Frage an die Österreichischen Forumskollegen

Diskutiere Frage an die Österreichischen Forumskollegen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; servus, da ich ja am montag in bischofshofen einen unverschuldeten unfall hatte, stellt sich für mich natürlich die frage wie das nun geregelt...
Bernd-Z

Bernd-Z

Themenstarter
Dabei seit
14.04.2017
Beiträge
228
Ort
Lohfelden
Modell
GS1200 ADV MÜ,126NM
servus,
da ich ja am montag in bischofshofen einen unverschuldeten unfall hatte,
stellt sich für mich natürlich die frage wie das nun geregelt wird.

soweit ich nun gelesen habe wird wohl nach österreichischem gesetz abgewickelt.
unfallverurschacherin aus england. schuld eindeutig bei ihr.


wie wird das bei euch in österreich nun gehandhabt.

1. nach welchen kriterien wird mein mopped ersetzt. (Totalschaden)
2. was wird an zusatzteilen ersetzt, z.b. Touratechfahrwerk, Desierto verkleidung, Navi, Koffer, usw.
3. Entstandene kosten für leihwagen, zimmer, taxi, fahrzeug abholung (selbst nach deutschland geholt)
zusätzliche kosten generrell.
4. Wie wird meine Bekleidung ersetzt
5. kann ich schmerzengeld geltend machen (etliche prellungen und blutergüsse )
6. bekomme ich nutzungsausfall
usw.

nicht falsch verstehen, bin grundsätzlich froh das ich das "Gesund " überstanden habe.

aber möchte natürlich auch wissen, was mich finanziell erwartet, möchte mir ja gerne wieder ein gleichwertiges
mopped zulegen.

vielen dank schonmal für eure meinungen.
 
sacker

sacker

Dabei seit
23.03.2015
Beiträge
599
Fehler Sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nordmann1

Dabei seit
25.02.2013
Beiträge
1.102
Ort
Schleswig-Holstein
Modell
R1200GS
Bist du in Österreich versichert oder warum fragst du das? Wenn nicht, ist es egal wo es passiert, die Schwierigkeit wird das englische Versicherungssystem der Unfallverursacherin sein. Du musst dir in jedem Fall einen Anwalt nehmen, der sich mit England ein wenig auskennt.
 
bob-muc

bob-muc

Dabei seit
01.09.2016
Beiträge
329
Hallo Bernd,

wie nordmann1 schon gepostet hat, empfehle auch ich einen Anwalt mit den entsprechenden internationalen Kenntnissen einzuschalten. Bist Du ADAC-Mitglied? Der Club hat für solche Angelegenheiten spezielle Anwälte.

bob-muc
 
G

Gast39385

Gast
Hallo Bernd,

jede Versicherung eines EU-Landes ist verpflichtet, in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft einen Schadenregulierungsbeauftragte zu haben. Das ergibt sich aus der 4. KH-Richtlinie. Die Schadenregulierung erfolgt dann über den in Deutschland ansässigen Beauftragten.

4. KH-RiLi

Mein Tipp: nimm Dir einen Verkehsanwalt, der sich damit auskennt.

Und hier noch ein paar Infos zum Schadenersatzrecht in Österreich

ADAC

Gruss
Klaus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bernd-Z

Bernd-Z

Themenstarter
Dabei seit
14.04.2017
Beiträge
228
Ort
Lohfelden
Modell
GS1200 ADV MÜ,126NM
servus,

anwalt iss klar, auszug vom adac hatte ich gelesen.
mir ging es darum wie das halt mit dem zu ermittelten fahrzeug wert z.b. ist.
deswegen hatte ich nach einer einschätzung der Österreichischen kollegen gebeten.

in deutschland bekomme ich z.b. nutzungsausfall, in österreich wohl nicht.
in deutschland heißt es wiederbeschaffungswert, in österreich zeitwert, da sehe ich schon einen unterschied
oder täusche ich mich.

ich frug deshalb, ob die jungs & mädels aus Ö mir das vielleicht näher bringen könnten, nur zum verständniss.

wenn ich z.b. bei mobile nach einen vergleichbaren motorrad schaue, müsste man etwa 8200-8500€ als
wiederbeschaffungswert rechnen. ohne zum beispiel ein geändertetes Fahrwerk zu berücksichtigen.
in österreich heißt es nun zeitwert, und da hab ich meine zweifel ob da auch ca.8500€ andesetzt werden.

Meine GS war in einem Topzustand,

ich hätte halt einfach gerne gewusst, auf was ich mich gefasst machen muß.


ich weiß das mir das keiner genau sagen kann, aber wir haben doch bestimmt jemanden
aus Österreich hier der schonmal einen unfall hatte und mir seine erfahrung daraus mitteilen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
V

vilkas

Dabei seit
15.05.2017
Beiträge
480
Ort
Basel
Modell
F850GS
Ich bin kein Versicherungsexperte - aber hängt das nicht von der Versicherung des Unfallgegners ab? Unabhängig vom Ort des Geschehens?

Ich kann mich so dunkel an Diskussionen erinnern, wonach in den 80ern Osteuropäische Autofahrer für westiche Standards krass unterversichert waren und man als unschuldiger Unfallgegner ggf auch seinen Kosten sitzen geblieben ist ...

Aber das waren damals vielleicht auch nur aufgepauschte Horrormärchen.

v.
 
apfelrudi

apfelrudi

Dabei seit
09.01.2010
Beiträge
25.218
Ort
mal hier, mal dort
ich denke, allerdings war ich noch nie in so einer Situation, dass es sich primär um eine Sache der jeweiligen Haftpflichtversicherungen handelt, sprich englische vs deutsche Haftpflicht.

Den einzigen Österreichbezug sehe ich hier in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung und das Strafrecht.
Die Dame aus GB wird wohl eine Strafverfügung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft wegen Verstoß gegen die StVO und evtl Körperverletzung erhalten, das hat aber gar nichts mit den Ansprüchen vom Bernd-Z zu tun, damit will nur die Bezirksbehörde ihren Anteil eintreiben.
Nur als Beispiel, ein Bekannter hatte mit seiner Frau als Beifahrerin einen unspektakulären Eigenunfall, sie musste ins Krankenhaus zur Untersuchung, nichts arges, ein paar Wochen später trudelt der Strafbescheid über xxx€ ein wegen Körperverletzung.....

Lieber Bernd, in der Situation möchte ich nicht stecken, schön, dass Du die ganze Geschichte glimpflich überstanden hast und Dir nicht allzu viel passiert ist, die Fotos waren schon heftig. Das Auto scheint aber auch einen totalen zu haben, oder?
Ich würde mir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt suchen und den (auch ohne Rechtschutz) auf den Fall ansetzen.
 
Bernd-Z

Bernd-Z

Themenstarter
Dabei seit
14.04.2017
Beiträge
228
Ort
Lohfelden
Modell
GS1200 ADV MÜ,126NM
@apfelrudi
danke dir für deine worte,und ja das auto ist auch totalschaden.
 
D

Demokrit

Dabei seit
12.03.2014
Beiträge
1.189
Ort
Vaals, Niederlande
Modell
R1200 GS K50
Tut mir leid, was Dir da passiert ist. Mache Dir keine Sorgen wegen der Versicherung. Die Schadensregulierung unterliegt EU Recht - gut erkennbar an vereinheitlichten grünen Versicherungskarten. Nimm Dir an deinem Heimatort unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen. Dieser wird, nach Rücksprache mit Dir, ggf. einen Sachverständigen hinzu ziehen (auch diesen zahlt die Versicherung). Dies ist besonders sinnvoll, wenn das Fahrzeug mit teuren Zubehörteilen veredelt wurde, oder wenn der Gesamtzustand deutlich besser als der zu erwartende des betroffenen Jahrgangs ist.

Erstattet bekommst Du alles, was im Zusammenhang mit dem Unfall angefallen ist. Für manche Dinge, wie Nutzungsausfall, gelten wohl wohlwollend dimensionierte Pauschalen. Erstattet wird i.d.R. im ersten Jahr der Neuwert, danach der Zeitwert (= Wiederbeschaffungswert).

Bereite für den Anwalt alles vor: Rechnungen, Servicenachweise, ggf. aktuelle Fotos des Fahrzeugs usw. Sobald Dein Anwalt tätig wird, kannst Du dich zurücklehnen und abwarten.
 
G

Gast39385

Gast
Tut mir leid, was Dir da passiert ist. Mache Dir keine Sorgen wegen der Versicherung. Die Schadensregulierung unterliegt EU Recht - gut erkennbar an vereinheitlichten grünen Versicherungskarten. Nimm Dir an deinem Heimatort unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen. Dieser wird, nach Rücksprache mit Dir, ggf. einen Sachverständigen hinzu ziehen (auch diesen zahlt die Versicherung). Dies ist besonders sinnvoll, wenn das Fahrzeug mit teuren Zubehörteilen veredelt wurde, oder wenn der Gesamtzustand deutlich besser als der zu erwartende des betroffenen Jahrgangs ist.

Erstattet bekommst Du alles, was im Zusammenhang mit dem Unfall angefallen ist. Für manche Dinge, wie Nutzungsausfall, gelten wohl wohlwollend dimensionierte Pauschalen. Erstattet wird i.d.R. im ersten Jahr der Neuwert, danach der Zeitwert (= Wiederbeschaffungswert).

Bereite für den Anwalt alles vor: Rechnungen, Servicenachweise, ggf. aktuelle Fotos des Fahrzeugs usw. Sobald Dein Anwalt tätig wird, kannst Du dich zurücklehnen und abwarten.

Mit solchen Aussagen wäre ich ein wenig vorsichtig. Das deutsche Rechtsverständnis ist nicht auf jedes Land übertragbar!

Hier ein interessanter Vergleich (ab Seite 6)

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/auslandsunfall.pdf

Gruss
Klaus
 
D

Demokrit

Dabei seit
12.03.2014
Beiträge
1.189
Ort
Vaals, Niederlande
Modell
R1200 GS K50
QVIENNA

QVIENNA

Dabei seit
10.10.2012
Beiträge
18.994
Ort
Wien
Modell
1250er
Wenn ein Polizeiprotokoll vorhanden ist, beschleunigt das die Geschichte, ebenso ein internationaler Unfallbericht. Was in Ö ersetzt wird oder nicht, hat mit der Geschichte nichts zu tun, der Unfall ist nur "zufällig" in Ö passiert (natürlich unter Berücksichtigung der hierorts geltenden StVO). Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert überschreiten, wird´s haarig ... Beschädigte Kleidung wird ersetzt (Zeitwert, Rechnung vorhanden ?) bzw. Entschädigungsanteil zugesprochen. Und ohne entsprechendes Gutachten geht gar nix.

Hatte im Juni eine Geschichte auf Korsika (konnte zum Glück vor Ort repariert werden), die wurde erste letzte Woche reguliert. Hatte aber Rechtsschutz und meine eigene Versicherung hat mächtig Dampf gemacht (obwohl sie nicht hätte müssen). Es haben alle gesagt, dass dies für französische Verhältnisse sehr schnell gegangen ist ... Natürlich habe ich erstmal alle Rechnungen selber bezahlt, auf die Freigabe der gegnerischen Versicherung hätte man ewig gewartet.
 
N

nordmann1

Dabei seit
25.02.2013
Beiträge
1.102
Ort
Schleswig-Holstein
Modell
R1200GS
Oh Mann, es wurde doch jetzt schon mehrfach und einmal von kompetenter Seite geschrieben, dass die Schadensregulierung nichts mit dem Land zu tun hat, in dem der Unfall passiert ist. Das einzig interessante dürfte der Unfallbericht der österreichischen Polizei/Gendarmerie sein. Aber in Österreich gelten fast die gleichen Verkehrsregeln und wie du schriebst, wurde die Schuldfrage aus polizeilicher Sicht geklärt. Bitte nicht mit der juristischen Schuldfrage verwechseln und schon gar nicht, wenn sich die Versicherungen vergleichen.

Nimm den Rat vom "Anwalt" an und bringe die erforderlichen Unterlagen bei, dann bist du schlauer, als nach jeder Spekulation im Forum und wir auch.

Wäre schön, wenn du weiter berichtest, aber bitte Fakten und kein, könnte, hätte, sollte oder andere Spekulationen. Dann hilft es vielleicht auch anderen, denen ein ähnliches Ungemach widerfährt.

Aus eigener Erfahrung, mein Motorradunfall, zu 100% unverschuldet wurde so beglichen, dass ich mit Schmerzensgeld, Schäden an Kleidung und Ausrüstung mit Plus - Minus Null aus der Sache herauskam. Was ich für meine geliebte alte topgepflegte BMW R1100RS bekam, trieb mir die Tränen in die Augen. Hätte ich nicht 2.000 € als Schmerzensgeld erhalten und ich hatte säuische Schmerzen, dann hätte ich nicht annähernd eine gleichwertige Maschine bekommen.

Die Schuldfrage klären ist die eine Sache, das kann jeder Anwalt, dann aber die Ansprüche gegen die Versicherung konsequent durchsetzen, ist die andere. Dabei stellt sich heraus, ob du einen guten Anwalt hast oder einen, der nur stempelt und abheftet.

Vielleicht bekommst du eine Empfehlung an deinem Ort, aber bitte nicht über das Forum, wo einer einen kennt, dessen Oma usw. usf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bernd-Z

Bernd-Z

Themenstarter
Dabei seit
14.04.2017
Beiträge
228
Ort
Lohfelden
Modell
GS1200 ADV MÜ,126NM
servus,

hab ja schon geschrieben das der anwalt sowieso zum einsatz kommt, und ich werde euch natürlich mit fakten
auf dem laufenden halten.
 
Bernd-Z

Bernd-Z

Themenstarter
Dabei seit
14.04.2017
Beiträge
228
Ort
Lohfelden
Modell
GS1200 ADV MÜ,126NM
servus,

so die regulierende versicherung in deutschland ist gefunden.

hier das schreiben vom anwalt.



in der Anlage überreiche ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme unser heutiges Schreiben an den uns genannten deutschen Schadenregulierer, der die Schadenregulierung hier in Deutschland für die englische Versicherung vornimmt.
Wie bereits telefonisch mitgeteilt, wird sich die Schadenregulierung einige Zeit hinziehen, da der deutsche Schadenregulierer stets mit der englischen Versicherung Rücksprache halten muss.​
Wie bereits mitgeteilt, möchte ich Sie bitten, mir Lichtbilder der beschädigten Kleidungsgegenstände sowie eine Auflistung der beschädigten Kleidungsgegenstände herein zu reichen, aus der sich auch Marke, Anschaffungsdatum und Anschaffungspreis der Kleidungsgegenstände einschließlich Motorradhelm ergibt.
Mit der Begutachtung des Motorrades warten wir zunächst ab, bis die Versicherung uns die Bestätigung erteilt hat, dass die Gutachterkosten auch übernommen werden.
Ich hatte Sie ja bereits darauf hingewiesen, dass die gesamte Schadenabwicklung nach österreichischem Recht geht, da sich das Unfallereignis in Österreich zugetragen hat.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, kommen wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. te senden Sie anliegenden Vollmachtsvordruck unterzeichnet an uns zurück. Eine Rücks n ng per E-Mail genügt.
 
Thema:

Frage an die Österreichischen Forumskollegen

Frage an die Österreichischen Forumskollegen - Ähnliche Themen

  • Wesa Fahrwerk Frage

    Wesa Fahrwerk Frage: Ich schaue mir am WE folgende GS an BMW R1200GS Vorweg: ich habe nur dieses eine WE Zeit mich zu entscheiden, also Samstag oder Sonntag, dann...
  • Frage zum Hauptständer / Kippständer 1250 GS

    Frage zum Hauptständer / Kippständer 1250 GS: Habe eine 1250 Style Rallye , meine Frage ich habe den Kippständer der GSA verbaut aber kein Sportfahrwerk Könne Bitte jemand bei seiner Rallye am...
  • Guten Abend bin der neue aus Bayern, bin von einer 1200 gs lc auf eine f 850 gs umgestiegen werde einige Fragen haben .

    Guten Abend bin der neue aus Bayern, bin von einer 1200 gs lc auf eine f 850 gs umgestiegen werde einige Fragen haben .: Guten Abend bin der neue aus Bayern bin von einer R1200gslc auf eine F 850gs umgestiegen und werde einige Fragen haben .
  • Fragen zur Fantic 700

    Fragen zur Fantic 700: Hallo, habe da zwei Fragen: a) gibt es nei der 700er irgendwo einen Stecker mit einem "geschalteten Plus" an dem man zum Beispiel eine Navi...
  • Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!?

    Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!?: Grüß Gott Kollegen, ich hab mal ne Frage: Ich war Ende Juni bei euch zu Besuch in Österreich und hab ne kleine Alpentour gemacht. Heute kam...
  • Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!? - Ähnliche Themen

  • Wesa Fahrwerk Frage

    Wesa Fahrwerk Frage: Ich schaue mir am WE folgende GS an BMW R1200GS Vorweg: ich habe nur dieses eine WE Zeit mich zu entscheiden, also Samstag oder Sonntag, dann...
  • Frage zum Hauptständer / Kippständer 1250 GS

    Frage zum Hauptständer / Kippständer 1250 GS: Habe eine 1250 Style Rallye , meine Frage ich habe den Kippständer der GSA verbaut aber kein Sportfahrwerk Könne Bitte jemand bei seiner Rallye am...
  • Guten Abend bin der neue aus Bayern, bin von einer 1200 gs lc auf eine f 850 gs umgestiegen werde einige Fragen haben .

    Guten Abend bin der neue aus Bayern, bin von einer 1200 gs lc auf eine f 850 gs umgestiegen werde einige Fragen haben .: Guten Abend bin der neue aus Bayern bin von einer R1200gslc auf eine F 850gs umgestiegen und werde einige Fragen haben .
  • Fragen zur Fantic 700

    Fragen zur Fantic 700: Hallo, habe da zwei Fragen: a) gibt es nei der 700er irgendwo einen Stecker mit einem "geschalteten Plus" an dem man zum Beispiel eine Navi...
  • Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!?

    Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!?: Grüß Gott Kollegen, ich hab mal ne Frage: Ich war Ende Juni bei euch zu Besuch in Österreich und hab ne kleine Alpentour gemacht. Heute kam...
  • Oben