danach eine 5jaehrliche
aerztliche Untersuchung notwendig. Ab dem 45. Lebensjahr wird nur noch
mit einer 5 jaehrigen Gueltigkeit ausgestellt.

C und CE werden generell nur noch auf 5 Jahre befristet ausgestellt und dann
muss man eben zum Doc.

Die Gueltigkeit der Erweiterung CE*79 wird (abweichend von C1E) bei CE als
Zusatz eingetragen und erhaelt hier ein Ablaufdatum. Das resultiert aus der
besitzstandswahrenden Umschreibung von Klasse 3 auf B (Tausch auf den
Kartenfuehrerschein) wenn man diesen Zusatz explizit wuenscht. Eine nach-
traegliche Eintragung von CE*79 ist meines Wissens nach nicht mehr drin.

Ich ging davon aus, dass ein CE*79 bei Dir vorhanden ist, dann haettest Du
auch ein Ablaufdatum gesehen (wird da eigentlich immer eingetragen...).

achja .. und wissen .. das muss man sich holen. Kein Witz, es ist deine
Pflicht, Dich zu informieren. Unwissenheit schuetzt nicht ... naja, ist halt so.
 
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simon-markus

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Nix verstehen.
Hatte 1 und 3.
In meinem EU-Lappen ist C1 und C1E ohne zeitliche Beschränkung eingetragen. CE jedoch mit zeitlicher Beschränkung justament bis zu meinem 50sten.
Will sagen, gem C1E darf ich 7,5-Tonner und gem. C1 9-Sitzer bis ins hohe Alter fahren. Alles darüber hinaus gemäß CE nur bis ich Fuffzich bin?
 
philofax

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Nix verstehen.
Hatte 1 und 3.
In meinem EU-Lappen ist C1 und C1E ohne zeitliche Beschränkung eingetragen. CE jedoch mit zeitlicher Beschränkung justament bis zu meinem 50sten.
Will sagen, gem C1E darf ich 7,5-Tonner und gem. C1 9-Sitzer bis ins hohe Alter fahren. Alles darüber hinaus gemäß CE nur bis ich Fuffzich bin?
noe. C1 und C1E bis 50, dann aerztliches Gutachten und der CE79 bis 50 weil
er nicht C1 und nicht C1E ist, sondern aus dem alten 3er hervorgeht. Er wird
nur auf Wunsch uebertragen in den Kartenfuehrerschein und unterliegt hier der
Einschraenkung wie die C1 und C1E. Daher die Angabe des Datums bei dieser
"Pseudoklasse", die es ja eigentlich nicht als alleinige Fahrerlaubnisklasse gibt.

Der C und CE wuerde nur jeweils 5 Jahre gueltig sein und Bedarf dann immer
neuer Befaehigungsnachweise und Seminare.
 
S

simon-markus

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Wie jetzt? Dann darf ich ab 50 also nur noch 3,5 to fahren?
 
nypdcollector

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Geil, wie viel Halbahnungen man hier liest. (scnr)

Für Altbesitzer der Klasse 3 (vor dem 01.01.1999) gilt die Klasse C1E unbefristet weiter, d.h. auch nach dem 50. Lebensjahr.

Für Neubesitzer der Klasse C1E nach dem Stichtag 01.01.1999 gilt die 5-Jahres-Regelung, d.h. der FS muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Die Klasse CE79 ist auch für Altbesitzer, wie alle grossen C Klassen auch, erneuerungspflichtig nach der 5-Jahres-Regelung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs.
 
Uli G.

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...
achja .. und wissen .. das muss man sich holen. Kein Witz, es ist deine
Pflicht, Dich zu informieren. Unwissenheit schuetzt nicht ... naja, ist halt so.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Allerdings tut sich in den letzten Jahren ein exponentiell zunehmendes Problem auf:
In jedem erleuchteten Büro, egal ob's einen Beamten o. (in einer Fa.) einen angestellten Bleistiftanspitzer beherbergt, sitzt eben dieser und denkt sich wichtige Neuerungen für den Rest der Menschheit aus. Anstatt nun diese in einfache, für jedermann verständliche Worte zu kleiden, bedient er sich der berufstypischen, kryptischen Formulierungen seines Berufsstandes. Darüber hinaus veröffentlicht er die getanen, unverständlichen Ergüsse nicht etwa allgemein, sondern gibt sie nur in einem ausgewählten Personenkreis zum besten. ich beschäftige mich inz. fast mehr mit der Ermittlung von Wissen um früher alltägliche Dinge, die mündlich mitgeteilt wurden, heuer aber nur noch irgendwo in elektronischer Form rumliegen und ggfs. nur einem kleinen Personenkreis bekannt sind. Das führt z.B. dazu, daß ein Kollege hunderte von Kilometern quer durch die Republik zu einem Kunden fährt (Kunde braucht dringenst Hilfe wg. eines defekten, die Produktion überwachenden Gerätes), um dann an der Pforte abgewiesen zu werden, weil er NICHT den seit mehreren Wochen erforderlichen Sicherheitstest absolviert hat. Besagter Test findet sich auf der Website der Fa., wenn man weiss, wo man suchen soll:(, wenn man zu dem Personenkreis gehört, der von der eigenen Fa. als mglcher Besucher namentlich benannt worden ist und so überhaupt erst die Möglichkeit hat, sich einzuloggen und den Test zu absolvieren. Der MUSS absolviert, bestanden und dann ausgedruckt werden, und der Ausdruck ist beim Besuch vorzulegen. Davon wusste nichtmal der Kunde (der, der um Hilfe geschrien hatte), denn der absolviert seine Sicherheitsunterweisung ja sowieso seit Jahren halbjährlich, als Abteilungsveranstaltung, nicht im Internet.
Wg. sowas beschäftigen wir inzw. mehrere Leute, die sich um solche Dinge kümmern (und die von den Geld erwirtschaftenden Mitarbeitern mit getragen werden müssen:mad:).
So geht das überall, selbst in unserem Laden, wo die Flut der Formblätter, Durchführungsvorschriften etc. ein unglaubliches Ausmaß angenommen hat (ab Datum xx.yy.zzzz ist Formblatt xyz nur noch in der neuen Form zulässig, bei Verwendung der alten Formulare nach diesem Datum werden diese konsequent gar nicht mehr bearbeitet und der dämliche Verwender bekommt darüberhinaus nichtmal 'ne Mitteilung, daß er gefälligst das neue Formular zu verwenden hat:mad:).

So, genug ausgekotzt, trotzdem kann ich jetzt, nachdem sich

nypdcollector mit

Geil, wie viel Halbahnungen man hier liest. (scnr)

Für Altbesitzer der Klasse 3 (vor dem 01.01.1999) gilt die Klasse C1E unbefristet weiter, d.h. auch nach dem 50. Lebensjahr.

Für Neubesitzer der Klasse C1E nach dem Stichtag 01.01.1999 gilt die 5-Jahres-Regelung, d.h. der FS muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Die Klasse CE79 ist auch für Altbesitzer, wie alle grossen C Klassen auch, erneuerungspflichtig nach der 5-Jahres-Regelung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs.
gemeldet hat, nur sagen:

Jungs, ihr verwirrt mich:eek::rolleyes:.

Ich schalte jetzt die Außenbeleuchtung ein, geh nach draußen und spiel noch ein wenig mit Murmeln:rolleyes: (oder brauche ich dafür inzwischen 'ne Erlaubnis, die ich wg. zu hohen Alters nicht mehr habe u. seit ca. 50Jahren ggfs. alle paar Monate erneuern lassen muss?:confused: (nach "Amtspsychologischer" Überprüfung auf ausreichend vorhandene Kindlichkeit?:o). Intensive Suche im Netz brachte keine Ergebnisse, aber vllt verwende ich ja nur die falschen Suchbegriffe:rolleyes:, was mich aber nicht vor Strafe schützt. Ich weiss:rolleyes:).

Grüße
Uli
 
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philofax

philofax

Dabei seit
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Wie jetzt? Dann darf ich ab 50 also nur noch 3,5 to fahren?
Jein. Wenn Deine Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, bist Du
weiter im besitz der Klassen, auch nach dem 50. Geb. Bei meinem Schein ist
dies die Klasse CE79, die in diese 5jahres Frist faellt, die Ersterteilung ist aber
vor 1999 gewesen, daher keine Einschraenkung.

Das Datum (und hier war ich nicht ausfuehrlich genug) der Ersterteilung ist fuer
den Fortbestand mit oder ohne aerztliches GA wichtig. Mein Beitrag hat hier den
Eindruck erwecken muessen, ohne Gutachten waere man nicht mehr im Besitz
der FE. Sorry. Liegt vermutlich auch daran, dass ich die FE Klassen zuletzt
meinen Zwergen erklaerte und da trifft es immer zu.

Wenn Du aber eine Einschraenkung (Datum) im Schein hast oder die FE nach
dem 01.01.1999 erteilt (oder erneut Erteilt, z.B. nach Entzug wenn ich nicht
irre) wurde, ist es eine FE-Klasse, die 5 jaehrlich "erneuert" werden muss.
 
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Gast15171

Gast
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

...

Anstatt nun diese in einfache, für jedermann verständliche Worte zu kleiden, bedient er sich der berufstypischen, kryptischen Formulierungen seines Berufsstandes.

...


Wg. sowas beschäftigen wir inzw. mehrere Leute, die sich um solche Dinge kümmern (und die von den Geld erwirtschaftenden Mitarbeitern mit getragen werden müssen:mad:).


...


das neue Formular zu verwenden hat:mad:).

So, genug ausgekotzt, trotzdem kann ich jetzt, nachdem sich

nypdcollector mit



gemeldet hat nur sagen:

Jungs, ihr verwirrt mich:eek::rolleyes:.

Ich schalte jetzt die Außenbeleuchtung ein, geh nach draußen und spiel noch ein wenig mit Murmeln:rolleyes: (oder brauche ich dafür inzwischen 'ne Erlaubnis, die ich wg. zu hohen Alters nicht mehr habe u. seit ca. 50Jahren ggfs. alle paar Monate erneuern lassen muss?:confused: (nach Amtspsychologischer Überprüfung auf ausreichend vorhandene Kindlichkeit?:o). Intensive Suche im Netz brachte keine Ergebnisse, aber vllt verwende ich ja nur die falschen Suchbegriffe:rolleyes:, was mich aber nicht vor Strafe schützt. Ich weiss:rolleyes:).

Grüße
Uli
Uli, mal wieder eines der/deiner postings,
die man mit dem edding hinterleuchtet :D,
oben anpinnen sollte.


(wann - und wo - gibt es deine gesammelten werke??)
 
Thema:

Fahrerlaubnisrecht - Informationsflyer

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