Frage zur Einkommenssteuer

Diskutiere Frage zur Einkommenssteuer im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Forum, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Situation. Wir haben gerade die ESt 2012 abgegeben. Es ist eine, nicht gerade kleine...
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Hallo Forum,

vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Situation.
Wir haben gerade die ESt 2012 abgegeben. Es ist eine, nicht gerade kleine, Nachzahlung fällig. Nun ist es so, dass das FA ab dem März 2014 für Steuern aus 2012 Zinsen verlangen darf. Und zwar happige, selbst wenn das FA, die Steuer nicht bearbeitet und alles rechtzeitig da war.

Nun, unser zuständiges FA macht seit Jahren einen Fehler nach dem anderen. Da wir die nachfolgende ESt immer erst machen, wenn der ESt-Bescheid vom Vorjahr richtig ist, was sich hier auch schon mal über 2 Jahre hingezogen hat, wollen wir natürlich weder Zinsen zahlen (wieso muß ich eigentlich die Unfähigkeit der MA des FA bezahlen, wahlweise deren Lahma****igkeit), noch wollen wir für die Erklärung 2013 bis 2015 warten.

Sprich, wir hätten gerne den Bescheid für 2012 vor dem 31.03.2014 und wir wollen natürlich auch keine Zinsen zahlen.

Unsere Idee ist nun einen Abschlag oder den Gesamtbetrag auf die zu erwartende Nachzahlung an das FA zu überweisen, und zwar kurz vor dem 31.03.2014.

1. Ist das möglich, so eine Zahlung zu leisten, ohne das ein entsprechender Bescheid vorliegt (Vorauszahlungs- / Steuerbescheid)?
2. Wenn möglich, was ist mit einer eventuellen Überzahlung, muß die vom FA verzinst werden?
3. Beschleunigt so eine Zahlung unter Umständen die Bearbeitung der Steuererklärung?
4. Was passiert mit der Zahlung, wenn der Steuerbescheid wieder Murks ist und ihm widersprochen werden muss?

Danke schön.
 
palmstrollo

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Ich kann dir nur zu Punkt 2. etwas sagen: Ja, es wird verzinst.

Ich hatte vor ca. 10 Jahren den Fall, dass aufgrund einer für über 10 Jahre rückwirkenden Änderung meiner Steuerabzugsmerkmalesämtliche EkSt-Bescheide durch das FA neu berechnet werden mussten. Die nachträglichen Erstattungen wurden verzinst.
 
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Ein Blick ins Gesetz (hier AO) erleichtert die Rechtsfindung.
 
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Ein Blick ins Gesetz (hier AO) erleichtert die Rechtsfindung.
Nee, nicht wirklich, die AO ist ja nur die Grundlage.
Erstens ist das ein Teil des Rechts mit dem ich mich 0 auskenne und
zweitens gibt es da einen Haufen Nebengesetze, Durchführungsverordnungen und was weiß ich noch alles, von denen ich keinen blassen Schimmer habe.
 
maxquer

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r1200gs TÜ
Im Normalfall leistest Du doch spätestens nach 2Jahren Selbsständigkeit Einkommenssteuervorauszahlungen. Lass Dir von Deinem Steuerberater ausrechnen, was fällig sein wird und zahle die Summe auf Dein Steuerkonto als Einkommenssteuervorauszahlung ein. Wenn Du einen einigermaßen guten Steuerberater hast, geht die Überzahlung gegen null.

Gruß,
maxquer
 
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Im Normalfall leistest Du doch spätestens nach 2Jahren Selbsständigkeit Einkommenssteuervorauszahlungen. Lass Dir von Deinem Steuerberater ausrechnen, was fällig sein wird und zahle die Summe auf Dein Steuerkonto als Einkommenssteuervorauszahlung ein. Wenn Du einen einigermaßen guten Steuerberater hast, geht die Überzahlung gegen null.

Gruß,
maxquer

Wir wissen was voraussichtlich für 2012 zu zahlen sein wird. Die Lücke zwischen den in 2012 einbehaltenen (meine Frau ist angestellt und nebenberuflich selbständig) Steuerberträgen und den geleisteten Vorauszahlungen (von mir) und der tatsächlichen voraussichtlichen Steuer ist erheblich.

Also als Vorauszahlung deklarieren und unter der Steuernummer einzahlen?
 
maxquer

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Natürlich mit einem entsprechenden Schreiben an das Finanzamt, damit sie die Buchung auch sauber zu ordnen können. So würde ich es jedenfalls machen.

Gruß,
maxquer
 
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vierventilboxer

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Ein Profi bin ich in der Hinsicht auch nicht, aber du solltest mit dem Sachbearbeiter beim FA unbedingt einen Termin vereinbaren und mit ihm einen bestimmten quartalsmäßigen Betrag an Vorsteuerabzug vereinbaren.
Zinsen sind fällig, in beiden Richtungen, das ist richtig. Genauso richtig ist, dass du keinen Anspruch auf zügige Bearbeitung deiner Einkommenssteuererklärung hast. Sicherlich gibt es Fristen, die sollte aber dein Steuerberater kennen, bzw. auch das FA. Einfach mal anrufen...

Wie hoch ist denn der Zinssatz wenn man fragen darf? Bei einer Rückzahlung vom FA sind es 3% (+/- 1) wenn ich das noch recht im Kopf habe, somit eigentlich nicht weiter tragisch (wenn es auch anders herum so ist).
Natürlich macht die Dosis das Gift, bei hoheen 5-stelligen Summen kommt da schon etwas zusammen, allerdings musst du auch berücksichtigen dass du/ihr die Zeit mit dem Geld arbeiten konntest/konntet. Da relativiert es sich dann doch....
 
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Man kann natürlich die QuartalsVorausszahlungen (sog.Einkommenssteuervorauszahlung) nach eigener Berechnung anpassen. Dadurch bindet man allerdings Kaptial unnötig.
Besser ist m.E, Rücklagenbildung.
Ohne Steuerberater (aber nur BERATER und nicht den fast üblichen Verwalter..) ist ab einem gewissen Umfang nicht empfehlenswert.

Verzinsung bei Steuerüberzahlung s.o. Zinsen bei Nachzahlungen (Säumniszuschlägen auch, siehe insofern § 152 u 240 AO) sind immer höher und wenn sie auf Verzögerungen basieren die in den Verantwortungsbereich des Steuerschuldners gehören (nicht Verschulden ..) dann sind sie leider fällig. Bei Verzögerungen durch das FinAmt nicht.

Logisch ist daran wenig bis nichts...
 
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el gu

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Schick dem Finanzamt einen Brief! Sofort!
Schreib Ihnen, wie hoch Du das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen und die entsprechende Differenz zwischen bisher einbehaltener Lohnsteuer und ESt-Vorauszahlungen einerseits und festzusetzender Einkommensteuer andererseits errechnest. Sie sollen deshalb umgehend gem. § 37 Abs. 3 S. 3 EStG eine eintsprechende Einkommensteuervorauszahlung für 2012 nachträglich festsetzen.
Gleichzeitig überweist Du Ihnen die entsprechende Abschlagszahlung bis zum 31.03.2014.

Dann dürften keine Nachzahlungszinsen anfallen.

Übrigens: Der Zinssatz beträgt nicht 3 %, sondern gem. § 238 AO je vollen Monat 0,5 % (also jährlich 6 %).
Der Verzinsungszeitraum beginnt 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. s. hierzu § 233a AO.
 
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Ein Profi bin ich in der Hinsicht auch nicht, aber du solltest mit dem Sachbearbeiter beim FA unbedingt einen Termin vereinbaren und mit ihm einen bestimmten quartalsmäßigen Betrag an Vorsteuerabzug vereinbaren.
Zinsen sind fällig, in beiden Richtungen, das ist richtig. Genauso richtig ist, dass du keinen Anspruch auf zügige Bearbeitung deiner Einkommenssteuererklärung hast. Sicherlich gibt es Fristen, die sollte aber dein Steuerberater kennen, bzw. auch das FA. Einfach mal anrufen...

Wie hoch ist denn der Zinssatz wenn man fragen darf? Bei einer Rückzahlung vom FA sind es 3% (+/- 1) wenn ich das noch recht im Kopf habe, somit eigentlich nicht weiter tragisch (wenn es auch anders herum so ist).
Natürlich macht die Dosis das Gift, bei hoheen 5-stelligen Summen kommt da schon etwas zusammen, allerdings musst du auch berücksichtigen dass du/ihr die Zeit mit dem Geld arbeiten konntest/konntet. Da relativiert es sich dann doch....
Vorsteuerabzug? Bei der ESt. Hmm, verwechselst Du da nicht etwas. Das mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist hier in B, bzw. bei meinem Finanzamt so ein Problem, den gibt es nämlich nicht. Übrings es sind 0,5% pro Monat oder 6% p.A. na die Anlage, bei der Du bei kurzfristiger Verfügbarkeit des Geldes 6% pa bekommst, die zeigst Du mir mal.
 
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Man kann natürlich die QuartalsVorausszahlungen (sog.Einkommenssteuervorauszahlung) nach eigener Berechnung anpassen. Dadurch bindet man allerdings Kaptial unnötig.
Besser ist m.E, Rücklagenbildung.
Ohne Steuerberater (aber nur BERATER und nicht den fast üblichen Verwalter..) ist ab einem gewissen Umfang nicht empfehlenswert.

Verzinsung bei Steuerüberzahlung s.o. Zinsen bei Nachzahlungen (Säumniszuschlägen auch, siehe insofern § 152 u 240 AO) sind immer höher und wenn sie auf Verzögerungen basieren die in den Verantwortungsbereich des Steuerschuldners gehören (nicht Verschulden ..) dann sind sie leider fällig. Bei Verzögerungen durch das FinAmt nicht.

Logisch ist daran wenig bis nichts...
Ähh.

Es geht um das Jahr 2012, sprich, die Quartalszahlungen sind gelaufen. Ebenso der Abzug vom Gehalt meiner Frau. Wir haben gerade die Steuererklärung 2012 abgegeben und müssen definitiv nachzahlen.

Die weiteren Vorauszahlungen sind NICHT Thema. Ich will nur wissen, wie ich, möglichst geschickt, um die, ab 31.03.2013 auf jeden Fall, auflaufenden Zinsen drumherum komme und zeitgleich das Finanzamt irgendwie anmieren kann, nicht wieder 9-15 Monate für die Erstellung eines fehlerhaften Steuerbescheides zu benötigen.

Ich bin hauptberuflich selbständig mit Gewerbeschein.
Meine Frau ist hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbständig mit Gewerbeschein.
Gemeinsam gehört uns zudem noch eine kleine Kapitalgesellschaft (da bilanzierunsgpflichtig hat die einen Steuerberater, der auch die Buchhaltung erledigt)

An dem ESt-bescheiden (und der zügigen, fehlerfreien Bearbeitung) hängt ausser den zukünftigen Vorauszahlungen noch ein ganzer Rattenschwanz dran, Gewerbesteuer z.B. (und deren Vorauszahlung), IHK-Beiträge.

Da es unser zuständiges Finanzamt seit 2003 geschafft hat, genau 2 Steuerbescheide zu erlassen, die nicht zu beanstanden waren (bei mindestens 4 Bescheiden pro Jahr kann jeder die Fehlerquote selbst ausrechnen), läuft mir natürlich bei einer, eher auch unerwarteten, Nachzahlung der A.... ein wenig auf Grundeis, sinnlos Zinsen zu zahlen, ersatzweise wieder monatelang Schriftwechsel zu führen, während die auf dem Geld sitzen.

Da wir eher zu denen gehört haben, die mit einer Erstattung oder einer überschaubaren Nachzahlung rechnen mußten, war das Theater mit dem Verein finanziell nicht wild, nur zeitraubend und antrengend. Wir haben ein wenig Lehrgeld für den Unterschied zwischen Vollziehungs- und Vollstreckungsschutz bezahlt. 2-stellig.

Für 2012 habe ich, aufgrund von Zahlungszielen, für Zeitraum X Kosten und für Zeitraum 2X Einnahmen, zudem hat es einige höhere, unerwartete Erstattungen gegeben, die meine Kosten gedrückt haben. Sprich, mit Abschluß meiner EÜR im Juli 2013 war klar, wir müssen nachzahlen, der Steuerbescheid für 2011 wurde nach einigen Beanstandungen dann Anfang November 2013 vorläufig vollstreckbar, inkl. der erwähnten Zinsen.


Mal so ein paar Knaller aus den letzten 3 Jahren.

Die Gewerbseteuererklärung, die mit der Umsatzsteuererklärung zusammen abgegeben wurde, ist spurlos verschwunden.

Meine Kosten sind zu 90% Reisekosten, meine Umsatzsteuererklärung wird stattgegeben. Bei meiner Einkommenssteuererklärung werden 3 Monate später die Betriebsausgaben (Reisekosten) nicht anerkannt, weil der Nachweis fehlt. Der lag ja auch nur schon mit der Ust-Erklärung beim FA. Der Fall ging bis zum Senator für Finanzen. Gelöst wurde er durch eine neue Steuererklärung von mir, in der meine Einnahmen auf 0 gesetzt wurden (keine Reisekosten, keine Einnahmen) und die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen ein zu verzinsende Forderung an das Finanzamt wurden. Danach konnte sich dann mal jemand beim FA mit dem Dummfug auseinandersetzen.

Meiner Frau wurden die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zwei Mal mit identischen Werten berechnet, ein Mal aus Gewerbebetrieb, ein Mal aus freiberuflicher Tätigkeit. Nach einem längeren Schriftwechsel konnte das berichtigt werden. 4 Monate später lag der nächste Steuerbescheid dazu (selber Veranlagungszeitraum) vor, nur über etwa den 10-fachen Betrag, mit Säumniszuschlägen. Es hat ne Weile gedauert, bis WIR, nicht etwa das FA, herausgefunden haben, das es im Veranlagungsbezirk eine Namensvetterin gibt, die auch selbständig ist. Die hatten uns einfach deren Steuerbescheid zugeschickt und nach unserer Weigerung zu zahlen, die Vollstreckung anlaufen lassen.

Alleine das sich unsere Veranlagung (gemeinsam/getrennt) mehr oder weniger regelmäßig ändert, stellt das FA regelmäßig vor unlösbare Probleme. Von dem Theater in dem Jahr, in dem wir geheiratet haben will ich hier gar nicht erst anfangen.

Und ich bin nicht alleine, der allgemeine Tenor hier lautet, "FA XY, Du armes Schwein", bzw. von Leute die auch dort veranlagt werden, "Ach, da regst Du Dich noch auf, ich widerspreche meinem Bescheid grundsätzlich erst ein Mal und prüfe dann".

Sorry aber ich mußte meinen Frust mal los werden.
 
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Schreib Ihnen, wie hoch Du das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen und die entsprechende Differenz zwischen bisher einbehaltener Lohnsteuer und ESt-Vorauszahlungen einerseits und festzusetzender Einkommensteuer andererseits errechnest. Sie sollen deshalb umgehend gem. § 37 Abs. 3 S. 3 EStG eine eintsprechende Einkommensteuervorauszahlung für 2012 nachträglich festsetzen.
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Der Verzinsungszeitraum beginnt 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. s. hierzu § 233a AO.
Danke, super auf so etwas hatte ich gehofft. Zusammen mit den Ausführungen von palmstrollo, maxquer und Di@k macht das sogar für mich Sinn. Steuer, Buchhaltung und das zugehörige Recht waren schon immer eines meiner "Lieblingsthemen", ich mochte sie am liebsten, wenn ich nichts damit zu tun hatte. Das war schon während meines Studiums so.:) Und es in den letzten Jahren ist nicht besser geworden, ganz sicher nicht.:D
 
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der niederrheiner

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*seufz Ich muß meine Erklärung für 2012 auch noch machen. . .
 
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der niederrheiner

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Jetzt habt ihr mir soviel Angst wegen der Zinsen gemacht. Und nu' isse fertisch. Mit der '13er hab ich ja wieder Zeit. . .
 
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