Führerschein wech!

Diskutiere Führerschein wech! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Tach auch, irgendwann musste es ja mal kommen, ein sonniger Tag, nette Musik im Radio, mit den Gedanken sonst wo gewesen und schwupps die...
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Freelander

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Hallo Tach auch,

irgendwann musste es ja mal kommen, ein sonniger Tag, nette Musik im Radio, mit den Gedanken sonst wo gewesen und schwupps die rote Ampel übersehen.... und das Schönste die Rennleitung war direkt hinter mir. :mad:

Jetzt darf ich 150,- Euronen berappen, 4 Punkte sammeln und 1 Monat zu Fuß gehen oder Bus und Bahn fahren.

Meine Frage ist jetzt, wenn ich den Führerschein bei der Rennleitung abgebe, wie wird dann der Monat gezählt?
Nach Tagen... Februar 28 oder Juli 31 Tage oder wie muß ich es mir vorstellen. Ich habe damit leider Premiere und auch gar nicht stolz drauf.

Vielleicht war jemand schon mal in der gleichen Situation

Grüße Claus
 
qtreiber

qtreiber

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... von Tag zu Tag wird gezählt.

Gibst du den Führerschein am (z.B.) 5. des Monats ab, bekommst du ihn am 5. oder 4.(?) des Folgemonats wieder.

Den Februar einzubauen, bietet sich an. :o
 
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Garish

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Willkommen im Club!

Ich war vor 6 Jahren dran, früh morgens, schnell zur Arbeit, Umleitung wegen Baustelle durch ne 30 Zone. Ok, die schlafen 06.30 alle noch und mit 65 km/h hats dann geblitzt.
Bei mir war es so, dass sie genau 4 Wochen genommen haben. Hatte damals ein paar Tage vor Weihnachten abgegeben und Mitte Jan. wiederbekommen!
Aber vielleicht ist das ja von Bundesland, oder Stadt abhängig:confused:
Bei mir stands damals im Brief, dass ich ihn abgeben kann wanns mir passt, oder so ähnlich......
P.S.: die 4 Wochen gehen echt schnell rum:o
 
qtreiber

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Bei mir war es so, dass sie genau 4 Wochen genommen haben.
P.S.: die 4 Wochen gehen echt schnell rum:o
das Fahrverbot beträgt nicht vier Wochen oder dreißig Tage, sondern Einen Monat!

Vom 10. bis zum 09. des Folgemonats; als Beispiel. Ab dem 10. des Folgemonats darf es dann wieder losgehen. :)
 
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Bante

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Alter, das sitzte in dieser Zeit, auf einer A...backe ab.

Aber in der nächsten Saison, wenn's wieder richtig zur Sache geht,
VORSICHT,
VORSICHT.
Sonst wird' schlimm.
 
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gorash

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beim ersten mal darfst du noch sagen wann du ihn abgeben willst beim 2ten usw mal wird es dir dann vorgegeben:o
 
palmstrollo

palmstrollo

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Endlich mal einer mit Rückrat

Auf jeden Fall schön, dass du zu dem Verstoß stehst.
Hier wird leider viel zu oft gefragt, wie man Strafen aufgrund von Verkehrsverstößen umgehen kann. :(
 
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Wogenwolf

Gast
Hatte mal ein ähnliches Problem. Bin zu nahe ausgefahren. Irgendwie gepennt. :o
Jedenfalls habe ich mit der Bußgeldstelle aushandeln können, dass auf die 4 Wochen Fahrverbot verzichtet wird, wenn ich die doppelte Geldbuße zahle.
Das ging auch nur, weil ich noch nie negativ aufgefallen bin. :rolleyes:
 
GStatten

GStatten

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Hi,

hatte ähnliches Problem, zu dicht auf der Autobahn aufgefahren und dabei gefilmt worden.
Das war in Meck-Pom und eine mittlere Katastrophe, da ich den Lappen geschäftlich brauche.
Habe den Monat Fahrverbot ohne Anfechtung akzeptiert, deshalb konnte ich mit der zuständigen Dienststelle einen Termin aushandeln, habe dann den Dezember genommen, viele Feiertage und Resturlaub.
Pünktlich am 31.12. kam die Pappe per Post , ab 24 Uhr konnte ich dann wieder fahren:)
 
nypdcollector

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Wichtig, damit hier nichts durcheinander gerät:

  • Das Fahrverbot dauert 1 Monat, nicht 4 Wochen (ein gerne und auch leider oft gemachter Denkfehler)
  • Wenn innerhalb der letzten 2 Jahre nicht bereits ein Fahrverbot verhängt war, kann man sich den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bussgeldbescheids selbst aussuchen. (§25 Abs. 2a StVG)
  • Das Fahrverbot tritt erst dann in Kraft, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gekommen ist.
  • Oftmals weigern sich in der Zwischenzeit Polizeidienststellen, den FS entgegenzunehmen. In dem Fall den FS direkt beim Landratsamt abgeben.

Tipp hier: Du kannst ja das Fahrverbot etwas schieben. Hier würde es sich anbieten, dass man das Fahrverbot auf den Februar legt, denn da ist der Monat nur 28 Tage lang. ;)


Jedenfalls habe ich mit der Bußgeldstelle aushandeln können, dass auf die 4 Wochen Fahrverbot verzichtet wird, wenn ich die doppelte Geldbuße zahle.
Das ging auch nur, weil ich noch nie negativ aufgefallen bin.
Das Absehen vom Regelfahrverbot ist an extrem hohe Hürden gekoppelt. In aller Regel wird hier der Nachweis verlangt, dass man seine berufliche Existenz mit dem Fahrverbot verlieren würde. Die Tatsache, dass man sich bisher nur gut verhalten hat, reicht normalerweise nicht aus.
Hier gibt es eine nette FAQ zu Thema "Absehen vom Fahrverbot": klick
 
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Wogenwolf

Gast
Das Absehen vom Regelfahrverbot ist an extrem hohe Hürden gekoppelt. In aller Regel wird hier der Nachweis verlangt, dass man seine berufliche Existenz mit dem Fahrverbot verlieren würde. Die Tatsache, dass man sich bisher nur gut verhalten hat, reicht normalerweise nicht aus.
Hier gibt es eine nette FAQ zu Thema "Absehen vom Fahrverbot": klick
Ich bin nicht auf meinen Führerschein angewiesen. Habe auf Glück die Bußgeldstelle angeschrieben,
den Sachverhalt geschildert und darauf hingewiesen (natürlich freundlich), dass ich doch noch nie aufgefallen bin.
Nach langer Zeit, ich hatte das Thema schon abgehakt, kam dann von der Bußgeldstelle der Vorschlag, das Bußgeld zu verdoppeln.
Allerding musste ich mich dann die nächsten zwei Jahre zusammenreißen, da ansonsten die ganze Sache wieder auf den Tisch kommen würde
und ich den Lappen für 4 Wochen abgeben müsste.
Ich denke, dass die Kommunen von einer Verdoppelung der Geldstrafe mehr haben, als von einem 4 wöchigen Fahrverbot.
Gerade in den Zeiten knapper Kassen
 
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Gast 7673

Gast
Ich bin nicht auf meinen Führerschein angewiesen. Habe auf Glück die Bußgeldstelle angeschrieben,
den Sachverhalt geschildert und darauf hingewiesen (natürlich freundlich), dass ich doch noch nie aufgefallen bin.
Nach langer Zeit, ich hatte das Thema schon abgehakt, kam dann von der Bußgeldstelle der Vorschlag, das Bußgeld zu verdoppeln.
Allerding musste ich mich dann die nächsten zwei Jahre zusammenreißen, da ansonsten die ganze Sache wieder auf den Tisch kommen würde
und ich den Lappen für 4 Wochen abgeben müsste.
Ich denke, dass die Kommunen von einer Verdoppelung der Geldstrafe mehr haben, als von einem 4 wöchigen Fahrverbot.
Gerade in den Zeiten knapper Kassen
und genau das geht eben manchmal und manchmal nicht. Der beste Zeitraum für einen Versuch in dieser Richtung ist sicher während die Akte noch bei der Ordnungsbehörde ist !!! s.o. ...

Zitat Monaco Franze : Is der Zaun auch noch so hoch, a bisserl was geht immern nooch :D

Aber im Ernst :

Auch die von NY PD zitierten Urteile und Voraussetzungen sind natürlich richtig, aber es kommt immer darauf an...

Manchmal kann auch der Richter eben nicht mehr anders. Aber einen Versuch der Steuerung über Verdoppelung der Geldbuße oder aber Einspruch und Rücknahme desselben wenn es denn dann passt mit dem Zeitraum des Fahrverbotes ist oft sinnvoll.

Dann legt man Einspruch ein und verlängert (der Bußgeldbescheid ist dann nämlich nicht rechtskräftig !) damit schon einmal den Zeitraum in dem man sich entscheiden kann ob man den Lappen abgibt.

Sobald man dann auf die Lizenz verzichten kann nimmt man den Einspruch zurück und ab dann ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und man kann das Papier abgeben. DAUER ist immer natürlich der 1 Monat (oder länger je nach Bescheid).

Notfalls kann man sogar noch einen Gerichtstermin abwarten oder sogar den Termin machen und sich verurteilen lassen. Selbst dann kann man noch Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen und so den Zeitraum bis zur Abgabe noch beeinflussen.
All dies kostet jedoch Geld und macht nur Sinn wenn man entweder eine Rechtsschutzversicherung hat, oder eben verzweifelt auf den Lappen angewiesen ist und der Zeitpunkt an dem man die Abgabe am besten kompensieren kann sehr weit hinter den 4 Monaten liegt (oder man eben die 4 Monate nicht mehr hat)
Also immer Für und Wider abwägen !!

Tip :

Es gibt sicher einige Studenten, die gern die Fahrdienste machen und das kostet im Zweifel auch nicht viel !
 
nypdcollector

nypdcollector

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Ich bin nicht auf meinen Führerschein angewiesen. Habe auf Glück die Bußgeldstelle angeschrieben,
den Sachverhalt geschildert und darauf hingewiesen (natürlich freundlich), dass ich doch noch nie aufgefallen bin.
Ich hatte es auch so verstanden. Ich finde es völlig legitim, dass man mal freundlich nachfragt. Die Reaktion der Behörde ist aber sehr selten, nur darauf wollte ich abzielen.
 
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Freelander

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Auf jeden Fall schön, dass du zu dem Verstoß stehst.
Hier wird leider viel zu oft gefragt, wie man Strafen aufgrund von Verkehrsverstößen umgehen kann. :(
Dank Euch für die ganzen Info´s.

Ich werde bei der Bußgeldstelle mal nachfragen, aber so einfach soll es wohl nicht mehr sein, da es viele auch übertrieben haben.

Und nächstes Jahr muß ich eh aufpassen, da ich mit dem Gedanken spiele von der Adventure auf die K1300 S zu wechseln.....

Bin mir aber noch nicht ganz sicher.

Bis bald mal wieder
Grüße Claus
 
JEFA

JEFA

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Kann sein. Aber das war mir nur recht. :D
Ich habe ehrlich gesagt auch nicht damit gerechnet, dass die
Stadt (Mülheim) sich darauf einlässt

Mülheim - die sysmpathische Stadt an der Ruhr :)

so lautet doch der Werbeslogan, oder ?
 
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orange

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Hi Andreas,

hatte ihn schon 2x weg und spreche daher (leider aus Erfahrung).
Bei mir war es jedes mal ein Kalendermonat. Bei beiden Fällen durfte ich mir den Zeitraum selbst raussuchen. Die Dame hatte mir zugesichert, den Führerschein auch gerne rechtzeitig zuzuschicken, was mir jedoch zu heiß war...

Im Bekanntenkreis gab es nachweislich schon einige die sich freigekauft haben. Angeblich für die doppelte Pönale... Wenn man auf den Lappen angewiesen ist, und noch genug in der Portokasse ist...

Bei mir war es beides mal auf der A6. Im PKW unterwegs und das 100er Schild übersehen.... :-((

Dann wünsch ich Dir, das die Zeit schnell rumgeht...
 
Thema:

Führerschein wech!

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