Frage an die Versicherungsfachleute

Diskutiere Frage an die Versicherungsfachleute im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Servus, habe heute mein fahrbares Gerüst umgeworfen und auf dem MX5 meiner Schwester abgelegt (mit meinem Schwager als Zeugen). Nun habe ich ja...
onkel

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Servus,

habe heute mein fahrbares Gerüst umgeworfen und auf dem MX5 meiner Schwester abgelegt (mit meinem Schwager als Zeugen).
Nun habe ich ja eine Privathaftpflicht und wollte mal vorab fragen ob es bei Schäden mit Familienmitgliedern Probleme gibt und man das besser verschweigt?
 
AMGaida

AMGaida

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Du hast doch sicher ein Bedingungswerk zu deinem Privathaftpflicht-Vertrag, oder?

Ohne zu wissen wo Du versichert bist, würde ich sagen, dass im Normalfall nur Familienmitglieder und Partner ausgenommen sind, die im gleichen Haushalt wohnen. Wenn Deine Oma aber Deine Brille vom Tisch wirft, zahlt ihre Haftpflicht durchaus. Gleiches müsste für Dein Missgeschick gelten. Wenn Ihr Fotos habt und Dein Schwager als Zeuge auftritt, dürfte es keine Probleme geben.
 
qtreiber

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Moin,

was ist ein "fahrbares Gerüst"? Tatsächlich das, was Du schreibst oder meinst Du ein Fahrzeug (z.B. Motorrad)? Sonst schließe ich mich Andreas an.

Gruß
 
GS Jupp

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Hallo Onkel,

beim fahrbaren Gerüst würde Deine Privathaftpflichtversicherung aufkommen müssen oder sollen, sofern Du die Schäden mit Verwandte mitversichert hast.

Sofern Dein Moped den Schaden verursacht hat, die Kraftfahrthaftpflicht des Moped.
 
onkel

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Hallo,

also derartige Unterstellungen möchte ich mir verbitten.
Ein fahrbares Gerüst ist ein Gerüst mit Rädern - meist mit 4, nicht mit 2.
Der Unterschied zwischen Gerüst und Mopped ist ist mir sehr wohl bekannt.
 

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AMGaida

AMGaida

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Nich gleich motzig werden... :cool:

Das Foto ist top, da dürfte es keine Probleme geben.
 
GS Peter

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Hallo,

denke auch, dass es mit der Versicherung keine Prob´s geben wird.

Hauptsache ist doch, dass die XT nichts abbekommen hat. ;) :D
 
T

Trabbelju

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Die wenigsten Privatleute dürften so ein Gerüst ihr eigen nennen.
Mich erinnert so ein Gerüst immer an ein Maler-Unternehmen etc. oder mann leiht sich so etwas, um eine bauliche Maßnahme durchzuführen.

Ich habe daher insofern schon Bedenken. So einfach ist der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung reguliert.
 
Python

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Moin

gegebenenfalls schicken die Dir einen Gutachter vorbei, der checken soll, ob das Schadensbild am MX mit dem Foto übereinstimmt. Solange wie die nichts Widersprüchliches finden werden die auch zahlen denke ich.

Gruß Marijn
 
Fender

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Trabbelju schrieb:
Die wenigsten Privatleute dürften so ein Gerüst ihr eigen nennen.
Mich erinnert so ein Gerüst immer an ein Maler-Unternehmen etc. oder mann leiht sich so etwas, um eine bauliche Maßnahme durchzuführen.

Ich habe daher insofern schon Bedenken. So einfach ist der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung reguliert.
Servus.

Es ist nicht so leicht hier eine Pauschalantwort zu geben, da müssten wir schon mehr über dich und das Gerüst bzw. den Grund warum das Gerüst benötigt wurde wissen.

Gruß Jörg
 
C

Cocoon68

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damit die Privathaftpflicht leistet, müssen folgende Sachverhalte geprüft werden:
a) gemeinsame Wohnung mit der Schwester? wenn ja, dann leistet in der Regel die PH nicht.
b) warum wurde das Gerüst aufgestellt? private oder dienstliche / berufliche Nutzung? Die private Haftpflichtversicherung leistet nur bei privater Nutzung.
c) wieso ist das Gerüst umgefallen bzw. wer hat das Gerüst aufgebaut?
i.d. Regel leistet die Haftpflicht bei Fahrlässigkeit und auch grober Fahrlässigkeit. Problematisch wird es dann, wenn das Gerüst aufgebaut wurde, d.h. eine Rechtsbeziehung zu einer Dritten Person entstanden ist.
Wenn du das Gerüst selbst aufgebaut hast und dir beim Verschulden kein Vorsatz nachzuweisen ist + getrennte Wohnungen + private Nutzung dann muß nach m.E. die PH leisten.

P.S: Was sind denn da für komische Töffs auf dem Bild? Bist du sicher, dass du hier im richtigen Forum postest :D :D :D ?
 
C

Cocoon68

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Nun habe ich ja eine Privathaftpflicht und wollte mal vorab fragen ob es bei Schäden mit Familienmitgliedern Probleme gibt und man das besser verschweigt?[/quote]


nach eine eine weitere Anmerkung zu deinem Posting:
Beim aufstellen des Gerüstes hat anscheinend einer vergessen seine grauen Gehirnzellen einzuschalten. Der Untergrund war entweder uneben oder/und das Gerüst nicht am Mauerwerk gesichert.

Jetzt wird ein weiteres Mal unterlassen, die kleinen grauen Zellen zu aktivieren. Wenn du bei einer Schadensmeldung die familiäre Beziehung zu der Geschädigten unterschlägst, ist dies kein Kavaliersdelikt mehr :mad: !
In deinem konkreten Fall bedeutet dies VORSATZ :mad: :mad: :mad: !!!!
Falls jemand versuchen möchte, seine Versicherung zu besch..... dann sollte er dies vorher überdenken und nicht den gesamten Sachverhalt veröffentlichen. In deinem Fall heißt dies, dass man dir den Vorsatz nachweisen könnte ( ich schreibe jetzt bewußt im Konjunktiv!) Ich unterstelle dir aber, dass du sowas nicht vorhast und deine Schwester nicht mehr mit dir zusammen in einer Wohnung lebt.

Der Schaden an dem japanischen Cabrio beläut sich mindestens auf einen 4 stelligen Eurobetrag. Das Erschleichen einer Versicherungsleistung ist im Falle von Vorsatz ein Straftatbestand.

so, ich hoffe ich bekomme nicht allzuviele wütende Antworten.

Cocoon68
 
AMGaida

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Cocoon68 schrieb:
Der Schaden an dem japanischen Cabrio beläut sich mindestens auf einen 4 stelligen Eurobetrag. Das Erschleichen einer Versicherungsleistung ist im Falle von Vorsatz ein Straftatbestand.
Korrekt!
Die Überlegungen, irgendetwas zu verschweigen, um evtl. einen anderen Ausgang der Prüfung durch die Versicherung zu bezwecken, hat der Threadersteller auch hoffentlich schnell wieder verworfen. ;)
 
onkel

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Hallo und vielen Dank für eure Reaktionen.

Auch wenn hier einige der Meinung sind es handele sich um Versicherungsbetrug, Dummheit, arglistige Täuschung, Vorsatz o.ä. war es für mich nur Pleiten, Pech und Pannen.
Besonders amüsant (wenn auch teilweise ........... und überflüssige Bemerkungen dabei waren) fand ich die 2. Ausführung von Cocoon68.
Warum meinst Du ich bin im falschen Forum? Zählt die Adventure hier nicht?
Gut, dass nicht alle Fahrzeuge draussen standen.
Und ja, ich gehöre zu den wenigen die ein eigenes Gerüst ihr eigen nennen.

Übrigens........die Versicherung zahlt.
 
Thema:

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