Feuerwehrunfall

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runner

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Hallo zusammen,
ivielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem:
Meinem Sohn (Freiwillige Feuerwehr, Schüler) ist beim Aufbau eines offiziellen Jugendzeltlagers der FFW ein TLF mit dem Vordereifen rückwärts über den Fuss gefahren. Er liegt jetzt im Krankenhaus (mit BG Abteilung)
Gehört habe ich jetz, das bei Unfällen zwischen Feuerwehrleuten kein Schmerzensgeld gezahlt wird. Hat vielleicht jemand Erfahrung damit und kann mit Tips zu Abwicklung geben?
 
HvG

HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Alleine wegen dem Jugendzeltlager muss das schon abgesichert sein.

Informier dich da genauer, ich denke mal, dass du aufn Rathaus schon eine vernünftige Auskunft bekommst.
 
MariusUH

MariusUH

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Also so weit ich weiß kannst du gegen den Fahrer selbst keine Schmerzensgeldansprüche stellen (zumindest gibt es bei uns eine Regressverzichtserklärung). Jedoch hatte ich auch schon nen Feuerwehrunfall und hatte von der Stadt eine "Entschädigung" bekommen. Jedoch informiere dich mal, in wieweit dies gilt, da es auch grob fahrlässig geschehen sein könnte, wenn z.B. der Fahrer des TLF beim Rückwärtsfahren keinen Einweiser hatte. Ich würde einfach mal auf´s Rathaus gehen und den zuständigen Sachbearbeiter Feuerwehrwesen befragen, bzw. das Gespräch mit dem Kommandant suchen.

Gruß aus dem Schwarzwald
Marius
 
BF598

BF598

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Da kann ich Marius nur zustimmen.

Gegen den Fahrer kannst du "intern" keine Regressansprüche stellen. Sollte er allerdings keinen Einweiser gehabt haben (mitglieder der JF zählen nicht), so muss er mit ansprüchen seitens der gemeinde rechnen.

Schmerzensgeld von der Gemeinde könnte ebenfalls schwierig werden.:(

Gruß Fabian
 
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runner

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Bis jetzt konnte mir auch von den Anwesenden niemand sagen, ob ein Einweiser da war. Ich denke eher , nein.
 
kolli

kolli

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WT
ein TLF mit dem Vordereifen rückwärts über den Fuss gefahren
:confused::confused::confused:
ob es da ein Einweiser verhindert hätte???

Ansonsten Kommandant oder in diesem Fall speziell den Veranwortlichen fürs Zeltlager interviewen.
 
donald

donald

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:confused::confused::confused:
ob es da ein Einweiser verhindert hätte???

Ansonsten Kommandant oder in diesem Fall speziell den Veranwortlichen fürs Zeltlager interviewen.
Moin,
streiche Einweiser, setze Sicherheitsposten (der generell beim rückwärts fahren bei der Fw vorhanden sein soll).
Wenn dieser Sicherheitsposten seinen Job vernünftig macht, dann nähert sich niemand so dicht einem rückwärts fahrenden Fz, dass es gefährlich werden könnte.
 
derkleine

derkleine

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Viel wichtiger ist eigentlich das ihr das erstmal als Dienstunfall meldet hier in NRW ist das die GUV Gemeine Unfallversicherung wie das in anderen Bundesländern ist kann ich dir so nicht sagen da wird es aber so was auch geben das kannst alles über den Leiter der Wehr oder das Amt klären

deinem Junior gute Besserung
 
DocQ

DocQ

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Der Fuß ist ja hoffentlich noch dran.

Bei einer offiziellen Veranstaltung sind die Einzelpersonen nicht haftbar zu machen. Denn sie handeln im Auftrag der Gemeinde. D.h. Ansprüche müssen an die Gemeinde gestellt werden.
Dein Sohnemann ist ja somit auch automatisch unfallversichert. Geld wird es wahrscheinlich aber nur bei bleibenden Schäden über die Unfallversicherung geben.

Gruß,

Peter
 
fuxel

fuxel

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nix GS - 11er Ziegel
Zunächst Deinem Sohn gute Besserung.

Und jetzt zu dem was mir den Kamm stellt:
.........kein Schmerzensgeld gezahlt wird.......
Dazu sage ich nur, dass Dein Sohn im Dienst, das ist auch das Jugendzeltlager, über die GUV's versichert sind.
Also Lohnausfall, Behandlung, Heilung und gegebenfalls sogar materielle Schäden, und dies sogar wenn der Unfall durch eigenes fahrlässiges Verhalten verschuldet wurde.

Schmerzensgeld ist Zivilrecht und musst Du beim Fahrer einklagen, um somit Kapital aus der Sache zu schlagen :mad:.
Nur zu! Du möchtest doch sicher, dass Dein Sohn in Zukunft keine gute Kameradschaft erhält, und es kein guter Kontakt mehr zu Kameraden und Freunden mehr gibt.:cool:

Klasse, wenn sich Feuerwehrmänner untereinander anzeigen.Das gibt die richtige Vertrauensbasis für den nächsten Einsatz.

Habe fertig.:confused:
fuxel
 
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KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
wie ist das eigentlich überhaupt passiert :confused:
 
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runner

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@ fuxel

Genau auf Deine Art von Beiträgen möchte ich verzichten.
tolles Zitat vom Nichtbetroffenen: um somit Kapital aus der Sache zu schlagen :mad:
Das erzähl mal einem 18 jährigen nach der 3 OP (und es ist nicht die letzte)

Ob Strafanzeige gestellt wird, oder nicht, das ist die Entscheidung meines Sohnes. Noch ein Hinweis zur Kameradschaft: Muss in diesem Job sein, ohne Frage-- aber meiner Meinung nach bedeutet Kameradschaft auch, für die eigenen Fehler gerade zu stehen, oder.
 
GS Bär

GS Bär

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Zunächst wünsche ich Deinem Sohn erst mal, daß er bald wieder genesen ist. Anstatt hier im Forum auf fundierten juristischen Rat zu hoffen, solltest Du lieber einen Anwalt, am sinnvollsten mit Spezialisierung im Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht, kontaktieren und mit ihm die Rechtslage erörtern.

Zivilrechtliche Ansprüche an den Fahrer des TLF oder den Kraftfahrt-versicherer des Fahrzeugs zu stellen dürfte m.E. schwierig werden, da es nämlich einige Haftungsprivilegien zu Gunsten des Fahrers gibt. Näheres sollte Dir der Anwalt sagen können.
 
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